Wer sagt was von „gehackt“? 
Ursprünglich 
war ja die Frage einfach nur, was sei, wenn man eine Glücksspielzahlung trotz „Glücksspielsperre“ reklamiere. Die 
Frage, ob die Zahlung denn autorisiert wurde, vom Karteninhaber (offensichtlich Timo1983), ist immer noch unbeantwortet. Also noch nicht zu verneinen.
In diesem Zusammenhang bezweifle ich, dass es nur Zufall ist*, dass ein User namens „Timo1983“ als Inhaber einer gebührenfreien Mastercard Gold der Advanzia Bank gemäss seiner 
Berichte im Internetforum forum-gluecksspielsucht.de für solche Transaktionen von der Bank gesperrt wurde - nachdem er „Anfang dieses Jahres“ bereits (schon einmal) eine entsprechende Transaktion reklamiert hat - und dabei sogar heute die 
gleiche Mitteilung der Bank wie hier zitiert.
Zwei gelöschte Berichte von Dezember 2019 ebenda lassen erahnen, dass der betreffende User da unlängst ein „Schlupfloch“ gefunden, verlinkt und auch selbst genutzt (
„Wenn du leider schon der Versuchung erlegen bist,dann zeig bitte nicht den anderen wo und wie.“) hat.
EDIT: 
Zumindest wohl keine von "süchtigen" Glücksspielern, die trotz Sperre und "Warnung" binnen eines Jahres 
wiederholt Chargebacks auf ihrer Kreditkarte betreiben, und sich bewusst nach 
"Chargeback gesetz der Fall des [spielerischen] Totalverlusts" erkundigen.
Zumal, wenn sie in diesem Zusammenhang 
damit prahlen:
	
		
			
		
		
	
Anhang anzeigen 133198
	
		
			
		
		
	
Eine Aussage, die man nach dem hiesigen Interesse an "nicht meldepflichtigen" E-Geld-Konten wohl nur bejahen kann.
Kurz: Die Aussage, man "möge" einfach bloss "Umsatz Reklamationen" nicht, könnte in diesem Falle wohl kaum ein besseres Beispiel für die alte Weisheit sein, dass die - lediglich von einer Seite geschilderte - Wahrheit eben oft nicht die ganze ist.