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Neugründung bzw. Wiederauflebung der LTU angedacht.
"Neue LTU" will ins Langstrecken-Geschäft einsteigen - WAZ vom 05.11.2017
"Neue LTU" will ins Langstrecken-Geschäft einsteigen - WAZ vom 05.11.2017
Neugründung bzw. Wiederauflebung der LTU angedacht.
"Neue LTU" will ins Langstrecken-Geschäft einsteigen - WAZ vom 05.11.2017
Wer hat denn die Namensrechte für LTU eigentlich? Teil der AB Insolvenzmasse?Neugründung bzw. Wiederauflebung der LTU angedacht.
"Neue LTU" will ins Langstrecken-Geschäft einsteigen - WAZ vom 05.11.2017
Wenn sich ein Milliardär findet, der unbedingt Millionär werden will...
Wer hat denn die Namensrechte für LTU eigentlich? Teil der AB Insolvenzmasse?
Meines Wissens ist das so, ja.
Wenn man bedenkt, dass in der Azur Air der eine oder andere LTUler sitzt...
Tippe auf ein kickstarter-Projekt. Wer eine Million oder mehr investiert bekommt einen Freiflug, Exit-Row.Wenn sich ein Milliardär findet, der unbedingt Millionär werden will...
Wobei das wahrscheinlich die einzige Chance ist, dass man in DU'S mal zügig abgefertigt wird.
Noch viel wichtiger, dass man demnächst wieder einen kostenlosen Parkplatz am Flughafenbahnhof bekommt...![]()
Meines Wissens ist das so, ja.
Siehe https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger. Dann bei "Wiedergabe der Marke" LTU eingeben.
Interessant sind die lfd. Nrn. 18 und 19 der Trefferliste, das sind Neuanmeldungen von dritter Seite.
Chris ist eben ein Fuchs.TFC Käufer - aka die AB Flugschule & die Betreiber der "LTU Classic" de Havilland Dove D-INKA.
Bei Bevollmächtigungen zur Teilnahme am Termin ist § 79 ZPO i. V. m. § 4 InsO zu beachten. Gemäß § 79 ZPO kann man sich nur durch eine der dort genannten Personen, insbesondere einen Rechtsanwalt, einen Beschäftigten des Unternehmens oder einen Familienangehörigen als Bevollmächtigten vertreten lassen.
Beim Durchklicken durch die o.g. Datenbank ist mir noch ein Logo aufgefallen, das Anfang des Jahres durch AB eingetragen wurde. Hat man wohl noch geplant, das Logo zu ändern? Es wäre durch den Bären zumindest wiedererkennbarer gewesen...
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/fullimage/4976503/1
Ja, so ist es.Zugegeben, nicht jeder ist mit der Thematik so vertraut wie die hiesigen Insassen, aber im Grunde ist die Frage doch ganz einfach: So lange der Vorstand darauf vertrauen konnte, daß die Geldgeber weiter Geld geben, gab es keinen Grund, Insolvenz anzumelden. Sobald er keines mehr gab, gab es keinen Grund, es nicht zu tun.
Preisfrage: Mußte der Vorstand schon vorher wissen, daß am 15.8. kein Geld mehr fließt? (ich behaupte "nein", denn vier Wochen vorher wußte es der Scheich wahrscheinlich selbst noch nicht. Aber selbst wenn, dann dürfte der Nachweis schwer werden).
Ja, so ist es.
Das könnte für Etihad noch richtig teuer werden, wenn die Informationen in diesem AB Rundschreiben stimmen.
Und wenn die Information nicht stimmt (was ich nicht glaube) könnte es teuer für Herrn Winkelmann werden.
(Hervorhebungen von mir):
"Wie im Rahmen der Finanzberichterstattung des Unternehmens bereits bekannt gegeben,
hat unser Aktionär Etihad in einem Letter of Support vom 28. April dieses Jahres
ausgeführt, „der airberlin die erforderliche Unterstützung zu gewähren, damit diese ihre
Finanzverbindlichkeiten bei Fälligkeit in einem überschaubaren Zeitraum und jedenfalls in
den nächsten 18 Monaten beginnend ab dem 28. April 2017 erfüllen kann.“ (vgl.
Geschäftsbericht der airberlin, S. 109). An unserer Aussage vom April dieses Jahres, dass
die Liquidität des Unternehmens gesichert ist, hat sich daher nichts geändert."
Quelle:
https://www.vdr-service.de/fileadmi...ewsletter/Stabilisierung_des_Flugbetriebs.pdf
Und steht auch genauso auf Seite 109 im Geschäftsbericht 2016 der AB:
http://ir.airberlin.com/dms/investo...te/2016/AB1-GB-2016-DE-v/AB1 GB 2016 DE-v.pdf
Auf den Schriebs hin, haben sich die Wirtschaftsprüfer doch grade mal zur Prognose mit erheblichen Zweifeln hinreißen lassen
Warum nicht vor einem deutschen Gericht? Bin kein Rechtsanwalt.Wo willst den denn auch einklagen? In den VAE?
... wenn geprüft werden sollte, ob diese Prognose - selbst mit erheblichen Zweifeln - hätte gestellt werden dürfen. ...
Man wird halt sagen: "War eben nur ein letter of support, keine unbedingte und unwiderrufliche Garantie, haben wir halt damals so gesehen, aber sorry, das Kofferchaos in TXL hat uns Angst gemacht, und da haben wir es uns eben anders überlegt. Wird man ja noch dürfen. Gestern war gestern und heute ist heute".
Dir ist schon klar das dort jetzt "Parkdauer max. 24 Std. Schildchen stehen" - oder bist Du auf einem "Day-Trip".