1. "Effizient" war vielleicht das falsche Wort. Vielleicht ist man in Deutschland eher geizig.
2. Es ist weder tatsächlich noch rechtlich nötig. "Sinn machen" kann aus Sicht so einiger dennoch. Stichworte Vereinheitlichung der Prozesse und zusätzliche Sicherheit.
3. Natürlich ist es "zulässig". Ist ja nicht verboten, die Karte in der Hand zu behalten. Nur sehe ich eben im Zweifelsfall kein "Recht" dazu. D.h., kein irgendwo verbrieftes "Recht", zu zahlen und gleichzeitig die Karte in der Hand behalten zu können.
4. Ich habe spezifisch eines als "realitätsfernes Kindergartenspiel" bezeichnet: Dass man sich darauf beruft, diese in der Hand zu behalten, wenn der Merchant sie tatsächlich genauer kontrollieren will (Vorder-, Rückseite, Hologram, Hintergrund und Unversehrtheit des Unterschriftenfelds, etc.). Und ich sehe nicht, wieso er das auch bei kontaktloser Zahlung (mit Karte, nicht consumer device) nicht dürfen sollte. Ist natürlich unnötig und auch irgendwie "Kindergarten" - allerdings findet es in Deutschland ja gar nicht sooo selten statt. Siehe Berichte im Forum.
5. Das ist und sollte der Normalfall sein. Aber ich wüsste nicht, welche "Rechte" diese Darstellung implizieren sollte. Da steht auch, bis 25 EUR sei es ohne PIN oder Unterschrift. Aber natürlich ist es nicht so, dass man immer und unbegrenzt so zahlen könnte, da irgendwann aus Sicherheitsgründen auch die PIN abgefragt werden kann. ...oder die Unterschrift!
6. Was macht ihr, wenn der Merchant mit einem
Imprinter kommt? Wie
erst vor einigen Tagen in England? Steckt ihr die Karte selbst in den Imprinter?
7. Mal abgesehen davon, dass das im Nicht-EU-Ausland längst nicht so ist (Restaurants, Bars, Offline-Magstripe-Leser etc...)
Es ist auch in der EU nicht "immer so" wahr.
Beispiel: Ich hab's doch schon mal gesagt, dass in England beim Kauf von Bekleidung (CVM: signature) regelmässig nach
zusätzlicher ID gefragt werde, zuletzt letzten Monat. Meinst du, in den Läden habe ich meine Kreditkarte in der Hand behalten oder nur die Signature-Seite gezeigt, die zwar meinen Ausweis und unaussprechlichen fremden Namen sehen - aber gar nicht mit meiner Kreditkarte vergleichen können?
Nein, da wurde meine Karte bewusst in die Hand genommen und "inspiziert".
8. Kontaktlos über dem CVM-Limit von 30 GBP funktioniert dort ggf.
überhaupt nicht, sondern wird nur schnell mit Fehlermeldung quittiert, dass man die Karte stecken solle.
Entsprechend ist es dann auch nicht "üblich", darum zu bitten, diese zu drehen.