Man sollte zunächst nach der Quelle fragen, die besagt, dass man die Karte zur Not aus der Hand geben muss.
Transaction processing rules.
Grundsätzlich ist die Karte im bedienten Verkauf zu überprüfen.
Nun, nicht dass wir uns missverstehen: Ich bezog mich dabei auf die Überprüfung der Karte. Und ja, ich habe gelesen, dass du dann von "hergeben" sprichst. Aber da der Händler ja grundsätzlich Vorder- und Rückseite überprüfen soll, ist ein temporäres Hergeben eigentlich naheliegend. So wie sonst auch überall im Leben. Bei der Passkontrolle, Ausweiskontrolle oder Führerscheinkontrolle, zeigt man den Ausweis ja auch nicht nur vor, sondern händigt diesen de facto aus. Da muss man schon echt "Spielchen spielen" wollen, um die Karte während der Überprüfung durch das Kassenpersonal in den Fingern zu behalten, und zum Kassenpersonal sagen "Ich gebe die Karte nicht aus den Fingern, drehe die Rückseite dann auf ihr Verlangen hervor".
Sind wir uns einig, dass bei Kreditkartenzahlungen grundsätzlich die Karte durch den Händler überprüft werden darf?
Ich hoffe schon.
Und nun die Frage:
Wo steht konkret (in den Regeln), dass der Händler die Karte nicht überprüfen dürfe?
Dass wir uns nicht falsch verstehen: Ich finde das Procedere mit diesem Rumkontrollieren weder konsequent, noch sonderlich kundenfreundlich. Mit Unterschrift ist zu kontrollieren, bei Kontaktlos kann das entfallen. Aber was entgegnet man
wirklich stichhaltiges, wenn der Händler sich eben doch auf "
wir machen es aber nun mal so, dass wir Karten zu ihrem und unseren Schutz überprüfen"? D.h., damit meine ich nicht nur ein "
es wäre ja nicht unbedingt nötig, was Sie da tun". Vieles im Leben ist nicht nötig, was trotzdem getan wird. So wie eine Ausweiskontrolle bei Kreditkartenzahlung auch nicht "nötig" ist. Trotzdem wird es gemacht. Da darf die Transaktion allerdings nicht davon abhängig gemacht werden - nur weiss ich da, wo das (bspw. für VISA und MasterCard) explizit so in den Regeln steht.