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Hast du die schon bekommen?
Nein, allerdings werde ich das Ganze wohl auch einem RA übergeben.
Meiner Einschätzung nach muss EW für folgendes aufkommen:
a) 600€ Entschädigung durch Annullierung
b) 75% Klassenkompensation
c) Flug von Alaska Airlines
Ich sehe auch keinen Grund warum eins dieser Rechte nicht geltend gemacht werden darf, da es sich hier ja um verschiedene Kompensationen handelt, also beispielsweise keine doppelte Verspätung o.Ä. Wenn jemand eine Quelle für das Gegenteil hat, sehr gerne.
2. Ist EW meiner Meinung nach bei der Klassenkompensation bereits in Verzug. In der Mail habe ich an EW habe ich 2 Wochen Entscheidungszeitraum eingeräumt. Die 75% stehen einem theoretisch sogar innerhalb von 7 Tagen zu.
Ich bin wirklich ungerne ein Klageonkel oder sowas, aber nachdem was ich hier lese und wie EW damit umgeht, scheint das einfach nötig zu sein, damit sich irgendwann mal etwas ändert..
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