Entschädigung bei Stornierung eines gewonnen Fluges nach EU 261

ANZEIGE

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.816
Hamburg
Auf jeden Fall solltest du EU 261 durch Fairplane oder ähnlich eintreiben

Danke für die realistische Schilderung
 

cim

Erfahrenes Mitglied
04.04.2011
578
2
Haha, das kann sicher keiner ausdenken, ich würde direkt einen Blog zu dem Thema aufmachen und in großer Runde verbreiten! Geniale PR/Marketing-Aktion, was ...... bei EasyJet arbeiten!
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
......, bestellte ich mir einen „Meal Deal“ , also eine Cola, ein Sandwich und einen Schokoriegel im Wert von insgesamt 8,50€......

... wie schon in dem anderen thread ausgeführt: Wer bestellt, muss auch bezahlen.

Ansonsten hättest du von vornherein bei der Purserin eine kostenlose Mahlzeit einfordern müssen (was ich auch für angemessen gehalten hätte). Wenn sie sich dann geweigert hätte, hättest du einen guten Grund dich hier zu beschweren, aber so wie du es gemacht hast, ist es hinterlistig und Zechprellerei. Letztlich wäre ohne Einschaltung der Polizei die Crew auf den Kosten sitzengeblieben und nicht Easyjet.
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.816
Hamburg
formal ja, aber moralisch sehr verständlich

"Gesetze werden doch eh nicht mehr eingehalten" (siehe heutiges Gutachten zur Mutti)
 
  • Like
Reaktionen: rotanes

mario3101

Erfahrenes Mitglied
27.02.2011
460
1
Sorry aber vielleicht warst auch du derjenige der einen schlechten Tag hatte?

Du hast was kostenpflichtiges bestellt und musst es natürlich auch bezahlen. Kompensationen kannst du später immer noch einfordern aber so im Sinne von Selbstjustiz geht es sicher nicht.
 

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
Nunja, wenn wie hier geschildert wurde, easyJet die zustehenden Versorungsleistungen verweigert hat, befand sich easyJet im Unrecht. Und ab da gilt: Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen, oder?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Zum Zeitpunkt deines Beitrags stand hier nirgends, dass es sich um ein Preisausschreiben von easyjet handelte. Schön, dass Du bereitwillig hilfst. Das nächste mal, dann nachdem Du alle Fakten kennst. Dann ist es vielleicht eine wirkliche Hilfe.

Bin gespannt.

Im neuen Thread steht nun, dass der Veranstalter hamburg.de war.

Edit: Und Easy Jet?!?
 
Zuletzt bearbeitet:

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Nunja, wenn wie hier geschildert wurde, easyJet die zustehenden Versorungsleistungen verweigert hat, befand sich easyJet im Unrecht. Und ab da gilt: Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen, oder?
a) Nein haben sie nicht verweigert: "....als wir zurückkamen hing ein Schild am Speisesaal des Hotels, dass auch easyJet-Passagiere das Buffet des Hotels nutzen können".
b) Selbst wenn, wäre es kein Grund für Selbstjustiz ala "Wilder Westen" gewesen
 
  • Like
Reaktionen: asahi

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.893
13.316
FRA/QKL
Du hast was kostenpflichtiges bestellt und musst es natürlich auch bezahlen. Kompensationen kannst du später immer noch einfordern aber so im Sinne von Selbstjustiz geht es sicher nicht.
Wenn nächsten Monat mein Pioneer Verstärker in der Garantiezeit an einem Samstag Abend kaputt geht und ich mich den ganzen Sonntag über die fehlende Lala High-End Beschallung in meinem Musikzimmer aufrege gehe ich Montags morgens auch in den nächsten Media Markt, hole mir einen neuen Verstärker und passiere die Kasse mit den Worten "Steht mir kostenfrei zu, denn ich habe noch Garantie und konnte Gestern 24h keine Lala hören". =;

So einfach ist das. Wieder was gelernt. :rolleyes:
 

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
aha ... Wenn Du also in einem Kaufhaus über eine gerechtfertigte Reklamation streitest, darfst Du ab sofort dort klauen gehen, bis ihr euch geeinigt habt? Interessante Auffassung von Recht und Unrecht.

In dem Falle habe ich ja "mildere" Mittel zur Verfügung die Nachteile des Unrechts zu beenden. Am Board einer Fliegers wird es wohl schwierig... Aber sowieso egal, easyJet hat ja versorgt, da habe ich nur falsch gelesen.
 

reisebus

Reguläres Mitglied
26.08.2010
28
0
Mir ist klar, dass ich mit der Verweigerung der Bezahlung etwas getan habe, was rechtlich so nicht 100% in Ordnung war. Das ist aber nicht der Kern, um den es (zumindest mir) hier geht. Das sind zwei ganz andere Dinge: Moral und Verhältnismässigkeit.
 
  • Like
Reaktionen: concordeuser

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
Mir ist klar, dass ich mit der Verweigerung der Bezahlung etwas getan habe, was rechtlich so nicht 100% in Ordnung war. Das ist aber nicht der Kern, um den es (zumindest mir) hier geht. Das sind zwei ganz andere Dinge: Moral und Verhältnismässigkeit.

Mal von der Airline abgesehen: Wie fand Deine Frau denn die Aktion so?
 
  • Like
Reaktionen: GCELY

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Mein nächster Flug wird aber auf jeden Fall nicht mehr mit easyJet stattfinden, auch wenn es mit einer anderen Fluggesellschaft ein paar Euro mehr kostet. Das ist mir ein Mindestmaß an Respekt gegenüber mir als Passagier und Mensch wert. Denn den gibt es bei easyJet leider nicht, auch nicht gegen Zuzahlung.

Ja, dass man bei EZY, FR etc. als Lebendfracht und nicht als Individuum behandelt wird, ist ja geradezu das Geschäftsmodell, ohne welches solche extremen Niedrigpreise gar nicht möglich sind.
Ein Grund auch für mich, diese Fluggesellschaften zu meiden, aber die allermeisten von deren Kunden werden wissen, worauf sie sich einlassen und die Ersparnis ist es ihnen wert.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Zusammengefasst: Die Kombination aus einem rechthaberischen Sturkopf, einer genervten Flugbegleiterin und einem Pilot mit übertriebenen Beschützerinstinkt haben zwei Polizeibeamte von Ihrer Arbeit sowie die anderen Passagiere plus restlicher Flugbesatzung nach bereits überanstrengenden Flugumständen vom sehnlichst erwarteten Deboarding abgehalten. Und als Konsequenz werden nun andere Airlines und Passagiere bestraft.

Wie sähe eigentlich eine gerechte Welt aus?
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.129
877
im Paralleluniversum
Mir ist klar, dass ich mit der Verweigerung der Bezahlung etwas getan habe, was rechtlich so nicht 100% in Ordnung war. Das ist aber nicht der Kern, um den es (zumindest mir) hier geht. Das sind zwei ganz andere Dinge: Moral und Verhältnismässigkeit.

Doch, das ist der Kern. So wie Du es schilderst war es nicht einfach gar nicht in Ordnung, was Du gemacht hast.

Welcher Teufel reitet Dich eigentlich so ein Fass im Flieger aufzumachen? Das muss Dir doch klar sein, dass sie das nicht durchgehen lassen können. Wenn sie es bei Dir so "erlauben" bzw. dulden, haben sie innerhalb von 10 Sekunden 100 gestreckte Zeigefinger und 100 Leute, die das auch wollen.
Eventuell kommt da aber sogar noch mehr Ärger auf Dich zu in Verbindung mit dem Polizeieinsatz. Das merkst Du dann, wenn Du bald Post bekommen solltest.

Der ausgefallene Flug ist nervig, da aber kein unmittelbares Verschulden der Fluglinie vorliegt (schreibst Du selber), wird es im Zweifel sogar mit einer Entschädigung schwer.

Dass die ganze Aktion am Ende ein riesiges Marketingeigentor war - und auch ohne Deine Aktion gewesen wäre, steht dabei auf einem ganz anderen Blatt.
 
  • Like
Reaktionen: BBBuddy und Bayer59

CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-8
MUC
Als Snob hätte ich der Purserin einen Fuffi gegeben, ihr gesagt dass sie das Wechselgeld behalten und die nächsten Passagiere verpflegen soll, die den Fehler gemacht haben, mit easyJet zu fliegen, 24 Stunden hängen zu bleiben und nicht angemessen betreut werden.
 

reisebus

Reguläres Mitglied
26.08.2010
28
0
Als ich da vorne mit der Polizei und dem Kapitän mit meinem 20-Euro Schein in der Hand stand, den niemand mehr wollte, kam mir auch kurz der Gedanke, den dem Kapitän in die Hemdtasche zu stecken und ihm zu sagen, er soll sich mit dem Rest einen schönen Abend mit der Stewardess machen. Hätte aber wohl eher nicht zur Beruhigung der Situation beigetragen.