EU-Fluggastrechte - deutliche Änderungen geplant

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AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
296
35
Deutschland
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...Diese Leute von heute haben keine Achtung mehr vor diesem Privileg und heulen, wenn WhatsApp und co. mal für eine Stunde ausfallen!...

Genau so ist es. Ein wenig Dankbarkeit wäre durchaus angebracht.

Ich hoffe, hier fühlt sich keiner von meinen Ausführungen auf dem Schlips getreten. Der Ton ist hier ja generell sehr harsch.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.132
16.528
Mich widert diese Einstellung an, alles fast umsonst haben zu wollen und dann, wenn es zu Komplikationen kommt, noch große Ansprüche zu stellen.

Diese Einstellung nennt sich "pacta sunt servanda", und mit der fahren wir seit 2.000 Jahren sehr gut. Niemand zwingt einen Vertragspartner, seine Leistung fuer einen Betrag x herzugeben (noch so eine zivilisatorische Errungenschaft). Und wenn dieser Betrag x zu niedrig ist, um sich an seine gesetzlichen Pflichten zu halten, muss man halt den hoeheren Betrag y verlangen.

Es ist ja nicht so, dass der boese Passagier die arme Airline dazu erpresst, ihn fuer fuenf Euro nach Malotze zu speditieren. It takes two to tango.


Bei der Beschäftigung mit dem Thema ist mir allerdings zunehmend die Ungerechtigkeit aufgefallen, der die Airlines ausgesetzt sind. Beinahe jedes Urteil und jede Veröffentlichung fällt gegen sie aus.

Ach Gottchen. Gesetze gelten auch fuer Airlines, und man kann Passagiere nicht (mehr) nach Strich und Faden betuppen, wie in der guten alten Zeit. Traurig.


Passagieren nützt die Verordnung nur, wenn sie sich unter absolut unverhältnismäßigem zeitlichem und nervlichem Einsatz sowie der Inkaufnahme des Prozessrisikos probieren durchzusetzen.

Wie passt das zusammen mit:

Beinahe jedes Urteil und jede Veröffentlichung fällt gegen sie aus.

?


Die Flughäfen sind doch verstopft von Mallorca-Touristen und Unternehmensberatern, die alle paar Minuten abheben. Früher ging ein Flug am Tag. Das wars. Da kam es nicht zu Problemen, weil ein Gepäckband ausfiel oder ein Flieger im Rundlauf nicht rechtzeitig ankam.

Demokratisierung des Fliegens und (oekonomisch und oekologisch positive) Effizienzsteigerung. Neumodisches Teufelszeug.


Ich hoffe, hier fühlt sich keiner von meinen Ausführungen auf dem Schlips getreten. Der Ton ist hier ja generell sehr harsch.

In meinen 25 Jahren im Internet habe ich noch kein Forum/keine Community mit netterem Umgangston erlebt.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
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Berlin
Diese Einstellung nennt sich "pacta sunt servanda", und mit der fahren wir seit 2.000 Jahren sehr gut. Niemand zwingt einen Vertragspartner, seine Leistung fuer einen Betrag x herzugeben (noch so eine zivilisatorische Errungenschaft). Und wenn dieser Betrag x zu niedrig ist, um sich an seine gesetzlichen Pflichten zu halten, muss man halt den hoeheren Betrag y verlangen.

Es ist ja nicht so, dass der boese Passagier die arme Airline dazu erpresst, ihn fuer fuenf Euro nach Malotze zu speditieren. It takes two to tango.

Man stelle es sich vor: Anwendbarkeit des Produkthaftungsgesetzes nur noch für Artikel in einem Warenwert ab xXx Euro. Der Verbraucher erleidet eine Verbrennung dritten Grades infolge der Explosion eines fehlerhaft zusammengebauten Einwegfeuerzeugs, aber der Hersteller/Lieferant/Importeur entgegnet dem Geschädigten achselzuckend: "Haftung? Nö! Du hättest ja ein teures Zippo kaufen können."
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
Man stelle es sich vor: Anwendbarkeit des Produkthaftungsgesetzes nur noch für Artikel in einem Warenwert ab xXx Euro. Der Verbraucher erleidet eine Verbrennung dritten Grades infolge der Explosion eines fehlerhaft zusammengebauten Einwegfeuerzeugs, aber der Hersteller/Lieferant/Importeur entgegnet dem Geschädigten achselzuckend: "Haftung? Nö! Du hättest ja ein teures Zippo kaufen können."

Der Vergleich hinkt aber auch etwas. Hier ist tatsächlich ein Schaden entstanden. Du kannst auch nicht daherkommen und sagen, "das Feuerzeug funktioniert nicht / war nach einem Tag kaputt usw., jetzt will ich pauschal 250 Euro Entschädigung". Sondern Du bekommst bestenfalls den Wert des Feuerzeugs zurück, ansonsten vermutlich nicht mal die Kosten dafür, dass Du dafür zurück ins Geschäft musstest (Zeitverlust, Benzingeld, öffentliche Verkehrsmittel usw.).

Klar, lässt sich umgekehrt natürlich auch nicht auf Flüge vergleichen. Trotzdem denke ich nach wie vor, dass die Ausgleichszahlungen bei Flugreisen relativ großzügig sind. V.a. in Relation zum durchschnittlichen Ticketpreis. Womit ich nicht sagen will, dass ich eine Abhängigkeit vom Ticketpreis für ideal hielte.

Wie schon geschrieben: Wichtiger - gerade auch im Sinne des Verbraucherschutzes - fände ich hier eine Stärkung der Rechte bei Ersatzbeförderung usw. Dass hier erst nach 6h Anspruch auf Umbuchung mit anderen Airlines vorgesehen wird, stört mich hier mehr (positiv andererseits, dass dieses Recht jetzt explizit angeführt wird - bis jetzt war es das ja nicht, und zu viele Airlines verweigern das ja systematisch). Genauso sehe ich die ganzen Ausnahmen für kleine Flughäfen usw. skeptisch.

Denn die Mehrzahl der Paxe will einfach primär so schnell wie möglich ans Ziel gelangen.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
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Berlin
Der Vergleich hinkt aber auch etwas. Hier ist tatsächlich ein Schaden entstanden. Du kannst auch nicht daherkommen und sagen, "das Feuerzeug funktioniert nicht / war nach einem Tag kaputt usw., jetzt will ich pauschal 250 Euro Entschädigung". Sondern Du bekommst bestenfalls den Wert des Feuerzeugs zurück, ansonsten vermutlich nicht mal die Kosten dafür, dass Du dafür zurück ins Geschäft musstest (Zeitverlust, Benzingeld, öffentliche Verkehrsmittel usw.).

Darum ging es doch gar nicht. Das Beispiel sollte keinen Vergleich zu Fluggastrechten ziehen, sondern unterstreichen, dass die Idee, dass nur weil etwas (besonders) günstig ist, einem Regelungsregime nicht unterfallen sollte, abenteuerlich ist. Der andere Kollege hier stellte sich hier ja auf den Standpunkt, dass man nichts verlangen könne, wenn man hauptsächlich billig wolle, aber Airsicknessbag weist ja richtigerweise daraufhin, dass niemand die Airlines zu billig zwingt. Und wer sich dem Wettbewerb stellt und meint, (nur) über Dumpingpreise gewinnen zu können, der kann halt nicht davon sprechen, die VO sei eine ungebührliche Belastung angesichts der geringen Ertragskraft.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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Der Vergleich hinkt aber auch etwas. Hier ist tatsächlich ein Schaden entstanden. Du kannst auch nicht daherkommen und sagen, "das Feuerzeug funktioniert nicht / war nach einem Tag kaputt usw., jetzt will ich pauschal 250 Euro Entschädigung". Sondern Du bekommst bestenfalls den Wert des Feuerzeugs zurück, ansonsten vermutlich nicht mal die Kosten dafür, dass Du dafür zurück ins Geschäft musstest (Zeitverlust, Benzingeld, öffentliche Verkehrsmittel usw.).
Du musst nur bereit sein, der verlorenen Zeit einen Wert beizumessen, und schon stimmt der Vergleich wieder. Das deutsche Recht ist da traditionell äußerst zurückhaltend, worauf einer der Kollegen schon hingewiesen hat. Aber in Europa sieht man das eben anders, und für meine Begriffe durchaus zurecht. Ob Urlaub oder Geschäftsreise - Zeit war schon immer ein kostbares Gut und ist es heute mehr denn je. Die Airlines aber meinen, in einem Geschäft, in dem Pünktlichkeit zum Kern der Leistung zählt, darüber nach Gutdünken zu Lasten ihrer Kunden disponieren zu können. Ich habe es hier schon oft geschrieben: Das aktuelle Geschäftsmodell der Airlines basiert auf systematischem Rechtsbruch.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.132
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Hinzu kommt: Doch, selbstverstaendlich kann der Schaden und damit auch der Schadensersatz den "Wert des Geschaefts" (untechnisch gesprochen) ueberschreiten.

Und: Die EU-Kompensation ist pauschalierter Schadensersatz. Wie bei jeder Pauschale profitiert mal der eine, mal der andere. Insgesamt profitieren sowohl Anspruchsinhaber und -wegner, weil sie sich den Aufwand sparen koennen, den Schaden genau zu beziffern. Insofern passt die Annahme "aber es gibt doch gar keinen Schaden" nicht.
 
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pimpcoltd

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03.07.2009
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Die EU-Kompensation ist pauschalierter Schadensersatz. Wie bei jeder Pauschale profitiert mal der eine, mal der andere. Insgesamt profitieren sowohl Anspruchsinhaber und -wegner, weil sie sich den Aufwand sparen koennen, den Schaden genau zu beziffern. Insofern passt die Annahme "aber es gibt doch gar keinen Schaden" nicht.

Nach deutschen Kategorien ist das in Bezug auf einen etwaigen Verdienstausfall richtig. Bei verlorener Freizeit musst Du einem vom deutschen Recht geprägten Geschädigten zuerst die Augen dafür öffnen, dass Zeit auch ohne Monetarisierung einen Wert hat. Im Reisevertragsrecht (§ 651n Abs. 2 BGB) hat sich diese europäische Sicht ja schon durchgesetzt: Auch die nutzlos aufgewendete Urlaubszeit ist ersatzpflichtig.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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Ich bemängele nicht [...] die daraus resultierende ausufernde und tendenziöse Rechtsprechung!

Im Hinblick auf dein "wissenschaftliches Interesse" drei Denkanstöße:

1. Im Jahr 2018 sind vor den deutschen Amtsgerichten insgesamt (nicht nur VO 261) gut 680.000 Zivilprozesssachen mit einer Kostenentscheidung erledigt worden; in rund 500.000 davon wurden der beklagten Partei die Kosten ganz oder überwiegend auferlegt (Statistisches Bundesamt, Rechtspflege Zivilgerichte, S. 18). Grosso modo sind also 70% aller Klagen in vollem Umfang oder überwiegend erfolgreich.

2. Im Bereich der FluggastrechteVO werden tatsächlich wie rechtlich offensichtlich begründete Ansprüche systematisch zurückgewiesen, wo andere Schuldner mangels Aussicht auf eine erfolgreiche Verteidigung längst außergerichtlich gezahlt hätten. Zwangsläufig liegt die Erfolgsquote hier also deutlich über 70%.

3. Der Stoff ist überschaubar, wiederholt sich extrem und wird im wesentlichen von einigen spezialisierten Anwälten bearbeitet, weil sich ohne Skaleneffekte damit kaum Geld verdienen lässt. Was als Klage vor Gericht landet, ist also in aller Regel fachkundig gefiltert, allein schon wegen des im Verhältnis zum Streitwert hohen Prozesskostenrisikos. Folge für die Erfolgsquote? Kommste vielleich selbs drauf. :)
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Super-Strategie um sich nicht verklagen zu lassen: Keinen Mist bauen oder wenigstens, wenn man doch mal unvermeidbarerweise Mist gebaut hat, dazu stehen.
 
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AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
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Deutschland
Mir ist doch vollkommen klar, dass die Erfolgsquote hoch ist. Das kritisiere ich doch. Also dass die Fluggesellschaften oft im Unrecht sind und zahlen müssten.

Weil das so ist, müssen sie sich vor der Zahlung drücken. Sonst können sie kaum wirtschaftlich fliegen. Wenn sie mit einem A380 von JFK nach FRA fliegen und drei Stunden Verspätung haben, kann das Ansprüche von über 500.000,00 € begründen. Der Regulierungsaufwand kommt noch dazu. Das kann doch keine Airline einfach so berappen!
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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Weil das so ist, müssen sie sich vor der Zahlung drücken. Sonst können sie kaum wirtschaftlich fliegen. Wenn sie mit einem A380 von JFK nach FRA fliegen und drei Stunden Verspätung haben, kann das Ansprüche von über 500.000,00 € begründen. Der Regulierungsaufwand kommt noch dazu. Das kann doch keine Airline einfach so berappen!
Bei einem Konzernjahresergebnis nach Steuern jenseits der Milliardengrenze? Wie oft passiert so etwas im Jahr bei ordentlicher Betriebsführung?
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
296
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Bei einem Konzernjahresergebnis nach Steuern jenseits der Milliardengrenze? Wie oft passiert so etwas im Jahr bei ordentlicher Betriebsführung?


Die Fluggsesellschaften werden ja dazu gezwungen, die ordentliche Betriebsführung zu vernachlässigen und möglichst günstig möglichst viele Passagiere zu befördern.

Wenn die Airline-Aktien durch Corona weiter fallen, bin ich bald Gesellschafter von Air Canada und eventuell von Lufthansa. Ich kann also nur hoffen, dass die Airlines ihr Geschäftsfeld beibehalten und sinnvoll mit der Kohle haushalten. Wehe, da wird leichtfertig an Fluggäste ausgezahlt!
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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Carsten S. betont doch immer, dass Fliegen teurer werden müsse. Recht hat er: für die Airlines! :p
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
296
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Deutschland
Fliegen muss nicht einfach so teurer werden, sondern einfach nur besser. Das würde natürlich zu einem Preisanstieg führen.

Eine schlichte Verteurerung ist aus meiner Sicht grüner Unfug!
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.653
726
Mal am Rande: Ich finde hier wird (für den VFT) auf recht hoher Ebene systematisch argumentiert. Könnte quasi unter jeden Beitrag ein Danke setzen, weil sich darin für mich wieder ein neuer Aspekt versteckt. Seien es vwl-theoretische Ausführungen zu Märkten, oder Risikoaversion, oder Ort der bestmöglichen Risikoallokation, Zahlen und Fakten die hier gebracht werden, whatever.... Ich glaube in diesen 100 Beiträgen hier wurde in Summe mehr Gedanken gemacht als beim Europäischen Gesetzgeber (y). Keep on going!

Passagieren nützt die Verordnung nur, wenn sie sich unter absolut unverhältnismäßigem zeitlichem und nervlichem Einsatz sowie der Inkaufnahme des Prozessrisikos probieren durchzusetzen.

Man glaubt es kaum, aber ich habe mal für zwei 12€ Tickets von Ryanair

a) einen Infoflyer und
b) zwei Verzehrgutscheine und
c) ein Telefonat und
d) 500 € Entschädigung

wegen Technical eingefordert. Leistungen wurden anstandslos erbracht. Geld war nach einer Woche auf dem Konto. Ohne Anwalt. Ohne böse Briefe. Einfach nur Formular online ausfüllt. War Anfang 2017 auf CGN-SXF.
 
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AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
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Danke für das Feedback.

Das meine ich ja. Ryanair ist natürlich der Player, der das unlogischste Claim-Management praktiziert.

Bei manchen zahlen sie anstandslos aus und bei anderen haben sie den Igel in der Tasche.

Aber dein Beispiel zeigt es ja. Auf 24 eingezahlte Euro eine Auszahlung von 500 Euro ist ein ganz gutes ROI. Da müssen die Ihre Flugbegleiterinnen ganz schön für bluten lassen um diese Kosten wieder einzuspielen. Also was deren Lohnsituation usw. angeht.
 

Mladen

Erfahrenes Mitglied
01.08.2013
339
118
NRW
Das Niveau in diesem Thread ist hoch, jetzt wird es aber haarig. Die schlechte Bezahlung der Flugbegleiterin bei Ryanair mit den Ausgleichzahlungen zu verknüpfen. Als ob es denen besser gehen würde, wenn Ryanair keine Kompensationen zahlen müsste. IM Juli 2019 hatte Ryanair noch mit einem Jahresgewinn von 950 Millionen Euro gerechnet. Wikipedia sagt 1,6 Milliarden für 2016. Damit könnte man den Flugbegleitern (und Piloten/Pilotinnen!) durchaus ein vernünftiges Gehalt zahlen.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Aber dein Beispiel zeigt es ja. Auf 24 eingezahlte Euro eine Auszahlung von 500 Euro ist ein ganz gutes ROI.

Ich find's bemerkenswert, wie du standhaft den volkswirtschaftlichen Schaden ignorierst, der bei den betroffenen Passagieren, ihren Arbeitgebern, Kunden, und Familien anfällt. Erinnert mich an dieses Effizienz-Geplänkel, das aus gewöhnlichem BWLer-Mund übersetzt immer nur "höchstmögliche Rendite für die Investoren" heißt.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.653
726
Aber dein Beispiel zeigt es ja. Auf 24 eingezahlte Euro eine Auszahlung von 500 Euro ist ein ganz gutes ROI.

Naja, du siehst nur die eine Seite der Medaille.
Ich muss dazu sagen, dass wir wegen diesen 3,5 Stunden die Reichstagsführung verpasst haben und ich deswegen irgendwann nochmal nach Berlin gurken müsste, um das nachzuholen. Zwei Personen müssten u.U. einen weiteren Urlaubstag nehmen, neue Tickets, neues Taxi / Ubahn / Uber vom Flughafen in die Stadt und zurück nehmen - und schon sind die 250€ futsch.
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
296
35
Deutschland
Klar, könnte man. Du kannst den Vorschlag ja in die nächste Hauptversammlung einbringen. Mal sehen, ob du ne Mehrheit zusammenbekommst. Ich glaube, bei den meisten gehen das Erreichen der Gewinnerwartung und die Kursprognose vor. Guck dir den aktuellen Kurs mal an. Gerade jetzt in der Corona-Krise ist es eigentlich nicht drin, Fluggästen eine Ausgleichszahlung zuzuwerfen!
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.742
357
Klar, könnte man. Du kannst den Vorschlag ja in die nächste Hauptversammlung einbringen. Mal sehen, ob du ne Mehrheit zusammenbekommst. Ich glaube, bei den meisten gehen das Erreichen der Gewinnerwartung und die Kursprognose vor. Guck dir den aktuellen Kurs mal an. Gerade jetzt in der Corona-Krise ist es eigentlich nicht drin, Fluggästen eine Ausgleichszahlung zuzuwerfen!

Das erwartet ja auch kein Gast. Ich erwarte, dass ich, wie bezahlt und angekündigt, pünklich von A nach B mit den gekauften Leistungen komme. Alles andere ist mir herzlich egal und das Problem der Fluggesellschaft.
Re Corona-Virus: Ja sorry, aber auch die Fluggaeste sind davon betroffen. Die Fluggesellschaft kann die Flüge stornieren. Als ob es ein Anrecht darauf gebe, Passagiere zu bekommen.
Mir scheint du lebst nach dem Prinzip: Schaeden verallgemeinern, Gewinn selbst behalten.