Vielen Dank für die Info zu dem neuen Fall! Schön, dass das AG Frankfurt da gleich den EuGH gefragt hat. Wie der BGH entschieden würde, kann man sich vorstellen.
Wenn der EuGH hier gegen den PAX entscheiden sollte, wäre ich auf die Begründung doch arg gespannt....
edit:
Aber mal so an die Juristen hier: Wie soll der EuGH die beiden Fragen des AG Frankfurt mit nein beantworten können angesichts bisheriger Entscheidungen?
Das ganze steht und fällt doch mit dem "ein-Flug"-Prinzip. Das hat der EuGH doch wirklich mehrfach und in aller Deutlichkeit gesagt: Wenn eine Airline auf einem Ticket einen Flug von A nach B verkauft, dann ist das aus Sicht der Verordnung auch dann ein einziger Flug, wenn dafür mehrmals umgestiegen werden muss. Ausdrücklich auch mit Umstiegen außerhalb der Gemeinschaft. Den Flug aus der EU heraus hier anders (nämlich als einen Flug) zu behandeln als den Flug in die EU hinein, dafür kann ich keinen sachlichen oder juristischen Grund sehen. Wenn mir jemand, der der Meinung ist, es bestünde kein Anspruch nach VO in diesen hier diskutierten Fällen, schlüssig erklären kann, warum es in diesen Fällen kein einzelner Flug nach VO sein soll, dann mach ich auch einen Rückzieher und sage ja, hier gibbet nichts.
Der Punkt dabei ist doch wiederum: Ein einzelner Flug kann nur entweder insgesamt unter die VO fallen oder insgesamt nicht. Es kann keinen Anspruch für einen halben Flug geben und für die andere Hälfte nicht. Ich glaube, das ist auch völlig unstrittig.
Der nächste Punkt ist: Auch hier im Forum dürfte jeder akzeptieren, dass das leg in die EU hinein, verkauft von, auf einem Ticket von und ausgeführt von einer EU-Airline, unter die Verordnung fällt. Das war für alle auch vor allen EuGH-Entscheidungen denke ich unstrittig.
So, und nun? Ich habe hier einen Flug, dessen wesentlicher Teil auch nach absolut streng ausgelegtem Wortlaut unter die VO fällt und gleichzeitig eine mehrfache höchstrichterliche Entscheidung, dass eine Buchung von A nach B immer ein einzelner ganzer Flug ist, egal, wie oft umgestiegen wird.
Damit kann das ganze Ding nur noch unter die VO fallen. Warum sollte der EuGH so von seinen Prinzipien abweichen, nur weil es außerhalb der EU los geht?
Die zweite Frage des AG Frankfurt ist doch eh in der Form schon beantwortet: Die Ticketing-Airline ist für in ihrem Auftrag handelnde andere Airlines verantwortlich und aus Sicht ihres Vertragspartners Passagier, der ja auch nur mit der Ticketing-Airline einen direkten Beförderungsvertrag abschließt, ausführende Airline im Sinne der Verordnung. Diese Aussage wurde vom EuGH ganz generell getroffen. Auch hier kann ich bezüglich der Richtung nicht erkennen, warum das einen Unterschied machen sollte.
Spannend wird da aus meiner Sicht eher, ob demnächst nicht auch z.B. innerhalb Europas ausführende (in unserem klassischen Sinne) codeshare-Partner an die Ticketing-Airline verweisen für Ansprüche. Für die LH-Group ja vielleicht nicht so uninteressant, weil LX ja ein bisschen schwierig ist bezüglich den Ansprüchen. Wenn z.B. EW den codeshare-Anschluss von Zürich nach z.B. Köln nicht pünktlich hinbekommt, könnten sie enspannt auf LX verweisen und man müsste in der Schweiz versuchen, aktuelles EU-Recht durchzusetzen, was bekanntlich schwierig ist.
Für Flüge mit Tickets einer EU-Airline, insbesondere wenn diese EU-Airline auch noch den Fluganteil in die Gemeinschaft selber durchführt und das leg außerhalb der EU als codeshare durchgeführt wird, kann ich mir kein anderes Urteil vorstellen, als dass die ticketausstellende EU-Airline zahlen muss.
Eher klärungsbedürftig wären wohl etwas exotischere Geschichten. Bleibt die verkaufende und ticketausstellende Airline auch dann ausführende Airline, wenn sie selber nichts an dem Flug durchführt? Keine Ahnung, ob es solche Tickets gibt. Aber zumindest habe ich mal ein LH-Ticket mit ANA-Flug unter ANA- (NH)-Flugnummer gehabt. Das leg war zwar nur raus aus der EU (DUS-NRT), so dass die VO so oder so gegolten hätte und zurück (KIX-FRA) gings mit LH, aber wenn ich damals meine Reise genau andersherum auf LH-Ticket gebucht hätte (FRA-KIX mit LH;NRT-DUS mit ANA), hätte für das return-leg die VO trotzdem gegolten? Früher hätte ich immer kategorisch nein gesagt, heute wäre ich mir nicht mehr so sicher.
Ebenfalls nicht wirklich klar ist der umgekehrte Fall. Man hat z.B. ein United-Ticket für einen LH-Flug nach Deutschland. LH fliegt einen Tag später als geplant. Hat man nun einen Anspruch gegen die physisch ausführende Airline oder hat man keinen Anspruch, weil die ticket-ausstellende Airline die "ausführende Airline" ist? Das finde ich jetzt eher alles unklar. Aber die hier diskutierten Fälle? Die finde ich jetzt eher klar.