Deswegen meinte ich ja Leasing ueber die GmbH und dann Untervermietung ueber Mietvertrag an mich als Privatperson. Ich habe bloss keine Erfahrung ob das vom FA akzeptiert wird.
Gerade gibts den Volvo V90 Cross Country (AWD, Automatik) jetzt fuer 199EUR netto, bzw. 308EUR netto mit allen Versicherungen und Wartungspaket.
Nur mal laut gedacht:
Variante 1: Du machst den Kaufvertrag mit der GmbH, aber direkt mit Einzugsermächtigung vom Privatkonto, Zulassung auf Dich privat usw. Dem Autohaus wird das herzlich egal sein.
Dann taucht das Auto in der Firma nirgendwo auf und hinterlässt damit auch keine Fragen. Ein Firmenauto ist es damit nie geworden (d.h. die 1%-Regelung würde auch bei einer Prüfung nie auf den Tisch kommen). Bliebe also noch ein möglicher geldwerter Vorteil, evtl. für die Preisdifferenz Firmen- zu Privatleasing, und evtl. für die Tatsache, dass Deine Firma sozusagen für die Zahlung der Leasingraten bürgt. Ob man das als geldwerten Vorteil sehen muss, bzw. ob das generell so machbar ist ohne irgendwelche Haken, sollte Dir ein Steuerberater sagen können.
Letztlich ist das - von der Summe abgesehen - auch nicht anders, als ob Du mit Deiner Metro-Karte privat einkaufen gehst, privat bezahlst und die Rechnung (auf der die GmbH steht) in Deinen privaten Mülleimer wirfst.
Variante 2: Einzelunternehmen zusätzlich anmelden. Wenn Du Dich für die Kleinunternehmer-Regelung (§19 UStG) entscheidest und keine Umsätze machst, hast Du mit USt-Voranmeldungen, IHK-Beitrag usw. nichts am Hut. Und ob ein PKW zur Firma gezählt werden kann (und die Privatnutzung versteuert werden müsste), kann sich bei einem Einzelunternehmer ja gar nicht aus dem Kauf (Vertrag, Rechnung) ergeben, der Käufer wäre ja privat wie gewerblich die gleiche juristische Person. Sondern das Finanzamt geht erstmal davon aus, dass es Dein Privatvergnügen ist und Du musst mit Fahrtenbuch o.ä. erstmal für das Gegenteil Nachweise erbringen (was Du ja gar nicht willst).