Entschädigung bei Stornierung eines gewonnen Fluges nach EU 261

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concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.816
Hamburg
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Das Argument, dass andere Paxe warten mussten, erscheint mir irrevelant. Angesichts der extrem problematischen Gepäckauslieferung in HAM, wird jeder den Flughafen zeitlich so verlassen haben, als wäre nichts passiert. Es war ein Billigflieger aus Lanzarote, da wird traditionell in HAM lange gewartet.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.922
4.412
Wir reden aber schon von einer bekannten Fluglinie und nicht von einer Garagenfirma, oder?

Bekannte Fluglinien, Autovermieter, Handelsketten, etc. Das immer wieder versucht wird mit AGBs den Kunden schlechter zu stellen, als es vom Gesetz geregelt ist, ist doch nun wirklich ein alter Hut.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.795
4.632
Kater, ich helfe dir gerne, was das Thema der AGB angeht. allein die Tatsache, dass AGB in einem Verkaufsraum ausgehängt werden, macht sie nicht zum Vertragsbestandteil. AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von den Parteien eines Vertrages in den Vertrag mit einbezogen werden. Dies setzt zumindest voraus, dass sich eine Partei deutlich dahingehend erklärt, dass sie den Vertrag unter Einbeziehung ihrer AGB abschließen will und die andere Partei trotz Kenntnis dieser Erklärung dem Vertragsschluss zustimmt. Das ist Jura, zweites Semester.

In dem hier in Rede stehenden "Müsli Riegel Verkaufsvertrag" wurden mit 99-prozentiger Wahrscheinlichkeit überhaupt keine AGB einbezogen. Die allgemeinen Beförderungsbedingungen einer Luftverkehrsgesellschaft sagen mit Sicherheit nichts über die Zahlungsbedingungen beim Bord Verkauf aus.

Ich stimme dir völlig zu, dass das Verhalten des OP provokativ war. Frage ist aber, wie man sich gegen solche Organisationen wie EASYJET eine ist, überhaupt wehren soll. EASYJET tut alles, um die Zustellung von Klagen zu verhindern. Wenn EASYJET wie im hier vorliegenden Fall sich angreifbar macht, sollte man als Konsument diese Situation auch nutzen um einem solchen Unternehmen die Schranken seines Handelns aufzuzeigen. Anstelle des OP würde ich hier alle Möglichkeiten nutzen, um EASYJET mit den in Deutschland zuständigen Behörden zu konfrontieren. Die Staatsanwaltschaft wird es absolut nicht lustig finden, wenn EASYJET Passagiere mit Hilfe der Polizei zu nötigen versucht. Die Staatsanwaltschaft wird es eben so nicht lustig finden, wenn EASYJET (was ich mehrfach erlebt habe) versucht, Ansprüchen auf Entschädigung durch bewusst wahrheitswidrige Angaben abzuwehren.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.795
4.632
Nur weil AGB ausgehängt oder vereinbart werden, heißt das nicht, dass diese auch wirksam sind.
Um wirksam, und damit für beide Seiten anwendbar zu sein, dürfen sie den Verbraucher nicht schlechter als geltendes Recht stellen. Wäre dem nicht so, könnte ein Anbieter ja abstruse Regeln außerhalb der Legalität aufstellen.

Das stimmt jetzt auch nicht so. AGB weichen in der Regel negativ für den Verbraucher von der gesetzlichen Regelungen ab. Wenn es anders wäre, bräuchte man sie ja nicht erfinden. Abstruse AGB, die außerhalb der Legalität stehen, werden jedoch schlichtweg nicht wirksam. Damit binden Sie auch niemanden.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.795
4.632
Das mag ja sein. Aber dafür habe ich ja dann den Rechtsweg und kann das da feststellen lassen. Aber das mache ich im Nachgang.
Zunächst einmal wurden die AGB akzeptiert.

Ich habe (auch ohne Anwalt zu sein) genug Fälle selber miterlebt, in denen genau über diese Frage ausgiebig gestritten wurde, bevor es um die Sache ging.

Sorry, aber auch das stimmt nicht. Wenn eine allgemeine Geschäftsbedingungen der Inhaltskontrolle nicht stand hält, dann brauche ich kein Gericht dafür, um dies festzustellen. Diese Regelung findet auf die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien schlichtweg keine Anwendung. Wenn eine Partei eine unwirksame AGB stellt und z.B. die Vertragserfüllung auf Grundlage einer solch ne AGB verweigert, dann macht sie sich schadensersatzpflichtig. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese AGB akzeptiert wurde oder ob später im Gericht feststellt, dass sie unwirksam ist. Sie ist schlichtweg unwirksam.

So, jetzt reicht es aber mit der kostenlosen Rechtsberatung für den heutigen Tag. Ich kann es auch nicht ändern, wenn einige Foristen beratungsresistent sind. Allein die Tatsache, dass irgend jemand irgendetwas auf dieser großen weiten Welt bereits erlebt hat, er führt nicht dazu, dass dieses irgendetwas auch rechtmäßig wäre.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.795
4.632
Wir reden aber schon von einer bekannten Fluglinie und nicht von einer Garagenfirma, oder?

Was meinst du, wie viel bekannte Fluggesellschaften, Autovermieter, Lebensmittelläden und Banken unwirksame AGB gestellt haben. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes füllen ganze Baende. Allein die Entscheidungen, welche die Deutsche Lufthansa betreffen, kannst du ausführlich hier im Forum nachlesen. Die allermeisten Unternehmen lassen es aber gar nicht auf gerichtliche Feststellungen ankommen, weil sie die Publizitätswirkung scheuen. Oft genug reicht es, einen wohl begründeten Anwaltsbrief zu schreiben um ein Unternehmen zum einlenken zu bringen.

Gerade EASYJET ist wieder für ein sonderlich rechtstreues noch für einen sonderlich kundenfreundliches Management bekannt.
 
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nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.129
883
im Paralleluniversum
Ich stimme dir völlig zu, dass das Verhalten des OP provokativ war. Frage ist aber, wie man sich gegen solche Organisationen wie EASYJET eine ist, überhaupt wehren soll. EASYJET tut alles, um die Zustellung von Klagen zu verhindern. Wenn EASYJET wie im hier vorliegenden Fall sich angreifbar macht, sollte man als Konsument diese Situation auch nutzen um einem solchen Unternehmen die Schranken seines Handelns aufzuzeigen. Anstelle des OP würde ich hier alle Möglichkeiten nutzen, um EASYJET mit den in Deutschland zuständigen Behörden zu konfrontieren. Die Staatsanwaltschaft wird es absolut nicht lustig finden, wenn EASYJET Passagiere mit Hilfe der Polizei zu nötigen versucht. Die Staatsanwaltschaft wird es eben so nicht lustig finden, wenn EASYJET (was ich mehrfach erlebt habe) versucht, Ansprüchen auf Entschädigung durch bewusst wahrheitswidrige Angaben abzuwehren.

Ich denke, jetzt kommen wir der Sache näher.

Also, wir sind uns einig, dass der OP provokativ agiert hat und eigentlich auf Krawall gebürstet war.

Inwiefern macht sich denn Easyjet durch die Ausgabe eines Essens angreifbar? Das verstehe ich nicht.

Angreifbar waren sie eher an anderer Stelle. Wenn wirklich im Ersatzhotel kein Essen ausgegeben werden soll, kann man sich diese Aussage schriftlich holen (Wunschtraum) oder zumindest durch Zeugen belegen lassen. Ansonsten hat sich Easyjet zwar unglücklich aber nicht extrem schlecht verhalten. Ich sehe es so:

- Den ursächlichen Fehler hat nicht Easyjet sondern ein Bodenmitarbeiter des Flughafens verursacht (so liest sich das zumindest).
- Easyjet hat versucht den Fehler beheben zu lassen, das blieb aber erfolglos.
- Daraufhin wurde eine Ersatzübernachtung gestellt.
- Der Gast kam verspätet aber so doch nach Hause.

Nun kann man leidvoll über einen Ersatzanspruch streiten. Hier könnte ich mir gut vorstellen, dass nichts dabei rauskommt, weil Fremdverschulden vorliegt. Welche Aufrechnung würde dann noch erfolgen? Dann bliebe es einfach das Nichtbezahlen einer Leistung durch den TO (nicht bezahltes Essen).

Ich kenne Deine geschilderten Probleme aus der IT Welt (z.B. HP). Den richtigen Vertragspartner zu finden ist nicht immer einfach und erfordert machmal Geduld und Ausdauer. Aber dafür gibt es ja gute Rechtsanwälte. Und im vorliegenden Fall dürfte das an der Stelle in Erfahrung zu bringen sein, die die Verlosung gemacht hat. Da sollte zumindest stehen, wer die erfüllende Partei sein wird. Was bringt eigentlich in dem Fall der (auch hier sicher eingebrachte) Satz: "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen"?
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.795
4.632
Was bringt eigentlich in dem Fall der (auch hier sicher eingebrachte) Satz: "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen"?

Der Satz hat eine andere Bedeutung. Mit diesem Satz will der Veranstalter des Preisausschreibens sicherstellen, dass du nicht auf die Erfüllung der so genannten Auslobung (Juristendeutsch für Preisausschreiben) klagen kannst. Der ausgelobte Gegenstand (hier das Ticket, bzw die Beförderungsleistung) muss trotzdem einwandfrei sein.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.840
5.531
Z´Sdugärd
wollte uns verklagen, hat dann auch noch einen Anwalt schreiben lassen und dann sehr schnell aufgegeben.
Jo und? Wen jemand Schulden hat kann man (in anderen Fällen) auch sachen beschlagnahmen. -> Mietpfandrecht. Hat aber mit der Sache weniger zu tun, da du ja einen Titel hattest. Der TE halt eben nicht.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Jo und? Wen jemand Schulden hat kann man (in anderen Fällen) auch sachen beschlagnahmen. -> Mietpfandrecht. Hat aber mit der Sache weniger zu tun, da du ja einen Titel hattest. Der TE halt eben nicht.

Wo steht irgendwas davon, dass er einen Titel hatte? Ich lese nur etwas von einer Forderung. Ob strittig oder nicht entnehme ich dem Text nicht...
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.840
5.531
Z´Sdugärd
Wo steht irgendwas davon, dass er einen Titel hatte? Ich lese nur etwas von einer Forderung. Ob strittig oder nicht entnehme ich dem Text nicht...

Genauer lesen bitte! Unser fliegender Anwalt hatte einen "Titel". Den hab ich auch zitiert. Schliesslich sind Rechnungen vorhanden. Diese fehlt bei TE.
 
Zuletzt bearbeitet:

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Genauer lesen bitte! Unser fliegender Anwalt hatte einen Titel. Den hab ich auch zitiert. Unser TE hatte eben KEINEN Titel. Und um das gehts.

Yo - genauer lesen ;) nix Titel ...

.... So gut so schlecht. Aus einer Klage und der Vollstreckung haben wir uns nicht viel erhofft, das hätte gedauert und am Ende wäre nichts zu holen gewesen.
...
Ich habe mir die Forderung des Mandanten abtreten lassen und im Restaurant eine ziemlich gute Party mit meinem Team gefeiert ...
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Und für dich zur Allgemeinbildung: wenn Du ins Restaurant gehst, gut isst, dem Kellner deine echte Visitenkarte gibst uns ihm sagst bitte schicken Sie mir die Rechnung ist das keine "Zechprellerei" (einen straftatbestand den es nach meiner dunklen Erinnerung ohnehin so seit 18-hundertirgendwas nicht mehr gibt)
Mit einer Visitenkarte muss sich der Gastwirt nicht zufrieden geben. Aber ich habe für Testfälle schon mal einige Kopien deiner Visitenkarte für meine nächsten Restaurantbesuche anfertigen lassen. ;)

Zu deinen sonstigen Aufrechnungs-Ausführungen: ich denke du mit deinem Jurastudium solltest wissen, dass das hier in diesem Fall einfach so nicht anwendbar ist. Grundsätzlich besteht zwar die Möglichkeit der Aufrechnung, aber auch da hat der Gesetzgeber klare Vorgaben, welche Bedingungen erfüllt sein müssen. Mir ist kein Fall bekannt, wo eine Erklärung der Aufrechnung nach §388 BGB so zulässig gewesen wäre. Bei all deinen Vergleichen vergisst du, dass das Flugzeug kein Restaurant ist.

Da der TO m.E. schon bei der Bestellung des Meal Packs nicht vorhatte die Rechnung zu begleichen und auch keine wirksame Aufrechnung vornehmen konnte, ist §263 StGB zumindest in Betracht zu ziehen.

Ich bin aber kein Jurist und kann nicht mit deinem Juristenwissen mithalten, aber zu deinem hohen Ross: klar ist es gut, dass Juristen eine gute Ausbildung bekommen, aber genau das was du tust ist ihre Aufgabe: Paragraphen zugunsten ihrer Mandanten deuten und schauen, ob ein Gericht diese Meinung teilt. Und das ist auch gut so. Ich muss aber immer wieder darüber lachen, was sich Juristen so einfallen lassen, nur damit ihr Mandant nicht Schuld ist bzw. ihm ein Schadenersatz etc. zusteht.

Ich ende dann auch mit deiner Aussage:
Nimms aber bitte nicht persönlich - wir reden hier nur über die Sache ;)
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ich stimme dir völlig zu, dass das Verhalten des OP provokativ war. Frage ist aber, wie man sich gegen solche Organisationen wie EASYJET eine ist, überhaupt wehren soll. EASYJET tut alles, um die Zustellung von Klagen zu verhindern. Wenn EASYJET wie im hier vorliegenden Fall sich angreifbar macht, sollte man als Konsument diese Situation auch nutzen um einem solchen Unternehmen die Schranken seines Handelns aufzuzeigen. Anstelle des OP würde ich hier alle Möglichkeiten nutzen, um EASYJET mit den in Deutschland zuständigen Behörden zu konfrontieren. Die Staatsanwaltschaft wird es absolut nicht lustig finden, wenn EASYJET Passagiere mit Hilfe der Polizei zu nötigen versucht. Die Staatsanwaltschaft wird es eben so nicht lustig finden, wenn EASYJET (was ich mehrfach erlebt habe) versucht, Ansprüchen auf Entschädigung durch bewusst wahrheitswidrige Angaben abzuwehren.


Da bin ich ehrlich gesagt weniger optimistisch. Es wird in dem Bereich ja gelogen, dass sich die Balken biegen. Den meisten Sachbearbeitern wird das nicht einmal bewusst sein. Sie drücken eben je nach Sachverhalt auf einen bestimmten Knopf - und der Kunde bekommt seine Antwort.

Strafanzeige führt - im Idealfall - dazu, dass ein Verfahren eröffnet und sogleich wieder geschlossen wird. Falls die Anzeige nicht direkt im Mülleimer landet.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.795
4.632
EasyJet wird, sollte sowas einreißen, in Zukunft auf Vorauskasse bestehen. :p

Das wäre die logische Konsequenz. Das tun übrigens alle Fluggesellschaften im Bereich des Flugpreises. Der Beförderungsvertrag ist nach der Rechtsprechung eine Ausprägung des Werkvertrages. Nach dem gesetzlichen Leitbild wäre die Vergütung, also der Flugpreis, nach Abnahme fällig. Unter der Abnahme versteht das Gesetz die Erklärung des Kunden, dass die Leistungen im wesentlichen vertragsgerecht erbracht wurde. Würde der Flugpreis nach den gesetzlichen Leitbild bezahlt, wäre die Geltendmachung von Ansprüchen wesentlich einfacher. Auf der anderen Seite würden die Fluglinien mit Sicherheit in Vielen Faellen schlichtweg dem Geld hinterher laufen.
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.607
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Ich denke, jetzt kommen wir der Sache näher.

Also, wir sind uns einig, dass der OP provokativ agiert hat und eigentlich auf Krawall gebürstet war.
...

Ich denke dass beim Essen eher Easyjet auf Krawall gebürstet war. Hätten sie professionell reagiert, hätten Sie den OP nach seinen Ausweis und ggf. Bordkarte gefragt, um die Identität zweifelsfrei feststellen zu können und hätten gesagt, dass die Zahlung des Essens im Nachgang juristisch geklärt wird.

Die Polizei herbeizurufen bei einem Kunden, der vorher schon vom gleichen Unternehmen miserabel behandelt worden ist und deswegen einen minimalen Betrag aufrechnet, finde ich schon arg kindisch... Aber das ist nur meine Meinung.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.795
4.632
Jo und? Wen jemand Schulden hat kann man (in anderen Fällen) auch sachen beschlagnahmen. -> Mietpfandrecht. Hat aber mit der Sache weniger zu tun, da du ja einen Titel hattest. Der TE halt eben nicht.

Warum glauben eigentlich alle Menschen, dass sie im Bereich "Recht" mit bestenfalls Halbwissen irgendwelche mehr oder weniger schlauen Saetze von sich geben können. Ein Mietpfandrecht gibt es nicht. Bestenfalls ein Vermieterpfandrecht. Mit einem vermieterpfandrecht kann ich nichts "beschlagnahmen" sondern kann die Sachen des Mieters, die sich sowieso in den mir gehörenden Räumen befinden, bis zur Zahlung der Miete zurückhalten. Dafür brauche ich aber keinen Titel, den ich persönlich im übrigen auch in der Gaststätte nicht hatte. Das Vermieterpfandrecht ist eben so wie die Aufrechnung ein vom Gesetz gebilligter Akt der Selbstjustiz. Und die Selbstjustiz war das, was einige selbstgerechte Foristen in Deutschland für unmöglich halten.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.795
4.632
Da bin ich ehrlich gesagt weniger optimistisch. Es wird in dem Bereich ja gelogen, dass sich die Balken biegen. Den meisten Sachbearbeitern wird das nicht einmal bewusst sein. Sie drücken eben je nach Sachverhalt auf einen bestimmten Knopf - und der Kunde bekommt seine Antwort.

Strafanzeige führt - im Idealfall - dazu, dass ein Verfahren eröffnet und sogleich wieder geschlossen wird. Falls die Anzeige nicht direkt im Mülleimer landet.

Das glaube ich persönlich hier nicht. Wir leben in Deutschland zum Glück noch in einem Rechtsstaat. Die Vorwürfe Freiheitsberaubung, Nötigung sind relativ massiv. Es ist für mich aber auch nicht die Frage, was im Ergebnis dabei herauskommt. Es ist oft genug ausreichend, wenn man ein Unternehmen mit Behörden beschäftigt. Dies führt in der Regel zu einem Lerneffekt, da sich ein Unternehmen dem behördlichen Verfahren nicht entziehen kann.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.795
4.632
Ich denke dass beim Essen eher Easyjet auf Krawall gebürstet war. Hätten sie professionell reagiert, hätten Sie den OP nach seinen Ausweis und ggf. Bordkarte gefragt, um die Identität zweifelsfrei feststellen zu können und hätten gesagt, dass die Zahlung des Essens im Nachgang juristisch geklärt wird.

Die Polizei herbeizurufen bei einem Kunden, der vorher schon vom gleichen Unternehmen miserabel behandelt worden ist und deswegen einen minimalen Betrag aufrechnet, finde ich schon arg kindisch... Aber das ist nur meine Meinung.

Das trifft es sehr genau auf den Punkt. EASYJET hat hier versucht, ausschließlich zivilrechtliche Ansprüche mithilfe der Polizei durchzusetzen. Dies sieht unser Rechtsstaat grundsätzlich nicht vor. Ich gehe fest davon aus, dass EASYJET der zuständigen Polizeibehörde mitgeteilt hat, dass es "unruly passengers" gäbe, die die Sicherheit des Luftverkehrs gefährden. Hätte EASYJET der Polizeibehörde mitgeteilt, dass es einen namentlich bekannten Passagier gebe, der 8,50 € nicht zahlen wolle, weil er sich schlecht behandelt fühle, aber ansonsten völlig ruhig und freundlich wäre, wären nicht zwei Polizisten aufgelaufen. Auch hier muss die Darstellung von EASYJET – wie so oft – von der Realität abgewichen haben.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Das glaube ich persönlich hier nicht. Wir leben in Deutschland zum Glück noch in einem Rechtsstaat. Die Vorwürfe Freiheitsberaubung, Nötigung sind relativ massiv. Es ist für mich aber auch nicht die Frage, was im Ergebnis dabei herauskommt. Es ist oft genug ausreichend, wenn man ein Unternehmen mit Behörden beschäftigt. Dies führt in der Regel zu einem Lerneffekt, da sich ein Unternehmen dem behördlichen Verfahren nicht entziehen kann.


Bitte das, was ich jetzt schreibe nicht in einem Tonfall der Überheblichkeit verstehen, denn so ist es nicht gemeint!

Als ich vor Jahren mit Fluggastrecht angefangen hatte, war ich vom Ausmaß des Fehlverhaltens seitens mancher Airlines (sowohl was den operativen Teil anbelangt als auch die nachträgliche Sachbearbeitung) dermaßen überrascht als auch teilweise schockiert, dass ich Mandaten bisweilen zur Anzeige geraten, manchmal diese selbst auch gestellt habe. Das Ergebnis war aber so ernüchternd, dass ich das schon ewig nicht mehr getan habe. Jede Anzeige eines gestohlenen Fahrrads löst da größere Schockwellen aus... ;)
 
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Füchslein
10.09.2012
5.540
987
MUC/EDMM
(...) Ansprüche einer Partei können (hier an einem deutschen Beispiel) nicht nur durch Bewirkung der geschuldeten Leistung (§ 362 BGB) sondern z.B. auch durch Aufrechnung (§ 387 BGB) erfüllt warden. Der OP hatte vielfache Ansprüche gegen Easyjet, mit denen er aufrechnen konnte. Er war Easyjet namentlich bekannt, insofern hätte es gerne an Easyjet gelegen, den vermeintlichen Anspruch auf Zahlung von EUR 8,50 gegen den OP gerichtlich durchzusetzen. Das hier ein grundsätzlich mögliches Aufrechnungsverbot vereinbart gewesen ware, sehe ich nirgendwo. (...)

Damit hast Du prinzipiell recht. Allerdings war der Versuch von "Reisebus", dies unmittelbar im a/c durchzusetzen unverhältnismäßig.
Unverhältnismäßig deshalb, weil dadurch erhebliche Verzögerungen entstanden sind, die nicht nur zu Lasten der Airline, sondern auch der mitreisenden PAXe und weiterer Prozesse gingen.
Welche Verzögerungen?
- a/c muss zu einer Außenposition und verzögert dadurch die weiteren Flüge dieses a/c
- PAXe können nicht deboarden, weil auf die Polizei gewartet werden musste (und verpassen dadurch möglicherweise ihren Anschlussflug)
- Groundhandling kann a/c nicht abfertigen, da Warteposition --> damit verzögert sich die Abfertigung des - dieser Groundhandling-Kolonne zugewiesenen - folgenden a/c
- und, und, und ...