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Laut BamS sollen die Festspeicher aus nicht zerstörten Handys durch "Ermittler" ausgebaut, gelöscht und sodann separat an die Angehörigen zurückgegeben worden sein.
Möglicherweise hat sich da jemand angemaßt, den Angehörigen Videos und letzte Nachrichten von ihren sterbenden Nächsten zu ersparen.
Meines Erachtens verbietet sich darüber jede Entrüstung, wie sie jetzt in den Medien anhebt und von den Opferanwälten gespielt wird ("strafbare Beweisvereitelung").
Etwaige Videos würden sicherlich auch andere Sterbende zeigen - ohne daß ihr Einverständnis oder das ihrer Angehörigen vorliegt.
Darüber kann man sicherlich rechtlich und ethisch mit guten Argumenten sachlich streiten. Es wird aber leider nicht lange dauern, bis die üblichen Verschwörungstheorien ins Kraut schießen. Hier auch? Vielleicht ja nicht.
Es wäre vielleicht auch genug des Guten gewesen, jene Inhalte zu löschen von denen Du sprichst.
Festplatten aber komplett platt zu machen, auf denen sich aber ggf. noch tausend(e) andere Fotos der Opfer finden (wie sicher bei jedem von uns auf dem Smartphone), woher nimmt man sich das Recht dazu?