24.03.2015: Germanwings Maschine (A320) auf dem Weg von BCN nach DUS abgestürzt

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190th ARW

Erfahrenes Mitglied
02.07.2015
1.298
660
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Laut BamS sollen die Festspeicher aus nicht zerstörten Handys durch "Ermittler" ausgebaut, gelöscht und sodann separat an die Angehörigen zurückgegeben worden sein.

Möglicherweise hat sich da jemand angemaßt, den Angehörigen Videos und letzte Nachrichten von ihren sterbenden Nächsten zu ersparen.

Meines Erachtens verbietet sich darüber jede Entrüstung, wie sie jetzt in den Medien anhebt und von den Opferanwälten gespielt wird ("strafbare Beweisvereitelung").
Etwaige Videos würden sicherlich auch andere Sterbende zeigen - ohne daß ihr Einverständnis oder das ihrer Angehörigen vorliegt.
Darüber kann man sicherlich rechtlich und ethisch mit guten Argumenten sachlich streiten. Es wird aber leider nicht lange dauern, bis die üblichen Verschwörungstheorien ins Kraut schießen. Hier auch? Vielleicht ja nicht.

Es wäre vielleicht auch genug des Guten gewesen, jene Inhalte zu löschen von denen Du sprichst.

Festplatten aber komplett platt zu machen, auf denen sich aber ggf. noch tausend(e) andere Fotos der Opfer finden (wie sicher bei jedem von uns auf dem Smartphone), woher nimmt man sich das Recht dazu?
 

TRO

Reguläres Mitglied
16.07.2016
74
4
Was ist denn von solch einem Mobilgerät nach einem Absturz noch übrig? Dh. gibt es da überhaupt noch Teile die ohne großen technischen Aufwand ausgelesen werden können? Meine Vorstellung wie es nach einem Flugzeugabsturz en-Detail aussieht ist (glücklicherweise) beschränkt, ich hätte aber angenommen - man findet da keine Geräte mehr, mit denen ein "Endverbraucher" etwas anfangen könnte.

(ich ziele darauf ab, macht die Bild eine Story wo keine ist?)
 
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pfeilstern

Aktives Mitglied
17.09.2016
117
7
Laut BamS sollen die Festspeicher aus nicht zerstörten Handys durch "Ermittler" ausgebaut, gelöscht und sodann separat an die Angehörigen zurückgegeben worden sein.

Möglicherweise hat sich da jemand angemaßt, den Angehörigen Videos und letzte Nachrichten von ihren sterbenden Nächsten zu ersparen.

Meines Erachtens verbietet sich darüber jede Entrüstung, wie sie jetzt in den Medien anhebt und von den Opferanwälten gespielt wird ("strafbare Beweisvereitelung").

Wenn das Beschriebene stimmen sollte, stellt sich in der Tat die Frage nach einer Rechtsgrundlage. Die unbefugte Löschung von Daten ist nicht ohne Grund strafbar (selbst, wenn der Vorwurf der Beweisvereitelung nicht im Raum steht).
 

Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
4.326
1.113
Wenn das Beschriebene stimmen sollte, stellt sich in der Tat die Frage nach einer Rechtsgrundlage. Die unbefugte Löschung von Daten ist nicht ohne Grund strafbar (selbst, wenn der Vorwurf der Beweisvereitelung nicht im Raum steht).

Selbst unter der Annahme, dass die Behauptungen in der Blöd überhaupt korrekt sind (ich frage mich ernstlich, ob bei einem Crash dieser Art überhaupt ein erkennbares geschweige denn brauchbares Handy überlebt haben kann oder diese nicht pulverisiert worden sein müssten): Sind die Foristen vertraut mit dem französischen Recht, wissen, was die dortigen Ermittler dürfen, vielleicht sogar müssen, und ob dies in unserem Nachbarland überhaupt strafbar wäre?
 

Couponschneider

Gesperrt
07.08.2019
177
0
Keine Ahnung, ob das Löschen von Daten strafbar ist. Schon gar nicht (s. Hwy93) ob in Frankreich.

Und für die FAZ-Leser unter uns hier mal zum mitmeisseln: Eine Nachricht ist nicht deshalb erlogen, weil sie in der BILD steht. (Das sieht Markus Lanz im Gespräch mit Hans-Georg Maaßen latürnich anders ;-) )

Es solte im übrigen mittlerweile bekannt sein, daß mindestens 60 Handys nahezu unversehrt geborgen wurden und einige sogar nach dem Unglück zum klingeln gebracht werden konnten.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Vielleicht warten wir noch auf Berichte von Medien, die auch noch gründlich selbst recherchieren. Bisher gibt es nur von anderen Boulevardmagazinen (blick.ch, krone.at, oe24.at, focus.de) Berichte, die genau das wiedergeben, was die BamS schreibt.

Und für die FAZ-Leser unter uns hier mal zum mitmeisseln: Eine Nachricht ist nicht deshalb erlogen, weil sie in der BILD steht.
Allerdings ist die außerordentliche Schlechtleistung des Axel-Springer-Konzerns in der Causa 4U9525 für immer im (zugegeben etwas neumodischen) Medium Internet dokumentiert. Natürlich ist nicht jede Meldung der Bild erlogen, aber die Anzahl der Berichte, die keine Unwahrheiten oder Ungenauigkeiten enthält, dürfte im einstelligen Prozentbereich liegen.
 
Zuletzt bearbeitet:

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Du kannst dich doch weiter in der Bild informieren. Kein Grund sich schlecht zu fühlen. Die FAZ-Leser waren auch ganz überrascht dass, als 2007 die Schrift vergrößert wurde, unter den Überschriften auch noch Text folgt.

Für einfach gestrickte Fußballfans könnte die Bild sogar die beste Informationsquelle sein. Ist alles kein Problem. Nur wenn man alles für bare Münze nimmt was die Bild so schreibt macht man sich eben schnell lächerlich.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.582
7.085
irdisch
Auf den Fotos der Absturzstelle hatte man ja nur einen abstrakten Krater und schwarze Staubkrümel gesehen. Wenn Handys das aber überstanden haben, müssen ja noch ganz andere, unversehrte Trümmer übrig geblieben sein?
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.309
336
Nur wenn man alles für bare Münze nimmt was die Bild so schreibt macht man sich eben schnell lächerlich.

Gilt im gleichen Maße übrigens auch für FAZ Leser.. Und Leser jeder anderen Zeitung auch.

Auf den Fotos der Absturzstelle hatte man ja nur einen abstrakten Krater und schwarze Staubkrümel gesehen. Wenn Handys das aber überstanden haben, müssen ja noch ganz andere, unversehrte Trümmer übrig geblieben sein?

Immer eine Frage, wie nah man in ein Trummerfeld reinzoomt. Die Blackbox hat ja auch überlebt. Und tendenziell werden kleinere Gegenstände leichter überleben können, solange sie nicht den Feuertod erleiden.
 
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cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.800
2.031
FRA
Laut BamS sollen die Festspeicher aus nicht zerstörten Handys durch "Ermittler" ausgebaut, gelöscht und sodann separat an die Angehörigen zurückgegeben worden sein.
...
Meines Erachtens verbietet sich darüber jede Entrüstung, wie sie jetzt in den Medien anhebt und von den Opferanwälten gespielt wird ("strafbare Beweisvereitelung").

Angenommen, Du sitzt in einem von einem Selbstmörder gelenkten Flugzeug und zeichnest mit dem Handy Abschiedsworte an Deine Familie und Deine Liebsten auf.

Sehe ich richtig, dass Du dafür bist, dass solche Aufzeichnungen von den Ermittlern pauschal gelöscht werden ohne sie den Adressaten zu zeigen, nur damit sie auf keinen Fall das Bild von anderen Paxen mitbekommen?

Die Mehrheit der Aufzeichnungen am Bord (falls es überhaupt welche sind) dürfte von dieser Natur sein.

Ist aber eine gute Erinnerung, alle Fotos etc. sofort in die Cloud hochzuladen.
 
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190th ARW

Erfahrenes Mitglied
02.07.2015
1.298
660
F

feb

Guest
Auf den Fotos der Absturzstelle hatte man ja nur einen abstrakten Krater und schwarze Staubkrümel gesehen. Wenn Handys das aber überstanden haben, müssen ja noch ganz andere, unversehrte Trümmer übrig geblieben sein?

Staubkrümel, na ja. Mach' einmal eine Google- Bildersuche, dann findest du Aufnahmen, auf den zahllose Kleinteile zu sehen sind bis hin zu schrankgroßen Teilen des Flugzeuges selbst.
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.030
2.847
Z´Sdugärd
Selbst unter der Annahme, dass die Behauptungen in der Blöd überhaupt korrekt sind (ich frage mich ernstlich, ob bei einem Crash dieser Art überhaupt ein erkennbares geschweige denn brauchbares Handy überlebt haben kann oder diese nicht pulverisiert worden sein müssten):

Das Handy muss ja nicht ganz bleiben. Die SD Karte bzw der Speicher oder noch besser, Teile davon reichen schon aus. Mit den nötigen finanziellen Mitteln und der nötigen Zeit kannst du nahezu fast alles wieder Herstellen.
 

Couponschneider

Gesperrt
07.08.2019
177
0
Sehe ich richtig, dass Du dafür bist, dass solche Aufzeichnungen von den Ermittlern pauschal gelöscht werden ohne sie den Adressaten zu zeigen, nur damit sie auf keinen Fall das Bild von anderen Paxen mitbekommen.
Nein, das siehst du natürlich falsch. Deshalb hatte ich geschrieben, daß sich das Für und Wider einer Veröffentlichung mit guten Argumenten diskutieren lässt.
Das hatte ich in der Hoiffnung von mir gegeben, daß Typen wie du mal kurz nachdenken, bevor sie anfangen rumzuproleten.
Die Hoffnung stirbt halt zuletzt. "Sehe ich richtig, dass...", ist eben kein Argument, sondern nur ein Zeichen, daß du auch nicht ansatzweise begriffen hast, wie man sich über ein solches Unglück zivilisiert austauscht.

Geh Erdnüsse essen, Du unangenehmer Mensch.
 

Couponschneider

Gesperrt
07.08.2019
177
0
Warum reagierst du derart heftig auf das Posting und warum wirst du so beleidigend?

Meiner Ansicht nach hat cockpitvisit überhaupt nicht „rumpeoletet“ und auch nichts geschrieben, was so eine Reaktion rechtfertigen würde.
Sehe ich es richtig, daß du das höhnische Wiederholen des Standpunkts deines Gegenüber anstelle eines eigenen Arguments für angebracht hältst?

Sehe ich es richtig, daß du Spott (und nichts anderes ist so eine dümmliche Retoure) nicht für beleidigend hältst?
Kann man schreiben. Allerdings nicht im vorliegenden Fall.
 

Matzinger

Erfahrenes Mitglied
19.06.2010
2.748
56
HAM, LAS, SIN
Sehe ich es richtig, daß du das höhnische Wiederholen des Standpunkts deines Gegenüber anstelle eines eigenen Arguments für angebracht hältst?

Sehe ich es richtig, daß du Spott (und nichts anderes ist so eine dümmliche Retoure) nicht für beleidigend hältst?
Kann man schreiben. Allerdings nicht im vorliegenden Fall.

Um ehrlich zu sein, erkenne ich weder Hohn und Spott in dem Posting - sondern lediglich eine Nachfrage zu deinem Standpunkt. Aber vielleicht täusche ich mich da auch.

Ich finde es übrigens unerträglich, wenn die Speicher der Mobiltelefone tatsächlich manipuliert bzw. gelöscht worden sind. Aus meiner Sicht hätten die Angehörigen selbst entscheiden müssen, ob sie sich die Videos/Nachrichten etc. des Absturzes ansehen oder nicht.

Ganz zu schweigen davon, dass eine Abschiedsnachricht oder Fotos der letzten Stunden oder Tage vor dem Absturz einen sehr hohen emotionalen Wert haben und diese den Angehörigen bedingungslos zustehen.
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.051
135
FRA
Ich finde es übrigens unerträglich, wenn die Speicher der Mobiltelefone tatsächlich manipuliert bzw. gelöscht worden sind. Aus meiner Sicht hätten die Angehörigen selbst entscheiden müssen, ob sie sich die Videos/Nachrichten etc. des Absturzes ansehen oder nicht.

Vielleicht ist das Ganze auch passiert vor dem Hintergrund ggfls. die rechtnmässigen Eigentümer nicht ermnitteln zu können/Geräte evtl. an die "falschen" zu übergeben etc.?
 

pfeilstern

Aktives Mitglied
17.09.2016
117
7
Selbst unter der Annahme, dass die Behauptungen in der Blöd überhaupt korrekt sind (ich frage mich ernstlich, ob bei einem Crash dieser Art überhaupt ein erkennbares geschweige denn brauchbares Handy überlebt haben kann oder diese nicht pulverisiert worden sein müssten):
Gängige SD-Speicherkarten werden mit einer Stoßfestigkeit von 1.500 G angegeben. Solange Flash-Speicher keinem Feuer ausgesetzt ist, hält der einiges aus.

Sind die Foristen vertraut mit dem französischen Recht, wissen, was die dortigen Ermittler dürfen, vielleicht sogar müssen, und ob dies in unserem Nachbarland überhaupt strafbar wäre?

Mein Wissen reicht, um nachschlagen zu können, dass es eine Strafbarkeit bei unbefugter Datenlöschung im Prinzip gibt, aber nicht zur Prüfung von deren Voraussetzungen (in Deutschland wäre § 303a StGB zu prüfen).

Die DSGVO ist allerdings in Frankreich genauso anwendbar wie bei uns; auch bindet die Richtlinie (EU) 2016/680 den französischen Staat. Beide zählen die Löschung zu den Verarbeitungsvorgängen (die dem Schutz der jeweiligen Rechtsnorm unterliegen). Ob die kolportierte Löschung überhaupt stattgefunden hat und ob dies im Anwendungsbereich der Richtlinie oder der Verordnung liegt, weiß ich nicht (aber: eines von beidem wohl schon). Somit stellt sich die Frage nach der Rechtsgrundlage auf jeden Fall.
 
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cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.800
2.031
FRA
Nein, das siehst du natürlich falsch.

Du hast doch früher geschrieben:

Meines Erachtens verbietet sich darüber jede Entrüstung, wie sie jetzt in den Medien anhebt und von den Opferanwälten gespielt wird ("strafbare Beweisvereitelung").
Entrüstung gehört nun mal zur öffentlichen Diskussion. Es geht hier nämlich um viel mehr als die rechtlichen Aspekte. Und in einer Demokratie gehört das öffentlich diskutiert. Dass der Staat willkürlich (selbst wenn es Gründe gibt) Informationen sehr persönlicher Natur vernichtet, die eigentlich an Hinterbliebene von Verstorbenen gehen müssen, betrifft jeden, und nicht nur diese Absturzopfer.

Du zeigst ja später Entrüstung um einen viel harmloseren Vorgang - nämlich meinen Beitrag in einem Internetforum:

Geh Erdnüsse essen, Du unangenehmer Mensch.

Und selbst wenn die rechtlichen Argumente fürs Löschen überwiegen, darf der Staat nicht einfach klammheimlich ihm nicht genehme Daten von Datenträgern löschen, die er in die Krallen bekommt. Da muss es erst einen "Datenlöschungsbescheid" geben, gegen den man klagen kann - so wie es in einem Rechtsstaat gehört. Das Problem, dass Handys/Computer/Datenträger vom Staat unter verschiedenen Vorwänden konfisziert werden und man dann manchmal nicht alle Daten zurückbekommt (oder jahrelang warten muss), ist inzwischen recht weit verbreitet, daher auch mein Hinweis zur Speicherung in der Cloud. Klar, konkret in einem abstürzenden Flugzeug ohne Datenverbindung nutzt es nichts.
 
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