AB: Air Berlin meldet Insolvenz an

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HGFan

Guest
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- Nikki: Die wurden von Lufthansa bzw. Eurowings übernommen und damit auch die Verpflichtung die Flüge durchzuführen. Nikki ist ja nicht pleite! Dann besteht kein Handlungsbedarf, außer vielleicht ab und zu mal checken, ob es Flugzeitenänderungen gibt.
Jo hört sich in der Theorie gut an.
In der Praxis funktioniert das ned wirklich.

Gabs für den Flug schon ein Storno?
 
F

feb

Guest
Mit häufigen Wiederholen wird es nicht wahrer.

Hmmm. Ich bin, wie du aus meinem VF- Profil ersehen kannst, Rechtsanwalt mit bald drei Jahrzehnten Berufserfahrung und hatte schon ab und zu Berührung mit Insolvenzrecht. Aber ich lerne auch heute noch sehr gerne hinzu!
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.400
3.502
Ok, ich sehe es ein. Das mit dem Chargeback ist doch etwas komplexer als nur Ja oder Nein.

Ich habe mal eben kurz den entsprechenden Thread im KK-Forum quergelesen und würde sagen: Versuch ist es wert.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.289
2.653
Hat eigentlich noch jemand die Erfahrung gemacht, dass nicht alle Buchungen storniert und aus dem Register entfernt wurden? Auch CMT meldet noch bestätigt.

"Zufälligerweise" sind es genau zwei Flüge innerdeutsch 01/2018 die nun bei EW mit den selben Daten buchbar sind.

Kennt sonst noch jemand diesen Effekt? Denn das andere Ticket welches ja nach und nach stoniert wurde, zuerst die Langstrecken-Segmente, jetzt auch der Innerdeutsche Abbringer-Rückflug, in denn Innerdeutschen Zubringer hätte ich wohl sogar noch einsteigen können.

Die Tickets habe ich natürlich schon abgeschrieben aber interessant ist es dennoch.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Hmmm. Ich bin, wie du aus meinem VF- Profil ersehen kannst, Rechtsanwalt mit bald drei Jahrzehnten Berufserfahrung und hatte schon ab und zu Berührung mit Insolvenzrecht. Aber ich lerne auch heute noch sehr gerne hinzu!

Kurz zusammengefasst: charge back hat nur wenig mit Insolvenzrecht zu tun. Das Geld wird nämlich NICHT aus der Insolvenzmasse gezogen, sondern der Zahlungsdienstleister von AB ist hier in der Pflicht. Charge backs kann man unter unterschiedlichen Umständen beantragen (unabhängig davon, ob Firma insolvent oder nicht). In diesem Falle ist der Grund "Ware/Dienstleistung nicht erhalten".

Situation 1: Einfach ist es (und von zig Usern mit Visa/Mastercard bestätigt), wenn man DIREKT bei AB gebucht hat.

Situation 2: Komplizierter wird es, wenn man über OTA gebucht hat - da hat man schlechtere Karten - da muss man daraf achten, wer das Geld eingezogen hat (ein Blick auf die KK-Abrechnung hilft)
2a) AB direkt? Siehe Situation 1)
2b) OTA? Hier wird es (meiner Meinung nach) schwer, weil der Zahlungsdienstleister von AB nicht in der Zahlungskette direkt involviert ist. Trotzdem aber nicht ausgeschlossen und auf alle Fälle Wert, es zu versuchen...

Für weitere Details empfehle ich die vorher verlinkte Forumseite. Es gab dazu vor 1-2 Wochen auch einen Artikel in bild, wo Sprecher von Visa und MC die charge back- Möglichkeit bestätigt haben. Google hilft.

Und eine Bitte an diejenigen, die sich damit nicht auskennen: Hört BITTE auf, die Leute hier mit dem Insolvenzverwalter-Gespenst zu verunsichern. Ist zwar Halloween; dieser hat aber trotzdem mit dem charge back ZERO zu tun.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.784
4.599
Den Betrag von der KK zurück holen? Wie soll das denn gehen? Die Belastung ist von März und AB ist inzwischen pleite.

Woher also soll sich die Bank das Geld holen? Die werden es ja kaum aus der eigenen Tasche bezahlen wollen.

Lesen gefährdet ihre Dummheit, wie du so schön immer schreibst. Das ist im Forum in jedem Detail diskutiert.
 

LINDRS

Erfahrenes Mitglied
03.04.2013
1.724
1.883
DRS
Ein Freund von mir hat das Geld mittlerweile auch wieder zurück. Anfang August (vor dem 15.08.) gebucht mittels LBB Visa. Stornobestätigung und gut war es. Geld ist schon auf seinem Konto.

Ergo: machen!
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.400
3.502
Lesen gefährdet ihre Dummheit, wie du so schön immer schreibst. Das ist im Forum in jedem Detail diskutiert.
Ja, deswegen habe ich gelesen (das, was ich schrieb, war zunächst in einem ganz anderen Forum und wurde erst später hier in diesen Thread im KK-Forum integriert, konnte also zunächst gar nicht wissen, dass es hierzu schon was gibt). Aber nachdem ich gelesen hatte und meine Dummheit verflogen war, habe ich doch #7303 abgesetzt, weil ich eingesehen habe, dass die Frage an anderer Stelle schon in jedem Detail diskutiert war. #7296 hätte ich hier in diesem Thread niemals geschrieben; das wäre wirklich Schwachsinn gewesen, nachdem es bereits über 7.000 Beiträge dazu gibt, die im Fazit zum gegenteiligen Schluss kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:

tix

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
3.952
2.180
Ok. Gehörte einer Dame... :)

Grusel. Da ist die AB-Insolvenz ja unerwartet noch für etwas anderes gut. Ich wäre sonst nie auf die Idee gekommen nachzusehen, was dort im Barcode steht.... und da anscheinend der PNR mit dabei ist, ist es jetzt ja auch kein großer Umstand mehr, die ganze Buchung inclusive Vielfliegernummern etc. aufzurufen.

Ich werde in Zukunft benutzte Bordkarten etwas sorgfältiger entsorgen. Danke für die Erkenntnis, Katrin! :)
 
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feb

Guest
Kurz zusammengefasst: charge back hat nur wenig mit Insolvenzrecht zu tun. (...)
Und eine Bitte an diejenigen, die sich damit nicht auskennen: Hört BITTE auf, die Leute hier mit dem Insolvenzverwalter-Gespenst zu verunsichern. Ist zwar Halloween; dieser hat aber trotzdem mit dem charge back ZERO zu tun.

Alles richtig was du mitteilst, aber (viel, viel) zu kurz gesprungen. Der Chargeback mag gelingen, aber der Insolvenzverwalter hat dann unverändert einen Erfüllungsanspruch (= Zahlung) und deinen Rückforderungsanspruch (= Rückzahlung wg nicht erbrachter Leistung) darfst du zur Tabelle anmelden.
 

SWINE

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06.08.2016
1.354
562
Ist die Erkenntnis jetzt so neu das man alte Bordkarten besser in den Aktenschredder Stufe 4 wirft?

Im übrigen geht es noch viel einfacher hat schon mal jemand beobachtet wie viele Paxe mit ihren Baggage-Tags umgehen?

Wenn euch also das nächste mal ein Mitreisender auf dem Flug nach PMI ärgert nicht im hiesigen Thread nieder machen sondern einfach Tag aufheben/ fotographieren und dafür sorgen dass der Rowdy auf dem Weg nach Hause sein blaues Wunder erlebt
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Alles richtig was du mitteilst, aber (viel, viel) zu kurz gesprungen. Der Chargeback mag gelingen, aber der Insolvenzverwalter hat dann unverändert einen Erfüllungsanspruch (= Zahlung) und deinen Rückforderungsanspruch (= Rückzahlung wg nicht erbrachter Leistung) darfst du zur Tabelle anmelden.
Ich wiederhole mich nur ungern:

"Das Geld wird nämlich NICHT aus der Insolvenzmasse gezogen, sondern der Zahlungsdienstleister von AB (= Acquirer) ist hier in der Pflicht."

Daraus folgt: Ich trete meine Forderung an den Acquirer ab. Dieser darf dann diese beim Insoverwalter anmelden.
Des weiteren: Der Acquirer muss seinen Verpflichtungen gegenüber AB nachkommen (lt. Vertrag zw. Acquirer und AB). Falls der Acquirer diesem nicht nachkommt, sollte der Insoverwalter aktiv werden. Und zwar nicht mir gegenüber, sondern beim Acquirer!
 
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HGFan

Guest
Oder du machst es so wie ich und kaufst dir einen "alten" Barcode Scanner MC70 bzw MC75 (achtung sind meistens ohne Ladeschale) am besten mit "Longe Range" Scanner und schon kanst du im vorbei gehen scannen.
 
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tix

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
3.952
2.180
Ist die Erkenntnis jetzt so neu das man alte Bordkarten besser in den Aktenschredder Stufe 4 wirft?

Im übrigen geht es noch viel einfacher hat schon mal jemand beobachtet wie viele Paxe mit ihren Baggage-Tags umgehen?

Wenn euch also das nächste mal ein Mitreisender auf dem Flug nach PMI ärgert nicht im hiesigen Thread nieder machen sondern einfach Tag aufheben/ fotographieren und dafür sorgen dass der Rowdy auf dem Weg nach Hause sein blaues Wunder erlebt

Nenn mich naiv, aber ich habe mir da bisher keine Gedanken drüber gemacht. Bei weiterem Nachdenken gebe ich Dir aber voll recht; zumal viele Airlines ja die etix-Nummer im Klartext mit auf der Bordkarte angeben (und manche auch die Vielfliegernummer...).

Der Barcode auf dem Baggage Tag allerdings dürfte Dir nicht viel weiterhelfen.
 

el_philipo

Erfahrenes Mitglied
01.01.2015
324
0
39
Wörrstadt
In keinem freien Markt gilt ein Monopol für die Ewigkeit.

AB bzw. der Scheich hat in den letzten 3-4 Jahren einen freien Konkurrenzmarkt verhindert.
Nun gibt es eine Sondierungsphase (u.a. kommen dabei die Saftschupserinnen auf ein reales Lohnniveau) und dann werden sich neue Unternehmen im Kampf gegen LH entwickeln. Think my words!
You are the best...
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.354
562
Nenn mich naiv, aber ich habe mir da bisher keine Gedanken drüber gemacht. Bei weiterem Nachdenken gebe ich Dir aber voll recht; zumal viele Airlines ja die etix-Nummer im Klartext mit auf der Bordkarte angeben (und manche auch die Vielfliegernummer...).

Der Barcode auf dem Baggage Tag allerdings dürfte Dir nicht viel weiterhelfen.

also ich habe meine letzten 4 Tags von Donnerstag/Freitag hier und bei allen steht die Buchungsnummer und der Nachname drauf dann noch die Airline kennen kann böse Sachen veranstalten.
Beim Baggage-Tag geht es weniger um den Barcode stimmt
 

carletta

Reguläres Mitglied
18.06.2013
94
0
BSL + AGP
Hi Carletta,
ich habe mit Kreditkarte bezahlt und es handelt sich um eine goldene Kreditkarte mit einigen zusätzlichen 'Features'. Muss ich mich dann an VISA wenden? Weißt Du das?

Lieben Dank, Silke

Hallo Silke
Lass Dich von den Kollegen hier nicht verunsichern. Es kostet Dich nichts wenn Du es versuchst. Ich habe eine Platin KK von AB bei der LBB und habe bei der LBB zurück gefordert. Bin noch am warten. Andere im Forum haben schon ihr Geld zurückerhalten von der LBB.
Beim Insolvenzverwalter kannst nichts anmelden weil Du vor dem der Anmeldung zur Insolvenz bezahlt hast.
Die Frist zur Reklamation war bei mir auch schon abgelaufen. Ich habe per Kontaktformular reklamiert und zwar mit der Begründung: Ware nicht erhalten. Die Bank bearbeitet meinen Fall jetzt.
Wenn Du auch bei der LBB bist kann ich Dir auch per PN helfen. Bei anderen Banken nicht.
 
F

feb

Guest
Ich wiederhole mich nur ungern:

"Das Geld wird nämlich NICHT aus der Insolvenzmasse gezogen, sondern der Zahlungsdienstleister von AB (= Acquirer) ist hier in der Pflicht."

Daraus folgt: Ich trete meine Forderung an den Acquirer ab. Dieser darf dann diese beim Insoverwalter anmelden.
Des weiteren: Der Acquirer muss seinen Verpflichtungen gegenüber AB nachkommen (lt. Vertrag zw. Acquirer und AB). Falls der Acquirer diesem nicht nachkommt, sollte der Insoverwalter aktiv werden. Und zwar nicht mir gegenüber, sondern beim Acquirer!

Danke für die Wiederholung - sie hat mir geholfen, unsere Meinungsverschiedenheit zu erkennen. Zwischen dem Zahlungsdienmstleister und AB wird es (ganz sicher) eine laufende Geschäftsverbindung geben und tagtäglich ergibt sich aus hunderten oder tausenden Zahlungsvorgängen ein Saldo, der vom Zahlungsdienstleister bei AB geltend gemacht/verrechnet wird. Daher gehe ich schlussendlich davon aus, dass ein Chargeback eben doch zu Lasten der AB geht.

Gut, im Stadium der Betriebseinstellung mag sich das Procedere ändern.....
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Adhoc Meldung von 16:27

London, 1. November 2017 - Air Berlin PLC teilt mit, dass der Sachwalter in
dem heute eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Air Berlin PLC
& Co. Luftverkehrs KG, Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, heute
gegenüber dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg angezeigt hat, dass die Masse
voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die bestehenden, über die Kosten des
Insolvenzverfahrens hinausgehenden Masseverbindlichkeiten im Zeitpunkt der
Fälligkeit zu erfüllen (sogenannte drohende Masseunzulänglichkeit, §§ 208 Abs.
1 Satz 2, 285 InsO).

Wenn ich das richtig verstehe, bedeutet das, dass auch Forderungen die nach dem 15.08. entstanden sind möglicherweise nicht mehr bedient werden können ???