Zunaechst einmal finde ich es erstaunlich, dass htb und GoldenEye (und natuerlich Nespresso, der das relevante Urteil gefunden hat) die einzigen sind, die den Sachverhalt richtig einordnen. Ach so, und natuerlich der Forista, der das Urteil erstritten hat, aber der hat sich in diesem Thread noch nicht geaeussert. Alle anderen (Entschuldigung, falls ich jemanden ausser htb und GoldenEye uebersehen habe) ergehen sich in Sachverhaltsermittlungen und Vorwuerfen an den OP, von nett-verstaendnisvoll bis herablassend-haemisch, ohne in der Sache wirklich weiterzuhelfen. Leute, natuerlich hat Nespresso einen Fehler gemacht und aergert sich wahrscheinlich selbst am meisten darueber. Aber der groessere Fehler liegt eben beim Gate Agent. Tatsaechlich (natuerlich waere es ein leichtes gewesen, den geschlossenen Flug wieder zu oeffnen) und juristisch (vgl. LG Frankfurt).
Zusaetzlich noch ein paar weitere Gedanken:
Ich wuerde den Anwalt wechseln...deine Beweislage ist ein wenig duenn.
Naja, was heisst Anwaltwechsel - ich gaebe den Fall nicht "meinem Anwalt", denn das klingt so nach Haus-und-Hof-Anwalt, der Feld Wald und Wiese alles macht, was halt so im normalen Tagesgeschaeft anfaellt. Hier ginge ich zu einem ausgewiesenen Fluggastrechtsspezialisten. Nix gegen den "meinen Anwalt", im Zweifel wird er das auch hinbekommen, aber beim Spezialisten ist man doch besser aufgehoben.
Und zur Beweislage: Nein, die ist ueberhaupt nicht duenn. Der zeitliche Ablauf von Gate-Schliessung und Abrollen des Flugzeuges, der zeitlich nachweisbare Espressokauf und die Zeugenaussage des Gate Agents machen den Sachverhalt gut beweisbar.
Der Platz kann logischerweise erst dann anderweitig vergeben werden, wenn der letzte geboardet hat.
Nicht notwendigerweise, vgl. folgenden hypothetischen Ablauf: Die festgebuchten Passagiere sind zur Boarding(end)zeit geboardet, Nespresso ist nicht da. Alle freien Plaetze, auch Nespressos, werden an Reisende auf der Warteliste oder PADs vergeben. Nespresso kommt zum Gate, das Boarding laeuft noch, aber sein Platz ist halt weg.
In dem Fall haette er also tatsaechlich keine Aussicht auf Erfolg. Aber:
Wir können davon ausgehen, dass dies in diesem Fall nicht der Fall war, weil der Mitarbeiter am Gate ansonsten sicher dies als Begründung für das verweigerte Bording genommen hätte.
Da stimme ich allerdings zu.
Ach so, und noch eins: Man sollte sich auf die Frage, bzw. im Rahmen der eigenen Schadensminderungspflicht den Vorwurf, gefasst machen, warum man nicht um 2053 fuer 114 EUR den letzten Zug genommen habe. Das wird man zwar unter Verweis auf die Wege und die erfolglosen Verhandlungen am Serviceschalter abwehren koennen, aber dazu etwas parat haben sollte man.