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derkamener

Erfahrenes Mitglied
02.07.2016
1.782
5
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Darf ein Händler bei der Zahlung mit Mastercard, VISA oder American Express einen Personalausweis als Kontrolle verlangen? Ich bin der Meinung, dass nicht. Zumal nicht nach dem Kauf.

Der Saturn Essen (Limbecker Platz) macht das nämlich und sieht darin auch kein Problem:

In beiden Fällen und einer Betragshöhe größer 25,00 € bis zum Kartenlimit sind unsere Kassiererinnen
auf Grund unserer Sorgfaltspflicht angehalten sporadische Prüfungen durchzuführen.
Dies dient letztendlich auch dem Schutz des Karteninhabers / unserer Kunden.

Das dieses Vorgehen teilweise als lästig empfunden wird kann ich natürlich durchaus nachvollziehen.
 

sk9

Erfahrenes Mitglied
29.03.2014
814
1
Darf ein Händler bei der Zahlung mit Mastercard, VISA oder American Express einen Personalausweis als Kontrolle verlangen? Ich bin der Meinung, dass nicht. Zumal nicht nach dem Kauf.

Der Saturn Essen (Limbecker Platz) macht das nämlich und sieht darin auch kein Problem:
Mit Unterschrift?
 

sk9

Erfahrenes Mitglied
29.03.2014
814
1
Ist egal. Einfach nur ob der Name auf der Karte mit der Person übereinstimmt.

Bei Sign müssen sie das eigentlich, zumindest bei MC:

In den Transaction Processing Rules von MC steht auf S. 65f
Accepting a MasterCard card
When a MasterCard Card is presented, the Merchant representative must take the following steps to determine the validity of the Card. These steps do not apply in a Card-not-present environment, at a Cardholder-Activated Terminal (CAT), when a Contactless Payment Device is presented, or when a Chip Transaction is completed with PIN as the Cardholder verification method (CVM).
[...]
For face-to-face unique Transactions, request personal identification of the Cardholder in the form of an unexpired, official government document (for example, a passport, identification document, or driver’s license) that bears the Cardholder’s signature, the Cardholder’s photograph, or both. Compare the signature, if present, on the personal identification with the signature on the Card. Compare the photograph, if present, with the person presenting the Card. Record the personal identification on the Transaction receipt.

Ein explizites Verbot habe ich nicht gefunden.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
9
Zu beachten dabei allerdings, dass nur gefragt werden darf, es aber nicht zum zwingenden Kriterium werden darf.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.153
760
Darf ein Händler bei der Zahlung mit Mastercard, VISA oder American Express einen Personalausweis als Kontrolle verlangen
Ja.

Aber zumindest im Falle MasterCard darf er die Akzeptanz der Karte nicht davon abhängig machen.

Bei Sign müssen sie das eigentlich, zumindest bei MC:
Nein.

...und, wenn wir etwas (auf Seite 78/79) weiterlesen...

POS Transaction Receipt Requirements
(...)
All of the following information must be included on a Transaction receipt:
4. or face-to-face MasterCard unique Transactions and MasterCard Manual Cash Disbursement Transactions:
a. With the exception of Card-read Transactions where a non-signature CVM is used, a description of the unexpired, official government document provided as identification by the Cardholder, including any serial number, expiration date, jurisdiction of issue, customer name (if not the same name as present on the Card), and customer address
...dass dann jeder Elektromarkt bei Zahlung mit Kreditkarte und Unterschrift, dann die Ausweisnummer, Ablaufdatum des Ausweises und Ausstellland- bzw. Behörde auf jedem Transaktionsbeleg zu notieren hat?
 
Zuletzt bearbeitet:

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.153
760
PS: POS-Kauftransaktionen im Elektromarkt sind keine "face to face unique".

Ein explizites Verbot habe ich nicht gefunden.
(Zumindest) für MasterCard in den Regeln (nicht Transaktion Processing Rules):

"A Merchant may request but must not require a Cardholder to provide additional identification information as a condition of Card acceptance, unless such information is required to complete the Transaction (...)"
 
Zuletzt bearbeitet:
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deh 120

Erfahrenes Mitglied
21.06.2015
540
7
Schweiz
Nutzen die Geräte das Zug-wlan oder direkt Mobilfunk?

Die betroffenen TGV haben kein WLAN. Die Terminals nutzen Mobilfunk, wobei der Barwagen mit weniger Fenster versehen ist (insbesondere bei den POS) und die verbauten Gerätschaften (Ofen, Mikrowelle[?]) sicher auch nicht förderlich sind. Auf der LGV Rhin-Rhone und der Zufahrtsstrecke ab Mulhouse hat man ausserdem eine schlechte Netzabdeckung.
 
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Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Die betroffenen TGV haben kein WLAN. Die Terminals nutzen Mobilfunk, wobei der Barwagen mit weniger Fenster versehen ist (insbesondere bei den POS) und die verbauten Gerätschaften (Ofen, Mikrowelle[?]) sicher auch nicht förderlich sind. Auf der LGV Rhin-Rhone und der Zufahrtsstrecke ab Mulhouse hat man ausserdem eine schlechte Netzabdeckung.

Und wie sieht es mit Mobilfunkrepeatern im TGV aus? Die ICEs haben das ja. Wenn die Geräte schon Mobilfunk haben würde ich doch denken dass selbst Prepaidkarten akzeptiert werden wenn man gerade Netz hat. Mehr als schief gehen kann es ja nicht und echte Kreditkarten gehen dann eben immer.
 

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Was wäre denn dann "face to face unique"?
Der Transaction Type "Unique Transactions" findet bei Mastercard nur für Kartenakzeptanten mit den "card acceptor business codes: 4829, 6050, 6051, 7995, 7801, oder 7802" Verwendung. Dabei dreht es sich um Bargeldbezug, Glückspiel, Hunde- & Pferderennen.

So steht es im "Quick Reference Booklet—Merchant Edition"
 

deh 120

Erfahrenes Mitglied
21.06.2015
540
7
Schweiz
Und wie sieht es mit Mobilfunkrepeatern im TGV aus? Die ICEs haben das ja. Wenn die Geräte schon Mobilfunk haben würde ich doch denken dass selbst Prepaidkarten akzeptiert werden wenn man gerade Netz hat. Mehr als schief gehen kann es ja nicht und echte Kreditkarten gehen dann eben immer.

Keine Ahnung, ich denke aber nicht, dass welche Verbaut sind.

Das Problem ist halt: Frankreich hat viele Debitkarten, da braucht es die Verbindung.
 

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Keine Ahnung, ich denke aber nicht, dass welche Verbaut sind.

Das Problem ist halt: Frankreich hat viele Debitkarten, da braucht es die Verbindung.
Hm. 50km Eurotunnel mit 2G & 3G ausgebaut, bedampfte Scheiben aber keine Repeater im Zug? Weiss jemand mehr?
 

deh 120

Erfahrenes Mitglied
21.06.2015
540
7
Schweiz
Hm. 50km Eurotunnel mit 2G & 3G ausgebaut, bedampfte Scheiben aber keine Repeater im Zug? Weiss jemand mehr?

Ich bezog mich auf die TGV welche in die Schweiz kommen und auch für Deutschland zugelassen sind/waren (POS und Euroduplex). Eurostar, Thalys und auch andere TGV-Bauarten sind nicht zu vergleichen, da hat jede Serie eine eigene Lösung für WLan und/oder Mobilfunk. Des Weiteren arbeitet der Anbieter der Bordverpflegung in Frankreich (ohne TGV Lyria und France-Italie) mit Geräten welche sowohl Kasse als auch Kreditkartengerät sind und nicht mit Tablet, Drucker und separatem Kreditkartengerät.
 

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Was genau ist eigentlich der Unterschied zwischen einer "Mastercard" und einer "Debit Mastercard"? Also auf dem Kassenbon bei tegut & HIT steht bei der N26 Debit Mastercard jetzt auch "Debit MasterCard". Die Karte hat aber die gleiche AID wie z.B. die Fidor Smartcard (wenn man sie als Mastercard einstetzt). Beide unterstützen auch offline Transaktionen wenn man sie mit Bankomatenkarteninfos 2 ausliest - beide bis 100€. das "Lower Consecutive OfflineLimit" ist bei der N26 sogar 5 - bei der Smartcard nur 1.
Also was ist der praktische Unterschied? Kann man so eine DebitMastercard am Ende doch überziehen oder ist das mit den Offlinetransaktionen so dass die am Ende nicht wirklich von der Karte genehmigt werden?
 
Zuletzt bearbeitet:

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
Was genau ist eigentlich der Unterschied zwischen einer "Mastercard" und einer "Debit Mastercard"? Also auf dem Kassenbon bei tegut & HIT steht bei der N26 Debit Mastercard jetzt auch "Debit MasterCard" auf dem Kassenbon. Die Karte hat aber die gleiche AID wie z.B. die Fidor Smartcard (wenn man sie als Mastercard einstetzt). Beide unterstützen auch offline Transaktionen wenn man sie mit Bankomatenkarteninfos 2 ausliest - beide bis 100€. das "Lower Consecutive OfflineLimit" ist bei der N26 sogar 5 - bei der Smartcard nur 1.
Also was ist der praktische Unterschied? Kann man so eine DebitMastercard am Ende doch überziehen oder ist das mit den Offlinetransaktionen so dass die am Ende nicht wirklich von der Karte genehmigt werden?
Es klingt eher als wäre in dem Fall "Debit Mastercard" der App-Name... Sowie bei der der DKB eben "DKB Visa" auf dem Beleg steht.

Und klar, Debit Karten die offline fähig sind, können überzogen werden da sie ja auch offline Autorisieren.... Weit verbreitet bei Park Automaten, Bahn Board Bistro, Einkäufe im Flugzeug, etc.
 
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tcu99

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
6.653
1.297
Es klingt eher als wäre in dem Fall "Debit Mastercard" der App-Name... Sowie bei der der DKB eben "DKB Visa" auf dem Beleg steht.

VISA DKB :p

Machen aber auch comdirect und Barclaycard so. Was auf dem Kassenbon steht, ist wie gesagt nur der App Name.

Ob und wie eine Karte überzogen werden kann, hängt vom ServiceCode ab. Die Ferratum Debit MasterCard hat zum Beispiel einen 226 ServiceCode und kann nicht "überzogen" werden. Die N26 hat den ServiceCode 201 und kann überzogen werden und ist somit offlinefähig.
 

TheSonic

Aktives Mitglied
05.02.2017
130
22
Wie reagiert ihr wenn ihr eure Kreditkarte nicht grapschen lassen wollt? Ich mag das nicht, weil man in Deutschland die Karten wie Dreck behandelt.

Ich sage meist: "Meine Karte gebe ich nicht aus der Hand und das ich das schon selbst schaffe..."