Doch. Ich wohne an der Grenze. Da werden Ausreisen en masse verweigert. Nur wer einen triftigen Grund hat, wird rausgelassen. Sie können natürlich nicht überprüfen, wenn ich sage, dass ich einen dringenden Arztbesuch habe. Dann lassen sie dich durch. Kommst du mit Einkäufen zurück, wirst du gebüsst. Wenn ich sage, ich will rüber um einzukaufen, oder um meine Freundin zu treffen, dann wird mir die Ausreise verweigert. (Macht Sinn, reinlassen müssen sie mich, auch wenn ich 2 Wochen durch Bergamo getourt bin.) Das ist die derzeitige Realität.
Anders sieht es aus, wenn ein Italiener nach Italien will, die Grenze war nie vollständig zu, ja, aber für den Normalbürger geht es nicht raus.
Ich wohne im Dreiländereck Deutschland-Schweiz-Frankreich. Hier wird keiner an der Ausreise gehindert von deutscher Seite sowie von schweizerischer Seite aus. Von französischer Seite aus gab es Ausreisesperren, wie ich beobachtet habe (Grenzübergang Dreiländerbrücke Weil am Rhein-Friedlingen): Franzosen wurden ohne Grund nicht nach Deutschland gelassen.
Schweizer Grenze hat folgende Maßnahmen:
- Durchsage in der Tram 8 Basel: "Dies ist eine Durchsage der eidgenössischen Zollverwaltung. Der Grenzübertritt ist nur mit gültigen Grenzübertrittsdokumenten gestattet, Waren dürfen nicht mitgeführt werden."
- Grenzkontrollen am Grenzübergang Basel Badischen Bahnhof und Grenzübergang Weil am Rhein-Friedlingen. Nur Einreisekontrolle, ich denke mal wahrscheinlich, um die 100 CHF zu bekommen, ist ja "kein schlechter Nebenverdienst."
Französische Grenze hat folgende Maßnahmen:
- Ausreisekontrolle und Einreisekontrolle durch französische Polizei. Einreisekontrolle auf deutscher Seite durch Bundespolizei. Bei Einreise in Deutschland Befragung von wo man kommt und wo man wohnt sowie Ausweiskontrolle (Sichtkontrolle).
- Vor ein paar Wochen war der Grenzübergang Dreiländerbrücke sowohl von deutscher Seite aus als auch von französischer Seite aus, abgesperrt. Inzwischen ist die Dreiländerbrücke wieder offen. Kontrollen finden nicht immer statt, je nach Personenaufkommen soweit wie ich weiß.
Trotz teilweiser Öffnung ist soweit wie ich weiß, auf jeden Fall für die Schweizer Grenze der Grenzübertritt erst ab den 15. Juni legal erlaubt. Davor braucht man ein Visum, Aufenthaltstitel etc.
Französische Grenze keine Ahnung.