Gewerbeleasing und 1%-Regelung

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MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
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Wir tauschen alle 30 Monate! ;)

Schon klar. Die Regel wird wohl was um die 36 Monate sein. Bei uns hängt das zudem noch an der Laufleistung.

Wollte nur zum Ausdruck bringen, daß die Regelung eben dahingehend auch etwas schwierig ist, wenn man dann den BLP für ein „altes“ Auto versteuern muss, das längst nicht mehr den Wert hat.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
237
Point Place, Wisconsin
Schon klar. Die Regel wird wohl was um die 36 Monate sein. Bei uns hängt das zudem noch an der Laufleistung.

Wollte nur zum Ausdruck bringen, daß die Regelung eben dahingehend auch etwas schwierig ist, wenn man dann den BLP für ein „altes“ Auto versteuern muss, das längst nicht mehr den Wert hat.

Der Bruttolistenpreis wurde ja sehr geschickt von der Auto Lobby forciert um den Neuwagen Kauf am leben zu halten.
Ansonsten würden Firmen sicherlich auf dem Gebrauchtmarkt Fahrzeuge kaufen und dann den tatsächlichen Anschaffungswert versteuern.
 
B

Brain

Guest
Korrekt. Wobei auch bei uns manchmal so mega Leasingangebote für Ladenhüter reinschneien. Allerdings üblicherweise (a) wenn gerade keiner ein Fahrzeug benötigt und (b) niemals die Wunschmodelle.

Allerdings ist dann auch wieder die Frage wie man als Privatperson an die Raten der Großkonzerne drankommt um den günstigen LF zu erhalten und damit die Vorteile Privatfahrzeug gegenüber Fahrzeugüberlassung als Dienstwagen.

Deswegen meinte ich ja Leasing ueber die GmbH und dann Untervermietung ueber Mietvertrag an mich als Privatperson. Ich habe bloss keine Erfahrung ob das vom FA akzeptiert wird.
Gerade gibts den Volvo V90 Cross Country (AWD, Automatik) jetzt fuer 199EUR netto, bzw. 308EUR netto mit allen Versicherungen und Wartungspaket.

Selbst wenn ich mir den fuer 550EUR netto + 104EUR USt. vermiete, ist das noch immer ein guter Deal fuer mich als Privatperson und 550-308=242EUR netto pro Monat gehen in meine GmbH statt sonstwohin (i.e. Leasinggeber oder Finanzamt). Das bisschen Sprit, dass ich brauche, bezahle ich gerne einfach privat dazu.
 

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.655
3.939
Gummersbach
Deswegen meinte ich ja Leasing ueber die GmbH und dann Untervermietung ueber Mietvertrag an mich als Privatperson. Ich habe bloss keine Erfahrung ob das vom FA akzeptiert wird.
Gerade gibts den Volvo V90 Cross Country (AWD, Automatik) jetzt fuer 199EUR netto, bzw. 308EUR netto mit allen Versicherungen und Wartungspaket.

Selbst wenn ich mir den fuer 550EUR netto + 104EUR USt. vermiete, ist das noch immer ein guter Deal fuer mich als Privatperson und 550-308=242EUR netto pro Monat gehen in meine GmbH statt sonstwohin (i.e. Leasinggeber oder Finanzamt). Das bisschen Sprit, dass ich brauche, bezahle ich gerne einfach privat dazu.

Main Vroind .

Für einen Alleingesellschafter ist es final ziemlich piepe ob er den Boliden per 1 % versteuert oder privat bezahlt . Nach dem Modell Somkiat wird ein gewerbliches Leasing vereinbart weil das meist günstiger ist und dann die Kosten 1:1 weiterbelastet .
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
8.922
FRA/QKL
Klar und daher ist der Passat für dich attraktiv für den Mitarbeiter evtl. nicht. Bei dem Passat mit einem BLP von 44000€, 65K/pa Gehalt und 35KM einfache Strecke zur Arbeit zahlt der MA jeden Monat gut 400€ Steuern für das Auto.
Und die Fahrt zur Arbeitsstätte mit dem PKW macht gut 15.000 Km im Jahr. Mit 0,30€ Kosten günstig gerechnet macht das 4.500€ an privaten Kosten bzw. 375€ im Monat.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Und die Fahrt zur Arbeitsstätte mit dem PKW macht gut 15.000 Km im Jahr. Mit 0,30€ Kosten günstig gerechnet macht das 4.500€ an privaten Kosten bzw. 375€ im Monat.

Wer sich aber ein günstiges Fahrzeug kauft oder least - spart eben trotzdem deutlich (bei freier Auswahl des Fahrzeuges). Es geht ja beim Thema Auto nicht nur um Geld, sondern auch um Emotion. Und die Kosten kann ich bei einem eigenen Fahrzeug auch absetzen - das ist also kein wirklicher Vorteil. Für ca. 400€ - 500€ im Monat kann man eben eine "Menge Fahrzeug" kaufen - da muss es dann nicht der Firmen Passat o.ä. sein. Und gerade die großen Konzerne sind ja nicht wirklich flexibel wenn es um die Auswahl der Fahrzeuge geht. Da muss es dann der 3er oder die A Klasse sein (wenn nicht der unvermeitliche Passat oder A4) - schau dir doch nur mal die Liste der "beliebtesten" Firmenwagen Deutschlands an:cool:
 
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Reaktionen: peter42

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.919
622
CGN
Deswegen meinte ich ja Leasing ueber die GmbH und dann Untervermietung ueber Mietvertrag an mich als Privatperson. Ich habe bloss keine Erfahrung ob das vom FA akzeptiert wird.
Gerade gibts den Volvo V90 Cross Country (AWD, Automatik) jetzt fuer 199EUR netto, bzw. 308EUR netto mit allen Versicherungen und Wartungspaket.

Nur mal laut gedacht:

Variante 1: Du machst den Kaufvertrag mit der GmbH, aber direkt mit Einzugsermächtigung vom Privatkonto, Zulassung auf Dich privat usw. Dem Autohaus wird das herzlich egal sein.

Dann taucht das Auto in der Firma nirgendwo auf und hinterlässt damit auch keine Fragen. Ein Firmenauto ist es damit nie geworden (d.h. die 1%-Regelung würde auch bei einer Prüfung nie auf den Tisch kommen). Bliebe also noch ein möglicher geldwerter Vorteil, evtl. für die Preisdifferenz Firmen- zu Privatleasing, und evtl. für die Tatsache, dass Deine Firma sozusagen für die Zahlung der Leasingraten bürgt. Ob man das als geldwerten Vorteil sehen muss, bzw. ob das generell so machbar ist ohne irgendwelche Haken, sollte Dir ein Steuerberater sagen können.

Letztlich ist das - von der Summe abgesehen - auch nicht anders, als ob Du mit Deiner Metro-Karte privat einkaufen gehst, privat bezahlst und die Rechnung (auf der die GmbH steht) in Deinen privaten Mülleimer wirfst.


Variante 2: Einzelunternehmen zusätzlich anmelden. Wenn Du Dich für die Kleinunternehmer-Regelung (§19 UStG) entscheidest und keine Umsätze machst, hast Du mit USt-Voranmeldungen, IHK-Beitrag usw. nichts am Hut. Und ob ein PKW zur Firma gezählt werden kann (und die Privatnutzung versteuert werden müsste), kann sich bei einem Einzelunternehmer ja gar nicht aus dem Kauf (Vertrag, Rechnung) ergeben, der Käufer wäre ja privat wie gewerblich die gleiche juristische Person. Sondern das Finanzamt geht erstmal davon aus, dass es Dein Privatvergnügen ist und Du musst mit Fahrtenbuch o.ä. erstmal für das Gegenteil Nachweise erbringen (was Du ja gar nicht willst).
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
8.922
FRA/QKL
Wer sich aber ein günstiges Fahrzeug kauft oder least - spart eben trotzdem deutlich (bei freier Auswahl des Fahrzeuges). Es geht ja beim Thema Auto nicht nur um Geld, sondern auch um Emotion. Und die Kosten kann ich bei einem eigenen Fahrzeug auch absetzen - das ist also kein wirklicher Vorteil. Für ca. 400€ - 500€ im Monat kann man eben eine "Menge Fahrzeug" kaufen - da muss es dann nicht der Firmen Passat o.ä. sein. Und gerade die großen Konzerne sind ja nicht wirklich flexibel wenn es um die Auswahl der Fahrzeuge geht. Da muss es dann der 3er oder die A Klasse sein (wenn nicht der unvermeitliche Passat oder A4) - schau dir doch nur mal die Liste der "beliebtesten" Firmenwagen Deutschlands an:cool:
Welche Kosten mit Ausnahme der Werbungskosten für Fahrten zwischen Büro und Arbeitsstelle kannst du beim privaten Fahrzeug absetzen? :confused:

Du magst an sonstige betrieblich veranlasste Fahrten denken. Spätestens nach dem ersten Schaden geht dann aber das große Geheule los. ;)
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.919
622
CGN
Bei einem Leasingvertrag bleibt die Firma Leasingnehmer und damit ist Variante 1 nicht möglich OHNE das man einen zusätzlichen Vertrag zwischen Firma und Geschäftsführer macht.

Natürlich sollte man diese Vereinbarung, dass der GF den Leasingvertrag im Innenverhältnis mit allen Rechten und Pflichten übernimmt, schriftlich irgendwo dokumentieren.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Welche Kosten mit Ausnahme der Werbungskosten für Fahrten zwischen Büro und Arbeitsstelle kannst du beim privaten Fahrzeug absetzen? :confused:

Du magst an sonstige betrieblich veranlasste Fahrten denken. Spätestens nach dem ersten Schaden geht dann aber das große Geheule los. ;)

Du kannst als Mitarbeiter unabhängig davon ob es ein Firmenwagen oder ein privates Fahrzeug ist die Werbungskosten für die Fahrt zur Arbeit absetzen - somit bringt dir der Firmenwagen dort keinen Vorteil. Und wie gesagt mit einem Budgel von ca. 450€ hast du schon einige Möglichkeiten bei der Fahrzeugwahl. Zudem kannst du mit unterschiedlichen Fahrzeugen (geringere Kosten wenn z.B. Motorrad oder Fahrrad) zur Arbeit fahren und das gesparte Geld bleibt bei dir und nicht beim FA.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.488
16
Farewell City
Nochmal zur Förderung der E- Mobile - weiss jemand mehr?

1 % des HALBIERTEN BLP ist klar,

Wie sieht es mit dden Fahrten zur Arbeitsstätte aus - weiterhin normal 0,03% vom BLP pro Km?

Oder wird hier auch ein verminderter BLP angesetzt?
 
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