EU-Fluggastrechte - deutliche Änderungen geplant

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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.606
10.069
BRU
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Der Gesetzgeber kann eine „Nachbesserung“ aber auch unterlassen, wenn er keinen Bedarf einer solchen sieht, weil er mit der Richtung der Rechtsprechung einverstanden ist und die Rechtsfortbildung billigt.

Aber offensichtlich hat die Europäische Kommission (bzw. vermutlich auch die Mitgliedstaaten - denn selbst wenn die Kommission das Initiativrecht hat, wird sie meist nicht einfach so tätig) bereits vor mehreren Jahren diese Notwendigkeit gesehen und daher den Änderungsvorschlag vorgelegt.

Das Problem ist eher, dass solange man sich nicht auf eine Änderung einigen kann, die jetzige VO weiter gilt. Und beim letzten Anlauf war man sich zwar wohl weitgehend einig, dass Änderungsbedarf besteht, aber halt nicht wie....
 
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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.742
357
Aber offensichtlich hat die Europäische Kommission (bzw. vermutlich auch die Mitgliedstaaten - denn selbst wenn die Kommission das Initiativrecht hat, wird sie meist nicht einfach so tätig) bereits vor mehreren Jahren diese Notwendigkeit gesehen und daher den Änderungsvorschlag vorgelegt.
Oder hier wurde sehr viel Lobby-Arbeit durch Airlines betrieben, weil diese einfach Geld sparen wollen mit ihren Prozeduren.
Ich wette, die Airlines muessten gar nicht soviele Entschaedigungszahlungen leisten, aber eventuell ist dann der Profit etwas geringer.
Ich finde, diese VO koennte noch besser fuer den Kunden ausfallen.
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
296
35
Deutschland
...Ich finde, diese VO koennte noch besser fuer den Kunden ausfallen.

Wahnsinn. Der Fluggast räumt doch aktuell voll ab. Wie viel besser kann denn das noch werden. Ich habe schon überlegt, ob man nicht mal günstige Tickets für anfällige Strecken erwerben sollte, so dass man mit den Ausgleichzahlungen sogar noch Gewinn erzielen würde. Immerhin steht die Ausgleichzahlung nicht ansatzweise im Verhältnis zu den gängigen Ticketpreisen!
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.606
10.069
BRU
Also es gibt durchaus Bereiche, wo ich Verbesserungsbedarf sähe. Etwa die Fälle, wo eine Airline den Flug mehr als 2 Wochen vor Flugdatum streicht (und das ist üblicherweise nicht höhere Gewalt, sondern sind Fälle, wo die Buchungszahlen nicht wie erwartet sind) und Ersatzbeförderung auf eigene Flüge beschränkt, selbst wenn sie keine vernünftige Alternative bieten können. Wie es ja gängige Praxis ist. Hier würde ich mir eine explizite Bestimmung wünschen, dass eine Airline, wenn sie nicht innerhalb von plus/minus x Stunden eine Ersatzbeförderung bieten kann, auch auf andere Airlines umbuchen muss bzw. die Preisdifferenz erstatten muss (wenn der Kunde selber bucht).

Wie schon geschrieben: Mir geht es primär darum, so zeitnah wie möglich ans Ziel zu kommen (und nicht, mir den Flug bzw. sogar den ganzen Urlaub über die Ausgleichszahlung zu finanzieren). Insofern fände ich auch eine Staffelung der Ausgleichszahlung nach Dauer der Verspätung (egal, ob Streichung und Ersatzbeförderung oder Flug verspätet) gar nicht schlecht. Damit würde man Druck auf die Airlines machen, möglichst rasch Ersatz zu besorgen, und nicht a la Eurowings 2 Tage später oder so (da ja eh egal, ob 4h oder 2 Tage Verspätung....).

Wohingegen ich die aktuelle Ausgleichszahlung, oft schon bei relativ geringer Verspätung, auch als (zu) hoch empfinde. Gerade die 400 Euro auf (längeren) Europastrecken sind hier mit Ausnahme der teuersten Biz-Buchungsklassen fast durchgängig über dem Ticketpreis pro Richtung. Da kann ich durchaus verstehen, dass man das einschränken will. Bleibt die Frage, ob der aktuelle Vorschlag - mit dem ja die Höhe unverändert bleibt, jedoch die Fälle, wo man darauf Anspruch hat, deutlich reduziert werden - die beste Lösung ist....
 
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AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
296
35
Deutschland
Mein Vorschlag wäre, dass man bei Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung von mindestens drei Stunden jeweils je nach Entfernung 25 Euro, 40 Euro oder 60 Euro bekommt. Zusätzlich darf man sich über eine Zahlung in Höhe von 50 % des Ticketpreises freuen. Wer bei Nichtbeförderung oder Annullierung auf die Ersatzbeförderung verzichtet, bekommt zusätzlich den gesamten Ticketpreis zurück.

Das wäre vielleicht fair. Es ist aber auch nur ein spontaner Vorschlag. Ich habe in Brüssel (noch) kein entsprechendes Positionspapier eingereicht.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Also es gibt durchaus Bereiche, wo ich Verbesserungsbedarf sähe. Etwa die Fälle, wo eine Airline den Flug mehr als 2 Wochen vor Flugdatum streicht (und das ist üblicherweise nicht höhere Gewalt, sondern sind Fälle, wo die Buchungszahlen nicht wie erwartet sind) und Ersatzbeförderung auf eigene Flüge beschränkt, selbst wenn sie keine vernünftige Alternative bieten können. Wie es ja gängige Praxis ist. Hier würde ich mir eine explizite Bestimmung wünschen, dass eine Airline, wenn sie nicht innerhalb von plus/minus x Stunden eine Ersatzbeförderung bieten kann, auch auf andere Airlines umbuchen muss bzw. die Preisdifferenz erstatten muss (wenn der Kunde selber bucht).


Aber die AKTUELLE Regelung ist für dich als Fluggast doch sogar noch günstiger als du sie dir durch eine Änderung wünscht.

Dir ist so oder so die frühestmögliche Ersatzbeförderung anzubieten. Daher ggf. auch die Beförderung mit einer anderen Airline. Ganz egal, ob die Streichung eine Minute vor dem Abflug erfolgt, einen Monat oder ein Jahr.
 
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Fighti

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19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Das Problem ist eher, dass viele Airlines so tun als würde der Passus nicht existieren und viele Passagiere den Rechtsweg scheuen die mal einzunorden. Deshalb bleib ich ja auch dabei, dass es den Airlines richtig wehtun muss sowas zu machen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Das Problem ist eher, dass viele Airlines so tun als würde der Passus nicht existieren und viele Passagiere den Rechtsweg scheuen die mal einzunorden. Deshalb bleib ich ja auch dabei, dass es den Airlines richtig wehtun muss sowas zu machen.


Auch das ist EIGENTLICH längst Gesetz.

Bin mir ziemlich sicher, dass die Gerichte in Deutschland alleine dadurch massiv entlastet werden könnten, dass unsere Aufsichtsbehörde Verstöße gegen die VO mal konsequent sanktioniert.

Jedenfalls in den ausgeurteilten Fällen.
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.742
357
Wahnsinn. Der Fluggast räumt doch aktuell voll ab. Wie viel besser kann denn das noch werden. Ich habe schon überlegt, ob man nicht mal günstige Tickets für anfällige Strecken erwerben sollte, so dass man mit den Ausgleichzahlungen sogar noch Gewinn erzielen würde. Immerhin steht die Ausgleichzahlung nicht ansatzweise im Verhältnis zu den gängigen Ticketpreisen!
Sorry, aber der Fluggast raeumt gar nicht ab. Ich habe immer Verspaetungen von unter 3h bei einer gewissen Airline. Das verursacht immer Stress. So ein Dauerzustand muss nicht sein.
Mach was du nicht lassen kannst, aber ich möchte eigentlich nur pünktlich am Zielort ankommen, so wie es mir die Airline versprochen hat.
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Aber wenn die Betroffenen nicht klagen oder sich gar irgendwo beschweren, weil sie (aus Ignoranz trotz Hinweisen auf die Fluggastrechte) denken das ist ok, was willst du machen?
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.742
357
Wohingegen ich die aktuelle Ausgleichszahlung, oft schon bei relativ geringer Verspätung, auch als (zu) hoch empfinde.
Soweit ich weiss, gibt es erst ab 3h Verspätung eine Entschädigung, das ist viel zu lange. Es sollte schon bereits bei mind. 1h Verspaetung eine Entschädigung geben.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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10
sehr viel Lobby-Arbeit durch Airlines
Ob man von Spohr & Co lernen kann, wie man eine Airline betreibt, an der die Anteilseigner, die Fluggäste und die Mitarbeiter Freude haben, sei dahingestellt. Aber man kann gewiss von ihnen lernen, wie man Ursache und Wirkung verkehrt.
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.224
500
MUC
Aber die AKTUELLE Regelung ist für dich als Fluggast doch sogar noch günstiger als du sie dir durch eine Änderung wünscht.

Dir ist so oder so die frühestmögliche Ersatzbeförderung anzubieten. Daher ggf. auch die Beförderung mit einer anderen Airline. Ganz egal, ob die Streichung eine Minute vor dem Abflug erfolgt, einen Monat oder ein Jahr.

Das ist aus juristischer Sicht sicherlich korrekt. Als einfacher Kunde will ich aber nicht jedes Mal klagen müssen, mit dem (wenn auch kleinen) Risiko, dass irgendein Amtsrichter das anders sieht. Ich will, dass der Gesetzgeber dafür sorgt, dass sich die Airlines an die VO halten, eine frühestmögliche Ersatzbeförderung ermöglichen und mich wie gebucht ans Ziel bringen. Egal wie er das macht. Bei solchen Dingen wie dem Widerrufsrecht und der Rücksendung im Online-Handel klappt es mittlerweile doch auch. Da stellt sich kaum ein Händler mehr hin und sagt: Nö, mach' ich nicht, klag' doch.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Das ist aus juristischer Sicht sicherlich korrekt. Als einfacher Kunde will ich aber nicht jedes Mal klagen müssen, mit dem (wenn auch kleinen) Risiko, dass irgendein Amtsrichter das anders sieht. Ich will, dass der Gesetzgeber dafür sorgt, dass sich die Airlines an die VO halten, eine frühestmögliche Ersatzbeförderung ermöglichen und mich wie gebucht ans Ziel bringen. Egal wie er das macht. Bei solchen Dingen wie dem Widerrufsrecht und der Rücksendung im Online-Handel klappt es mittlerweile doch auch. Da stellt sich kaum ein Händler mehr hin und sagt: Nö, mach' ich nicht, klag' doch.

Genau so war es zu Beginn im Versandhandel - bis die Händler mit seriösen Absichten entdeckt haben, welchen Vorteil sie sich gegenüber den Wettbewerbern verschaffen können, die nur verkaufen, aber nicht umtauschen wollen. Das Problem bei den Airlines ist, dass sie sich in der Missachtung der Fluggastrechte einig sind.
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
296
35
Deutschland
Die reinste Gier, echt peinlich.


Dem ist nichts hinzuzufügen. Besonders in diesen Tagen haben es die Airlines nicht leicht. Es ist also davon auszugehen, dass demnächst nicht mehr nach dem Prinzip "wer will nochmal, wer hat nocht nicht" an die Fluggäste ausgezahlt wird. Künftig werden diese undankbaren Landstreicher ihre Forderungen mit harten Bandagen durchsetzen müssen.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.032
3.291
CGN
Aber die AKTUELLE Regelung ist für dich als Fluggast doch sogar noch günstiger als du sie dir durch eine Änderung wünscht.

Dir ist so oder so die frühestmögliche Ersatzbeförderung anzubieten. Daher ggf. auch die Beförderung mit einer anderen Airline. Ganz egal, ob die Streichung eine Minute vor dem Abflug erfolgt, einen Monat oder ein Jahr.

Das hauptsächliche Problem ist mE, dass nach dem Wortlaut der VO nur eine Ersatzbeförderung geschuldet ist, die zeitlich nach dem ursprünglich gebuchten Flug abfliegt. Selbst 5 Minuten früher ist nicht drin. Das schränkt gerade bei weniger frequentierten Flughäfen die sinnvollen Ersatzbeförderungsmöglichkeiten unnötig ein.

Im übrigen kann ich das Problem von Mitinsasse AirForce nur bedingt nachvollziehen. Wenn die Airlines sich einfach an die Verträge halten, die sie geschlossen und für die sie zum Buchungszeitpunkt die vollständige Gehenleistung erhalten haben, passiert ihnen doch gar nichts
 
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AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
296
35
Deutschland
...Wenn die Airlines sich einfach an die Verträge halten, die sie geschlossen und für die sie zum Buchungszeitpunkt die vollständige Gehenleistung erhalten haben, passiert ihnen doch gar nichts

Der moderne Flugbetrieb und die unersättliche Nachfrage der Fluggäste erfordert einen so straffen Plan, dass kleinste Ereignisse eine Kettenreaktion auslösen, die dann kaum noch zu bremsen ist. Sowas bringt den Flugbetrieb manchmal zum Erliegen.
 
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bluesaturn

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27.05.2014
3.742
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Der moderne Flugbetrieb und die unersättliche Nachfrage der Fluggäste erfordert einen so straffen Plan, dass kleinste Ereignisse eine Kettenreaktion auslösen, die dann kaum noch zu bremsen ist. Sowas bringt den Flugbetrieb manchmal zum Erliegen.
Das nennt sich Geschäftsrisiko.
Dann plant man eben weniger tight und ist weniger anfaellig.
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
296
35
Deutschland
...Dann plant man eben weniger tight und ist weniger anfaellig.

Dann wird das Fliegen wieder teurer. Die Fluggäste wollen doch die billigste Schl**pe und beschweren sich dann, wenn sie unzuverlässig und untreu ist. Villeicht hilft das bildliche Beispiel, das ich unter kurzfristiger Außerachtlassung des hohen Niveaus hier entwickelt habe.
 

Mladen

Erfahrenes Mitglied
01.08.2013
339
117
NRW
Der moderne Flugbetrieb und die unersättliche Nachfrage der Fluggäste erfordert einen so straffen Plan, dass kleinste Ereignisse eine Kettenreaktion auslösen, die dann kaum noch zu bremsen ist. Sowas bringt den Flugbetrieb manchmal zum Erliegen.

Es gibt Tage und Wochen, da habe ich auch einen so straffen Zeitplan, dass jedes kleinstes Ereignis eine KEttenreaktion auslösen kann, die kaum noch zu bremsen ist und am Ende dazu führt, dass ich nicht zu der Zeit meines gebuchten Fluges am Flughafen bin. Obwohl ich die jeweilige Airline per sms über meinen geänderten Abflugzeitpunkt informiere, fliegen die regelmäßig ohne mich los. Einfach so. :sick:

Bist du eigentlich schonmal in Ländern, in denen es keine vergleichbaren Fluggastrechte gibt, gestrandet? Z.B. weil dein Heimflug einfach so gecancelt wird? Oder ohne nähere Info erst am Folgetag geht? Da heißt es dann nämlich nicht "Wir haben Ihnen ein Hotelzimmer besorgt", sondern "Seien Sie morgen wieder hier." Ist nicht lustig.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Es gibt Tage und Wochen, da habe ich auch einen so straffen Zeitplan, dass jedes kleinstes Ereignis eine KEttenreaktion auslösen kann, die kaum noch zu bremsen ist und am Ende dazu führt, dass ich nicht zu der Zeit meines gebuchten Fluges am Flughafen bin. Obwohl ich die jeweilige Airline per sms über meinen geänderten Abflugzeitpunkt informiere, fliegen die regelmäßig ohne mich los. Einfach so. :sick:

Mindest-(y)
 
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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.742
357
Dann wird das Fliegen wieder teurer. Die Fluggäste wollen doch die billigste Schl**pe und beschweren sich dann, wenn sie unzuverlässig und untreu ist.
Wird es nicht. Selbst wenn man 1EUR/Ticket als Versicherung nimmt, passt das.
Und wenn schon, der Markt wird sich auch dann regeln. Aber Airlines behandeln ihre Gaeste schlecht und deswegen gibt es diese VO.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.606
10.069
BRU
Soweit ich weiss, gibt es erst ab 3h Verspätung eine Entschädigung, das ist viel zu lange. Es sollte schon bereits bei mind. 1h Verspaetung eine Entschädigung geben.

Das mag für Direktflüge gelten. Bei Umsteigeverbindungen reichen da schnell 30 Minuten oder weniger. Und außerhalb der Rennstrecken gibt es gar oft keine Alternative, mit der Du unter dem Limit bleiben würdest – selbst nicht bei Umbuchung auf Fremdairlines.

Und wenn Du da meinetwegen 300 Euro für den Europa-r/t gezahlt hast, davon bleiben abzüglich Steuern und Gebühren 200 Euro, d.h. pro Richtung 100 Euro Einnahmen der Airline, sie Dir jetzt aber wegen der 30 Minuten Verspätung 400 Euro Entschädigung plus Hotelübernachtung plus Verpflegung plus Umbuchung, vielleicht noch auf eine Fremdairline, zahlen sollen, kann man schon hinterfragen, ob das noch verhältnismäßig ist.