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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.309
336
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Ich glaube da geht es um Personen, die mit AB in den Urlaub geflogen sind und AB ging während des Aufenthaltes in Insolvenz, der Rückflug war dann nicht mehr möglich. Soweit ich mich erinnere, war Forumsinsasse Escorpio einer der Betroffenen (ich bitte um Aufklärung und Berichterstattung, falls dem so ist). Jetzt wäre es noch interessant, ob der Flöther

a) den halben Ticketpreis
b) den angezeigten Preis für das Hinflugleg
c) den ganzen bezahlten Preis
d) einen Oneway-Mondtarif
oder
e) ganz was anderes

haben will.


... und ob man die zusätzlichen Rückreisekosten beim Insolvenzverwalter hätte anmelden sollen ...
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.430
498

herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.265
887
Oberfranken
Angeblich 678 Kunden neben dir, wurde ein paar Beiträge hier über mir bereits diskutiert.

https://www.bild.de/bild-plus/sparf...alter-fordert-geld-zurueck-71554274.bild.html

Bin gespannt was bei dir rauskommt und drücke dir die Daumen. Musste beim Lesen des Artikels direkt an den Thread hier denken!


Der Artikel ist leider nicht lesbar. Zunächst werde ich aufgefordert, meinen Adblocker auszuschalten und dann soll ich ein +Abo anschließen. :eek:
Die sollen sich ihren Artikel mit Gleitcreme einschmieren und dann in eine beliebige Körperöffnung einführen. :-(
Ja, guter Jornalismus kostet Geld, aber bei dieser Zeitung gibt es den leider nicht!
 
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frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.430
498
RA Flöther verschickt "unangenehme Post"

Am 15. August 2017 meldete die einst zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft Air Berlin Insolvenz an. Seitdem warten 1,2 Mio. Gläubiger (Fluggäste, aber auch Zulieferer) auf zumindest einen kleinen Teil ihrer Gelder. Jetzt – fast drei Jahre später – bekamen etliche Kunden unangenehme Post. Insolvenzverwalter Lucas Flöther verlangt Geld zurück. Wer nicht zahlt, dem drohen „rechtliche Schritte zum Einzug der offenen Forderungen“.

Verrückt! Millionen Tickets wurden wertlos, doch ein Teil der Kunden muss noch zahlen. Wie kann das sein?

Ein Sprecher von Flöther zu BILD: „Der Insolvenzverwalter muss für die Gläubiger das bestmögliche Ergebnis erzielen.“ Es gehe hier um Kunden, die eine Leistung (etwa einen Flug) von Air Berlin in Anspruch genommen haben, sich aber trotzdem die Kreditkartenzahlung im Rahmen des Chargeback-Verfahrens erstatten ließen. Der Flöther-Sprecher: „Es wurden insgesamt 679 Schreiben an Air-Berlin-Kunden wegen ungerechtfertigter Chargeback-Nutzungen versandt. Zehntausende Kunden haben das Chargeback-Verfahren genutzt, ohne jemals Post vom Insolvenzverwalter zu erhalten.“

[emoji654] Grundsätzlich kann man bei Banken nur den kompletten Abbuchungs-Betrag reklamieren. Kunden könnten sich also gesagt haben: „Da bringe ich erst mal alles Geld in Sicherheit.“ Daher müssen diese Kunden jetzt nachzahlen.

Der Flöther-Sprecher: „Das Schreiben, um das es hier geht, erhalten nur Kunden, die sich ungerechtfertigter Weise einen Vorteil verschafft haben.“
Der Text wurde oben schon zitiert, ist derselbe, nur dass ich es nochmal verlinkt hatte..
@herbert60
 
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Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.732
1.178
Howard Johnson
Mittlerweile hatte ich drei stornierte Flüge "versucht", über das AX-Chargeback Verfahren betreuen zu lassen.
Bei jedem einzelnen Flug weigert sich AX, auch nur einen Finger krumm zu machen, und verweist jedes Mal auf den Durchführer, also die Airline.

Was hat denn AX auf einmal dazu bewogen, sich hier so querzustellen - und ihre Verfahrensweisen dermaßen zu ändern?
Jetzt "muß" ich Ryanair wegen 66 Euro auch noch vor den Kadi ziehen :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.189
378
VIE
Chargeback bei AT M&M Kreditkarte für einen stornierten LH Flug.
Geld war nach einer Woche auf dem Konto (wie üblich mit Vorbehalt) gutgeschrieben.
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
6.852
6.964
der Ewigkeit
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Die sollen sich ihren Artikel mit Gleitcreme einschmieren und dann in eine beliebige Körperöffnung einführen. :-(
Ja, guter Jornalismus kostet Geld, aber bei dieser Zeitung gibt es den leider nicht!

Nur, dass halt bisher keine andere Zeitung über das aktuelle Flöther -Schreiben berichtet hat.
Deine Einstellung passt zum momentanen Gesellschaftsdenken.
Bitte maximaler persönlicher Nutzen und Mehrwert, aber kosten darf es mich natürlich nichts.
Du arbeitest ja garantiert auch für umme.
 

Novia

Reguläres Mitglied
24.04.2017
84
6
Update: Chargeback DKB Visa unserer AF Flüge. Geld wurde soeben unter Vorbehalt auf die KK zurückgebucht.
 
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herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.265
887
Oberfranken
Nur, dass halt bisher keine andere Zeitung über das aktuelle Flöther -Schreiben berichtet hat.
Deine Einstellung passt zum momentanen Gesellschaftsdenken.
Bitte maximaler persönlicher Nutzen und Mehrwert, aber kosten darf es mich natürlich nichts.
Du arbeitest ja garantiert auch für umme.


Naja, die Artikel in dieser Bild-Zeitung sind schlecht recherchiert und haben oft fachliche Fehler. Die Fotografen können anscheinend nicht mit ihrer Kamera umgehen und machen unscharfe und nichtssagende Fotos. Dafür gebe ich definitiv kein Geld aus. Außerdem ist viel nervige Werbung auf der Seite, die mir (mobiles) Datenvolumen und Zeit kostet und bei einem Bezahl-Abo dennoch bleibt. Auch andere, einigermaßen seriöse überregionale Zeitungen verstecken immer mehr Artikel in Abos. Es ist schon sehr lästig, wenn man ständig auf Abos hingewiesen wird, obwohl die Seite mit nerviger Werbung vollgemüllt wird. Örtliche Tageszeitungen werden jetzt auch immer nerviger. Die recherchieren oft ungenau und lassen absichtlich wichtige Infos weg und bringen sinnlose Symbolfotos, die nichts mit dem Artikel zum tun haben. Da können die auch schreiben, dass irgendwo irgendetwas passiert ist. Dafür zahle ich nichts! Ich buche jedoch gelegentlich einen Tagespass und kann dann die Artikel der letzten Tage und Wochen und eine Onlineausgabe, die wie die gedruckte Zeitung aussieht, als pdf lesen. :rolleyes:
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.540
612
Ich glaube da geht es um Personen, die mit AB in den Urlaub geflogen sind und AB ging während des Aufenthaltes in Insolvenz, der Rückflug war dann nicht mehr möglich. Soweit ich mich erinnere, war Forumsinsasse Escorpio einer der Betroffenen (ich bitte um Aufklärung und Berichterstattung, falls dem so ist). Jetzt wäre es noch interessant, ob der Flöther

a) den halben Ticketpreis
b) den angezeigten Preis für das Hinflugleg
c) den ganzen bezahlten Preis
d) einen Oneway-Mondtarif
oder
e) ganz was anderes

haben will.
Richtig... Ich hatte ein Business Class Flug von Berlin nach SF und von LA nach Berlin zurück... Ebenso einen Flug von Berlin nach Tel Aviv und von Tel Aviv zurück.

In beiden Fällen, hat der Hinflug noch geklappt (Langstrecke wurde früher eingestellt) aber der Rückflug nicht mehr. Beim Chargeback konnte man nur den vollen Betrag zurück holen, Anteilig ging nicht... Also habe ich dieses Angebot genutzt, statt die 4500 Euro Differenz nie wieder zu sehen.... Zumal es so spontan war, dass die neuen Rückflüge das doppelte gekostet haben -.-

a) den halben Ticketpreis
c) den ganzen bezahlten Preis

Eines von den Beiden. Gefordert wird in beiden Fällen, der Preis eines vollen Hin/Rückflug. Da wir aber zu zweit geflogen sind, weiß ich jetzt nicht ob das die Forderung für beide ist (2x der gleiche Preis), oder ob die zweite Person noch gesondert ein Schreiben bekommt. Das geht in dem Brief nicht hervor. Aktuell hat die zweite Person aber noch kein Schreiben erhalten, daher müssen wir aktuell von "a" ausgehen.

Nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt, bezweifle ich aber, dass ich dies in unserer Konstellation jemals bezahlen muss.
 

saluton

Erfahrenes Mitglied
23.03.2020
1.128
100
Hamburg
Bitte maximaler persönlicher Nutzen und Mehrwert, aber kosten darf es mich natürlich nichts.
Du arbeitest ja garantiert auch für umme.

Wieviele Paywall-Zeitungen gibt es deutschlandweit und bei wievielen davon sollte man sich dann ein Monatsabo bestellen um nicht als Parasit zu gelten? Gäbe es eine brauchbare Mikropaymentmöglichkeit, könnte(!) es funktionieren.
 
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insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.039
495
jwd
Nur, dass halt bisher keine andere Zeitung über das aktuelle Flöther -Schreiben berichtet hat.
Deine Einstellung passt zum momentanen Gesellschaftsdenken.
Bitte maximaler persönlicher Nutzen und Mehrwert, aber kosten darf es mich natürlich nichts.
Du arbeitest ja garantiert auch für umme.
Ich bitte Dich, bei der BILD?

Über SZ, FAZ oder spiegel.de lässt sich diskutieren, aber nicht bei denen.
Wie es anders geht, macht die taz ganz gut vor.
 

Flying Lawyer

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09.03.2009
6.105
3.027
Ich wundere mich über das Verhalten von Amex bei durch Fluggesellschaften annullierten Flügen. Obwohl die Rechtslage eindeutig ist, werden Chargebacks nach Verweis der Fluggesellschaften auf mögliche Voucher zurückgebucht. Angeblich muss man das, weil man nur Zahlungsdienstleister ohne Banklizenz ist.
Ich fühle mich als Kunde nicht ernst genommen...
In Zukunft buche ich Flugtickets dann lieber wieder bei Mastercard und Visa.


Bei mir hat Amex ohne Probleme fünf Tickets gechargebacked
 

rcs

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06.03.2009
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Ich wundere mich über das Verhalten von Amex bei durch Fluggesellschaften annullierten Flügen. Obwohl die Rechtslage eindeutig ist, werden Chargebacks nach Verweis der Fluggesellschaften auf mögliche Voucher zurückgebucht. Angeblich muss man das, weil man nur Zahlungsdienstleister ohne Banklizenz ist.
Ich fühle mich als Kunde nicht ernst genommen...
In Zukunft buche ich Flugtickets dann lieber wieder bei Mastercard und Visa.

Amex Mitgliedschaftsbedingungen Deutschland, Teil 2, Ziffer 4:
"Sie oder ein Zusatzkarteninhaber können Belastungen nicht widerrufen, nachdem sie autorisiert wurden."

Da es sich grundsätzlich um eine von Dir als Karteninhaber autorisierte Transaktion handelt, gibt es (soweit ich die AGB von Amex gelesen habe) keinen Passus, aus dem ein Rechtsanspruch auf Chargeback gegenüber American Express entstehen würde.
 

Frank N. Stein

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04.04.2020
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6.964
der Ewigkeit
Ja die Rechtslage ist eindeutig, du hast einen Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft, nicht gegenüber des KK Unternehmens.

Demnach ist das proaktive Anbieten von Chargebackverfahren mit direktem Zugang zum entsprechenden Formular (siehe DKB wie gehabt),
sowie das Handeln anderer Kreditinstitute nur kosmetisches Kulanzverfahren und Pragmatismus und wird aus deren Marketingtöpfen getragen?
 
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rcs

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06.03.2009
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Demnach ist das proaktive Anbieten von Chargebackverfahren mit direktem Zugang zum entsprechenden Formular (siehe DKB wie gehabt),
sowie das Handeln anderer Kreditinstitute nur kosmetisches Kulanzverfahren und Pragmatismus und wird aus deren Marketingtöpfen getragen?

Ganz sicher nicht - das Chargeback-Verfahren besteht allerdings primär, um nicht autorisierte Transaktionen und Betrugsfälle zu reklamieren.

Wer dies als Universalmittel missversteht, dass die Kreditinstitute hier als eine Art Schiedsgericht jegliche Form von Unstimmigkeiten zwischen Karteninhaber und Merchant zu Gunsten der Kunden regulieren müssen und einen Rechtsanspruch daraus herleitet, der ist auf dem Holzweg.
 
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Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
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der Ewigkeit
Ganz sicher nicht - das Chargeback-Verfahren besteht allerdings primär, um nicht autorisierte Transaktionen und Betrugsfälle zu reklamieren.

Wer dies als Universalmittel missversteht, dass die Kreditinstitute hier als eine Art Schiedsgericht jegliche Form von Unstimmigkeiten zwischen Karteninhaber und Merchant zu Gunsten der Kunden regulieren müssen und einen Rechtsanspruch daraus herleitet, der ist auf dem Holzweg.

Ich bezog mich ausschließlich auf "nicht erbrachte Leistungen" bei Carrierern.

Hier habe ich mit den Chargebackverfahren bei der DKB wie auch der Platinum der Sparda Hessen beste und unkomplizierteste Erfahrungen gemacht.
(nach vollumfänglichen Einreichen der benötigten/angeforderten Unterlagen)
Nur einmal hatte equensWorldline (Sparda-Platinum) eine weitere Rückfrage, die telefonisch geklärt werden konnte.
 

rcs

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06.03.2009
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München
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Das ist auch alles richtig - es gibt sicher zahlreiche Fälle, in denen Chargeback funktioniert, wenn der Merchant seine Pflichten nicht erfüllt.

Ungeachtet dessen besteht aber kein Rechtsanspruch darauf. Auch bei der DKB ist z.B. in den Bedingungen zur Miles&More-Kreditkarte kein Passus in den AGB zu finden, der einen Rechtsanspruch auf Chargeback begründet.

Das kartenausgebende Institut (bzw. der Kreditkartendachorganisation) KANN dem Chargeback-Antrag des Karteninhabers entsprechen, sie muss es aber nicht.