Gebühren für SPA-Nutzung wegen Änderung Mehrwertsteuer

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LH88

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08.09.2014
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8.902
Okay...,... aber in diesem und dem Parallelthread ging es zunächst vor allem um die versprochene aber nicht eingehaltene kostenfreie Leistung für Hilton Statuskunden (in Dresden) auf Grund der Steueränderung.

Wo hält Hilton sich denn nicht an die Regeln des Programms? Das gilt doch nur wenn die Sauna vom Hotel selber betrieben wird, das scheint ja in Dresden nicht der Fall.
 
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alexanderxl

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24.07.2010
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Münsterland
Bin nach wie vor der Meinung der springende Punkte ist, dass der Gast auch damit nichts zu tun, selbst wenn das Hotel nun anteilig einen höheren Mehrwertsteuersatz zahlen müsste.
Auch wie das ausgewiesen werden muss bzw. wie die Rechnungsstellung und Abrechnung ist, tangiert ja nicht ,die Kostenfreiheit für den Gast.
Allerdings in vielen Verträgen steht sowas ,wenn sich Steuersätze ändern, dann könnte sich auch der Preis entsprechend ändern, weiss aber nicht, ob das gegenüber dem Endverbraucher wirksam ist, wenn ja, dann könnte das Hotel höchstens die Mehrumsatzsteuer , also 19 % statt 7 % auf die Saunaleistung dem Gast berechnen.

Änderungen der Versteuerung, sind für das Hotel gültig und bindend, haben aber keinen direkten Einfluss auf die Vereinbarungne bzw. Verträge und Zusagen gegenüber dem Gast.

Das Hilton stellt es ja so dar, als wenn der Gast damit unmittelbar davon betroffen sei, dabei gilt diese Aufzeichungspflicht und auch Zahlungspflicht für das Hotel und nicht seine Gäste.

Hatte da mal bei meiner Vermietung einen ähnlichen Fall. Der Mieter meinte, die Finanzbehörden würden jetzt explizit eine Rechnung (Dauerrechnung) verlangen, damit die Büromiete in Grundmiete und Umsatzsteuer ausgeschlüsselt werden kann und so der Mieter als Vorsteuer geltend machen konnte.
Als ich nicht sofort antwortete meinte er, er könnte nun die Miete einbehalten, bzw zumindest in Höhe seines "Schadens" der Umsatzsteuer.
Das ist genauso gut, wie hier Unfug. Wir hatten einen Vertrag und den hat der Mieter zu erfüllen.
Wenn nun dritte, also hier Finanzbehörden weiteres verlangen für die korrekte Verbuchung, so muss ich als Vertragspartner da nichts ausstellen und machen, um die vertragliche Miete zu erhalten.
Habe aber sofort die Dauerrechnung ausgestelllt...man muss ja nicht unbedingt eine Auseinandersetzung heraufbechwören.

Aber wenn etwas von einer Firma verlangt wird, durch steuerrechtliche Änderungen so tangiert es nicht die anderen Vertragsverhältnise die man mit Dritten eingegangen ist.
 
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andymusic

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01.12.2011
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Wo hält Hilton sich denn nicht an die Regeln des Programms? Das gilt doch nur wenn die Sauna vom Hotel selber betrieben wird, das scheint ja in Dresden nicht der Fall.

Wie bereits weiter vorn mitgeteilt, haben sowohl die Mitarbeiter der SPA-Reception als auch die der Hotelreception bestätigt, dass die Saune bzw. der Hotelpool nicht von einem externen Anbieter betrieben werden.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
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Wie bereits weiter vorn mitgeteilt, haben sowohl die Mitarbeiter der SPA-Reception als auch die der Hotelreception bestätigt, dass die Saune bzw. der Hotelpool nicht von einem externen Anbieter betrieben werden.

Das sieht auf der Website des SPAs anders aus, da sieht es so aus als ob der Betreiber Mike Dietrich heisst und als ob er auch noch in ein paar anderen Hotels SPAs betreibt.

Ich würde mich nicht immer auf die Aussagen von Mitarbeitern verlassen.

Wobei ich hier nur nach dem äusserem Anschein urteilen kann.

http://spa-wellness-dresden.de/impressum/
 
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andymusic

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01.12.2011
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...
Änderungen der Versteuerung, sind für das Hotel gültig und bindend, haben aber keinen direkten Einfluss auf die Vereinbarungne bzw. Verträge und Zusagen gegenüber dem Gast.
Eben. Hilton gibt mir gegenüber ein Versprechen ab, dass für mich als Status-Gast die Nutzung von Hotelpool und Sauna in vom Hotel betriebenen Einrichtungen kostenlos ist. Wie Hilton dieses Versprechen steuerlich behandelt, interessiert den Gast doch nicht.
Wenn für Hilton ein solches Versprechen zu unlösbaren steuerrechtlichen Konflikten führt, dann sollen sie ihr Versprechen kassieren und in den Hilton Hhonors T&C den Zusatz "gilt nicht für Deutschland" aufnehmen.
 
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andymusic

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01.12.2011
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Das sieht auf der Website des SPAs anders aus, da sieht es so aus als ob der Betreiber Mike Dietrich heisst und als ob er auch noch in ein paar anderen Hotels SPAs betreibt.

Ich würde mich nicht immer auf die Aussagen von Mitarbeitern verlassen.

Wobei ich hier nur nach dem äusserem Anschein urteilen kann.

Impressum | Pure Spa

Das Impressum der SPA-Webseite lässt in der Tat nicht zwingend darauf schließen, dass Hilton bzw. das Hotel der Betreiber ist, aber das Gegenteil folgt daraus ebenso wenig zwingend.
Richtig ist auch, dass man sich nicht immer auf Aussagen der Mitarbeiter verlassen soll.
Wenn aber mehrere Mitarbeiter gleichlautende Aussagen treffen inkl. der Directorin of Operations, klingt das schon glaubwürdig.
Hinzu kommt, dass man ja bei einem externen Anbieter leicht darauf hätte verweisen können. Hat man aber nicht.
 
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Vollzeiturlauber

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27.11.2012
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Nord Europa
Wenn aber mehrere Mitarbeiter gleichlautende Aussagen treffen inkl. der Directorin of Operations, klingt das schon glaubwürdig.

In Düsseldorf sagten die Mitarbeiter hinter dem Counter, der gerufene Supervisor und die Chefin:

Wir sind direkte Angestellte von Germanwings!

(Es ging darum, die wollten uns trotz confirmed stehen lassen, bzw. erst gar nicht einchecken. Ein Flug vorher war gestrichen.)

Und alle haben sie gelogen!
 
K

Krematorium

Guest
In Düsseldorf sagten die Mitarbeiter hinter dem Counter, der gerufene Supervisor und die Chefin:

Wir sind direkte Angestellte von Germanwings!

(Es ging darum, die wollten uns trotz confirmed stehen lassen, bzw. erst gar nicht einchecken. Ein Flug vorher war gestrichen.)

Und alle haben sie gelogen!

Das sagten die Mitarbeiter im Hilton Düsseldorf?
 

andymusic

Erfahrenes Mitglied
01.12.2011
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In Düsseldorf sagten die Mitarbeiter hinter dem Counter, der gerufene Supervisor und die Chefin:

Wir sind direkte Angestellte von Germanwings!

(Es ging darum, die wollten uns trotz confirmed stehen lassen, bzw. erst gar nicht einchecken. Ein Flug vorher war gestrichen.)

Und alle haben sie gelogen!

Geht es hier um sich später herausstellende Lügen oder um die Glaubwürdigkeit einer Aussage in dem Moment, als sie getätigt wurde?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
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Geht es hier um sich später herausstellende Lügen oder um die Glaubwürdigkeit einer Aussage?

Die Glaubwürdigjkeit der Aussagen ist nicht besonders hoch, betreibt die gleiche Gesellschaft doch in verschiedenen Hotels in Dresden Spas - und es wäre schon ungewöhnlich wenn das Hilton auch die SPAs im NH, Holiday Inn und Pullman betreiben würde.

Das heisst ja auch nicht unbedingt das gelogen wird, oft wissen es die Mitarbeiter nicht besser.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Bin nach wie vor der Meinung der springende Punkte ist, dass der Gast auch damit nichts zu tun, selbst wenn das Hotel nun anteilig einen höheren Mehrwertsteuersatz zahlen müsste.
Das sieht die Finanzverwaltung regelmäßig anders. Bedenke dass Gast immer auch ein Geschäftsreisender sein kann (Das muss Hilton nicht zwingend wissen bei Rechnungsstellung) und somit die Rechnungsstellung zwingend den Leistungserbringer und den Leistungsempfänger (in dem Falle den Gast) betreffen. ;)

Hatte da mal bei meiner Vermietung einen ähnlichen Fall. Der Mieter meinte, die Finanzbehörden würden jetzt explizit eine Rechnung (Dauerrechnung) verlangen, damit die Büromiete in Grundmiete und Umsatzsteuer ausgeschlüsselt werden kann und so der Mieter als Vorsteuer geltend machen konnte.
Als ich nicht sofort antwortete meinte er, er könnte nun die Miete einbehalten, bzw zumindest in Höhe seines "Schadens" der Umsatzsteuer.
Das ist genauso gut, wie hier Unfug. Wir hatten einen Vertrag und den hat der Mieter zu erfüllen.
Du hast sehr interessante Ansichten. In dem Fall ging es ja sicherlich um eine gewerbliche Vermietung und die Umsatzsteuer ist auf beiden Seiten ein durchlaufender Posten. Somit unterliegst du auch als Vermieter natürlich den Vorschriften für ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Rechnungsstellung. Wenn sich diese ändern musst du dem natürlich nachkommen, im Idealfall eigentlich automatisch ohne dass es einer Aufforderung des Mieters bedarf. Kommst du diesen nicht nach hat die Gegenseite durchaus das Recht die Bezahlung ganz oder teilweise einzubehalten, schon alleine um Schaden vom eigenen Unternehmen (hier Absetzbarkeit der Vorsteuer) abzuwenden.
 

corjam

Aktives Mitglied
09.06.2014
193
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Hannover
Dann würde ich umschulen und Berater für solche Fragen werden. Mit deinem Alleinstellungsmerkmal sollte sich sehr viel Geld verdienen lassen. :rolleyes:

Vielleicht reicht es ja erstmal, wenn du dich von mir dahingehend beraten lässt, dass es dem Gast in der Regel egal ist wie das Hotel damit umgeht. Das klappt ja beim kostenlosen Frühstück offensichtlich auch prima. Wenn ich die Diskussion hier richtig verfolgt habe, stehe ich mit meiner Meinung wohl nicht allein da - wird also nichts mit dem Alleinstellungsmerkmal und dem großen Geld.

Thomas
 
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Farscape

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24.09.2010
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Wien
Will das Gesundheitsministerium nicht dass man mehr Sport macht?
Stattdessen wird bestraft. Die Pensionskassen wirds freuen dass die Leute früher Arbeitsunfähig werden.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
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Münsterland
Es hat ja eigentlich wenig Sinn, wenn wir hier unsere Laienmeinungen hier jeder für sich zum besten gibt.
Bin mir schon sicher dass meine Darstellungen richtig sind, denn bestehe Verträge, und eine Buchung eines Hotelszimmers ist auch ein Vertrag, müssen mit allen Einzeheiten eingehalten werden.
Für den Gast wurde klar gemacht, er könne kostenlos die Sauna benutzen. Was da eine andere steuerliche Behandlung ändern sollte, ist nicht erklärbar und nicht bei geschäftlichen Kunden!

Analog auch in meinem Fall, wir haben einen Vertrag abgeschlossen über Bürofläche,und die MIete auf einen Betrag x vereinbart zuzüglich Umsatzsteuer. So liess sich jahrelang eine vernünftige Abrechnung und Berücksichtigung bei der Umsatzsteuer durchführen. Habe ich selber ständie als Vermieter , auch auch schon als Mieter gemacht.

Wenn es dann neue Vorschriften der Finanzbehörden gibt, dann gelten diese zunächt mal für den, für den sie gelten. Und das ist hier das Hilton Dresden. Diese können ja auf Abrechnung schreiben was sie wollen, bzw. wie sie es machen sollen. Was hat damit denn der Gast zu tun , gar nichts- das hat keinen Einfluss auf den durch ihn geschlossenen Vertrag!

Nun , gut, man wird hier auch wohl Juristen mit unterschiedlichen Meinungen finden.

Kann nur jedem Gast dringend empfehlen, immer auf das Versprechen zu pochen dass man ihm ganz offiziell zusagt, dass er auch die Sauna kostenlos benutzen kann.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.857
13.206
FRA/QKL
Vielleicht reicht es ja erstmal, wenn du dich von mir dahingehend beraten lässt, dass es dem Gast in der Regel egal ist wie das Hotel damit umgeht. Das klappt ja beim kostenlosen Frühstück offensichtlich auch prima. Wenn ich die Diskussion hier richtig verfolgt habe, stehe ich mit meiner Meinung wohl nicht allein da - wird also nichts mit dem Alleinstellungsmerkmal und dem großen Geld.

Thomas
Das klappt beim Frühstück nur deshalb so gut, weil es dafür für geschäftliche Gäste Pauschalenregelungen gibt. ;)

@alexanderxl:
Deine Laienmeinung in allen Ehren, aber mit der steuerlichen Bewertung von Hotelrechnungen habe ich durchaus sehr viel (nicht nur positive) berufliche Erfahrung von fast 20 Jahren.

@all:
Vielleicht ist das vielen hier noch nicht so bewusst, aber die Finanzverwaltung hat seit einiger Zeit massiv aufgerüstet um jedes noch so kleine Steuersümmchen aufzutreiben. Früher hat man über kleiner Dinge einfach hinweggesehen. Diese Zeiten sind endgültig vorbei. :(
 
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altstadthro

Aktives Mitglied
21.03.2009
222
84
War von Montag zu Dienstag im neuen Curio in Hamburg und habe an der Rezeption nach deren Einstellung zu diesem Thema gefragt.
Leider ist der Spa und Saunabereich noch nicht fertig aber für Hilton Honors Gold- und Diamond wird sich nichts ändern. Die kostenlose Nutzung der Sauna gemäß der gewährten Status Benefits bleibt bestehen. Die neuen steuerlichen Regelungen sind kein Thema für den Gast, das regelt Hilton mit den Finanzbehörden ohne das der Gast davon etwas merken wird.
 
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LH88

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08.09.2014
15.394
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@all:
Vielleicht ist das vielen hier noch nicht so bewusst, aber die Finanzverwaltung hat seit einiger Zeit massiv aufgerüstet um jedes noch so kleine Steuersümmchen aufzutreiben. Früher hat man über kleiner Dinge einfach hinweggesehen. Diese Zeiten sind endgültig vorbei. :(

Kann ich nur unterschreiben. Man neigt in der Zwischenzeit dazu mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen.
 
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altstadthro

Aktives Mitglied
21.03.2009
222
84
Ehrlich gesagt verstehe ich die ganze Aufregung nicht, den Statusgästen von Hilton steht die kostenfreie Nutzung des Spa- und Saunabereiches zu. (Mich persönlich interessiert doch auch nicht die diesbezügliche steuerrechtliche Regelung in China, Japan oder Australien usw. - die kenne ich auch gar nicht)
Wie Hilton diese steuerliche Betrachtung in Deutschland für ihre Statusgäste handhabt ist mir egal, das ist Sache von Hilton und nicht Problem des zahlenden Gastes.
Wenn wir als Firma Kunden zu Fußballspielen einladen und entsprechende VIP Tickets kaufen übernehmen wir als Einladender (und so sehe ich das auch in diesem Fall bei Hilton) die entsprechende Pauschalversteuerung gegenüber dem Finanzamt und teilen das dem Gast auch entsprechend mit. Das wäre ja die Krönung wenn der Gast für diese Art der Einladung auch noch zur Kasse vom Finanzamt gebeten würde.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Klar die Problematik für den geschäftlich reisenden Gast ist dann da, wenn er eine Rechnung mitbringt, die wie zuvor über 100 Euro nun über 85 Euro (inkl 7 % Umsatzsteuer).zuzüglich ca 16,50 (inkl. 19 % Umsatzsteuer) zurück kommt.
Dann werden wohl nur die 85 Euro als Kosten anerkannt und können auch nur in dem Masse als Vorsteuer geltend gemacht werden.

Diese 16,50, auch inkl. Steuer wäre dann sein Privatvergnügen. Das wäre die schlechtsmögliche Auslegung. Weiss nicht genau, wie es sein würde, wenn dann das Hilton eine Gutschrift dieser 16,50 wieder abzieht, wegen Statusmitgliedschaft.
Das wird wohl weniger nur als Nichtzahlung für den Saunaanteil anerkannt, sondern wohl anteilig auf beide Einzelbeträge.

Diese Ausweisung wäre das dümmst mögliche für Hotel und Gast überhaupt, weil auch das Hotel einen hohen Betrag der 19 % Umsatzsteuer unterwerfen muss.

Wenn man es pauschal bei allen Rechnung immer als enthalten ausweiss, also nicht deshalb den Zimmerpreis erhöht, dann müssten etwas um 1 Euro, oder auch darunter ausreichen, dann 120 = 3.600 haben wohl die meisten Saunas in Hotelbetrieben nicht.
Warum geht es jetzt eigentlich nur um die Sauna? Wäre die gleiche Fragestellung denn beim Schwimmbad nicht?
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Ehrlich gesagt verstehe ich die ganze Aufregung nicht, den Statusgästen von Hilton steht die kostenfreie Nutzung des Spa- und Saunabereiches zu. (Mich persönlich interessiert doch auch nicht die diesbezügliche steuerrechtliche Regelung in China, Japan oder Australien usw. - die kenne ich auch gar nicht)
Wie Hilton diese steuerliche Betrachtung in Deutschland für ihre Statusgäste handhabt ist mir egal, das ist Sache von Hilton und nicht Problem des zahlenden Gastes.
Wenn wir als Firma Kunden zu Fußballspielen einladen und entsprechende VIP Tickets kaufen übernehmen wir als Einladender (und so sehe ich das auch in diesem Fall bei Hilton) die entsprechende Pauschalversteuerung gegenüber dem Finanzamt und teilen das dem Gast auch entsprechend mit. Das wäre ja die Krönung wenn der Gast für diese Art der Einladung auch noch zur Kasse vom Finanzamt gebeten würde.

Dazu passt der Fall von Rummenigge und seinen Uhren.Die Uhren (= VIP Besuch des Fußball-Spieles) mussten versteuert werden.


Man sollte sowie ganz vorsichtig sein in der heutigen Zeit mit solchen Einladungen.Vor allem Siemens kann sich das nicht mehr leisten.
 
K

Krematorium

Guest
Das sieht die Finanzverwaltung regelmäßig anders. Bedenke dass Gast immer auch ein Geschäftsreisender sein kann (Das muss Hilton nicht zwingend wissen bei Rechnungsstellung) und somit die Rechnungsstellung zwingend den Leistungserbringer und den Leistungsempfänger (in dem Falle den Gast) betreffen. ;)


.

Da fängt es doch schon an. Wie definiert man "Geschäftsreisender"? Wenn ich nach Dresden fahre und dort einkaufe, essen gehe, etc. mache ich auch "Geschäfte". Denn ich bringe Geld in Umlauf. Wie also will man da eine klare Abgrenzung ziehen?
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
11.077
3.702
Nord Europa
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Da fängt es doch schon an. Wie definiert man "Geschäftsreisender"? Wenn ich nach Dresden fahre und dort einkaufe, essen gehe, etc. mache ich auch "Geschäfte". Denn ich bringe Geld in Umlauf. Wie also will man da eine klare Abgrenzung ziehen?

Ich war vor einigen Tagen in Köln, um meine Interessen in einer Altersvorsorge zu vertreten.
Ich habe schriftlich von der Stadt Köln die Aussage bekommen: Das ist keine Geschäftsreise!