Verstoß gegen EU-Verordnung 261/2004?

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ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
3
FRA
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Hast du das schon mal mitgemacht?

...

Ja, 1×. Abholung im Hotel war 3h vor Weiterflug. Pro Bus ein Hotel.

Ich wollte ja auch nur aufzeigen, was BA hätte tun können, wenn sie gewollt hätten. Aber offenbar wollten sie nicht!
 

marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
667
318
Ich hol den Thread mal wieder rauf. Falls ich hier falsch bitte, bitte passend verschieben. Danke

kurze Frage:
airline teilt um 6 Uhr per SMS mit, dass (innerdeutscher) Flug um 8:20 gecancelt ist. Der mitgesandte Link mit Alternativen führt in Leere. Anruf um 7 Uhr bei Hotline, etwas diskutiert und umgebucht auf Flug 40 Minuten später.

Ankunft am Zielort unter 2 Stunden später.

Bewirkt, dass ich mich selbst im Ersatz bemühen muss, einen Ausgleichsanspruch? Für mich ist das nicht klar aus der VO herauslesbar.
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
6
ZRH
EU261/04 unterscheidet zwischen Annullation und Verspätung. In deinem Fall ist es eine Annullation. Weil diese innerhalb von 14 Tagen bis Abflug erfolgte, kannst Du eine Entschädigung von EUR 250 geltend machen, da der Flug unter 1500km gewesen sein wird. Pflicht der Airline ist auch, dir eine Ersatzreisemöglicheit zu deinem Ziel zu zahlen oder den Flugpreis voll zurückerstatten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Fluggastrechte#Rechte_bei_Annullierung

Ergänzung: Annullationsentschädigung + Verspätungsentschädigung können wohl auftreten, doch es sind dann zwei unterschiedliche Fälle. Fall 1 = annullierter Flug, Fall 2 = entsprechend verspätete Ankunft mit umgebuchtem Ersatzflug.
 
Zuletzt bearbeitet:

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.851
2.080
Leider nein, weil der Ersatzflug nicht ausreichend später ankam. Prinzipiell ist hier nur die oben gestellte Frage wichtig, ob die airline durch unterlassen des Angebots automatisch zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet ist.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.255
3.872
CGN
Leider nein, weil der Ersatzflug nicht ausreichend später ankam. Prinzipiell ist hier nur die oben gestellte Frage wichtig, ob die airline durch unterlassen des Angebots automatisch zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet ist.

Das führt bei der hier vorliegenden Annullierung nur zur Küzrung des Ausgleichsanspruch um 50%, nicht zum völligen Entfallen.
 
A

Anonym-36803

Guest
Das führt bei der hier vorliegenden Annullierung nur zur Küzrung des Ausgleichsanspruch um 50%, nicht zum völligen Entfallen.

sehe ich anders.

EU261/04: Artikel 5:

Artikel 5 Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
[...]
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
[...]
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.
 

marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
667
318
sehe ich anders.

EU261/04: Artikel 5

Artikel 5 Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
[...]
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
[...]
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

Tatsächlich stolpere ich hier:

und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung
da ich nicht einschätzen kann, ob der leere Link plus die Erfordernis, dass ich mich aktiv um die Ersatzbeförderung kümmern musste gleichwohl den Anspruch negiert.

Ich hatte zwei Wochen vorher exakt das gleiche Szenario mit der Ausnahme, dass ich sofort die Mitteilung per SMS bekam, dass ich auf die spätere Maschine umgebucht sei und zusätzlich eine EMail mit neuer Boardkarte. Da war für mich klar, dass kein Anspruch besteht.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.851
2.080
Nach meinem Empfinden, war zumindestens der Versuch da, dir eine Ersatzverbindung anzubieten. Aber das ist persönliches Empfinden und bassiert auf keinem juristischen Wissen.
 
A

Anonym-36803

Guest
Tatsächlich stolpere ich hier:
und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung
da ich nicht einschätzen kann, ob der leere Link plus die Erfordernis, dass ich mich aktiv um die Ersatzbeförderung kümmern musste gleichwohl den Anspruch negiert.

Ich bin kein Jurist und das ist nur meine persönliche Auslegung, aber da sehe ich nirgends, dass das Angebot gleichzeitig mit der Information über die Streichung erfolgen muss. Hieße für mich, dass das Angebot eben auch erst dann erfolgen kann, wenn Du anrufst oder auf eine Webseite gehst.

Lasse mich da aber gerne von einem Juristen eines Besseren belehren.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.071
684
.de
Ich bin kein Jurist und das ist nur meine persönliche Auslegung, aber da sehe ich nirgends, dass das Angebot gleichzeitig mit der Information über die Streichung erfolgen muss. Hieße für mich, dass das Angebot eben auch erst dann erfolgen kann, wenn Du anrufst oder auf eine Webseite gehst.

Lasse mich da aber gerne von einem Juristen eines Besseren belehren.

Manchmal hilft ein Blick ins Original:

When passengers are informed of the cancellation, an explanation shall be given concerning possible alternative transport.

Auch die Info "Ihr Flug ist annulliert - organisieren Sie den Rest selbst" ist durchaus eine valide "explanation" im Sinne dieser Regelung.
 

HDH Aviation

Erfahrenes Mitglied
25.02.2018
1.413
4.255
D-AIEP
Ich hoffe das passt hier dran.

Eine Freundin von mir ist gerade mit 20 weiteren auf Studienfahrt nach Rom und sie warten gerade auf den Rückflug (EW886nach Köln, der laut Flughafen um 16:15 landen soll, lauf FR24 jedoch erst um 17 Uhr, laut EU261 haben sie also das Recht auf Verpflegung sowie Telefonate.
Mit einer möglichen Ankunftszeit in Köln gegen 19:45 wäre auch der Weiterflug nach München schon längst gestartet und wieder gelandet. Da es danach keine große Auswahl mehr gibt, vor allem keine, die 20 Leute gleichzeitig nach München bringt, wird EW wohl die Übernachtung in Köln bezahlen müssen. Haben die denn noch sonstige Rechte?
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
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FRA/QKL
Eine Freundin von mir ist gerade mit 20 weiteren auf Studienfahrt nach Rom und sie warten gerade auf den Rückflug (EW886nach Köln, der laut Flughafen um 16:15 landen soll, lauf FR24 jedoch erst um 17 Uhr, laut EU261 haben sie also das Recht auf Verpflegung sowie Telefonate.
Mit einer möglichen Ankunftszeit in Köln gegen 19:45 wäre auch der Weiterflug nach München schon längst gestartet und wieder gelandet.
Bei einer Studienfahrt von München nach Rom fliegt man über Köln, und dann auch noch mit ChickenDings... :eek: