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da ist aber ziemlich viel Mischmasch dabeiNatürlich besteht ein Unterschied in der Haftung zwischen Privatperson (Einzelunternehmer) oder Gesellschafter mit Bürgschaft. Das ist der springende Punkt bei Gesellschaften und Haftungsbeschränkungen.
Und ich sehe auch die Kreditlinie als nicht mehr notwendig an, wenn man genügend Eigenkapital hat.
Gerade wenn ein Unternehmen bedingt durch Vorlauf, Produktzyklen o.ä. viel Liquidität benötigt , macht man das lieber mit EK als mit deutlich teureren Dispo/Fremdkapital.
Ist auch deutlich gesünder für den Fall , wenn man dann wirklich mal Fremdkapital benötigt.
1. was hat jetzt ein Einzelunternehmer in diesem Zusammenhang mit einem Gesellschafter zu tun?
2. EK ist nicht! gleich Liquidität und Cash Flow ... und umgekehrt.
aber das hatten wir gerade schon mal
das ist mir zuviel Gemansche, zumal EK auch in ziemlich vielen Produktionsmitteln, Firmengebäuden, Lager oder Substanz gebunden sein kann.
dann hat man zwar viel Eigenkapital, aber dennoch keine Liquidität
3. was hat das alles eigentlich mit der Strangfrage zu tun?