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Dann würde ich umschulen und Berater für solche Fragen werden. Mit deinem Alleinstellungsmerkmal sollte sich sehr viel Geld verdienen lassen.Genau das Gleiche erwarte ich bei der Sauna auch. Das kann doch nicht so schwer sein.
Dann würde ich umschulen und Berater für solche Fragen werden. Mit deinem Alleinstellungsmerkmal sollte sich sehr viel Geld verdienen lassen.Genau das Gleiche erwarte ich bei der Sauna auch. Das kann doch nicht so schwer sein.
Okay...,... aber in diesem und dem Parallelthread ging es zunächst vor allem um die versprochene aber nicht eingehaltene kostenfreie Leistung für Hilton Statuskunden (in Dresden) auf Grund der Steueränderung.
Wo hält Hilton sich denn nicht an die Regeln des Programms? Das gilt doch nur wenn die Sauna vom Hotel selber betrieben wird, das scheint ja in Dresden nicht der Fall.
Wie bereits weiter vorn mitgeteilt, haben sowohl die Mitarbeiter der SPA-Reception als auch die der Hotelreception bestätigt, dass die Saune bzw. der Hotelpool nicht von einem externen Anbieter betrieben werden.
Eben. Hilton gibt mir gegenüber ein Versprechen ab, dass für mich als Status-Gast die Nutzung von Hotelpool und Sauna in vom Hotel betriebenen Einrichtungen kostenlos ist. Wie Hilton dieses Versprechen steuerlich behandelt, interessiert den Gast doch nicht....
Änderungen der Versteuerung, sind für das Hotel gültig und bindend, haben aber keinen direkten Einfluss auf die Vereinbarungne bzw. Verträge und Zusagen gegenüber dem Gast.
Das sieht auf der Website des SPAs anders aus, da sieht es so aus als ob der Betreiber Mike Dietrich heisst und als ob er auch noch in ein paar anderen Hotels SPAs betreibt.
Ich würde mich nicht immer auf die Aussagen von Mitarbeitern verlassen.
Wobei ich hier nur nach dem äusserem Anschein urteilen kann.
Impressum | Pure Spa
Wenn aber mehrere Mitarbeiter gleichlautende Aussagen treffen inkl. der Directorin of Operations, klingt das schon glaubwürdig.
In Düsseldorf sagten die Mitarbeiter hinter dem Counter, der gerufene Supervisor und die Chefin:
Wir sind direkte Angestellte von Germanwings!
(Es ging darum, die wollten uns trotz confirmed stehen lassen, bzw. erst gar nicht einchecken. Ein Flug vorher war gestrichen.)
Und alle haben sie gelogen!
Das sagten die Mitarbeiter im Hilton Düsseldorf?
In Düsseldorf sagten die Mitarbeiter hinter dem Counter, der gerufene Supervisor und die Chefin:
Wir sind direkte Angestellte von Germanwings!
(Es ging darum, die wollten uns trotz confirmed stehen lassen, bzw. erst gar nicht einchecken. Ein Flug vorher war gestrichen.)
Und alle haben sie gelogen!
Geht es hier um sich später herausstellende Lügen oder um die Glaubwürdigkeit einer Aussage?
Das sieht die Finanzverwaltung regelmäßig anders. Bedenke dass Gast immer auch ein Geschäftsreisender sein kann (Das muss Hilton nicht zwingend wissen bei Rechnungsstellung) und somit die Rechnungsstellung zwingend den Leistungserbringer und den Leistungsempfänger (in dem Falle den Gast) betreffen.Bin nach wie vor der Meinung der springende Punkte ist, dass der Gast auch damit nichts zu tun, selbst wenn das Hotel nun anteilig einen höheren Mehrwertsteuersatz zahlen müsste.
Du hast sehr interessante Ansichten. In dem Fall ging es ja sicherlich um eine gewerbliche Vermietung und die Umsatzsteuer ist auf beiden Seiten ein durchlaufender Posten. Somit unterliegst du auch als Vermieter natürlich den Vorschriften für ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Rechnungsstellung. Wenn sich diese ändern musst du dem natürlich nachkommen, im Idealfall eigentlich automatisch ohne dass es einer Aufforderung des Mieters bedarf. Kommst du diesen nicht nach hat die Gegenseite durchaus das Recht die Bezahlung ganz oder teilweise einzubehalten, schon alleine um Schaden vom eigenen Unternehmen (hier Absetzbarkeit der Vorsteuer) abzuwenden.Hatte da mal bei meiner Vermietung einen ähnlichen Fall. Der Mieter meinte, die Finanzbehörden würden jetzt explizit eine Rechnung (Dauerrechnung) verlangen, damit die Büromiete in Grundmiete und Umsatzsteuer ausgeschlüsselt werden kann und so der Mieter als Vorsteuer geltend machen konnte.
Als ich nicht sofort antwortete meinte er, er könnte nun die Miete einbehalten, bzw zumindest in Höhe seines "Schadens" der Umsatzsteuer.
Das ist genauso gut, wie hier Unfug. Wir hatten einen Vertrag und den hat der Mieter zu erfüllen.
Dann würde ich umschulen und Berater für solche Fragen werden. Mit deinem Alleinstellungsmerkmal sollte sich sehr viel Geld verdienen lassen.![]()
Das klappt beim Frühstück nur deshalb so gut, weil es dafür für geschäftliche Gäste Pauschalenregelungen gibt.Vielleicht reicht es ja erstmal, wenn du dich von mir dahingehend beraten lässt, dass es dem Gast in der Regel egal ist wie das Hotel damit umgeht. Das klappt ja beim kostenlosen Frühstück offensichtlich auch prima. Wenn ich die Diskussion hier richtig verfolgt habe, stehe ich mit meiner Meinung wohl nicht allein da - wird also nichts mit dem Alleinstellungsmerkmal und dem großen Geld.
Thomas
@all:
Vielleicht ist das vielen hier noch nicht so bewusst, aber die Finanzverwaltung hat seit einiger Zeit massiv aufgerüstet um jedes noch so kleine Steuersümmchen aufzutreiben. Früher hat man über kleiner Dinge einfach hinweggesehen. Diese Zeiten sind endgültig vorbei.![]()
Ehrlich gesagt verstehe ich die ganze Aufregung nicht, den Statusgästen von Hilton steht die kostenfreie Nutzung des Spa- und Saunabereiches zu. (Mich persönlich interessiert doch auch nicht die diesbezügliche steuerrechtliche Regelung in China, Japan oder Australien usw. - die kenne ich auch gar nicht)
Wie Hilton diese steuerliche Betrachtung in Deutschland für ihre Statusgäste handhabt ist mir egal, das ist Sache von Hilton und nicht Problem des zahlenden Gastes.
Wenn wir als Firma Kunden zu Fußballspielen einladen und entsprechende VIP Tickets kaufen übernehmen wir als Einladender (und so sehe ich das auch in diesem Fall bei Hilton) die entsprechende Pauschalversteuerung gegenüber dem Finanzamt und teilen das dem Gast auch entsprechend mit. Das wäre ja die Krönung wenn der Gast für diese Art der Einladung auch noch zur Kasse vom Finanzamt gebeten würde.
Das sieht die Finanzverwaltung regelmäßig anders. Bedenke dass Gast immer auch ein Geschäftsreisender sein kann (Das muss Hilton nicht zwingend wissen bei Rechnungsstellung) und somit die Rechnungsstellung zwingend den Leistungserbringer und den Leistungsempfänger (in dem Falle den Gast) betreffen.
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Da fängt es doch schon an. Wie definiert man "Geschäftsreisender"? Wenn ich nach Dresden fahre und dort einkaufe, essen gehe, etc. mache ich auch "Geschäfte". Denn ich bringe Geld in Umlauf. Wie also will man da eine klare Abgrenzung ziehen?