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Noch etwas mehr Würze: Unmissverständlich (ggf. unter Zeugen) klarmachen, dass man ja "wie beworben" zu zahlen gewillt ist. Auffordern, das nun auch so abzurechnen. Bei Verweigern: ggf. Adresse auf ein Stück Papier aufschreiben. Und dann einfach gehen. So wie bei der versuchten Taschenkontrolle im Laden auch.Der Wirt forderte regelrecht, dass er zum Automaten 1km weit weg laeuft - das beste, unter Abgabe von "Pfand", sprich seinem Pass. Freund lacht sich kaputt, Wirt droht mit Polizei, ruft Polizei
Wenn der Wirt dann zur Nötigung oder Freiheitsberaubung greifen will, dann hat er die Polizei ja zum Glück schon gerufen.