malschauen
Erfahrenes Mitglied
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Ich sehe es etwa differnezierter. Die 1. angebotene Ersatzbeförderung hätte unter Umständen zu einer Kompensation berechtigt. Ist dies der Fall, dann wäre diese auch bei der gewählten Alternative zu gewähren. Ist dies nicht der Fall, dann kann die aktive Umbuchung auf einen noch früheren Flug diese nicht auslösen. Auch der 1. Flug wäre früher abgeflogen und zudem müssten man da die Transferzeit von EWR nach JFK draufschlagen.