Soll heissen, die können alle machen, was sie wollen? Es interessiert niemanden?
Dann könnte man sie die Verordnungen auch sparen..
Gestern in der TXL Leberkäs-Warteschlange:
Als der Gesprächspartner auf AB zu sprechen kommt meinte der Lautsprecher, dass AB ebenso dazu verpflichtet sei. Zumindest solange die fliegen.
Das seien besondere Bedingungen der Luftfahrtbranche. Auch in der Insolvenz müsse das Unternehmen diese Verpflichtungen erfüllen können und auch erfüllen. Ein Verstoß hätte ein umgehendes Grounding zu Folge.
Gestern in der TXL Leberkäs-Warteschlange:
Ein Mitarbeiter einer Kanzlei in Hamburg erzählt (30cm hinter mir, direkt in mein Ohr. Das ist definitiv kein Lauschen), dass man momentan Kohle macht mit Flugstreichungen bei Ryanair.
Dort (und hier sehe ich eine Analogie zu AB) wird versucht die Leute mit "Stuss" dazu zu bringen die Rückerstattung zu nehmen und Ruhe zu geben.
Aber man würde 1. auf Umbuchung auf andere Airlines pochen und sich 2. die Kosten erstatten lassen.
Ryanair wüsste genau, das sie sich nicht um die Verpflichtung drücken könnten es hätte noch keinen einzigen Fall gegeben in dem Ryanair nicht gezahlt hätte nachdem sie durch die Kanzlei angeschrieben wurden.
Als der Gesprächspartner auf AB zu sprechen kommt meinte der Lautsprecher, dass AB ebenso dazu verpflichtet sei. Zumindest solange die fliegen.
Das seien besondere Bedingungen der Luftfahrtbranche. Auch in der Insolvenz müsse das Unternehmen diese Verpflichtungen erfüllen können und auch erfüllen. Ein Verstoß hätte ein umgehendes Grounding zu Folge.
Jetzt frage ich mich erstens ob das stimmen kann und zweitens bei welche Hotline ich mehr Druck aufbauen muss, um den Widerwillen zu brechen.
Erst mal sacken lassen...
Meiner Meinung nach, ziemlicher Blödsinn. Die EU VO 261 gibt dem Verbraucher die juristische Basis um gegen Airlines vorzugehen. Die wenigsten Airlines zahlen freiwillig und sofort. Meist muss man das langwiedrig fordern teilweise bis vors Gericht. Auch LH ist da nicht besser. Wenn das zum Grounding führen würde, wäre der Flugverkehr in Europa bereits massiv eingeschränkt.Als der Gesprächspartner auf AB zu sprechen kommt meinte der Lautsprecher, dass AB ebenso dazu verpflichtet sei. Zumindest solange die fliegen.
Das seien besondere Bedingungen der Luftfahrtbranche. Auch in der Insolvenz müsse das Unternehmen diese Verpflichtungen erfüllen können und auch erfüllen. Ein Verstoß hätte ein umgehendes Grounding zu Folge.
Hättest du den Leberkäs gestern besser mal direkt angesprochen![]()
Meiner Meinung nach, ziemlicher Blödsinn. Die EU VO 261 gibt dem Verbraucher die juristische Basis um gegen Airlines vorzugehen.
Vielleicht reicht es, ab und an eine Umbuchung durchzuwinken damit nicht der Eindruck entsteht man sei nicht mehr in der Lage dazu.
Kurze Frage: welche Airline dürfte dann noch fliegen? Und nein, es gibt keine Instanz, die das unterbindet. Es gibt Gerichte, wo du deine Ansprüche durchsetzen kannst.
Naja, das ist eine mögliche Schlußfolgerung.
Einen Wert hätte das nur, wenn sich ein fixes Datum ableiten lässt.
Da wird auch nur im Nebel rumgestochert.
Ich halte den 01.11.17 durchaus für realistisch
Der Chinese Jonathan Pang träumt weiter von einer Übernahme der Air Berlin:
https://www.trend.at/newsticker/chinese-pang-sieht-sich-weiter-im-rennen-um-air-berlin-8341569
Ich halte den 01.11.17 durchaus für realistisch (teure Buchungsklassen, 744 der LH nach TXL, Langstrecken der LH/EW ab DUS/TXL...).
Wenn ich das richtig im Gedächtnis habe, endet mit dem Oktober auch die Zahlung des Insolvenzgeldes an die AB-Mitarbeiter. Das würde bedeuten, dass ab 01. November erstmal kein Gehalt an die Mitarbeiter bezahlt wird. Warten wir mal ab, ob in den nächsten Wochen "Kündigungsschreiben/Kündigungsangebot" an die AB-Mitarbeiter (zum 31.10.2017) verschickt werden. Wenn das passiert, ist der 01.11. aus meiner Sicht fix. Bei einer Insolvenz gilt zwar eigentlich eine 3monatige Kündigungsfrist, aber wenn kein Gehalt mehr kommt, wer arbeitet dann noch?
Man rechnet mit 2 Monaten, also bis Ende des Jahres.Dauert die EU-Prüfung nicht alleine schon 3-4 Monate also bis mindestens Februar?
Was ich nicht verstehe:
Wenn es Fluggastrechte gibt, die aber bewusst nicht eingehalten werden (Entschädigungen werden nicht gezahlt)… wieso darf AB dann noch fliegen?
Da müsste es doch eine übergeordnete Instanz geben, die das sofort unterbindet..
Man rechnet mit 2 Monaten, also bis Ende des Jahres.
Falls das Deal mit LH klappt, gehe ich zumindest nicht von einem Grounding zum 1.11 aus, sondern dass zumindest die Teile die fortgeführt werden sollen auch weiterhin in der Luft bleiben. Das scheint mir auch die offiziell angedachte Variante zu sein.kann den im dieser Zeit überhaupt AB alles einstellen?
sonst würde doch das übergangsgeld von LH nicht gebraucht werden?
Heute morgen auf ZRH->DUS beim nehmen des Schokoherzes: "Wer weiss, wie oft man noch die Gelegenheit hat.." - FB: "Wenn Sie diesen Monat nicht mehr mit uns fliegen, wohl gar nicht mehr."Ich halte den 01.11.17 durchaus für realistisch (teure Buchungsklassen, 744 der LH nach TXL, Langstrecken der LH/EW ab DUS/TXL...).
Heute morgen auf ZRH->DUS beim nehmen des Schokoherzes: "Wer weiss, wie oft man noch die Gelegenheit hat.." - FB: "Wenn Sie diesen Monat nicht mehr mit uns fliegen, wohl gar nicht mehr."
D.h. ich gehe davon aus, dass Ende Oktober das Licht ausgeht.
Ja, die Frage habe ich dann auch gestellt - aber man war zuversichtlich, mich Montag auch wieder zurückzubringen :-DWir haben aber noch September.![]()
Jetzt gibts endlich die Q2 Zahlen: tiefrot
Air Berlin steigerte Verluste auch im zweiten Quartal
airberlin IR – 2017