Man stelle es sich vor: Anwendbarkeit des Produkthaftungsgesetzes nur noch für Artikel in einem Warenwert ab xXx Euro. Der Verbraucher erleidet eine Verbrennung dritten Grades infolge der Explosion eines fehlerhaft zusammengebauten Einwegfeuerzeugs, aber der Hersteller/Lieferant/Importeur entgegnet dem Geschädigten achselzuckend: "Haftung? Nö! Du hättest ja ein teures Zippo kaufen können."
Der Vergleich hinkt aber auch etwas. Hier ist tatsächlich ein Schaden entstanden. Du kannst auch nicht daherkommen und sagen, "das Feuerzeug funktioniert nicht / war nach einem Tag kaputt usw., jetzt will ich pauschal 250 Euro Entschädigung". Sondern Du bekommst bestenfalls den Wert des Feuerzeugs zurück, ansonsten vermutlich nicht mal die Kosten dafür, dass Du dafür zurück ins Geschäft musstest (Zeitverlust, Benzingeld, öffentliche Verkehrsmittel usw.).
Klar, lässt sich umgekehrt natürlich auch nicht auf Flüge vergleichen. Trotzdem denke ich nach wie vor, dass die Ausgleichszahlungen bei Flugreisen relativ großzügig sind. V.a. in Relation zum durchschnittlichen Ticketpreis. Womit ich nicht sagen will, dass ich eine Abhängigkeit vom Ticketpreis für ideal hielte.
Wie schon geschrieben: Wichtiger - gerade auch im Sinne des Verbraucherschutzes - fände ich hier eine Stärkung der Rechte bei Ersatzbeförderung usw. Dass hier erst nach 6h Anspruch auf Umbuchung mit anderen Airlines vorgesehen wird, stört mich hier mehr (positiv andererseits, dass dieses Recht jetzt explizit angeführt wird - bis jetzt war es das ja nicht, und zu viele Airlines verweigern das ja systematisch). Genauso sehe ich die ganzen Ausnahmen für kleine Flughäfen usw. skeptisch.
Denn die Mehrzahl der Paxe will einfach primär so schnell wie möglich ans Ziel gelangen.