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Noch einmal: Von welcher sprichst du da? Und damit meine ich nicht bloß reine Monopolstrecken wie FRA-BER.Zu der Fluggesellschaft, die seine Fluggäste besser behandelt und pünktlich transportiert.
Noch einmal: Von welcher sprichst du da? Und damit meine ich nicht bloß reine Monopolstrecken wie FRA-BER.Zu der Fluggesellschaft, die seine Fluggäste besser behandelt und pünktlich transportiert.
Bspw. Qatar, Etihad Airways, Emirates usw.
Mit denen habe ich bislang erstklassige Erfahrungen gemacht.
Eurowings, Lufthansa etc. waren eher lau.
Wie gesagt, ich spreche in erster Linie davon, dass sich dann wieder Qualität durchsetzt.
Oh ja bitte, dann fliegt der Billigflieger mit 40 Leuten an Bord statt um 6 einfach mal um 21 Uhr, weil kostet ja nur 13 Euro Entschädigung pro Nase und passt besser in den Plan, dann nutzen wir den Flieger woandersZumindest halte ich es für widersinnig, wenn man so billig wie möglich fliegen will und dann auf einen Flug, der 39 Euro gekostet hat, 250 Euro Entschädigung fordert, wenn der Flug drei Stunden Verspätung hat.
Oh ja bitte, dann fliegt der Billigflieger mit 40 Leuten an Bord statt um 6 einfach mal um 21 Uhr, weil kostet ja nur 13 Euro Entschädigung pro Nase und passt besser in den Plan, dann nutzen wir den Flieger woanders...
Wie gesagt, ich spreche in erster Linie davon, dass sich dann wieder Qualität durchsetzt. Wer weiß wie der Flugmarkt innerhalb Europas ohne die Verordnung aussehen würde.
Wer billig bezahlt, bekommt halt auch billig!
Eine Airline, die das konsequent so machen würde, die stünde nach kürzester Zeit vor der Insolvenz, oder würde zumindest nur noch die knauserigsten Gäste fliegen. Das meine ich ja gerade - es ginge zwangsläufig wieder Richtung Qualität. Was meint ihr, wie dann eine Fluggesellschaft dastünde, die pünktlich und zuverlässig fliegt.
Geburtsjahrgang > 2004?
Die praktische Erfahrung lehrt, dass LH/LX auch gegenüber First Class-Passagieren systematisch vertragsbrüchig werden (Stichwort: CAI/TLV) und keineswegs von sich aus für eine angemessene Lösung sorgen.
Anders lese ich das auch nicht. Tatsache ist doch, dass die Verordnung die Airlines stark benachteiligt ...
Danke!Mal als Beispiel der Kurzstreckenpendler, der mit der letzten Maschine am Abend heimfliegt und die fast immer 1-2 Stunden Verspätung hat. Nicht etwa wegen schlechtem Wetter oder anderen außergewöhnlichen Umständen, sondern weil von vorneherein der Flugplan viel zu eng getaktet ist. Dieser akkumuliert also erstmal zig Stunden an Verspätung, ohne dass ihm irgendwelche Kompensation hierfür zustehen würde. Irgendwann mal passiert es dann, dass die Verspätung gar so groß ist, dass er gar nicht erst heimkommt und auf den nächsten Tag umgebucht wird. Die hierfür fälligen 250€ dürften dann gerade so reichen um den fehlenden Arbeitstag zu kompensieren. Die unzähligen Stunden an „tolerierter“ Verspätung sind damit mintnichten abgegolten
Danke!Im Übrigen bin ich auch der Meinung, dass die Fluggastrechte, wenn man es denn richtig vermarktet, keine Bürde, sondern Chance für die Branche sind. In meiner Branche - Versandhandel - gibt es auch einige Regelungen, die den Händler übervorteilen und man trefflich darüber streiten könnte ob diese denn nun nötig sind oder nicht. Man lamentiert aber nicht, sondern hat die Werbewirksamkeit einer großzügigen, verbraucherfreundlichen Gesetzgebung erkannt und bietet oft sogar Leistungen über das gesetzliche Minimum hinaus an. Die Einzigen die sich über die Anforderungen beschweren sind dann eben jene Unternehmer, die diese nicht einkalkulieren um sich so einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen. Und genau hier sehe ich auch das Problem in der Luftfahrt. Jede Airline weiß was eine Verspätung/Annulierung kostet und sie kennt ihre Pünktlichkeitsstatistik in und auswendig, es wäre ein leichtes die Kosten hierfür entsprechend auf die Tickets umzulegen, aber das würde ja den Preisvorteil gegenüber dem Konkurrenten zunichte machen. Also jammert man lieber wie unverhältnismäßig alles ist und drückt sich um Zahlungen, wo es nur geht. Wenn durch EU261 der Markt tatsächlich von solchen Wettbewerbern gereinigt wird, dann ist es für alle nur umso besser und Grund genug für eine noch striktere Fluggastrechteverordnung.
Wie gesagt, ich spreche in erster Linie davon, dass sich dann wieder Qualität durchsetzt. Wer weiß wie der Flugmarkt innerhalb Europas ohne die Verordnung aussehen würde.
Vielleicht wäre es auch eine gute Lösung, wenn man die Höhe der Ausgleichzahlung in Relation zum Ticketpreis setzt. Dann würde man den Wahnsinn schonal eindämmen.
Dann zahlen Passagiere unterschiedliche Ticketpreise in der gleichen Kategorie und bekommen dann unterschiedliche Entschädigungen?Weshalb sollte der Schaden, den man durch die Schlechtleistung erleidet, in Relation zum Ticketpreis stehen? Verstehe ich nicht. Der Ansatz erscheint mir voellig untauglich.
Eine Optimierung, die ausgleichszahlungsrelevante Verspätungen/Annulierungen/IDB kleinhalten soll, gibt es mit Sicherheit bei allen Airlines. Insofern verstehe ich Deinen Punkt nicht ganz. Ich sehe auch nicht, wie eine Neuregulierung daran was ändern würde.
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Wer billig bezahlt, bekommt halt auch billig!
Eine Airline, die das konsequent so machen würde, die stünde nach kürzester Zeit vor der Insolvenz, oder würde zumindest nur noch die knauserigsten Gäste fliegen. Das meine ich ja gerade - es ginge zwangsläufig wieder Richtung Qualität. Was meint ihr, wie dann eine Fluggesellschaft dastünde, die pünktlich und zuverlässig fliegt.
Es gibt einige Fluggesellschaften, die wollen bewußt so günstige Tickets wie möglich anbieten, um eben die "knauserigsten" Gäste anzusprechen. Und manche fahren damit erstaunlich gut.Wer billig bezahlt, bekommt halt auch billig!
Eine Airline, die das konsequent so machen würde, die stünde nach kürzester Zeit vor der Insolvenz, oder würde zumindest nur noch die knauserigsten Gäste fliegen. Das meine ich ja gerade - es ginge zwangsläufig wieder Richtung Qualität. Was meint ihr, wie dann eine Fluggesellschaft dastünde, die pünktlich und zuverlässig fliegt.
...Die fliegen halt gar nicht mehr.
Das wäre doch mal ein erstrebenswertes Ziel.
Mich widert diese Einstellung an, alles fast umsonst haben zu wollen und dann, wenn es zu Komplikationen kommt, noch große Ansprüche zu stellen.
Neben den Passagieren kommen dann noch irgendwelche runtergekommenen Wald- und Wiesenanwälte dazu, die aus dieser Situation noch 3,50 Euro Profit schlagen und mit erhobenem Zeigefinger erklären was geht und was nicht.
Neben den Passagieren kommen dann noch irgendwelche runtergekommenen Wald- und Wiesenanwälte dazu, die aus dieser Situation noch 3,50 Euro Profit schlagen und mit erhobenem Zeigefinger erklären was geht und was nicht.
...was treibt dich an, dich mit dieser Thematik zu beschäftigen...
Es ist ja nicht so, als würde ich dieses übertrieben günstige Fliegen befürworten, aber solange der Gesetzgeber das nicht in irgendeiner Form unterbinden will (z.B. indem man die mögliche Kerosinsteuer erhebt), ist es halt möglich, Tickets so günstig anzubieten und die werden dann auch nachgefragt.Das wäre doch mal ein erstrebenswertes Ziel.
Überwiegend war es wissenschaftliches Interesse. Außerdem mache ich meine eigenen Ansprüche selbst geltend. Auch wenn es sicher profitabler ist, die Ansprüche verfallen zu lassen oder an ein Portal zu geben, hat mich zwischenzeitlich der sportliche Ehrgeiz gepackt. Insbesondere Eurowings wollte ich es zeigen.
Bei der Beschäftigung mit dem Thema ist mir allerdings zunehmend die Ungerechtigkeit aufgefallen, der die Airlines ausgesetzt sind. Beinahe jedes Urteil und jede Veröffentlichung fällt gegen sie aus. Die Verordnung ist eine Steilvorlage für jeden, der es den Fluggesellschaften mal zurückzahlen will. So habe ich sie ja auch genutzt. Allerdings schafft sie offenbar keine fairen Verhältnisse am Himmel, sondern drängt die Airlines dazu, sich wie ein Aal zu winden.
Passagieren nützt die Verordnung nur, wenn sie sich unter absolut unverhältnismäßigem zeitlichem und nervlichem Einsatz sowie der Inkaufnahme des Prozessrisikos probieren durchzusetzen. Außer sie verzichten auf einen Teil der Ausgleichzahlung, indem sie die Sache an ein Portal geben. Dann wird die Ausgleichzahlung allerdings nicht mehr vollständig ihrem Sinn und Zweck gerecht, sondern nur noch etwa zu 70% bis 80 %, da der Fluggast ca. 20 % bis 30 % abgeben muss. Alles in allem kann man wohl kaum von einer gelungenen Lösung sprechen.
...Das hat aber absolut nix mit irgendwelchen Ansprüchen im Komplikationsfall zu tun...
Es ist doch dieses massenhafte Billigfliegen, das die Abläufe so strapaziert. Der Mensch hat halt keine Achtung mehr vor diesem Privileg. Normalerweise sollte man froh sein, dass man überhaupt für ein paar hundert Euro ans andere Ende der Welt kommt. Stattdessen wird sich in einer Tour beschwert und mit dem Anwalt gedroht.