AB: Air Berlin meldet Insolvenz an

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Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.821
3.114
FRA
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Die Frage ist, denke ich, nur mit juristischen Überlegungen zu klären.
Es gibt ja ein paar hier im Forum.

Meine Meinung:
Man wird vermeiden, dass ein Kunde zum Problem wird.
Wenn also eine Strecke eingestellt bzw ein Flug nicht durchgeführt wird und der Kunde nun z.B. durch einstweilige Verfügung Ärger machen kann, wird man umbuchen, erstatten oder sonstwie eine gütliche Einigung vorschlagen.

Was ist in diesem Fall eine einstweilige Verfügung?
 

groundhog

Erfahrenes Mitglied
11.10.2010
363
52
DUS, BER
Was ist in diesem Fall eine einstweilige Verfügung?

Keine Ahnung, ich bin kein Jurist.

Für mich steht das als Metapher für alles was der Kunde sofort in die Wege leiten könnte bzw. wo sich ihm Wege eröffnen mit der Brechstange ranzugehen.
Ich vermute da gibt es einige Fallen, die man aber bedacht hat und deren Handhabung für den Laien auf den ersten Blick keinen Sinn ergibt (z.B. da bekommt jemand eine Umbuchung obwohl doch das ganze Forum "weiss", dass das gar nicht möglich ist...).

Das ist, wie erwähnt, auch nur meine Meinung. Ich kann mir nicht vorstellen das ein Konzern wie LH so grobe Fehler macht, wie es hier teilweise anklingt.
Daraus schließe ich dann auf juristische Gründe und nicht ein Versagen wenn spekuliert wird, das alles noch fiese Folgen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:

tomhh

Erfahrenes Mitglied
17.10.2010
555
21
Ich habe gerade mal die Kaffeepause geopfert und die Platinum Hotline angerufen.
Keine Wartezeit, Agent war sofort dran.

Bitte seht nach, dass ich mich jetzt nur mit meinem Ticket beschäftigt habe, 1.12.-8.12.17 DUS-LAX-DUS in C (Eco mit Upgrade durch Voucher)

Also:
Mögliche Umbuchung bis Rückflugtermin 14.10. auf AB Maschinen DUS-SFO-DUS. "Es sind aber nur noch sehr sehr wenige Plätze frei".
Umbuchung Fremdairline: Nein
Allerdings seien die Tickets von seiten AB nicht storniert, die Strecken noch offen.
Es könnte sich bis mitte Oktober noch einiges tun.
.

Auf den SFO am 14. wollte ich auch. Ticket ist Business Upgrade (Meilen), AB wollte aber nur in Eco umbuchen.
 

Nupshh

Erfahrenes Mitglied
26.03.2011
346
38
HAM
Auch kurios :

Ich, Frau und Kind sind für den gleichen Flug auf 2 separaten Tickets gebucht (einmal ich, einmal +1,5) ursprünglich TXL-LAX, dann umgebucht TXL-DUS-LAX, jeweils am 14.10.

Gerade eben 2 Mails von AB bekommen.
1. Mail ist die alternativlose Stornierung des Tickets von +1,5, da vor 15.8. gebucht Insolvenzmasse.
2. Mail ist eine Flugänderung für meine Buchung mit einer Zeitverschiebung von einigen Minuten. Demnach soll AB7430 Operated by AirBerlin am 14.10. um 11 Uhr gen LAX starten ...

Wer's glaubt :eyeb:
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Wenn Lufthansa sowohl Niki als auch Niki übernimmt, wie kommt dann eigentlich Easyjet an ihre Slots / Flugzeuge? Brauchen die kein AOC?

Easyjet hat kein Interesse an DUS-Slots. Leider ist das so.

Das Aeronatics AOC soll wohl durch das LBA schnellstmöglich erteilt werden.
Ein AOC hat bereits in Österreich bekommen. Dorthin kann man die Flugzeuge hinüberschieben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Daoane

Erfahrenes Mitglied
17.10.2011
1.124
49
MUC
Ich habe gerade mal die Kaffeepause geopfert und die Platinum Hotline angerufen.
Keine Wartezeit, Agent war sofort dran.

Bitte seht nach, dass ich mich jetzt nur mit meinem Ticket beschäftigt habe, 1.12.-8.12.17 DUS-LAX-DUS in C (Eco mit Upgrade durch Voucher)

Also:
Mögliche Umbuchung bis Rückflugtermin 14.10. auf AB Maschinen DUS-SFO-DUS. "Es sind aber nur noch sehr sehr wenige Plätze frei".
Umbuchung Fremdairline: Nein
Allerdings seien die Tickets von seiten AB nicht storniert, die Strecken noch offen.
Es könnte sich bis mitte Oktober noch einiges tun.
Aber: Kommunikation mit AB ist schwach (das war wohl diplomatisch formuliert)

Ich habe die Umbuchung nicht versucht, da ich meine Reise verschieben, aber nicht vorverlegen kann.

Mir hat die Gold Hotline heute die Umbuchung meines Meilentickets auf den 14. verweigert. Ich bin allerdings nur noch Silber.
 

quattro4x4

Aktives Mitglied
16.11.2010
139
0
FRG
Bei einem am 31.08. gebuchten Flug MUC-HAM-MUC in Economy Light wird eine Umbuchung aufgrund des gewählten Tarifes verweigert.
FlugastrechtVO greift doch unabhängig des Tarifs und eine Umbuchung (Ersatzbeförderung) müsste gewährt werden. Oder irre ich mich da?

Nach deutlich über 1 Stunde Wartezeit an der normalen Hotline problemlos mit Zwischenstopp DUS umgebucht worden. Auf einmal war dies möglich.
 

voyager_2000

Aktives Mitglied
14.03.2016
101
0
Auch kurios :

Ich, Frau und Kind sind für den gleichen Flug auf 2 separaten Tickets gebucht (einmal ich, einmal +1,5) ursprünglich TXL-LAX, dann umgebucht TXL-DUS-LAX, jeweils am 14.10.

Gerade eben 2 Mails von AB bekommen.
1. Mail ist die alternativlose Stornierung des Tickets von +1,5, da vor 15.8. gebucht Insolvenzmasse.
2. Mail ist eine Flugänderung für meine Buchung mit einer Zeitverschiebung von einigen Minuten. Demnach soll AB7430 Operated by AirBerlin am 14.10. um 11 Uhr gen LAX starten ...

Wer's glaubt :eyeb:

[UPDATE: Diesem Text liegen falsche Annahmen von mir zu Grunde, daher bitte ignorieren. (siehe Post 5702, 5703)]

Husch, husch, ab zum Anwalt !

Das ist ja eine Steilvorlage!
Offensichtlich versucht man gezielt vor dem 15.08. gebuchte Passagiere schlechter zu stellen.
So etwas könnte eventuell ein Fall für eine einstweilige Verfügung sein, denn hier wird Deine Frau +1,5 um ihren Flug "betrogen", obwohl er ja stattfindet. (Die Nicht-Mitnahme hätte de facto den Verlust des Fluges qua Insolvenz zur Folge, daraus ergäbe sich die Dringlichkeit.) [UPDATE: Asia s.u. meint NEIN, ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung würde abgeschmettert.]

Zumindest eine Erstberatung wäre mir das wert, aber bei einem auf Reiserecht spezialisierten RA.
Ich könnte mir vorstellen, daß hier sogar Normen des Strafrechts verletzt werden (Betrug ??? o.ä.).
Da kann man schon mal Druck machen und wird dann doch noch mitgenommen, notfalls kostenloses Upgrade.

Und zur Not auch noch mit der Presse drohen "BILD hilft", TV-Magazine wie Monitor und Co. sind auch immer dankbar.
Ruf doch mal eine Tageszeitung wie Rheinische Post oder Tagesspiegel oder BZ an, ob die nicht darüber schreiben wollen?
Als kleinen Vorgeschmack....
Das ist ja wirklich ein eklatanter Fall von Unrecht.

[UPDATE: Diesem Text liegen falsche Annahmen von mir zu Grunde, daher bitte ignorieren. (siehe Post 5702, 5703)]
 
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voyager_2000

Aktives Mitglied
14.03.2016
101
0
Was ist in diesem Fall eine einstweilige Verfügung?

Wahrscheinlich die einstweilige Erschießung des Piloten, falls er den Vogel nicht fliegt. =;

Quatsch beiseite, dafür braucht man zunächst 3, 4 Tage Vorlauf und einen sehr guten Grund.
Das sind ja alles BGB Kinkerlitzchen, wo sich ein Richter das in 12 Monaten mal ansieht.
Sehenden Auges so etwas anzuzetteln, dafür muß man schon masochistisch veranlagt sein.
 
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hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Easyjet hat kein Interesse an DUS-Slots. Leider ist das so.

Das Aeronatics AOC soll wohl durch das LBA schnellstmöglich erteilt werden.
Ein AOC hat bereits in Österreich bekommen. Dorthin kann man die Flugzeuge hinüberschieben.

Kleiner Witzbold. Und wie löst du Personal, Slots und Flugzeuge aus der insolventen AB raus, ohne einen Betriebsübergang zu konstruieren?

Auch LH und EW benötigen kein zusätzliches AOC, es ist mir die rechtliche Krücke die Teile galant auszulösen.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Auch LH und EW benötigen kein zusätzliches AOC, es ist mir die rechtliche Krücke die Teile galant auszulösen.

Galant ist da gar nichts und in wie weit dieses ganze rechtliche Gemauschel einer richterlichen Überprüfung standhält wird man ja sehen.

Aber mal ehrlich, alles was man hier im Forum durchschaut, werden entsprechende Richter auch durchschauen - und dann stellt sich die Frage ob die §§ das hergeben was die Rechtsberater von LH da so deuten.
 
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qwertpoiuz

Erfahrenes Mitglied
30.04.2013
605
4
Aber mal ehrlich, alles was man hier im Forum durchschaut, werden entsprechende Richter auch durchschauen - und dann stellt sich die Frage ob die §§ das hergeben was die Rechtsberater von LH da so deuten.
Das Forum in allen Ehren, ich behaupte aber trotzdem, dass die LH und ihre Rechtsberater ein bisschen mehr Info und Einblick in die Chose haben als der Durchschnittsforist.
 

Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
4.426
1.408
Galant ist da gar nichts und in wie weit dieses ganze rechtliche Gemauschel einer richterlichen Überprüfung standhält wird man ja sehen.

Aber mal ehrlich, alles was man hier im Forum durchschaut, werden entsprechende Richter auch durchschauen - und dann stellt sich die Frage ob die §§ das hergeben was die Rechtsberater von LH da so deuten.

Das Forum durchschaut ja auch den wilden Streik, und trotzdem wird kein Richter so urteilen.

Und außerdem: wo kein Kläger, da kein Richter, und den Kläger muss es erstmal geben.
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
Aber mal ehrlich, alles was man hier im Forum durchschaut, werden entsprechende Richter auch durchschauen -

Bestimmt nicht.

Ich meinte erst, dass die Idee mit der einstweiligen Anordnung (weiter oben , nicht von Ed) ironisch gemeint war aber so langsam kommen mir Zweifel, da es jetzt schon mehrfach erwähnt wurde. Den Antrag, dass die mich fliegen müssen, würde ein Richter innerhalb von 3 Tagen oder schneller, wegen Vorwegnahme des Hauptprozesses abweisen. Der Antragsteller begehrt nämlich nicht nur die Sicherung seines Anspruchs, sondern Erfüllung und Gefahr in Verzug ist auch nicht in Sicht.

Ich bin auch sauer, dass manche nach mehrfachen Hotlineversuchen wohl Umbuchungen sogar auf LH bekommen und andere (wie ich) ganz leer ausgehen. Dagegen vorzugehen halte ich aber derzeit für aussichtslos und kostet nur noch mehr Zeit und Nerven.
 
Zuletzt bearbeitet:

voyager_2000

Aktives Mitglied
14.03.2016
101
0
Bestimmt nicht.

Ich meinte erst, dass die Idee mit der einstweiligen Anordnung (weiter oben , nicht von Ed) ironisch gemeint war aber so langsam kommen mir Zweifel, da es jetzt schon mehrfach erwähnt wurde. Den Antrag, dass die mich fliegen müssen, würde ein Richter innerhalb von 3 Tagen oder schneller, wegen Vorwegnahme des Hauptprozesses abweisen. Der Antragsteller begehrt nämlich nicht nur die Sicherung seines Anspruchs, sondern Erfüllung und Gefahr in Verzug ist auch nicht in Sicht.

Ich bin auch sauer, dass manche nach mehrfachen Hotlineversuchen wohl Umbuchungen sogar auf LH bekommen und andere (wie ich) ganz leer ausgehen. Dagegen vorzugehen halte ich aber derzeit für aussichtslos und kostet nur noch mehr Zeit und Nerven.

Erst einmal mein Beileid dazu, das Air Berlin / LH Dich auch böse abgezockt hat.

Danke für die Information bezüglich der Einstweiligen Verfügung (Vorwegnahme des Hauptprozesses / Erfüllung), wieder was gelernt.
Wie siehst Du denn die spezielle Konstellation bei dem Fall von Nupshh?
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Mal eine andere Frage: Weiss jemand, was diese Woche im SuperSunday im Angebot sein wird? AUH hatten wir schon lange nicht mehr...

...ach ja, die guten alten Zeiten [emoji24] [emoji24] [emoji24]
 
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voyager_2000

Aktives Mitglied
14.03.2016
101
0

Post Nr. 5679 auf Seite 284.

Der User heißt "Nupshh". Ich kopiere ihn hier mal als Zitat ein:

quote_icon.png
Zitat von Nupshh
Auch kurios :

Ich, Frau und Kind sind für den gleichen Flug auf 2 separaten Tickets gebucht (einmal ich, einmal +1,5) ursprünglich TXL-LAX, dann umgebucht TXL-DUS-LAX, jeweils am 14.10.

Gerade eben 2 Mails von AB bekommen.
1. Mail ist die alternativlose Stornierung des Tickets von +1,5, da vor 15.8. gebucht Insolvenzmasse.
2. Mail ist eine Flugänderung für meine Buchung mit einer Zeitverschiebung von einigen Minuten. Demnach soll AB7430 Operated by AirBerlin am 14.10. um 11 Uhr gen LAX starten ...

Wer's glaubt :eyeb: