AB: Air Berlin meldet Insolvenz an

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H

HGFan

Guest
Man braucht nur an Locomore denken das man weiss das sowas oft schlecht ausgeht.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Ein Hinweis zur Gläubigerversammlung:

In der Veröffentlichung auf insolvenzbekanntmachungen.de ist nicht abschließend aufgezählt, wer als Bevollmächtigter auftreten darf.

Bei Bevollmächtigungen zur Teilnahme am Termin ist § 79 ZPO i. V. m. § 4 InsO zu beachten. Gemäß § 79 ZPO kann man sich nur durch eine der dort genannten Personen, insbesondere einen Rechtsanwalt, einen Beschäftigten des Unternehmens oder einen Familienangehörigen als Bevollmächtigten vertreten lassen.

Nach § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 ZPO dürfen auch Personen mit Befähigung zum Richteramt aka Volljuristen (die kein Rechtsanwalt sind, denn die dürfen sowieso) als Bevollmächtigte auftreten, wenn sie das unentgeltlich machen. Sollte sich ein Juser aus Berlin oder von auswärts mit Interesse an einem sicherlich unterhaltsamen Tagesausflug nach Berlin finden, auf den das zutrifft, könnte dieser als Bevollmächtigter der Voristen auftreten, die Insolvenzgläubiger sind und selbst wahrscheinlich eher nicht hinfahren würden.

Kann interessant sein für die Ausübung des Fragerechts an Schuldnerin und Sachwalter. Nach dem Termin wird diese Möglichkeit nicht mehr bestehen. Ebenfalls könnte bei Interesse der Versuch unternommen werden, sich als Vertreter der bisher nicht repräsentierten Kunden/Kleingläubiger in den Gläubigerausschuss wählen zu lassen (§ 68 InsO).
 

vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
1.155
675
MUC

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Zugegeben, nicht jeder ist mit der Thematik so vertraut wie die hiesigen Insassen, aber im Grunde ist die Frage doch ganz einfach: So lange der Vorstand darauf vertrauen konnte, daß die Geldgeber weiter Geld geben, gab es keinen Grund, Insolvenz anzumelden. Sobald er keines mehr gab, gab es keinen Grund, es nicht zu tun.
Preisfrage: Mußte der Vorstand schon vorher wissen, daß am 15.8. kein Geld mehr fließt? (ich behaupte "nein", denn vier Wochen vorher wußte es der Scheich wahrscheinlich selbst noch nicht. Aber selbst wenn, dann dürfte der Nachweis schwer werden).
Ja, so ist es.
Das könnte für Etihad noch richtig teuer werden, wenn die Informationen in diesem AB Rundschreiben stimmen.
Und wenn die Information nicht stimmt (was ich nicht glaube) könnte es teuer für Herrn Winkelmann werden.
(Hervorhebungen von mir):

"Wie im Rahmen der Finanzberichterstattung des Unternehmens bereits bekannt gegeben,
hat unser Aktionär Etihad in einem Letter of Support vom 28. April dieses Jahres
ausgeführt, „der airberlin die erforderliche Unterstützung zu gewähren, damit diese ihre
Finanzverbindlichkeiten bei Fälligkeit in einem überschaubaren Zeitraum und jedenfalls in
den nächsten 18 Monaten beginnend ab dem 28. April 2017 erfüllen kann.“ (vgl.
Geschäftsbericht der airberlin, S. 109). An unserer Aussage vom April dieses Jahres, dass
die Liquidität des Unternehmens gesichert ist, hat sich daher nichts geändert."


Quelle:
https://www.vdr-service.de/fileadmi...ewsletter/Stabilisierung_des_Flugbetriebs.pdf
Und steht auch genauso auf Seite 109 im Geschäftsbericht 2016 der AB:
http://ir.airberlin.com/dms/investo...te/2016/AB1-GB-2016-DE-v/AB1 GB 2016 DE-v.pdf
 
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hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Ja, so ist es.
Das könnte für Etihad noch richtig teuer werden, wenn die Informationen in diesem AB Rundschreiben stimmen.
Und wenn die Information nicht stimmt (was ich nicht glaube) könnte es teuer für Herrn Winkelmann werden.
(Hervorhebungen von mir):

"Wie im Rahmen der Finanzberichterstattung des Unternehmens bereits bekannt gegeben,
hat unser Aktionär Etihad in einem Letter of Support vom 28. April dieses Jahres
ausgeführt, „der airberlin die erforderliche Unterstützung zu gewähren, damit diese ihre
Finanzverbindlichkeiten bei Fälligkeit in einem überschaubaren Zeitraum und jedenfalls in
den nächsten 18 Monaten beginnend ab dem 28. April 2017 erfüllen kann.“ (vgl.
Geschäftsbericht der airberlin, S. 109). An unserer Aussage vom April dieses Jahres, dass
die Liquidität des Unternehmens gesichert ist, hat sich daher nichts geändert."


Quelle:
https://www.vdr-service.de/fileadmi...ewsletter/Stabilisierung_des_Flugbetriebs.pdf
Und steht auch genauso auf Seite 109 im Geschäftsbericht 2016 der AB:
http://ir.airberlin.com/dms/investo...te/2016/AB1-GB-2016-DE-v/AB1 GB 2016 DE-v.pdf

Der Schriebs hat doch keine Rexhtswirkung. Wo willst den denn auch einklagen? In den VAE?

Auf den Schriebs hin, haben sich die Wirtschaftsprüfer doch grade mal zur Prognose mit erheblichen Zweifeln hinreißen lassen
 

Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
4.426
1.408
Auf den Schriebs hin, haben sich die Wirtschaftsprüfer doch grade mal zur Prognose mit erheblichen Zweifeln hinreißen lassen

Auch die dürften nicht so einfach aus dem Schneider sein, wenn geprüft werden sollte, ob diese Prognose - selbst mit erheblichen Zweifeln - hätte gestellt werden dürfen. Wirtschaftsprüfung ist ja nun gerade nicht als Feigenblatt für zweifelhafte Unternehmensführung gedacht.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Wo willst den denn auch einklagen? In den VAE?
Warum nicht vor einem deutschen Gericht? Bin kein Rechtsanwalt.

Zu klären wäre m.E. welche genaue juristische Person sich hinter "unser Aktionär Etihad" verbirgt? Im Zweifel müsste AB das besagte Schreiben aus dem obigen Zitat im Original dem Gericht vorlegen.
Und wenn mal Vermögensgegenstände dieser "Etihad"-Person sich in der EU aufhalten, könnte man die beschlagnahmen (Flugzeuge, Bankkonten,...)
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
... wenn geprüft werden sollte, ob diese Prognose - selbst mit erheblichen Zweifeln - hätte gestellt werden dürfen. ...

Glaubst Du denn ernsthaft, man hätte das nicht vorher geprüft?

Man wird halt sagen: "War eben nur ein letter of support, keine unbedingte und unwiderrufliche Garantie, haben wir halt damals so gesehen, aber sorry, das Kofferchaos in TXL hat uns Angst gemacht, und da haben wir es uns eben anders überlegt. Wird man ja noch dürfen. Gestern war gestern und heute ist heute".
 
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Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
Man wird halt sagen: "War eben nur ein letter of support, keine unbedingte und unwiderrufliche Garantie, haben wir halt damals so gesehen, aber sorry, das Kofferchaos in TXL hat uns Angst gemacht, und da haben wir es uns eben anders überlegt. Wird man ja noch dürfen. Gestern war gestern und heute ist heute".

Die altbewährte Masche: " wenn man den Wirtschaftsprüfer überzeugt, hat man alles richtig gemacht", klappt nicht immer.

Wenn viele AB-geschädigte Staatsanwälte und Richter betroffen sind, schaut vielleicht jemand genauer hin. Es gibt bestimmt einige Rechtsanwälte, die wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung Anzeige erstatten werden. Ob dabei etwas herauskommt, ist natürlich fraglich.

Der 2. Insolvenzwalter wegen möglichen Interessenskonflikten klingt schon mal nicht schlecht. Mich würde interessieren, wer den Antrag für die Bestellung des Sonderinsolvenzverwalters gestellt hat.