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zum zigten Male erzählst du mir irgendwelche News, nach denen kein Mensch je gefragt hat.Das Unternehmen ohne die Bürgschaft existiert aber nicht und kann daher nicht bewertet werden. Und damit existieren auch nicht zwei verschiedende private Vermögen. Und wenn das Unternehmen Erträge nur erwirtschaften kann, weil ein Gesellschafter die Linie verbürgt, dann haben wohl seriöse Banker bei Anwendung der Basel Richtlinien erhebliche Zweifel an der dauerhaften Ertragskraft des Unternehmens. Aber das dreht sich hier im Kreise. Du willst ein Ergebnis herbeireden, bis resistent gegen jeden Gedanken und verfolgst sektiererisch Deine Theorie. Unternehmensbewertung ist aber halt nicht beliebig.
Und zu Deiner Beruhigung: "Nachbarschafts-Kirschbaumzweig" (es war wohl eher ein Knallerbsenstrauch) fasse ich ebenso wenig an, wie Nerds, die meinen alles besser zu wissen. Und Tschüss!
was willst du damit eigentlich sagen?
ob das Unternehmen was wert ist oder nicht, lass doch mal meine Sorge sein, das geht dich doch gar nix an, verstehe gar nicht, warum du da dauernd deine Kommentare zu abgibst.
wie schon mehrfach gesagt, das Gedankenexperiment die Bürgschaft gedacht in ein normales Bankdarlehen umzuwandeln, fand ich am Einleuchtesten.
und da ein Bankdarlehen als volle Schuld anerkannt wird, muss es dann auch zwangsläufig die Bürgschaft, denn sie ist ja als Adequat anzusehen.
so zumindest werde ich es argumentieren, bzw. meine Rechtsverdreher bitten es so zu plädoyieren.