Boarding Gate vor der Nase zugemacht

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lance89

Erfahrenes Mitglied
28.01.2014
451
700
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Lern einfach daraus, in Zukunft wirst du bei knappen Umsteigeverbindungen kein Kaffee mehr trinken sondern gleich zum Gate gehen und boarden.
Du hast den Fehler gemacht, und nicht LH oder LX oder der Flughafen Frankfurt oder Gott.
Es ist nicht schlimm einen Fehler zu machen, aber es ist schlimm den Fehler nicht einzustehen, und den Fehler bei anderen zu suchen.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.408
110
BSL
Zunaechst einmal finde ich es erstaunlich, dass htb und GoldenEye (und natuerlich Nespresso, der das relevante Urteil gefunden hat) die einzigen sind, die den Sachverhalt richtig einordnen.

Ich finde es interessant, welche verschiedenen Perspektiven dieser Fall ermöglicht:

1. Nespresso holen und dadurch Flug verpasst? Selbst Schuld!
2. Gate agent ist die personifizierte deutsche Servicewüste und öffnet den Flug nicht nochmal schnell für 15 Sekunden: LH ist schuld!

Ich hätte spontan zu 1. tendiert, aber ich kann die rechtlichen Ausführungen durchaus nachvollziehen und 2. erscheint mir mittlerweile "richtiger" ;)
 

Nespresso

Reguläres Mitglied
02.10.2016
73
0
Die Zugfahrt, so ich diesen letzten bekommen hätte würde 8h bis Bahnhof Zürich kosten und von dort nochmals mit Taxi oder Bahn 30 Minuten zu meinem Heimatort wären 8,5h Reisezeit.
Mit dem BMW habe ich etwas über 3h gebraucht und zwar von Tür zu Tür. Eventuell ist das relevant bezüglich der Schadenminderungspflicht in Relation zum Aufwand? Ich weiss es nicht und ehrlich gesagt habe ich mir da auch keine Gedanken gemacht da ich 200 Puls hatte und einfach nur heim wollte. Ich denke auch nicht, dass mich die Verantwortlichen voll-umfänglich entschädigen werden, schliesslich hätte ich ja auch den Fiat 500 anmieten können anstatt eines 5'er BMW. Mir geht es auch weniger um Ersatz als vielmehr eine Aufklärung der Situation und hoffentlich eine dicke Zigarre für den "LH Typ" Ja, ich bleibe bei diesem Terminus und sage nicht LH - Agent, da er sicherlich nicht im Sinne seines Arbeitgebers gehandelt hat.
 

PBN

Erfahrenes Mitglied
12.09.2016
609
1
GRZ
du warst nicht zeitig am Gate, sondern um 20:27 ... zeitig am Gate wäre 20:10 gewesen (Boarding time war ja 20:15)
 

Nespresso

Reguläres Mitglied
02.10.2016
73
0
Es wird sicherlich ein Protokoll geben wann das Boarding tatsächlich begonnen hat und wann es tatsächlich beendet war. Ebenso gehe ich davon aus, dass protokolliert wurde, wann der letzte Passagier sein Ticket auf den Scanner legte und ebenso wann der Bus tatsächlich abgefahren ist.
Das ist ja das schöne an unserem digitalen Zeitalter, es gibt für alles Zeitstempel, selbst für einen simplen Kaffee.
 

LHInsider

Reguläres Mitglied
18.09.2016
54
0
FRA
Es wird sicherlich ein Protokoll geben wann das Boarding tatsächlich begonnen hat und wann es tatsächlich beendet war. Ebenso gehe ich davon aus, dass protokolliert wurde, wann der letzte Passagier sein Ticket auf den Scanner legte und ebenso wann der Bus tatsächlich abgefahren ist.
Das ist ja das schöne an unserem digitalen Zeitalter, es gibt für alles Zeitstempel, selbst für einen simplen Kaffee.

Der Kaffee wurde bezahlt an die "LZ-Catering GmbH Frankfurt DE"
Die haben sicherlich mehr als nur einen Kaffeeautomaten am Flughafen. Dann musst du natürlich nachweisen das es genau der Automat am besagten Gate war. Oder die Firma muss dies nachweisen. Ob die sich die Mühe machen und nachschauen wann du wo was mit der Kreditkarte bezahlt hast weiß ich nicht. Mag ich aber auch bezweifeln das die dir dafür eine Bestätigung schicken können/wollen/möchten.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.885
36
MRS
@Nespresso: Und bei all den Zeitstempeln wirst mit großer Wahrscheinlichkeit den Kürzeren ziehen.

Da du aber wieder so aktiv bist: Was ist in den 15-20 Minuten zwischen Busankunft und "Ich kauf mir einen Kaffee" passiert. Denn die 15-20 Minuten "Verspätung" von LH153 gab es ja nicht.
 
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
10.299
9.820
[Viele juristische Ausführungen]

Danke für die juristische Aufarbeitung durch jemanden vom Fach. Das hat bisher in der Tat noch gefehlt.

Auch wenn ich dir grundsätzlich zustimme wird es (aus meiner Laiensicht) schwierig den Sachverhalt so darzulegen, dass die Airline festgenagelt werden kann.

1. Definition was "am Gate" bedeutet. Gehört da der Automat noch dazu?

2. Um welche Uhrzeit genau wurde das Gate geschlossen? Wann wurde der BP genau auf den Scanner gelegt?

3. War der Bus noch am Gate als der BP auf den Scanner gelegt wurde?

Außerdem vermute ich stark, dass der Richter prüfen wird ob Nespresso fahrlässig gehandelt hat als er sich von der Schlange (ich sage bewusst nicht Gate) entfernt hat. Möglicherweise liege ich falsch aber ich meine mich zu erinnern, dass man als Pax gewisse Mitwirkungspflichten hat.
 

Nespresso

Reguläres Mitglied
02.10.2016
73
0
@Nespresso: Und bei all den Zeitstempeln wirst mit großer Wahrscheinlichkeit den Kürzeren ziehen.

Da du aber wieder so aktiv bist: Was ist in den 15-20 Minuten zwischen Busankunft und "Ich kauf mir einen Kaffee" passiert. Denn die 15-20 Minuten "Verspätung" von LH153 gab es ja nicht.

Da war ich am Gate gesessen, was aber irrelevant ist.
 

Nespresso

Reguläres Mitglied
02.10.2016
73
0
@Individualurlauber
Sehe ich anders, es wird ermüdend wie viele Menschen nicht in der Lage sind sich in einen nachvollziehbaren Sachverhalt hineinzudenken.
 

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.077
3
Der Gedankenfehler ist,

a) dass nach dem dargestellten Zeitablauf der vorherige letzte pax wohl schon im Bus war, als Nespresso seinen BP einscannte. Auf der Treppe hatte Nespresso diesen vorigen Passagier ja zuletzt aus 10m vom Kaffee-Automaten aus gesehen.

Dann muss ich Dir unterstellen, dass Du noch nie von A5 aus in den Bus gestiegen bist. Die Treppe hinunter in den Bus dauert deutlich länger.

b) Wenn die Tür zu ist, ist sie zu. Da kommst du auch widerrechtlich nicht mehr durch. Und der Gate-Mitarbeiter muss besondere Sicherheitsbestimmungen befolgen, um sie wieder zu öffnen, welche erst hätten geprüft (und erfüllt) werden müssen; z.B. die Anforderung eines Folgebusses (Dauer 5 Minuten(?))

Die Türe war sicher nicht zu. Der Gate-Mitarbeiter muss da nämlich auch noch runter, um dem Busfahrer Bescheid zu geben. Und wenn ich mich nicht irre, drückt er dem Busfahrer dabei auch noch das Manifest in die Hand.

HTB.
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Leute .... 16 Seiten ... mit nem Schweizer Forumsneuling, der ganz offensichtlich sich nur seinen Frust von der Seele schreibt. Soll er doch klagen und seinen Rechtsanwalt bemühen, ganz offensichtlich ist Geld ja kein Thema bei ihm.

Wie lange wollt ihr den Troll hier noch füttern? Er wird´s eh nicht einsehen, das er einen Fehler gemacht hat, fällt dem Schweizer naturgemäß aber immer etwas schwerer als anderen Artgenossen dieses Planeten. Das mag ein Vorurteil sein (Über Deutsche gibt´s andere, die sich genauso oft bestätigen), hier bestätigt es sich mal wieder eindrucksvoll. q.e.d.
 

Autumla

Erfahrenes Mitglied
30.07.2013
1.913
133
GRZ
(vgl. LG Frankfurt).

Finden in solchen Urteilen auch die möglichen Folgewirkungen für die Fluglinie und für Passagiere, die eventuell einen Anschlussflug versäumen, irgendeine Beachtung? Oder sieht man in dem Fall rechtlich gesehen nur den einen betroffenen Passagier? Ernste Frage jetzt, bin nicht vom Fach.

Denn dieses Wiederöffnen des Boardinggates kann eben genau die eine Minute Delay verursachen, wodurch ein Slot verlorengehen kann - und Passagiere stranden können. Ja ich weiss, viel "kann" und "könnte". Aber so wie ein Vorposter geschrieben, könnte nach Nespresso auch noch Passagier Saeco kommen, der Nespresso gerade die Stufen runtergehen sieht. Und 20 Sekunden später kommt Passagier Einspänner und wiederum 25 Sekunden später Passagier Melange. Uswusf. Jeder sieht noch den Vorpassagier die Treppen runtergehen. Und für jeden einzelnen gesehen ist es ein leichtes, diesen noch mitzunehmen ("Nach mir die Sintflut"). Und wenn eben nur der eine Passagier gesehen wird, wird dieser auch immer Recht bekommen und die Airline wird sich mit jeglicher Argumentation schwer tun, denn wie kann die Airline die theoretischen negativen Auswirkungen nachweisen?

Achtung, ich muss natürlich auch noch polemisieren. Man muss nicht alles rechtlich durchsetzen was man theoretisch kann. Vor allem wenn der Fehler bei einem selbst liegt. Und einen Kaffee zu trinken, wenn man es eigentlich eilig hat - und damit negative Auswirkungen für die anderen Passagiere zu riskieren - ist einfach falsch. Und nicht, dass der LH Mitarbeiter nach Protokoll vorgeht.
Und auch wenn der OP dies jetzt vielleicht rechtlich noch irgendwie zu seinen Gunsten dreht (und sich dadurch leider auch noch bestätigt fühlen wird), wird dies nichts an meiner Meinung ändern.
 

Nespresso

Reguläres Mitglied
02.10.2016
73
0
Leute .... 16 Seiten ... mit nem Schweizer Forumsneuling, der ganz offensichtlich sich nur seinen Frust von der Seele schreibt. Soll er doch klagen und seinen Rechtsanwalt bemühen, ganz offensichtlich ist Geld ja kein Thema bei ihm.

Wie lange wollt ihr den Troll hier noch füttern? Er wird´s eh nicht einsehen, das er einen Fehler gemacht hat, fällt dem Schweizer naturgemäß aber immer etwas schwerer als anderen Artgenossen dieses Planeten. Das mag ein Vorurteil sein (Über Deutsche gibt´s andere, die sich genauso oft bestätigen), hier bestätigt es sich mal wieder eindrucksvoll. q.e.d.

Und wieder einmal gilt, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich bin Deutscher!
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.885
36
MRS
Kindergarten. Ausgangspost und das LG-Urteil gelesen?

Dann beantwortet doch die Frage. Die Tür des Gates ist, wenn das Boarding abgeschlossen wurde, dicht. Wenn die Prozedur zu Öffnen der Tür X-Minuten dauert, besteht die Möglichkeit, dass sich diese Verspätung zum Verpassen des Slots führt und das Durchlassen also nicht "problemlos möglich war" (Ich übernehme hier deine Wortwahl).

Da war ich am Gate gesessen, was aber irrelevant ist.

Und du wunderst dich über Spott und Häme? Ist übrigens nicht irrelevant, sondern deckt sich mit der These, dass du die Hauptschuld zu tragen hast.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.030
16.345
Danke für die juristische Aufarbeitung durch jemanden vom Fach. Das hat bisher in der Tat noch gefehlt.

Bitte, gerne - aber das Kompliment muss ich an htb weitergeben, er hatte das Grundgeruest schon geliefert, ich habe lediglich ein paar Arabesken hinzugefuegt.


1. Definition was "am Gate" bedeutet. Gehört da der Automat noch dazu?

Eher nicht, aber er war auch "am Gate" im engeren Sinne rechtzeitig:


2. Um welche Uhrzeit genau wurde das Gate geschlossen? Wann wurde der BP genau auf den Scanner gelegt?

Das ist beides relativ irrelevant: Es geht einzig darum, dass Nespresso ans Gate kam, waehrend noch Passagiere die Treppe herunterliefen. Wenn das bewiesen werden kann, und das kann es mit Hilfe der Zeugenaussage des Mitarbeiters, war der Einsteigevorgang noch nicht beendet und Nespresso rechtzeitig am Gate.


3. War der Bus noch am Gate als der BP auf den Scanner gelegt wurde?

Muss, wenn der Vortrag von Nespresso so zutrifft. Wovon ich einfach ausgehe. Und zwar nicht einfach, weil ich im Internet einfach mal jedem glaube, sondern weil es egal ist, ob wir einen tatsaechlich realen oder einen fiktiven Fall aus dem bzw. fuer das Lehrbuch diskutieren.


Außerdem vermute ich stark, dass der Richter prüfen wird ob Nespresso fahrlässig gehandelt hat als er sich von der Schlange (ich sage bewusst nicht Gate) entfernt hat. Möglicherweise liege ich falsch aber ich meine mich zu erinnern, dass man als Pax gewisse Mitwirkungspflichten hat.

Wenn er rechtzeitig am Gate war (s.o.), ist es egal, ob er vorher schon einmal dort war und sich wieder entfernt hat oder abgehetzt mit haengender Zunge vom Zubringerflug angespurtet kommt. Das ist dann sein persoenliches Zeitmanagement - das in diesem Fall juristisch aber nicht tatsaechlich funktioniert hat ;)
 
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Individualurlauber

Erfahrenes Mitglied
30.12.2011
2.729
19
@Individualurlauber
Sehe ich anders, es wird ermüdend wie viele Menschen nicht in der Lage sind sich in einen nachvollziehbaren Sachverhalt hineinzudenken.

Aber es ist doch nachvollziehbar. Du warst eh schon spät dran und hast dir erstmal einen Kaffee gezogen.

Wenn man kurz vor knapp an's Ziel kommt läuft man auch durch's Ziel und legt nicht noch einen Zwischenstopp ein. Um das zu begreifen genügt der gesunde Menschenverstand. Dafür ist dann auch kein jahrelanges Jurastudium nötig. :rolleyes:
 

Nespresso

Reguläres Mitglied
02.10.2016
73
0
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@Autumla

Wie gesagt, ich sass vorher am Gate und als das Boarding angefangen hat bin ich zum Automaten. 10 m vom Scanner entfernt. 10 Schnelle Schritte zum Scanner dauern wie lange?
Ich habe die ganze Zeit den Boardingvorgang beobachtet und als der letzte der Schlange durch ist, bin ich gestartet.
 
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