AB: Air Berlin meldet Insolvenz an

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sveli

Aktives Mitglied
01.08.2017
180
2
TXL
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Soll heissen, die können alle machen, was sie wollen? Es interessiert niemanden?
Dann könnte man sie die Verordnungen auch sparen..
 

groundhog

Erfahrenes Mitglied
11.10.2010
363
52
DUS, BER
Gestern in der TXL Leberkäs-Warteschlange:

Ein Mitarbeiter einer Kanzlei in Hamburg erzählt (30cm hinter mir, direkt in mein Ohr. Das ist definitiv kein Lauschen), dass man momentan Kohle macht mit Flugstreichungen bei Ryanair.
Dort (und hier sehe ich eine Analogie zu AB) wird versucht die Leute mit "Stuss" dazu zu bringen die Rückerstattung zu nehmen und Ruhe zu geben.

Aber man würde 1. auf Umbuchung auf andere Airlines pochen und sich 2. die Kosten erstatten lassen.
Ryanair wüsste genau, das sie sich nicht um die Verpflichtung drücken könnten es hätte noch keinen einzigen Fall gegeben in dem Ryanair nicht gezahlt hätte nachdem sie durch die Kanzlei angeschrieben wurden.

Als der Gesprächspartner auf AB zu sprechen kommt meinte der Lautsprecher, dass AB ebenso dazu verpflichtet sei. Zumindest solange die fliegen.
Das seien besondere Bedingungen der Luftfahrtbranche. Auch in der Insolvenz müsse das Unternehmen diese Verpflichtungen erfüllen können und auch erfüllen. Ein Verstoß hätte ein umgehendes Grounding zu Folge.

Jetzt frage ich mich erstens ob das stimmen kann und zweitens bei welche Hotline ich mehr Druck aufbauen muss, um den Widerwillen zu brechen.
Erst mal sacken lassen...
 
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sveli

Aktives Mitglied
01.08.2017
180
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TXL
Gestern in der TXL Leberkäs-Warteschlange:

Als der Gesprächspartner auf AB zu sprechen kommt meinte der Lautsprecher, dass AB ebenso dazu verpflichtet sei. Zumindest solange die fliegen.
Das seien besondere Bedingungen der Luftfahrtbranche. Auch in der Insolvenz müsse das Unternehmen diese Verpflichtungen erfüllen können und auch erfüllen. Ein Verstoß hätte ein umgehendes Grounding zu Folge.

Das hätte ich als Laie auch so gesehen..
 
A

Anonym38428

Guest
Gestern in der TXL Leberkäs-Warteschlange:

Ein Mitarbeiter einer Kanzlei in Hamburg erzählt (30cm hinter mir, direkt in mein Ohr. Das ist definitiv kein Lauschen), dass man momentan Kohle macht mit Flugstreichungen bei Ryanair.
Dort (und hier sehe ich eine Analogie zu AB) wird versucht die Leute mit "Stuss" dazu zu bringen die Rückerstattung zu nehmen und Ruhe zu geben.

Aber man würde 1. auf Umbuchung auf andere Airlines pochen und sich 2. die Kosten erstatten lassen.
Ryanair wüsste genau, das sie sich nicht um die Verpflichtung drücken könnten es hätte noch keinen einzigen Fall gegeben in dem Ryanair nicht gezahlt hätte nachdem sie durch die Kanzlei angeschrieben wurden.

Als der Gesprächspartner auf AB zu sprechen kommt meinte der Lautsprecher, dass AB ebenso dazu verpflichtet sei. Zumindest solange die fliegen.
Das seien besondere Bedingungen der Luftfahrtbranche. Auch in der Insolvenz müsse das Unternehmen diese Verpflichtungen erfüllen können und auch erfüllen. Ein Verstoß hätte ein umgehendes Grounding zu Folge.

Jetzt frage ich mich erstens ob das stimmen kann und zweitens bei welche Hotline ich mehr Druck aufbauen muss, um den Widerwillen zu brechen.
Erst mal sacken lassen...

Hättest du den Leberkäs gestern besser mal direkt angesprochen ;)
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.258
108
Als der Gesprächspartner auf AB zu sprechen kommt meinte der Lautsprecher, dass AB ebenso dazu verpflichtet sei. Zumindest solange die fliegen.
Das seien besondere Bedingungen der Luftfahrtbranche. Auch in der Insolvenz müsse das Unternehmen diese Verpflichtungen erfüllen können und auch erfüllen. Ein Verstoß hätte ein umgehendes Grounding zu Folge.
Meiner Meinung nach, ziemlicher Blödsinn. Die EU VO 261 gibt dem Verbraucher die juristische Basis um gegen Airlines vorzugehen. Die wenigsten Airlines zahlen freiwillig und sofort. Meist muss man das langwiedrig fordern teilweise bis vors Gericht. Auch LH ist da nicht besser. Wenn das zum Grounding führen würde, wäre der Flugverkehr in Europa bereits massiv eingeschränkt.

Bei AB ist die Problematik, dass AB die Angelegenheit wohl solange verzögern kann, bis es nichts mehr zu holen gibt bzw. AB nicht mehr existent ist.
 

groundhog

Erfahrenes Mitglied
11.10.2010
363
52
DUS, BER
Hättest du den Leberkäs gestern besser mal direkt angesprochen ;)

Das fühle sich wie Lauschen an und war mir unangenehm.

Außerdem waren die, obwohl in der Schlange hinter mir, vor mir am Leberkäse und mit überladenen Tellern wieder weg.
Ich nehme an, das Anwälte eher unterbezahlt sind. Es machte jedenfalls den Eindruck, dass sie auf das warme Essen angewiesen waren.
 
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groundhog

Erfahrenes Mitglied
11.10.2010
363
52
DUS, BER
Meiner Meinung nach, ziemlicher Blödsinn. Die EU VO 261 gibt dem Verbraucher die juristische Basis um gegen Airlines vorzugehen.

Ich habe das so verstanden, dass die Fähigkeit diese Verbraucherrechte zu bedienen eine Voraussetzung für den Flugbetrieb ist.
Der Verstoß ist also nicht bei einem einzelnen Kunden zu suchen, den man als unbegründeten Anspruchsteller darstellen kann.
Erst wenn es Zweifel an der erforderlichen Substanz gibt, wird es unangenehm.
Und ein systematisches Ablehnen von Ansprüchen ist ein Indiz, dass die Airline eben nicht mehr in der Lage ist diese Forderungen zu bedienen.

Vielleicht reicht es, ab und an eine Umbuchung durchzuwinken damit nicht der Eindruck entsteht man sei nicht mehr in der Lage dazu.
 
Zuletzt bearbeitet:

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
Kurze Frage: welche Airline dürfte dann noch fliegen? Und nein, es gibt keine Instanz, die das unterbindet. Es gibt Gerichte, wo du deine Ansprüche durchsetzen kannst.

Man kann eine Beschwerde an das Bundesluftfahrtamt machen, die das grundsätzlich (wohl eher theoretisch) überwachen sollten.

Luftfahrt Bundesamt - Fluggastrechte

Geld verschaffen die einem nicht. Die könnten wohl Sanktionen verhängen, sind in der Richtung aber nicht sonderlich aktiv (vermute ich mal) . Wobei es bei AB sowieso nicht mehr lange gehen wird, wegen der Inso.
 
Zuletzt bearbeitet:

dabdx

Reguläres Mitglied
14.09.2016
65
0
Naja, das ist eine mögliche Schlußfolgerung.
Einen Wert hätte das nur, wenn sich ein fixes Datum ableiten lässt.
Da wird auch nur im Nebel rumgestochert.

Ich halte den 01.11.17 durchaus für realistisch (teure Buchungsklassen, 744 der LH nach TXL, Langstrecken der LH/EW ab DUS/TXL...).

Wenn ich das richtig im Gedächtnis habe, endet mit dem Oktober auch die Zahlung des Insolvenzgeldes an die AB-Mitarbeiter. Das würde bedeuten, dass ab 01. November erstmal kein Gehalt an die Mitarbeiter bezahlt wird. Warten wir mal ab, ob in den nächsten Wochen "Kündigungsschreiben/Kündigungsangebot" an die AB-Mitarbeiter (zum 31.10.2017) verschickt werden. Wenn das passiert, ist der 01.11. aus meiner Sicht fix. Bei einer Insolvenz gilt zwar eigentlich eine 3monatige Kündigungsfrist, aber wenn kein Gehalt mehr kommt, wer arbeitet dann noch?
 
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Senfgnu

Erfahrenes Mitglied
16.09.2015
358
409
NUE
Ich halte den 01.11.17 durchaus für realistisch (teure Buchungsklassen, 744 der LH nach TXL, Langstrecken der LH/EW ab DUS/TXL...).

Wenn ich das richtig im Gedächtnis habe, endet mit dem Oktober auch die Zahlung des Insolvenzgeldes an die AB-Mitarbeiter. Das würde bedeuten, dass ab 01. November erstmal kein Gehalt an die Mitarbeiter bezahlt wird. Warten wir mal ab, ob in den nächsten Wochen "Kündigungsschreiben/Kündigungsangebot" an die AB-Mitarbeiter (zum 31.10.2017) verschickt werden. Wenn das passiert, ist der 01.11. aus meiner Sicht fix. Bei einer Insolvenz gilt zwar eigentlich eine 3monatige Kündigungsfrist, aber wenn kein Gehalt mehr kommt, wer arbeitet dann noch?

Ausbleibende Gehaltszahlungen sind (nach Anmahnung, Fristen, etc.) ein Grund zur Rückhaltung der Arbeitsleistung.

Kein Insolvenzgeld heißt auch nicht automatisch "kein Gehalt mehr".
Ich habe mal 5 Monate in einem insolventen Betrieb gearbeitet und das war die beste Phase überhaupt. Nicht so wahnsinnig viel zu tun und im Gegensatz zu vor der Insolvenz kam das Gehalt immer pünktlich (statt wie vorher Mitte des Monats nach einem Streitgespräch mit der Lohnbuchhaltung). Es gibt da also scheinbar Mittel und Wege - allerdings ist das schon ein paar Jährchen her und ich habe das exakte Konstrukt vergessen.
 

Fab

Reguläres Mitglied
17.09.2016
72
0
Was ich nicht verstehe:
Wenn es Fluggastrechte gibt, die aber bewusst nicht eingehalten werden (Entschädigungen werden nicht gezahlt)… wieso darf AB dann noch fliegen?
Da müsste es doch eine übergeordnete Instanz geben, die das sofort unterbindet..

Dann wäre Ryanair nach deiner These auch weg vom Fenster, da ihnen aktuell auch Verbrauchertäuschung (keine Entschädigung, keine Umbuchung auf andere Airlines) von der Behörde für zivile Luftfahrt in GB vorgeworfen wird. Was mit der Praktik von AirBerlin zu vergleichen ist, wenn auch mit anderen Hintergründen.
 
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Atavism

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
434
112
kann den im dieser Zeit überhaupt AB alles einstellen?
sonst würde doch das übergangsgeld von LH nicht gebraucht werden?
Falls das Deal mit LH klappt, gehe ich zumindest nicht von einem Grounding zum 1.11 aus, sondern dass zumindest die Teile die fortgeführt werden sollen auch weiterhin in der Luft bleiben. Das scheint mir auch die offiziell angedachte Variante zu sein.
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
2.029
831
ZRH & DUS
Ich halte den 01.11.17 durchaus für realistisch (teure Buchungsklassen, 744 der LH nach TXL, Langstrecken der LH/EW ab DUS/TXL...).
Heute morgen auf ZRH->DUS beim nehmen des Schokoherzes: "Wer weiss, wie oft man noch die Gelegenheit hat.." - FB: "Wenn Sie diesen Monat nicht mehr mit uns fliegen, wohl gar nicht mehr."
D.h. ich gehe davon aus, dass Ende Oktober das Licht ausgeht.

PS: In Zürich stehen hinten zwei 330er von AB vor einer Hallt abgestellt - und zwar so verschränkt, dass sie wohl wenigPlatz wegnehmen sollen und wohl in nächster Zeit nicht bewegt werden müssen.
 
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