24.03.2015: Germanwings Maschine (A320) auf dem Weg von BCN nach DUS abgestürzt

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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
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ohne Rücksicht auf die öffentliche Wirkung.
Ja, schwieriges Thema, aber auch die "öffentliche Wirkung" wird irgendwann mal rational nachvollziehen können, dass es für 10 Minuten seelischen Schmerz (Angst) deutlich weniger Schmerzensgeld gibt, als für 30 Jahre körperlichen Schmerz für z.B. ein Leben ohne Bein oder Auge.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.122
412
Aber zu schreiben, dass die Passagiere nichts mitbekommen hätten ist totaler Quatsch. Da muss man nicht mal FTL sein. Wenn man irgendwie in den ersten 5-8 Reihen sitzt und mitbekommt, wie der Pilot und Cabin Crew laut schreiend/flehend/fluchend an die Cockpittür hämmern und versuchen, diese mit schwerem Geräte aufzubrechen — dann weiß man, dass man vermutlich in den nächsten Minuten sterben wird. :-(
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.526
5.942
LEJ
4U/LH haben und hatten dafür Sorge zu tragen, dass ihr fliegendes Personal gesund ist.
Waren die Maßnahmen ausreichend oder nicht. Ich kann es nicht beurteilen.
Tatsache ist, dass der Verursacher die Schuld trägt und 4U/LH eine nicht unerhebliche Mitschuld.

Sich jetzt darauf zu berufen, dass Passagiere "nichts" mitbekommen hätten, grenzt an Zynismus ohnegleichen.
Der nächste Bombenwerfer wird später vor Gericht behaupten, die Opfer haben doch gar nix mitbekommen, weil es so schnell ging. oder. Der nächste, der eine alte Oma überfährt, beruft sich darauf, dass die Frau doch eh schon alt war. Beide Vergleiche passen nicht ganz, kommen dem aber recht nahe.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.890
580
CGN
Sich jetzt darauf zu berufen, dass Passagiere "nichts" mitbekommen hätten, grenzt an Zynismus ohnegleichen.
Der nächste Bombenwerfer wird später vor Gericht behaupten, die Opfer haben doch gar nix mitbekommen, weil es so schnell ging. oder. Der nächste, der eine alte Oma überfährt, beruft sich darauf, dass die Frau doch eh schon alt war.

Wenn du den letzten Satz änderst in "dass die Frau doch eh blind und taub war und darum das Auto nicht mehr hat kommen sehen", dann wird der Vergleich sogar richtiger.

Wenn LH sich hier ernsthaft aus der Verantwortung stehlen wollte, wäre ich völlig bei dir.

Aber, so zumindest ja hier der aktuelle Stand, geht es ja nicht um irgendwelche Entschädigung. Sondern um eine relativ absurde Forderung, nämlich ein Schmerzensgeld, was das Opfer zu Lebzeiten für die Todesangst entschädigen sollte, aber durch den Tod und den Erb-Anspruch jetzt an jemanden bezahlt wird, für den es gar nicht gedacht war. Mit dem Ergebnis, dass die Erben sich also um so mehr freuen dürfen, je mehr man davon ausgeht, dass der Erblasser vor seinem Tod gelitten hat.

Und in so einer mindestens mal seltsamen Verhandlung finde ich strategisches Verhalten dieser Art nicht verwerflich.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.739
10.778
Wieso sollte ein Anspruch untergehen, nur weil sein Inhaber verstirbt, bevor er realisiert wurde? Das waere absurd. Mit Deiner Argumentation koenntest Du jegliches Erben verbieten. Faellt alles an den Staat, denn es war ja fuer den Erben "gar nicht gedacht".
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.890
580
CGN
Wieso sollte ein Anspruch untergehen, nur weil sein Inhaber verstirbt, bevor er realisiert wurde? Das waere absurd. Mit Deiner Argumentation koenntest Du jegliches Erben verbieten.

Habe ich doch nie behauptet.

Natürlich darf auch ein solcher Anspruch vererbt werden, auch wenn er m.E. im vielerlei Hinsicht absurd ist.

Aber aus Sicht der Erben ist es ähnlich wie Vermögen. Es soll weder den finanziellen, noch den emotionalen Verlust ersetzen. Der, für den es moralisch gedacht ist, um sein Leid zu lindern, bekommt es nicht mehr mit.

Und darum - um nichts anderes ging es mir - finde ich es auch nicht zynisch, wenn die Gegenseite bestmöglich versucht, den Anspruch der Höhe nach zu reduzieren. Das ist genauso legitim, wie die Tatsache, dass der Anspruch vererbt werden kann.
 

Perisai

Meilenausquetscher
31.08.2012
2.141
121
LON
Und darum - um nichts anderes ging es mir - finde ich es auch nicht zynisch, wenn die Gegenseite bestmöglich versucht, den Anspruch der Höhe nach zu reduzieren. Das ist genauso legitim, wie die Tatsache, dass der Anspruch vererbt werden kann.

Legitim sicherlich; aber da es die Lufthansa damit nun in diverse private Medien geschafft* hat, dürfte es für den Konzern ein ziemlicher Schuss in den Ofen gewesen sein.

Für einen Luftfahrtkonzern der gern seine Sicherheitskultur ins Schaufenster stellt, ist das Wiederhochkochen eines Absturzes aus meiner Sicht ziemlich nah am GAU.



*Beispielhaft das Manager Magazin "Germanwings-Absturz - Streit um Entschädigung geht weiter: Wieviel Geld ist der Lufthansa ein Menschenleben wert?"
 
Zuletzt bearbeitet:

nevadaman

Erfahrenes Mitglied
20.07.2013
2.230
4
Es ist eine Frage des Umgangs mit Verantwortung. Die Lufthansa wäre aus meiner Sicht gut beraten gewesen, dieses Thema geräuschlos in Wohlgefallen aufzulösen.

das wäre natürlich eine elegante Lösung gewesen ... aber hier geht es NUR ums Geld!
Lusthansa wird weiter als gute/sichere Airline vom Pax gesehen und die Paxzahlen gehen ja nach oben in der Lufthansa Group.

Das ganze ist jetzt rund zwei Monate in der Presse und dann ist es wieder vergessen.
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
*Beispielhaft das Manager Magazin "Germanwings-Absturz - Streit um Entschädigung geht weiter: Wieviel Geld ist der Lufthansa ein Menschenleben wert?"
Schlecht recherchiert....

Es geht nicht um Entschädigung (das ist ein anderes Verfahren; auch wichtig), sondern hier geht es um Schmerzensgeld.
Wenn ein MM-Redakteur so einen simplen Sachverhalt (Schadenersatz versus Schmerzensgeld) nicht mehr auseinanderhalten kann, wird mir bange um unsere Presse. Zumal es kein Einzelfall ist. Mal abgesehen davon, dass es das Geld der Versicherung ist, und nicht der Lufthansa.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.435
8.716
FRA/QKL
Für einen Luftfahrtkonzern der gern seine Sicherheitskultur ins Schaufenster stellt, ist das Wiederhochkochen eines Absturzes aus meiner Sicht ziemlich nah am GAU.[/I]
Wieso? Zu dem Thema ist doch in der Zwischenzeit von jedem alles gesagt worden. Jeder weiß was passiert ist. Hier kocht auch nichts wieder hoch, sondern es wird einfach kurz über eine aktuelle Entwicklung berichtet. Dürfte den meisten ziemlich am A.... vorbeigehen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ist das ein anderes Verfahren? Meist werden Schmerzensgeld und Schadensersatz doch gemeinsam eingefordert.

Die Frage müsste aber eigentlich lauteten: Wie viel ist UNS ein Menschenleben wert?

Die traurige Antwort lautet: Nichts. Gar nichts. Wer mich umbringt, schuldet meinen Erben alleine ob meines Ablebens keinen einzigen Zent. Traurig, aber wahr. Der Wert meines Lebens bestimmt sich in den Augen des Gesetzes erst dadurch, was für eine Bestattung meine Angehörigen als angemessen für mich erachten und welche "Unterhalts"-Ansprüche ihnen durch meinen Tod entgehen. Evtl. auch auf Grundlage der von mir zu erwartenden Wertschöpfung.

Aber das Leben alleine hat in unseren Augen leider gar keinen Wert. Da kann man der LH fast keine Schuld geben.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Wieso sollte ein Anspruch untergehen, nur weil sein Inhaber verstirbt, bevor er realisiert wurde? Das waere absurd. Mit Deiner Argumentation koenntest Du jegliches Erben verbieten. Faellt alles an den Staat, denn es war ja fuer den Erben "gar nicht gedacht".

Wie war das mit dem Schmerzensgeld das Helmut Kohl zugesprochen wurde?
https://www.spiegel.de/politik/deut...ensgeld-fuer-helmut-kohl-witwe-a-1175057.html

https://www.lto.de/recht/nachrichte...tkanzler-entschaedigung-prozess-rekord-witwe/
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.301
7.158
Trans Balkan Express
Aber das Leben alleine hat in unseren Augen leider gar keinen Wert. Da kann man der LH fast keine Schuld geben.

Ist zwar OT. Aber das kann man ganz gut im Bereich der Strafrechtsrechtsprechung, wo Delikte gegen "Leib und Leben" häufig recht milde bestraft werden, z.B. der jüngste Jägerfall, in dem ein Jäger versehentlich einen Aufofahrer erschossen hat. Auch im Bereich Körperverletzungsdelikte wird § 56 Abs. 2 StGB leider sehr exzessiv ausgelegt.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.890
580
CGN
Legitim sicherlich; aber da es die Lufthansa damit nun in diverse private Medien geschafft* hat, dürfte es für den Konzern ein ziemlicher Schuss in den Ofen gewesen sein.

Für einen Luftfahrtkonzern der gern seine Sicherheitskultur ins Schaufenster stellt, ist das Wiederhochkochen eines Absturzes aus meiner Sicht ziemlich nah am GAU.

Möglichkeiten:

a) Ausserhalb der Betroffenen und dieses Forums dürfte diese Meldung kaum jemand wahrnehmen

B) Es hat jemand genau abgewogen, wie schlecht die negative PR im Vergleich zum Nutzen ist

C) Es war mal wieder jemand am Werk, der nicht von hier bis da denkt.

Such dir was aus :)
 

ollifast

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
842
0
Die traurige Antwort lautet: Nichts. Gar nichts. Wer mich umbringt, schuldet meinen Erben alleine ob meines Ablebens keinen einzigen Zent. Traurig, aber wahr. Der Wert meines Lebens bestimmt sich in den Augen des Gesetzes erst dadurch, was für eine Bestattung meine Angehörigen als angemessen für mich erachten und welche "Unterhalts"-Ansprüche ihnen durch meinen Tod entgehen. Evtl. auch auf Grundlage der von mir zu erwartenden Wertschöpfung.

Unser Recht ist auf Naturalrestitution ausgelegt, also Wiederherstellung des vorherigen Zustandes, was beim Leben leider nicht möglich ist. Geld gibt es erst in zweiter Linie, wenn die Naturalrestitution nicht möglich ist. Der Anspruch ist vererbbar, was natürlich dem Toten leider nichts mehr nützt.

Zwei Dinge:

a) Das mit der Naturalrestitution sollte man gerade bei Verletzungen viel massiver durchsetzen, denn §251 Abs. 2 BGB (Unverhältnismäßigkeit) ist bei der Gesundheit verfassungskonform gemäß Art. 2 GG (Recht auf körperliche Unversehrtheit) auszulegen, gilt nicht nur gegen den Staat, sondern auch gegen marktmächtige Dritte wie z.B. Versicherungen. Zu zahlen ist also nicht GKV-Kassenstandard (§12 SGB V: "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich"), sondern wirklich all das, was es braucht, um den alten Gesundheitszustand wiederherzustellen. Und wenn das den Versicherer Millionen Euros kostet: Dann ist dem halt so. Da lassen sich manche Anwälte ohne den verfassungsrechtlichen Hintergrund gerne nur mit dem hier unzutreffenden Argument der Unverhältnismäßigkeit über den Tisch ziehen.

Trotzdem: Tot ist natürlich tot, das kann kein Aufwand der Welt ändern :(

b) Wenn man hier schon über Moral redet, dann wäre es angemessen, wenn schon dem Toten nicht mehr geholfen werden kann, wenigstens das Leid von den Angehörigen zu nehmen (ggf. zu unterscheiden von Erben). Also angemessene Versorgung (sollte klar sein), aber auch die Mölglichkeit zu vergessen. Z.B. indem man den Kindern oder Eltern (je nachdem wierum) Wünsche erfüllt, die vergessen helfen. Einfaches Beispiel: Wenn die Eltern sterben und der Bub alleine auf sich gestellt ist, aber gerne Fußball spielt, darf es schon das Fußballinternat sein und nicht das billige. Solche Dinge sind natürlich immer individuell zu regeln, da gibt es kein allgemeines Rezept.

Was aber in so einem Fall gar nicht geht :( und mal wieder von den sch*ss :( Konzernen abschreckt, so wie da hier offenbar läuft: Geiz ist geil. Vielleicht sollte jeder für sich das auch solch herzlose Konzernanbieter im Kaufverhalten spüren lassen, das ist meine ganz persönliche Meinung.
 

happyfriend

Erfahrenes Mitglied
04.05.2011
572
2
Möglichkeiten:

a) Ausserhalb der Betroffenen und dieses Forums dürfte diese Meldung kaum jemand wahrnehmen

B) Es hat jemand genau abgewogen, wie schlecht die negative PR im Vergleich zum Nutzen ist

C) Es war mal wieder jemand am Werk, der nicht von hier bis da denkt.

Such dir was aus :)

Habe gestern abend RTL gesehen und da war das durchaus ein Thema.
Auch vollkommen zurecht.
Passt ins Bild der immer unsympathischer werdenden LH plus dem unglaublich schlechten Wings-Konstrukt.
 

planesandstuff

Erfahrenes Mitglied
08.01.2018
1.107
54
HAM
Man hat den Eindruck, da arbeiten Juristen mit der alleinigen Zielvorgabe, "Kosten" senken, ohne Rücksicht auf die öffentliche Wirkung.
Das kann imagemäßig komplett nach hinten losgehen.

Das ist doch genau das Ding. Es scheint als hätten die größten Fachidioten auf diesem Planeten, die sicherlich ausgezeichnet darin sind rechtliche Ansprüche abzuwehren, alleinig die Entscheidung getroffen so einen Quatsch zu veröffentlichen.

Jeder normale Mensch kann einem hier sagen wie sowas wirkt...
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.794
3.316
Die Frage müsste aber eigentlich lauteten: Wie viel ist UNS ein Menschenleben wert?

Die traurige Antwort lautet: Nichts. Gar nichts. (...) Traurig, aber wahr.

Eine Sichtweise. Meine ist eine andere. Das Leben ist von unschätzbarem Wert, und somit auch unbezahlbar, in Geld nicht aufzuwiegen. Mit keinem Betrag. Daher ist jede Summe, die man in den Raum stellt um es zu ersetzen unweigerlich falsch. Daran kann ich auch nichts traurig finden. Traurig fände ich es, wenn es andersrum wäre. Welche Summe würdest du meinen Erben dann für mein Ableben bieten?

Schmerzensgeld für erlittene Schmerzen, physisch oder psychisch, kann und sollte man diskutieren, allerdings wird es selten Einigkeit geben. Grade deswegen, erscheint die Partei, von der es gefordert wird, selten großzügig.

Unabhängig davon ist das Bild der LH-Gruppe hier kein gutes, unbestritten.
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.739
10.778
Strafrechtsrechtsprechung, wo Delikte gegen "Leib und Leben" häufig recht milde bestraft werden, z.B. der jüngste Jägerfall, in dem ein Jäger versehentlich einen Aufofahrer erschossen hat.

Ich fand das Urteil (typisch bayerisch) drakonisch. Aber er hatte ja sogar noch Glueck - schliesslich werden sonst in Bayern bei fahrlaessiger Toetung selbst unbescholtene Angeklagte eingeknastet :rolleyes:
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.107
5
Unabhängig von der unschönen Situation mit Lufthansa ist es wieder mal erstaunlich wie sich erwachsene Menschen von einem politisch engagierten Teenager persönlich angegriffen fühlen. :rolleyes:
 
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Couponschneider

Gesperrt
07.08.2019
177
0
Laut BamS sollen die Festspeicher aus nicht zerstörten Handys durch "Ermittler" ausgebaut, gelöscht und sodann separat an die Angehörigen zurückgegeben worden sein.

Möglicherweise hat sich da jemand angemaßt, den Angehörigen Videos und letzte Nachrichten von ihren sterbenden Nächsten zu ersparen.

Meines Erachtens verbietet sich darüber jede Entrüstung, wie sie jetzt in den Medien anhebt und von den Opferanwälten gespielt wird ("strafbare Beweisvereitelung").
Etwaige Videos würden sicherlich auch andere Sterbende zeigen - ohne daß ihr Einverständnis oder das ihrer Angehörigen vorliegt.
Darüber kann man sicherlich rechtlich und ethisch mit guten Argumenten sachlich streiten. Es wird aber leider nicht lange dauern, bis die üblichen Verschwörungstheorien ins Kraut schießen. Hier auch? Vielleicht ja nicht.
 
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