ANZEIGE
Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass genau ein solcher Fall wegen des Vorwurfs Vorsatz genau dort gelandet ist. Und das obwohl es nur um lächerliche 5.000€ ging.
Ich schrieb ja auch "meistens". Bei 5k, auch bei 50k, selbst bei 500k und eindeutigen Vorsatz, ist normalerweise das zuständige Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung (oder vgl, falls regional unterschiedlich, in NRW jedenfalls heissen die so) Herrin des Verfahrens. Auch vor Gericht übernimmt sie die Rolle der Anklage.
Wenn man bei dir die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat, dann muss man dich für einen schlimmeren Finger gehalten haben. Denn eigentlich passiert das nur, wenn U-Haft nötig ist oder Straftatbestände außerhalb des Steuerrechts, zB gewerbsmäßigen Betrug o.ä. vermutet werden.
Zuletzt bearbeitet: