Kater, ich helfe dir gerne, was das Thema der AGB angeht. allein die Tatsache, dass AGB in einem Verkaufsraum ausgehängt werden, macht sie nicht zum Vertragsbestandteil. AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von den Parteien eines Vertrages in den Vertrag mit einbezogen werden. Dies setzt zumindest voraus, dass sich eine Partei deutlich dahingehend erklärt, dass sie den Vertrag unter Einbeziehung ihrer AGB abschließen will und die andere Partei trotz Kenntnis dieser Erklärung dem Vertragsschluss zustimmt. Das ist Jura, zweites Semester.
In dem hier in Rede stehenden "Müsli Riegel Verkaufsvertrag" wurden mit 99-prozentiger Wahrscheinlichkeit überhaupt keine AGB einbezogen. Die allgemeinen Beförderungsbedingungen einer Luftverkehrsgesellschaft sagen mit Sicherheit nichts über die Zahlungsbedingungen beim Bord Verkauf aus.
Ich stimme dir völlig zu, dass das Verhalten des OP provokativ war. Frage ist aber, wie man sich gegen solche Organisationen wie EASYJET eine ist, überhaupt wehren soll. EASYJET tut alles, um die Zustellung von Klagen zu verhindern. Wenn EASYJET wie im hier vorliegenden Fall sich angreifbar macht, sollte man als Konsument diese Situation auch nutzen um einem solchen Unternehmen die Schranken seines Handelns aufzuzeigen. Anstelle des OP würde ich hier alle Möglichkeiten nutzen, um EASYJET mit den in Deutschland zuständigen Behörden zu konfrontieren. Die Staatsanwaltschaft wird es absolut nicht lustig finden, wenn EASYJET Passagiere mit Hilfe der Polizei zu nötigen versucht. Die Staatsanwaltschaft wird es eben so nicht lustig finden, wenn EASYJET (was ich mehrfach erlebt habe) versucht, Ansprüchen auf Entschädigung durch bewusst wahrheitswidrige Angaben abzuwehren.