Also es gibt durchaus Bereiche, wo ich Verbesserungsbedarf sähe. Etwa die Fälle, wo eine Airline den Flug mehr als 2 Wochen vor Flugdatum streicht (und das ist üblicherweise nicht höhere Gewalt, sondern sind Fälle, wo die Buchungszahlen nicht wie erwartet sind) und Ersatzbeförderung auf eigene Flüge beschränkt, selbst wenn sie keine vernünftige Alternative bieten können. Wie es ja gängige Praxis ist. Hier würde ich mir eine explizite Bestimmung wünschen, dass eine Airline, wenn sie nicht innerhalb von plus/minus x Stunden eine Ersatzbeförderung bieten kann, auch auf andere Airlines umbuchen muss bzw. die Preisdifferenz erstatten muss (wenn der Kunde selber bucht).
Wie schon geschrieben: Mir geht es primär darum, so zeitnah wie möglich ans Ziel zu kommen (und nicht, mir den Flug bzw. sogar den ganzen Urlaub über die Ausgleichszahlung zu finanzieren). Insofern fände ich auch eine Staffelung der Ausgleichszahlung nach Dauer der Verspätung (egal, ob Streichung und Ersatzbeförderung oder Flug verspätet) gar nicht schlecht. Damit würde man Druck auf die Airlines machen, möglichst rasch Ersatz zu besorgen, und nicht a la Eurowings 2 Tage später oder so (da ja eh egal, ob 4h oder 2 Tage Verspätung....).
Wohingegen ich die aktuelle Ausgleichszahlung, oft schon bei relativ geringer Verspätung, auch als (zu) hoch empfinde. Gerade die 400 Euro auf (längeren) Europastrecken sind hier mit Ausnahme der teuersten Biz-Buchungsklassen fast durchgängig über dem Ticketpreis pro Richtung. Da kann ich durchaus verstehen, dass man das einschränken will. Bleibt die Frage, ob der aktuelle Vorschlag - mit dem ja die Höhe unverändert bleibt, jedoch die Fälle, wo man darauf Anspruch hat, deutlich reduziert werden - die beste Lösung ist....