Tut sie nicht?
Ich sehe den Gutschein in Höhe von 0,51 € im Erwerb für 0,51 € als eine Ware äquivalent zu Bargeld (Bargeldersatz) an. Hab das für dich mal Groß und Fett gemacht.
Spar Dir die Fettschrift ist ja absolut nervig. Du siehst einen Gutschein als äquivalent zu Bargeld an, das ist aber nicht entscheidend. Ein Gutschein ist allein schon zweckgebunden, Amazonguthaben beispielsweise kann nichtmal für Gutscheine sondern nur für Waren ausgegeben werden, Bargeld ist variabel einsetzbar. Web-Wallet (E-Geld Konto nach meinem Verständnis) ist für mich zum Beispiel Revolut. Geld was man einzahlen, aber auch auszahlen kann. Geld was in Dein Portmonee geht, geht ja auch als solches wieder raus. Das ist bei Amazon eindeutig nicht der Fall.
Die Frage müsste im Zweifel dann rechtlich geklärt werden, eindeutig sind die AGB aber hier nicht.
Es gab mal einen ähnlichen Vorfall bei einer Masterpass-Aktion, da wurden alle unrechtmäßig ausgegebenen Gutscheine im Nachhinein gesperrt. Für bereits eingelöste gab es allerdings keine Konsequenzen.
Wer es nachlesen mag:
https://www.mydealz.de/gutscheine/5...-fur-die-registrierung-bei-masterpass-1115020
Puh aua, danke für den Link, also wenn die mir meinen für mich gesammelten Gutschein sperren, lasse ich das mal von der Rechtsschutz prüfen wenn möglich.
Den haben sie aber bisher unangetastet gelassen, nur aus meinem Account ist er verschwunden.
Die Frage ist ja auch immer, inwieweit das unrechtmäßig war. Die Masterpass Aktion war wohl eindeutig für Neukunden, hier gibt es keine eindeutige Definition der Wallets, ein Kroko hat bestimmt die Langeweile, das auszudiskutieren. Ich warte erstmal ab, was für Antworten von Mastercard kommen und wenn ich dran denke, widerspreche ich dem Storno der rund 100 Punkte, mir am Ende aber so egal.