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Anonym38428
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Naja, am Telefon ist jeder Agent eingelullt, bis der OP zum Kern des Anliegens kommt - ob das so viel besser ist?Ähm, vielleicht in diesem speziellen Fall würde ich das nicht unterschreiben
Naja, am Telefon ist jeder Agent eingelullt, bis der OP zum Kern des Anliegens kommt - ob das so viel besser ist?Ähm, vielleicht in diesem speziellen Fall würde ich das nicht unterschreiben
Ähm, vielleicht in diesem speziellen Fall würde ich das nicht unterschreiben
Obwohl drittgrößter Flughafen in Deutschland ist DUS relativ kompakt. Die Vorfahrt vor die Eingangstüren auf der Abflugebene ist kein Problem (dank der Schranken) und für 10 Minuten kostenlos. Welche Tür allerdings die nächste zum EW-Langstrecken-Check-in ist, müsste wer anders beantworten, da ich schon seit längerer Zeit EW-Totalverweigerer bin.
Die Rückgabe des Mietwagens ist auch kein Problem und direkt neben dem Mietwagenparkhaus gibt es auch eine Shell-Tankstelle, falls man noch auffüllen möchte / muss.
Nach Allem, was ich bisher von Dir verstanden habe, hast Du zwei getrennte Tickets LEJ-DUS und DUS-HAV gebucht. Solange Du keine schriftliche Bestätigung seitens EW hast, dass diese zusammengeführt werden, sieht es schlecht aus. Solltest Du eine derartige Bestätigung haben, müsstest Du es wahrscheinlich auch darauf ankommen lassen, bevor Du diesbezüglich einen Schaden geltend machen kannst.
Soll heißen: Aktuell ist ja noch kein Schaden eingetreten, den Du ggf. einklagen könntest.
Insofern würde ich (als Nicht-Jurist) nicht davon ausgehen, von EW auch nur einen Cent zurück zu bekommen.
Da bin ich bei Dir, Unverschämt ist EW, ABER die Erfolgschancen erscheinen mir nach Deinen aktuellen Schilderungen nicht besonders hoch. Insofern würde ich mich auch von Condor verabschieden und mich um eine Alternativbeförderung nach DUS kümmern.
LEJ-FRA-DUS oder LEJ-MUC-DUS sollten doch möglich sein. Ggf. mal bei Swoodoo suchen, vielleicht geht ja sogar was über das nahe Ausland zu billigeren Kursen.
Was die Rechtslage wegen der Zusammenlegung der Flüge anbetrifft, wird es vermutlich genau so sein, wie Du schreibst.
Sicher gäbe es mehrere "aber", wie z.B., daß es keinen sachlichen Grund gibt, uns das zu verweigern,
Der "Schaden" ist das Riskio, das auf deine Kappe geht. Wie du das minimierst, ist dein Problem, nicht das von EW. Du bist hier nicht in einem Streit mit einem Handwerker, der was verbockt hat.Aber irgendwo gibt es doch auch die Pflicht zur Schadensminderung. Wenn klar ist, daß ein viel größerer Schaden eintritt und man ertwas unternimmt, um diesen zu verringen, kann man nicht schlechter gestellt werden als anders herum. I
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor einiger Zeit bei Ihnen zwei Tickets (Buchungsnr X und Buchungsnr Y) gebucht. Aufgrund des Alters einer Mitreisenden habe ich außerdem den Mobilitätsserivce bis zur Flugzeugtür gebucht ("WCHS", s. angehängte Bestätigung). In Ihrer letzten E-Mail vom xx.xx.xx. wurde mir jedoch mitgeteilt, ich hätte nur einen Service "bis zum Flugzeug" ("WCHC") gebucht. Dies ist offensichtlich falsch (s. angehängte Bestätigung für WCHS).
Ich bitte Sie daher, noch einmal zu überprüfen, ob der richtige Mobilitätsservice in Ihrem System vermerkt ist und ggf. diesen zu korrigieren. Bitte senden Sie mir außerdem bis zum xy.ab.ui eine Bestätigung über den gebuchten Mobiltiätsservice zu.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Grueni
Dann würde ich WCHS erneut bestätigt bekommen. Aber das habe ich doch schon in der Buchungsbestätigung drin. Wer sagt aber, daß es nach diesem kurzen Schreiben dann anders ist.
Und es würde auch nur dieses Problem lösen.
Aber was ist mit dem Umsteigen ansich?
Aber was ist mit dem Umsteigen ansich?
Laß den Zubringer nur etwas zu spät ankommen, dann eilen alle andern, die im selben Flugzeug saßen, von einer Flugzeugtür zur anderen - wir aber, selbst mit stattfindendem Mobilitätsservice, müssen erstmal zum Gepäckband, von dort zum erneuten Checkin (schließt eine Stunde vor Abflug), von dort erneut durch den ganzen Flughafen und durch die Sicherheitskontrolle etc.
Btw., nur um Missverständnisse zu vermeiden. Kann es sein, dass du WCHS und WCHC verwechselst?
Wenn ich das Google, dann ist "WCHC" der Full-Service und "WCHS" der Service, bei dem noch eine Restmobilität vorhanden ist - dementsprechend der WCHC der "bessere" Service. Sollte für dich also doch genau das Richtige sein, oder?
Hab aber nur 20s Zeit reininvestiert und die MUC Seite dazu überflogen, kann ja sein, dass das in Leipzig genau andersrum heißt.
....
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor einiger Zeit eine Reise von LEJ über DUS nach HAV gebucht, dies allerdings aus EW-internen Gründen, auf zwei separaten Tickets (Buchungsnr: x, Buchungsnr y. Umsteigezeit 2h in DUS). Können Sie mir bestätigen, dass es möglich ist, mein Gepäck von LEJ nach HAV durchzuchecken?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Gruenie
Das glaube ich nicht.
Im Betreff schrieb der EW-Mitarbeiter vorgestern ""WCHC // AIC MI.
Im Text dann hieß es: "Soweit ersichtlich ist, ist aktuell ein Service bei Ihnen verbucht vom Gate bis ins Flugzeug".
Xer Flughafen Leipzig definiert den WCHS-Servide auf seiner Webseite so:
"WCHS: sind Fluggäste, die keine Treppen auf- bzw. absteigen, sich aber in der Luftfahrzeugkabine frei bewegen können, die jedoch einen Rollstuhl oder sonstiges Hilfsmittel benötigen, um sich zwischen Luftfahrzeug und Abfertigungsgebäude bzw. im Abfertigungsgebäude selbst sowie zwischen Ankunfts- und Abflugbereich des Terminals zu bewegen;"
Da wir das in Leipzig schon zweimal in anspruch genommen haben, kann ich bestätigen, daß das genau so auch stattfindet.
Dasselbe gilt für die zweimal angeflogenen Flughäfen auf den Kanaren.
WCHC definiert man in Leipzig so:
"WCHC: sind Fluggäste ohne Mobilität, die sich ausschließlich mit Hilfe eines Rollstuhls oder anderer Hilfsmittel fortbewegen können und vom Eintreffen am Flughafen bis zur Einnahme des Sitzplatzes (bzw. eines den jeweiligen Erfordernissen angepassten Spezialsitzes) im Luftfahrzeug durchgehend Hilfe benötigen (bzw. bei der Ankunft umgekehrt);"
Das wäre der noch schlimmere Fall. Nur paßt eben dazu nicht die Äußerung in der o.g. Mail (vom Gate bis ins Flugzeug)!
Es ist einfach nur ein Durcheinander!
Aber was ist mit dem Umsteigen ansich?
Laß den Zubringer nur etwas zu spät ankommen, dann eilen alle andern, die im selben Flugzeug saßen, von einer Flugzeugtür zur anderen
wer hat hier was falsch gemacht?
der Passagier, da EW gebucht?
oder EW, die es noch immer nicht können?
dass der Text zu lang ist, ist klar. Ist aber normal, erstmal den Frust von der Seele schreiben und dann in die Tonne. Siehe den Beitrag
den Beitrag verstehe ich weniger, denn die EW Business Sitze entsprechen ja den LH Sitzen, oder?
jetzt kommt aber der Punkt, den wohl einige nicht verstehen:
EW verkauft die Flüge zum Durch-Checken, allerdings nur in billiger ECO. Bei Best Combi und wohl jetzt auch mit Bizz haben sie das vergeigt.
Ich hatte das Problem vor einem Jahr: Ich musste Langstrecke Best, Anschluss auf Kurzstrecke in Bizz fliegen.
Konnte nicht durchgängig in der Combi gebucht werden, da es kein Mapping für die Buchungsklassen gibt. Jeder bei EW oder LH sagt, kann nicht sein, muss doch gehen ... oh geht irgendwie nicht, ..., hat das eigentlich noch keiner gemerkt?
Deshalb enpfehlen sie dann, buch doch zwei Tickets. Das ganze Gesülze betreffend Haftung bei Gepäck ist da überhaupt nicht relevant.
Das Gepäck kann auch durchgelabelt werden, bei den Billigtickets sowieso, da gemeinsam gebucht. Bei zwei Buchungen kann man das manuell machen. Kann dann aber schief gehen, weil es der Umsteige-Airport nicht rafft und das Gepäck dort stehen bleibt, obwohl man am Gate nachfragt, ob es da ist und geladen wird und es da auch bestätigt wird. Hier haben einige der Gate Agents leider keine Ahnung worum es geht.
Dafür jetzt auf den Pax zu prügeln ist so dumm wie der 30-Seitige Beschwerdebrief.
Wo sind denn jetzt reale Lösungsvorschläge?
z.B.
oder Menge der Koffer auf zwei a 32kg reduzieren, dann ist Mutti mit dem wheelchair Service direkt unterwegs und Gruenie kann das Gepäck alleine wieder einchecken.
den Versuch, EW zur Vernunft oder sauberen Prozessen zu bringen, nun, den kannst Du sicher vergessen. Da versucht sich auch Herr Spohr vergebens
So wie ich deine ellenlangen Ausführungen verstanden habe, ist deine Mutter gehbehindert. In diesem Fall ist WCHS richtig. WCHC ist für gelähmte Personen, die auch in der Kabine Hilfe benötigen um z.B. die Toilette zu benutzen.
Dein Problem ist also der Zubringer ab LEJ. Buch einen neuen am Vortag, übernachte im Maritim oder im Sheraton. Nur diese sind direkt am Terminal. Und lass dir vom ursprünglichen Zubringer die Steuern erstatten.
Und hör mit dem Rumgejammer auf.
Auch wenn du mir unterstellst, ich würde hier nur mitschreiben, um mich auf deine Kosten besser zu fühlen, so möchte ich trotzdem diesen letzten Strohhalm, an den du dich vielleicht noch klammerst, kommentieren (auch wenn dir das Ergebnis nicht gefallen wird):
Das wäre dann ein sogenannter erklärungsirrtum und du kannst damit den Vertrag anfechten.
Allerdings mit einer ganzen Reihe von Haken:
1. Um deine Anfechtung zu begründen, wäre es hilfreich, du hättest die Callcenter-Aussage zum Thema "buchen Sie getrennt, das bekommen wir alles hin" schriftlich. Hast du aber vermutlich nicht.
2. Stattdessen hast du bereits die gegenteilige Erfahrung gemacht gehabt. Das dürfte deine Argumentation, warum du trotzdem glaubtest, bei einer erneuten Buchung wäre alles besser, deutlich erschweren.
3. Eine solche Anfechtung müsste unverzüglich nach Kenntnisnahme erfolgen. Das dürfte wohl kaum noch zu verargumentieren sein.
4. Selbst wenn der Fall noch so eindeutig wäre, wird Eurowings unter keinen Umständen freiwillig den Flugpreis erstatten. Die erbringen ja nicht mal freiwillig ihre Leistung oder zahlen freiwillig eindeutige Dinge wie EU261.
Ich bin kein Jurist, aber mein Bauchgefühl ist, dass du von der Wahrscheinlichkeit her eher beim abholen eines Lottogewinns vom Blitz getroffen wirst.
Ich würde glaube ich am Abend vorher irgendwie anders nach Düsseldorf reisen, ins Maritim gehen (bei eigenem Auto einfach mal anrufen, die haben auch ParkSleepFly-Angebote), ggf. am Vorabend sogar das Gepäck schon aufgeben. Bequemer kann man nicht anreisen.
Und beim Zubringerflug kann man ja einfach mal versuchen, den wegen Erklärungsirrtum anzufechten (das solltest du dir allerdings von jemandem formulieren lassen). Und ansonsten eben Flug verfallen lassen und wenigstens Steuern und Gebühren zurückverlangen. (Sofern er wirklich nicht umbuchbar ist)
Und nicht über die Mehrkosten ärgern, sondern freuen, das ist vermutlich immer noch günstiger ist als eine Buchung bei einer richtigen Airline gewesen wäre.