[Vorbei] First und Business Error Fare - ab UK in die USA ab DK 556

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embraer

Guest
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Der Vertragspartner wäre nach meinem Verständnis wohl UA gewesen. Aber es gibt keinen Vertrag mehr. Der Vertrag ist nichtig, u.a. auch sehr gut im Economist dargelegt. Beide Vertragspartner haben einen Fehler gemacht, die einem mit dem falschen Preis und die Gegenseite mit einer Nutzung dieses Preises wohl wissend dass dieser völlig absurd ist und nicht sein kann. Auf die wissentliche Umschaltung auf einen falschen POS für vermutlich 99,9% dieser EF Käufer weise ich schon gar nicht mehr hin. Somit gibt es auch keinen Anspruchsgegner mehr.

Ja, das ist gar nicht so schlecht gesagt. Oder juristisch ausgedrückt: eine Haftung aus Vertrag ist nicht möglich, mangels Vertrag :idea:
 
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Detlev

Erfahrenes Mitglied
08.01.2011
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Landkreis FRG
Ja, das ist gar nicht so schlecht gesagt. Oder juristisch ausgedrückt: eine Haftung aus Vertrag ist nicht möglich, mangels Vertrag :idea:

Das ist Quatsch. Einen Vertrag gibt es per se. Einigung (Klick und Bezahlung) und Übergabe (die Ticket-Notification nach meinem Verständnis) haben stattgefunden.

UA hat den Vertrag einseitig annuliert wegen Irrtums des Angebots. (Würde ich jetzt mal sagen)

(JAAA zu Recht! verdammt!)

Aber grundsätzlich müsste jetzt ein Gericht entscheiden, ob die einseitige Vertragsanfechtung zu Recht erfolgt ist.. (also wenn es jemand drauf anlegt).
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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www.drboese.de
Das ist Quatsch. Einen Vertrag gibt es per se. Einigung (Klick und Bezahlung) und Übergabe (die Ticket-Notification nach meinem Verständnis) haben stattgefunden.
UA hat den Vertrag einseitig annuliert wegen Irrtums des Angebots. (Würde ich jetzt mal sagen)
(JAAA zu Recht! verdammt!)
Aber grundsätzlich müsste jetzt ein Gericht entscheiden, ob die einseitige Vertragsanfechtung zu Recht erfolgt ist.. (also wenn es jemand drauf anlegt).

Der Rechtsgelehrte in obigem Beispiel sagt für das Common law, dass bereits kein Vertrag zustande gekommen ist.

Es bleibt also nur die DOT-Keule. Begreift es doch bitte.
 
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Aziris

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20.06.2011
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BA
Ja, das ist gar nicht so schlecht gesagt. Oder juristisch ausgedrückt: eine Haftung aus Vertrag ist nicht möglich, mangels Vertrag :idea:

Hier gibt es aber definitiv den Schadensersatz NEBEN der Leistung, also ganz unabhängig vom Vertrag.
Ich hab bestimmt 6 Stunden an diesem ganzen Thema verbracht, und meine Arbeit vernachlässigt mit einem Stundensatz von ~250€ brutto.

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
 

Detlev

Erfahrenes Mitglied
08.01.2011
5.032
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Landkreis FRG
Der Rechtsgelehrte in obigem Beispiel sagt für das Common law, dass bereits kein Vertrag zustande gekommen ist.
Sorry.... aber was braucht es noch, außer Zahlung und Lieferung um einen Vetrag abzuschließen.....?

Das angloamerikanische Recht ist sicher voller Fallen und "übelkeiten", aber die Begründung, weshalb kein Vertrag zustande gekommen sein soll, wenn eine Zahlung angefordert und gewährt wurde und der Vertragsgegenstand geliefert wurde, steht da schon noch aus....

Zumindest in EU wäre der Kaufvertrag eindeutig zustande gekommen. Ob er anfechtbar ist, ist dann wieder die nächste Frage..... (in diesem Falle würde ich da eher zu "Ja" tendieren)
 

haakona

Erfahrenes Mitglied
23.12.2009
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So ist im Grunde auch das deutsche Recht.
Der Händler hat nicht für die Beseitigung des Mangels zu sorgen.
Es ist der Hersteller.
Dabei darf auch nicht Garantie mit Gewährleistung verwechselt werden.

Da hast du aber etwas grundsätzlich mißverstanden. Im Rahmen der Gewährleistung ist immer der Händler der beseitigungspflichtige.
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
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Umgekehrt einfach mal die Frage: Warum ist der POS so relevant?

Hier werden doch auch sonst Tickets ab MXP, AMS, BUD, CAI oder sonstwo gebucht und das auch in der jeweiligen Landeswährung (HUF oder EGP). Oder die Schweizer, die beim momentanen EUR-Kurs sicher auch gerne ein Ticket ab STR kaufen?

Oder das Nutzen von hertz.ie oder hertz.co.uk für Mietwagenbuchungen?

Bei UA kann ich ja auch sonst in USD oder EUR buchen. Warum nicht in DKK? Das ist ja bei regulären Tarifen auch völlig egal. Und was sollen die Österreicher machen, wenn es Österreich nicht einmal als POS gibt? Dürfen Österreicher nicht mit UA fliegen, auch keine Tickets innerhalb der USA mit denen buchen?
 
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haakona

Erfahrenes Mitglied
23.12.2009
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Sorry.... aber was braucht es noch, außer Zahlung und Lieferung um einen Vetrag abzuschließen.....?

Das angloamerikanische Recht ist sicher voller Fallen und "übelkeiten", aber die Begründung, weshalb kein Vertrag zustande gekommen sein soll, wenn eine Zahlung angefordert und gewährt wurde und der Vertragsgegenstand geliefert wurde, steht da schon noch aus....

Zumindest in EU wäre der Kaufvertrag eindeutig zustande gekommen. Ob er anfechtbar ist, ist dann wieder die nächste Frage..... (in diesem Falle würde ich da eher zu "Ja" tendieren)

Ich nehme an das im common law eventuell so ein Vertrag wirklich einseitig für nichtig erklärt werden kann? Bei uns geht das definitiv nicht, ein angefochtener Vertrag hat definitiv existiert und die Anfechtung löst eventuellen Schadenersatz aus. Ich denke auch das die Anfechtung wegen Irrtums hier völlig in Ordnung geht, aber Vertrag gabs und die Anfechtung müßte UA eigentlich gegenüber jedem Vertragspartner persönlich erklären. Einfach so die Tickets voiden reicht da nicht.

Apropos angloamerikanisches Recht, neulich habe ich mich belehren lassen das es bei denen keine empfangsbedürftigen Willenserklärungen gibt, sondern das, wenn Erklärung per Post versandt, auf den Poststempel ankommt. Wenn die Post dann zwei Monate braucht hat der Adressat der Erklärung Pech gehabt.
 
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danix

SwissHON - Moderator LX/OS/SN/4U-Forum
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16.03.2010
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Das DOT hatte gestern frei und ist heute eingeschneit. :idea:

Wenn sie eingeschneit sind, haben 's ja genug Zeit zum beraten!
Und wenn's dann auch noch entscheiden, gibt's hier zuerst die grosse Welle, :-(
danach dürfte dann wohl aber bald wieder Ruhe einkehren! ;)
 

kexbox

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Ich nehme an das im common law eventuell so ein Vertrag wirklich einseitig für nichtig erklärt werden kann? Bei uns geht das definitiv nicht, ein angefochtener Vertrag hat definitiv existiert und die Anfechtung löst eventuellen Schadenersatz aus.
In Deutschland: Ein angefochtener Vertrag bestand (nach h.M.) nie. Der Schadensersatzanspruch bezieht sich nur auf's negative Interesse. Der Flug nach LHR wäre dann zu ersetzen. Das aber nur, wenn das Vertrauen schutwürdig war. Und da gibt es schon einige anschauliche Entscheidungen dazu (Vorweggenommen: Hier absolut nicht schutzwürdig)

Hier gibt es aber definitiv den Schadensersatz NEBEN der Leistung, also ganz unabhängig vom Vertrag.
Ich hab bestimmt 6 Stunden an diesem ganzen Thema verbracht, und meine Arbeit vernachlässigt mit einem Stundensatz von ~250€ brutto.
Zahnarzt? Zumindest kein Jurist. Neben der Leistung heißt nicht, ohne Vertrag. Klar, c.i.c. gäbe es da noch, aber dann i.d.R. nur auf negatives Interesse gerichtet.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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Umgekehrt einfach mal die Frage: Warum ist der POS so relevant?

Hier werden doch auch sonst Tickets ab MXP, AMS, BUD, CAI oder sonstwo gebucht und das auch in der jeweiligen Landeswährung (HUF oder EGP). Oder die Schweizer, die beim momentanen EUR-Kurs sicher auch gerne ein Ticket ab STR kaufen?
Der Unterschied ist nach meinem Verständnis, dass solche POS Tickets nur von Kennern gebucht werden die ein Gefühl für den jeweiligen Preis haben. Diese Personen wissen ganz genau, dass es keinen First Flug für 100€ geben kann und haben wissentlich als Kenner der Materie trotzdem diesen offensichtlichen Fehler gebucht. Auf Grund der speziellen POS Auswahl dürfte sich keiner damit raus reden können, dass er das erste Mal in seinem Leben einen Flug gebucht hat und absolut keine Ahnung hat was sowas normalerweise kostet.
 
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Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
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Der Unterschied ist nach meinem Verständnis, dass solche POS Tickets nur von Kennern gebucht werden die ein Gefühl für den jeweiligen Preis haben. Diese Personen wissen ganz genau, dass es keinen First Flug für 100€ geben kann und haben wissentlich als Kenner der Materie trotzdem diesen offensichtlichen Fehler gebucht. Auf Grund der speziellen POS Auswahl dürfte sich keiner damit raus reden können, dass er das erste Mal in seinem Leben einen Flug gebucht hat und absolut keine Ahnung hat was sowas normalerweise kostet.

Das ist unbestritten. Alle - und selbst die 15 Dänen - haben den Tarif bewußt als Error Fare gebucht. Hier ist es ja zum Glück nicht so extrem wie bei FT, wo plötzlich alle ganz zufällig darauff gestossen sind und just die acht Flüge in die USA buchen mußten und zwar ab London (obwohl sie in Wichita, Kansas wohnen) und ausgerechnet in Dänischen Kronen (macht sich immer so toll auf der Kreditkartenabrechnung).

Mit den void-Tickets auch noch am Flughafen aufzulaufen und auf Denied Boarding Compensation hoffen, ist wirklich das unverschämteste. Und auch noch das lächerliche Gejammer, ob man mit UA-Ticket künftig überhaupt noch zum Flughafen fahren kann, weil es möglicherweise schon gecancelt sei. Ich vermute, wenn man ein 12.000 GBP F-Ticket nach SFO kauft, holt einen der Stationsleiter der UA persönlich ab, da vermutlich das einzige bezahlte F-Langstrecken-Ticket bei UA in 2015.
 

Aziris

Aktives Mitglied
20.06.2011
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In Deutschland: Ein angefochtener Vertrag bestand (nach h.M.) nie. Der Schadensersatzanspruch bezieht sich nur auf's negative Interesse. Der Flug nach LHR wäre dann zu ersetzen. Das aber nur, wenn das Vertrauen schutwürdig war. Und da gibt es schon einige anschauliche Entscheidungen dazu (Vorweggenommen: Hier absolut nicht schutzwürdig)


Zahnarzt? Zumindest kein Jurist. Neben der Leistung heißt nicht, ohne Vertrag. Klar, c.i.c. gäbe es da noch, aber dann i.d.R. nur auf negatives Interesse gerichtet.

Unternehmer.

Puh, ich würde mich jetzt mal auf meine Session Privatrecht berufen, da gab es den Fall, dass jemand in ein Restaurant geht, nichts bestellt und von einem Herunterfallenden Gegenstand verletzt wird... Also wäre das doch egal ob Vertrag entstanden oder nicht oder?
 

GmK

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
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HAM
Falls es manchen "Neulesern" die nicht alle Seiten gelesen haben nicht bekannt ist:

Was man bei der Diskussion um Common Law, Vertragsrecht, 'Wissen darum, dass es eine EF ist' nicht vergessen darf: Das ist alles schön und gut und richtig - dem DOT aber total egal.

Das DOT mit seiner federal regulation schaut nur, ob diese gebrochen wurde, salopp gesagt ist ihm die Frage, ob der Vertrag rechtswirksam war egal, da es in seiner Bestimmung festgelegt hat 'sobald Ticket ausgestellt = valider Vertrag'

Betrachtungen darüber, was das DOT machen wird, muss man also immer unabhängig von einer 'wer hat Schuld / wen verklage ich / darf ich überhaupt klagen' Frage sehen.

Da das DOT letzendlich aber auch nur sagen kann 'reinstaten oder fine', ist selbst bei einer "positiven" DOT Entscheidung noch lange nicht gesagt, ob UA dann nicht lieber einfach die Strafgebühr zahlt.

Wer es in FT verpasst hat, ein extrem interessantes Dokument, dass die LH dem DOT bzgl. EFs vorgelegt hat: http://www.airlineinfo.com/ostpdf91/622.pdf das genau dieses Thema aufgreift (LH ist wohl noch sauer, dass sie gerade 30.000$ zahlen mussten weil sie einen Fehler auf ihrer Buchungsseite hatten :D )