Gewerbeleasing und 1%-Regelung

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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.932
645
CGN
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Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass genau ein solcher Fall wegen des Vorwurfs Vorsatz genau dort gelandet ist. Und das obwohl es nur um lächerliche 5.000€ ging.

Ich schrieb ja auch "meistens". Bei 5k, auch bei 50k, selbst bei 500k und eindeutigen Vorsatz, ist normalerweise das zuständige Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung (oder vgl, falls regional unterschiedlich, in NRW jedenfalls heissen die so) Herrin des Verfahrens. Auch vor Gericht übernimmt sie die Rolle der Anklage.

Wenn man bei dir die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat, dann muss man dich für einen schlimmeren Finger gehalten haben. Denn eigentlich passiert das nur, wenn U-Haft nötig ist oder Straftatbestände außerhalb des Steuerrechts, zB gewerbsmäßigen Betrug o.ä. vermutet werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.932
645
CGN
Privatkunde ferboten . Hat Leasingfirma deswegen Zulassung privat keine Lust . Muß zulassen GmbH .

Bei den hier im Raum stehenden 0.5-0.7% Leasingraten reden wir aber ja von Hersteller-nahen Leasingbanken. Und da geht es nicht darum, ob somkit glaubt, dass sie darauf Lust haben. Sondern um einen möglichst hohen Absatz an Fahrzeugen. Darum wird man ganz exotische Sonderwünsche wie Zulassung auf abweichende Person (könnte ja auch eine Tochterfirma sein) oder allgemein Einzelperson (es gibt ja auch Einzelunternehmer) sicherlich auch hinbekommen.

Sollte man aber - genau wie die Beratung mit dem Steuerberater - vorher klären - habe ich nie anders empfohlen.
 

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.672
3.989
Gummersbach
Hast du eine Lese-/Rechtschreibschwäche oder soll deine Stilistik cool sein?

Den Leasingantrag kann die Firma doch schließen, wenn die Aufwendungen nicht steuerlich geltend gemacht werden, interessiert das das Finanzamt recht wenig.

Main Vroind ,

die Aufwendungen erbringt ja dann ein Dritter , trotzdem ist der Leasingnehmer aber buchmäßig begünstigt weil er ein Auto nutzen darf .

Der AN soll wohl in dem Modell den Arbeitgeber bewegen , ein Automobil gewerblich und damit günstiger zu leasen und dann den Arbeitnehmer die Raten privat an den Leasinggeber zahlen lassen damit der Fall finanzamtmäßig kein Aufsehen erregt . Der AG würde also eine vertragliche Verpflichtung eingehen aber keine Zahlungen erbringen obwohl seitens des Leasinggebers geleistet wird .

Was wäre die Folge , denk darüber nach .

Mein Schreibstil ist außerdem supi .
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
237
Point Place, Wisconsin
Das ist nicht korrekt, die Führung eines Fahrtenbuches ist nicht notwendig.

Wir führen es. Es wird vom betriebsprüfer regelmäßig eingesehen.

Ich habe die Burschen ständig im Haus:
Betriebsprüfung, Zoll, Sozialkassen.

Alle 2-3 Jahre taucht einer von denen für 2-3 Monate bei uns auf. Also im Schnitt ist jedes Jahr einer für mehrere Monate da.

Die sind gut vorbereitet und schalten sich direkt in unser SAP und fahren mit ihrer Software Auswertungen. Ich muss zugeben, die sind richtig gut!
 

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.672
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Gummersbach
Wenn man bei dir die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat, dann muss man dich für einen schlimmeren Finger gehalten haben. Denn eigentlich passiert das nur, wenn U-Haft nötig ist oder Straftatbestände außerhalb des Steuerrechts, zB gewerbsmäßigen Betrug o.ä. vermutet werden.

Ich vermute im Zusamenhang schon länger , daß es sich bei diesem Sleep over Greenland um einen explizit schlimmen Finger handelt , ersichtlich schon daran , daß er einen seltsamen Elektrogrill betreibt sowie Rotwein bei Zimmertemperatur vernichtet .

Was nun die Strafbarkeit bei steuerlichen Sachverhalten anbetrifft : bei den im Vorum aktiven Gewerbetreibenden würde der Prüfer bei auffälligen Dingen mit Strafbarkeitspotential wohl die Prüfung abbrechen und die Fahndung hinzubitten . Es fehlen ihm nämlich Zeit und Kapazität zur Feststellung dieser Dinge , Vieles im Steuerwesen ist auch komplexer als der Betrieb eines geleasten Automobils .

Gebt dem Kaiser was des Kaiser´s ist . ( Somkiatsches Axiom ) Nur eben nicht zu viel .
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.932
645
CGN
Was nun die Strafbarkeit bei steuerlichen Sachverhalten anbetrifft : bei den im Vorum aktiven Gewerbetreibenden würde der Prüfer bei auffälligen Dingen mit Strafbarkeitspotential wohl die Prüfung abbrechen und die Fahndung hinzubitten . Es fehlen ihm nämlich Zeit und Kapazität zur Feststellung dieser Dinge

Keinerlei Widerspruch.

Aber die Staatsanwaltschaft spielt dabei - anders als behauptet - genau gar keine Rolle.

Das mag kleinkariert sein, aber immerhin geht es in diesem Thread um Steuer-Themen. Andere kommentieren gerne Beiträge, ohne sie genau gelesen/verstanden zu haben, wieder andere Posten gefühlt Halbwissen, jeder wie er möchte.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
Wenn hier einige sehr kreativ hier sind, wieso fahren sie keine Autos mit NL Kennzeichen oder L?
 
B

Brain

Guest
Wenn hier einige sehr kreativ hier sind, wieso fahren sie keine Autos mit NL Kennzeichen oder L?

Ließ Mal mein langes Post oben nochmal. Niemand will hier etwas illegales tun. Mein Hauptjobbrötchengeber bietet zB. auch die Möglichkeit Autos von ihm zu mieten alternativ und/oder zusätzlich zum Dienstwagen... Immerhin ein DAX Unternehmen. Da fällt auch kein GWV an.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.207
1.029
Gibt es trostloseres als einen Passat oder Touran? Wecken solche Autos bei Prüfern Wollust hervor? Da ist ein Kangoo mit Mercdes Stern schon fast sexy - und was passiert wenn man eine X Klasse hernimmt - mit nur mit zweit Sitzen? Strenggenommen ein Arbeitstier - da würde ich mich aber drauf einlassen.

Erstmal hat der Touran den großen Vorteil, dass drei Kindersitze auf die Rückbank gehen und dann finde ich die A4/BMW 3/5er- Kombis wesentlich trostloser. Aber "de gustibus..."
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.536
9.034
FRA/QKL
Das Navi bei Audi ist allerdings so ziemlich das trostloseste was es gibt auf diesem Planeten. [emoji23]

Kann ich nicht beurteilen, aber eine kurze Suche beschert mir z.B. dieses:

https://www.connect.de/bildergaleri...-app-vergleich-galerie-3195141-118649221.html

Wie gesagt, kann ich nicht wirklich beurteilen. Ich fand die MMI Bedienung (und Sprachsteuerung) aber immer sehr viel intuitiver als in den diversen Mietwagen mit Stern oder blau-weißem Kreis. Mag an der Gewöhnung liegen.