Habe nur mal die deutschsprachigen Vertragspartnerbedingungen überflogen.
Da finde ich auf Anhieb nicht wirklich einen Hinweis auf Ausweiskontrolle bzw. Kartenaushändigung.
Mittelbar könnte man jedoch schliessen bzw. argumentieren:
a) Da AMEX von einem "Vorlegen" der Karte spricht, die Ablehnung offensichtlich beschädigter/veränderter Karten zwingend ist, die Überprüfung auf solche Auffälligkeiten aktiv empfiehlt und über die Sicherheitsmerkmale der Karten informiert, dürfte das Aushändigen der Karte akzeptabel sein.
b) Da es kein allgemeines Ausweiseinsichtsrecht gibt, AMEX eine Ausweiskontrolle auch nicht explizit empfiehlt (sondern bei Verdacht den Anruf bei der Hotline) und eine aktive Identitätsüberprüfung (im Gegensatz zur Unterschriftsprüfung) auch kein Bestandteil der Akzeptanzrichtlinien ist (es gibt lediglich ein Übertragbarkeitsverbot, wenn ein anderer als der Karteninhaber vorlegt), dürfte das Verlangen eines Ausweisdokuments nicht statthaft sein, sondern die Zahlung sollte bei Bewerben der Akzeptanz gemäss den Akzeptanzrichtlinien durchgeführt werden.