Boarding Gate vor der Nase zugemacht

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htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.077
3
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Ich wuerde den Anwalt wechseln...deine Beweislage ist ein wenig duenn. Leicht verdiente Stutz wie man so schoen sagt! ;)

Hat eigentlich irgendwer das Urteil vom LG gelesen? Dort wird auch auf Urteile des BGHs verwiesen, wonach ein Beförderungsanspruch auf diesem Flug ganz klar hervorgeht. Nespresso wollte durch das Gate, während das Boarden (Besteigen des Busses) noch problemlos möglich gewesen wäre. Die Fluglinie war daher nicht berechtigt, ihn abzuweisen. Alle anderen Mutmaßungen, Beschuldigungen und Beleidigungen in diesem Thread gehen demnach ziemlich am Thema vorbei.

HTB.
 

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.077
3
Das Gate wird geschlossen, knapp vor dir.
und willst jetzt klagen?

wtf?

Natürlich. Der Fall ist glasklar und wurde schon früher vom LG basierend auf Urteilen vom BGH im Sinne des Fluggastes entschieden. Was ist denn so schwer daran, das zu verstehen?

HTB.
 
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htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.077
3
Der Gate-Agent sieht folgendes auf seinem Monitor:

- Missing Pax list: 1 Mr. Nespresso, arrived 19:42 from NUE

Also 47 Minuten zuvor.

Kein Fluggast ist in 10m Umkreis um das Gate zu sehen.
Alle anderen Umsteiger aus NUE sind längst im Bus.
Boarding-Zeit ist 20:15.
Er drückt die "Abschluss"-Taste - das Licht springt von grün auf rot. Beim Busfahrer von rot auf grün und der fährt los.

Schlussfolgerung?

Du hast eine ausschweifende Fantasie. Der Busfahrer fährt nicht los, weil noch Leute auf der Treppe stehen und auf dem Weg zum Bus sind. Ein Boarden ist zu diesem Zeitpunkt also noch möglich und die Weigerung des Gate-Mitarbeiters, den OP an Board zu lassen, widerrechtlich.

Machen wir doch einmal ein Gedankenexperiment. Der OP hätte den Anweisungen des Gate-Mitarbeiters nicht Folge geleistet und hätte trotzdem geboarded. Ist ja nicht so schwer. Am besten lässt er dabei noch eine Kopie des Boardingpasses liegen und zeigt seinen Personalausweis vor.

Er sitzt dann mit den anderen Passagieren im Bus (eventuell hat er auf der Treppe sogar noch jemanden überholt, war also nicht einmal der letzte im Bus), während der Gatemitarbeiter die Bundespolizei veständigt, um den OP wieder aus dem Bus entfernen zu lassen. In Folge kommt es zu einer massiven Verspätung des Fluges.

Jetzt klarer, warum die Verweigerung des Boardings widerrechtlich war?

HTB.
 

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.077
3
... das wird man mit solchen individuellen Vertragsverhandlungen aber nicht bei non-VIP machen wollen und können.

Mindestens hätte im konkreten Fall zusammen mit dem Öffnen der Tür ein weiterer Bus angefordert werden müssen. Keine Ahnung, wie lange sowas Samstag abends in FRA dauert.

Wenn man sich die Mühe machen würde, den Eingangspost auch zu lesen, bräuchte man nicht die Fantasie aufwenden, Dinge zu erfinden. Es waren ja noch nicht einmal alle Leute im Bus, als der OP am Gate war. Erkläre bitte, weswegen ein neuer Bus hätte angefordert werden müssen?

Aus dem Ursprungspost geht auch nicht hervor, ob die Türe zur Treppe geschlossen war oder nicht. Eher nicht, wenn gerade erst das Gate von Grün auf Rot umsprang. Das wird sinnvollerweise zuerst gemacht, bevor man die Türen veschließt -- insbesondere, da ja auch noch das Flugmanifest zum Fahrer gebracht werden muss.

HTB.
 
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htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.077
3
Es steht aber auch auf der Bordkarte, dass man zu dieser Zeit am Gate sein muss, weil der Platz sonst an eine andere Person abgegeben werden kann

Mag sein. Ist aber hanebüchener Unsinn. Wenn zu diesem Zeitpunkt das Borden beginnt, kann der Platz nicht gleichzeitig an jemand anderen vergeben werden, insbesondere, wenn bis just zu diesem Zeitpunkt auch noch das Einchecken am Businesschalter möglich ist. Auch das hat der Richter im genannten Urteil erkannt und gegen die Airline ausgelegt.

Der Platz kann logischerweise erst dann anderweitig vergeben werden, wenn der letzte geboardet hat. Wir können davon ausgehen, dass dies in diesem Fall nicht der Fall war, weil der Mitarbeiter am Gate ansonsten sicher dies als Begründung für das verweigerte Bording genommen hätte. Es ist ja relativ unstrittig (in den Gerichten, nicht hier im Forum), dass die Verweigerung des Bordens ohne zwingenden Grund (der hier ganz offensichtlich nicht gegeben war), widerrechtlich ist und zu vollem Schadensersatz verpflichtet. Ist auch ganz richtig so, da hier ganz vorsätzlich ein Schaden verursacht wurde.

HTB.
 
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CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-8
MUC
@htb

Liess Dir einfach die Beförderungsbedingungen durch.

Es ist doch nicht so schwer zu verstehen! Natürlich kann das Boarding vor der Boarding Time beginnen (Mindesteinstiegszeit oder wie LH das nennt) und Du hast aber laut Airline einen Anspruch darauf, mitgenommen zu werden, wenn Du zur Boarding Time am Gate bist. Dann läuft es so, wie frabkk schildert.

Das LG Urteil hat es den Airlines nicht so leicht gemacht, diese Bedingung stur durchzusetzen, aber das ändert jetzt mal grundsätzlich nichts daran, dass sie gilt.

www.fluege.de/service/boarding
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Boarding
https://www.swiss.com/lv/de/kundensupport/faq-help/check-in.html
http://www.lufthansa.com/de/de/Hilfe-und-Kontakt
https://www.airberlin.com/de/site/landingpages/eservices.php?cat=5
http://www.vielfliegertreff.de/airb...leich-boardingzeit-flughafen.html#post1116641
https://www.swiss.com/ch/DE/rechtliches/befoerderungsbestimmungen/artikel-06
 
Zuletzt bearbeitet:

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.830
4.667
Natürlich. Der Fall ist glasklar und wurde schon früher vom LG basierend auf Urteilen vom BGH im Sinne des Fluggastes entschieden. Was ist denn so schwer daran, das zu verstehen?

HTB.

Du solltest verstehen, dass es immer davon abhängt, was in einem Zivilprozess von den Parteien vorgetragen wird."Den Fall" gibt es nicht. Der Richter ermittelt keinen Sachverhalt. Trägt man es so vor, wie Nespresso (ohne Trödeln und ähnliches), wird er vermutlich gewinnen. Ist die Airline anständig vertreten und kommt nur die Hälfte des Vortrags hier aus dem Forum, wird er definitiv verlieren, denn die Airline handelt vertragsgemäß.
 
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LINDRS

Erfahrenes Mitglied
03.04.2013
1.726
1.895
DRS
@htb

Liess Dir einfach die Beförderungsbedingungen durch.

Es ist doch nicht so schwer zu verstehen! Natürlich kann das Boarding vor der Boarding Time beginnen (Mindesteinstiegszeit oder wie LH das nennt) und Du hast aber laut Airline einen Anspruch darauf, mitgenommen zu werden, wenn Du zur Boarding Time am Gate bist. Dann läuft es so, wie frabkk schildert.

Das LG Urteil hat es den Airlines nicht so leicht gemacht, diese Bedingung stur durchzusetzen, aber das ändert jetzt mal grundsätzlich nichts daran, dass sie gilt.

Boarding – Seien Sie auf Flügen vorbereitet - Fluege.de informiert
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Boarding
https://www.swiss.com/lv/de/kundensupport/faq-help/check-in.html
Hilfe - Lufthansa
https://www.airberlin.com/de/site/landingpages/eservices.php?cat=5
http://www.vielfliegertreff.de/airb...leich-boardingzeit-flughafen.html#post1116641
https://www.swiss.com/ch/DE/rechtliches/befoerderungsbestimmungen/artikel-06

"Zur Boarding Time am Gate" - war die hier nicht schon mindestens 12 Minuten abgelaufen?

Gestern ist uns das auch beinahe passiert. OPO-MUC, Abflug 12:45 Uhr, Boarding 12:15 Uhr. Mein Kumpel geht um 12:10 Uhr noch mal in den Duty Free, ich laufe am Gate vorbei zum Klo. Sehe, dass schon fast alle eingestiegen sind. Rufe in Erinnerung an diesen Thread panisch meinen Kumpel an und sprinte aufs Klo :D

Naja, am Ende waren wir nicht die letzten und es strömten von überall noch Leute ans Gate. Um 12:29 Uhr wär aber definitiv zu spät gewesen. Aber natürlich in dem Fall auch selbst schuld.
 

Rennip

Erfahrenes Mitglied
28.02.2016
1.473
415
BHX-FRA am 01.10. um 17:45:

wir kommen zu spät raus, weil wegen schlechten Wetters in FRA der Kapitän die Starterlaubnis nicht pünktlich bekommt.

In FRA Außenposition.

Beim Ausstieg Mitteilung, dass Paxe mit Weiterflug nach Turin sich beim Ausstieg melden sollten.

Auf die wartete am Fuß der Treppe ein Mitarbeiter mit Liste und die fuhren mit einem gesonderten Bus.
 

Nespresso

Reguläres Mitglied
02.10.2016
73
0
@htb Herzlichen Dank für deine sachlich und fachlich excellent vorgetragene Stellungnahme zu diesem Thread. Von Leuten wie dir profitiert so ein Forum ungemein. (y)
Solltest Du mal in ZRH "hängen bleiben" stelle ich dir sehr gerne einen kostenlosen Transfer zu meinem Haus zur Verfügung. Abendessen, Drinks, Übernachtung und Frühstück all inklusive!
 
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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.658
4.583
Ich hab da ja auch schon die ein oder andere Story erlebt ... Erinnere mich spontan an 2 Situationen wo das Gate VOR der Zeit geschlossen wurde und ich als "just in time" Pax noch reingelassen wurde.

Vor der Zeit hatte ich noch nicht, aber in Hannover bei nicht ganz vollen Flugzeugen sehr nahe zu der aufgedruckten Zeit.
Das Boarding nach München war für 9:15 Uhr angesetzt. Ich bin 3 oder 4 Minuten vorher aus der Lounge raus und als ich die Treppe zur Abflughalle gerade verlassen hatte, wurden 2 andere Passagiere und ich auch schon mit dem Hinweis "bitte kommen Sie dringend zum Gate, Ihre Maschine ist startbereit" ausgerufen.
 

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.077
3
Liess Dir einfach die Beförderungsbedingungen durch.
...
Das LG Urteil hat es den Airlines nicht so leicht gemacht, diese Bedingung stur durchzusetzen, aber das ändert jetzt mal grundsätzlich nichts daran, dass sie gilt.

??? Das bedeutet ja wohl, dass die Beförderungsbedingungen eben in dieser Form nicht in jedem Fall uneingeschränkt gelten, nicht, dass sie trotzdem gelten.

HTB.
 

ptvie

Erfahrenes Mitglied
23.11.2013
802
23
VIE/NYC/FLR
Mir ist aber auch schon einmal passiert, dass ein Flug 1:30 früher ging (DEL-PBH). Gemütlich zum Check-In gegangen, wo uns mitgeteilt wurde, dass der Flug in 20 min abfliegen soll. Neben uns war noch ein Mitglied der königlichen Familie, auch überrascht. Dann ging es zusammen im Laufschritt zum Gate, unser Gepäck hat es geschafft. Eine deutsche Reisegruppe, direkt aus der LH-Maschine, die eine einwöchige Wandertour machen wollte, ist ohne Gepäck mitgekommen, was bei einer damaligen Frequenz von 2/3 Flügen die Woche richtig :censored: ist.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
@htb Herzlichen Dank für deine sachlich und fachlich excellent vorgetragene Stellungnahme zu diesem Thread. Von Leuten wie dir profitiert so ein Forum ungemein. (y)
Solltest Du mal in ZRH "hängen bleiben" stelle ich dir sehr gerne einen kostenlosen Transfer zu meinem Haus zur Verfügung. Abendessen, Drinks, Übernachtung und Frühstück all inklusive!


... aber schick ihn dann bitte nach dem Frühstück rechtzeitig zum Flughafen; nicht dass er den Flug verpasst.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.885
36
MRS
@htb Herzlichen Dank für deine sachlich und fachlich excellent vorgetragene Stellungnahme zu diesem Thread.

Wenn man also deiner Meinung ist, ist man automatisch sachlich/fachlich!?

Dort wird auch auf Urteile des BGHs verwiesen, wonach ein Beförderungsanspruch auf diesem Flug ganz klar hervorgeht. Nespresso wollte durch das Gate, während das Boarden (Besteigen des Busses) noch problemlos möglich gewesen wäre. Die Fluglinie war daher nicht berechtigt, ihn abzuweisen.

Und wieso mutmaßt du, dass das Boarden noch problemlos möglich war?
 

Nespresso

Reguläres Mitglied
02.10.2016
73
0
htb hält sich an das von mir vorgetragene und erörtet somit aus meiner Sicht völlig korrekt die Situation. Sehr viele Andere mutmassen, stellen Berechnungen zu Zeiten an, äussern Unglaube, unterstellen Dinge oder polemisieren einfach. Insofern ist sein Vortrag erfrischend und sachdienlich.
Warum htb mutmasst dass das Boarden möglich war? Das hat er unter Annahme meiner Ausführungen bereits dargestellt.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Machen wir doch einmal ein Gedankenexperiment. Der OP hätte den Anweisungen des Gate-Mitarbeiters nicht Folge geleistet und hätte trotzdem geboarded. Ist ja nicht so schwer. Am besten lässt er dabei noch eine Kopie des Boardingpasses liegen und zeigt seinen Personalausweis vor.

Er sitzt dann mit den anderen Passagieren im Bus (eventuell hat er auf der Treppe sogar noch jemanden überholt, war also nicht einmal der letzte im Bus), während der Gatemitarbeiter die Bundespolizei veständigt, .......

Der Gedankenfehler ist,

a) dass nach dem dargestellten Zeitablauf der vorherige letzte pax wohl schon im Bus war, als Nespresso seinen BP einscannte. Auf der Treppe hatte Nespresso diesen vorigen Passagier ja zuletzt aus 10m vom Kaffee-Automaten aus gesehen.

b) Wenn die Tür zu ist, ist sie zu. Da kommst du auch widerrechtlich nicht mehr durch. Und der Gate-Mitarbeiter muss besondere Sicherheitsbestimmungen befolgen, um sie wieder zu öffnen, welche erst hätten geprüft (und erfüllt) werden müssen; z.B. die Anforderung eines Folgebusses (Dauer 5 Minuten(?))
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.980
13.508
FRA/QKL
15 Zeiten für einen individuellen Fehler und das Balliho darum. Respekt! :D

Der OP ist nicht am Gate geblieben, und irgendwann gibt es nun mal Toleranzgrenzen.

Die Schweizer Bahn fährt auch auf die Sekunde ab. Wenn ich 10 Sekunden zu bin spät kann ich es nicht ändern und verpasse den Zug obwohl ich doch rechtzeitig an der Tür bin, diese sich aber nicht mehr öffnet. Ist mir schon so passiert. Wäre nie auf die Idee gekommen dafür die pösen Schweizer und ihre mangelnde Servicebereitschaft verantwortlich zu machen. ;)
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.584
10.002
BRU
Warum htb mutmasst dass das Boarden möglich war? Das hat er unter Annahme meiner Ausführungen bereits dargestellt.

Die Frage ist aber nicht, ob es irgendwie möglich gewesen wäre, ein bereits geschlossenes Gate /einen im System bereits geschlossenen Flug nochmal zu öffnen. Sondern ob der Aufwand und damit einhergehender Zeitverlust gerechtfertigt ist, nur weil jemand ohne Grund (wie knapper Anschluss, Verspätung usw.) meint, erst am Gate erscheinen zu müssen, wenn alle anderen schon geboardet haben.

Wenn jeder diese Einstellung hätte, lieber sollen alle anderen warten, als dass man selber 5 Minuten am Gate rumsteht (und stattdessen noch schnell einen Kaffee braucht / in den Duty Free-Shop geht / bis zur letzten Minute in der Lounge bleibt), würde kein Flug mehr pünktlich abfliegen….
 

Nespresso

Reguläres Mitglied
02.10.2016
73
0
1.) Der OP ist am Gate geblieben
2.) Einen Abfahrenden Zug kann man reell nicht mehr besteigen.
3.) Einen nicht abgefahrenen Bus sehr wohl.
4.) 15 Seiten ja, wegen 90% unqualifizierter Beiträge
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.028
16.327
Zunaechst einmal finde ich es erstaunlich, dass htb und GoldenEye (und natuerlich Nespresso, der das relevante Urteil gefunden hat) die einzigen sind, die den Sachverhalt richtig einordnen. Ach so, und natuerlich der Forista, der das Urteil erstritten hat, aber der hat sich in diesem Thread noch nicht geaeussert. Alle anderen (Entschuldigung, falls ich jemanden ausser htb und GoldenEye uebersehen habe) ergehen sich in Sachverhaltsermittlungen und Vorwuerfen an den OP, von nett-verstaendnisvoll bis herablassend-haemisch, ohne in der Sache wirklich weiterzuhelfen. Leute, natuerlich hat Nespresso einen Fehler gemacht und aergert sich wahrscheinlich selbst am meisten darueber. Aber der groessere Fehler liegt eben beim Gate Agent. Tatsaechlich (natuerlich waere es ein leichtes gewesen, den geschlossenen Flug wieder zu oeffnen) und juristisch (vgl. LG Frankfurt).

Zusaetzlich noch ein paar weitere Gedanken:

Ich wuerde den Anwalt wechseln...deine Beweislage ist ein wenig duenn.

Naja, was heisst Anwaltwechsel - ich gaebe den Fall nicht "meinem Anwalt", denn das klingt so nach Haus-und-Hof-Anwalt, der Feld Wald und Wiese alles macht, was halt so im normalen Tagesgeschaeft anfaellt. Hier ginge ich zu einem ausgewiesenen Fluggastrechtsspezialisten. Nix gegen den "meinen Anwalt", im Zweifel wird er das auch hinbekommen, aber beim Spezialisten ist man doch besser aufgehoben.

Und zur Beweislage: Nein, die ist ueberhaupt nicht duenn. Der zeitliche Ablauf von Gate-Schliessung und Abrollen des Flugzeuges, der zeitlich nachweisbare Espressokauf und die Zeugenaussage des Gate Agents machen den Sachverhalt gut beweisbar.

Der Platz kann logischerweise erst dann anderweitig vergeben werden, wenn der letzte geboardet hat.

Nicht notwendigerweise, vgl. folgenden hypothetischen Ablauf: Die festgebuchten Passagiere sind zur Boarding(end)zeit geboardet, Nespresso ist nicht da. Alle freien Plaetze, auch Nespressos, werden an Reisende auf der Warteliste oder PADs vergeben. Nespresso kommt zum Gate, das Boarding laeuft noch, aber sein Platz ist halt weg.

In dem Fall haette er also tatsaechlich keine Aussicht auf Erfolg. Aber:

Wir können davon ausgehen, dass dies in diesem Fall nicht der Fall war, weil der Mitarbeiter am Gate ansonsten sicher dies als Begründung für das verweigerte Bording genommen hätte.

Da stimme ich allerdings zu.


Ach so, und noch eins: Man sollte sich auf die Frage, bzw. im Rahmen der eigenen Schadensminderungspflicht den Vorwurf, gefasst machen, warum man nicht um 2053 fuer 114 EUR den letzten Zug genommen habe. Das wird man zwar unter Verweis auf die Wege und die erfolglosen Verhandlungen am Serviceschalter abwehren koennen, aber dazu etwas parat haben sollte man.
 
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Reaktionen: htb

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.028
16.327
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300x250
Die Schweizer Bahn fährt auch auf die Sekunde ab. Wenn ich 10 Sekunden zu bin spät kann ich es nicht ändern und verpasse den Zug obwohl ich doch rechtzeitig an der Tür bin, diese sich aber nicht mehr öffnet.

Nein, Du beschreibst die Deutsche Bahn im Rahmen ihrer aktuellen Service-Defensive. Da werden Tueren vor der Zeit geschlossen, um mit dem Zeigersprung losfahren zu koennen. In der Schweiz kannst Du bis zur Sekunde 59 zusteigen bzw. die Tuer oeffnen.
 
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Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
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