Hmmm. Ich bin, wie du aus meinem VF- Profil ersehen kannst, Rechtsanwalt mit bald drei Jahrzehnten Berufserfahrung und hatte schon ab und zu Berührung mit Insolvenzrecht. Aber ich lerne auch heute noch sehr gerne hinzu!
Kurz zusammengefasst: charge back hat nur wenig mit Insolvenzrecht zu tun. Das Geld wird nämlich NICHT aus der Insolvenzmasse gezogen, sondern der Zahlungsdienstleister von AB ist hier in der Pflicht. Charge backs kann man unter unterschiedlichen Umständen beantragen (unabhängig davon, ob Firma insolvent oder nicht). In diesem Falle ist der Grund "Ware/Dienstleistung nicht erhalten".
Situation 1: Einfach ist es (und von zig Usern mit Visa/Mastercard bestätigt), wenn man DIREKT bei AB gebucht hat.
Situation 2: Komplizierter wird es, wenn man über OTA gebucht hat - da hat man schlechtere Karten - da muss man daraf achten, wer das Geld eingezogen hat (ein Blick auf die KK-Abrechnung hilft)
2a) AB direkt? Siehe Situation 1)
2b) OTA? Hier wird es (meiner Meinung nach) schwer, weil der Zahlungsdienstleister von AB nicht in der Zahlungskette direkt involviert ist. Trotzdem aber nicht ausgeschlossen und auf alle Fälle Wert, es zu versuchen...
Für weitere Details empfehle ich die vorher verlinkte Forumseite. Es gab dazu vor 1-2 Wochen auch einen Artikel in bild, wo Sprecher von Visa und MC die charge back- Möglichkeit bestätigt haben. Google hilft.
Und eine Bitte an diejenigen, die sich damit nicht auskennen: Hört BITTE auf, die Leute hier mit dem Insolvenzverwalter-Gespenst zu verunsichern. Ist zwar Halloween; dieser hat aber trotzdem mit dem charge back ZERO zu tun.