Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

ANZEIGE

freddykr

Reguläres Mitglied
26.08.2011
90
26

el toro

Aktives Mitglied
16.12.2009
230
20
FKB
Wie schaut es eigentlich aktuell bei Einreise aus einem Risikogebiet aus? Konkret Baden-Württemberg?

Hier soll ja die Pflicht der Meldung bei der zuständigen Ortspolizeibehörde durch Ausfüllen der Aussteigerkarte erfüllt sein. Ich bezweifle schon mal, dass die jemals bei der zuständigen Stelle ankommen.
Muss man denen dann noch aktiv das negative Testergebnis zukommen lassen? Oder reicht es das negative Testergebnis 2 Wochen aufzuheben und im Falle einer Kontrolle vorzuweisen?

So richtig schlau werde ich aus den FAQ nicht. Einerseits wird geschrieben "wenn man aus einem Risikogebiet einreist, muss man sich in Quarantäne begeben, bis das negative Testergebnis vorliegt", andererseits heißt es bei einer anderen Frage "die letztendliche Aufhebung der Quarantäne wird durch die Ortspolizeibehörde entschieden." Vielleicht kann zufällig jemand aus der Praxis berichten, wie das so abläuft, wenn man sich an alle (wohl noch bis 15. September geltenden) Regeln halten möchte?
 

STR-MVD

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
1.468
152
UTH/MVD/STR
Es gibt eine CoVid-Hotline des Landesgesundheitsamtes BW (IIRC aber nur von 9-12 Uhr Werktags) die sehr gut informiert sind: 0711 90439555
 
  • Like
Reaktionen: el toro

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.972
16.197
Sobald das negative Testergebnis da ist, unterfaellt man nicht mehr der Absonderungspflicht. Das ist ein gesetzlicher Automatismus, kein weiteres Handeln der Behoerde erforderlich. Das Zeugnis ist auf Verlangen vorzulegen und 14 Tage nach Einreise aufbewahrt werden (§§ 2 Abs. 5, 1 Abs. 1 CoronaVO EQ BW).
 
  • Like
Reaktionen: el toro

Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.688
2.881
DRS, ALC
Kreisen zufolge sollen Reiserückkehrer aus Risikogebieten ihre Corona-Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag beenden können.

vor 19 Minuten
Quelle: Guidants
 
  • Like
Reaktionen: jsm1955

MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
1.675
2.310
Kreisen zufolge sollen Reiserückkehrer aus Risikogebieten ihre Corona-Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag beenden können.

vor 19 Minuten
Quelle: Guidants


Und die Lohnfortzahlung soll auch nicht mehr drin sein [wobei ich mich ehrlich gesagt schon gefragt habe, ob das wirklich korrekt sei].
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.168
2.431
Kreisen zufolge sollen Reiserückkehrer aus Risikogebieten ihre Corona-Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag beenden können.

vor 19 Minuten
Quelle: Guidants

Ab 01.10.2020. Bis dahin bleibt noch alles „beim alten“ (kostenloser Test bei Ankunft + Aufhebung der Quarantäne, wenn das Ergebnis da ist).
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.080
850
Diese heute beschlossene mindestens 5 Tage andauernde Zwangsquarantäne bei Rückkehr aus Risikogebieten .. gibt es das in dieser Form überhaupt sonst noch irgendwo, weltweit gesehen?

Meines Wissens gibt es zwar durchaus auch andere Länder, bei denen man nach Einreise aus einem als Risikogebiet deklarierten Land erstmal in Quarantäne muss - allerdings kann diese jederzeit durch einen einen unmittelbar bei Einreise gemachten Test, der negativ ist, abgebrochen werden, also ohne dass man zunächst eine Mindestfrist bis zum Testen zwangsweise in Quarantäne absitzen muss ..

Oder kennt jemand von euch andere Länder, bei denen es eine ähnliche wie die für Deutschland geplante Regelung gibt?
 
Zuletzt bearbeitet:

Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
4.426
1.408
Diese heute beschlossene mindestens 5 Tage andauernde Zwangsquarantäne bei Rückkehr aus Risikogebieten .. gibt es das in dieser Form überhaupt sonst noch irgendwo, weltweit gesehen? Meines Wissens gibt es zwar durchaus auch andere Länder, bei denen man nach Einreise aus einem als Risikogebiet deklarierten Land erstmal in Quarantäne muss - allerdings kann diese jederzeit durch einen einen unmittelbar bei Einreise gemachten Test, der negativ ist, abgebrochen werden, also ohne dass man zunächst eine Mindestfrist bis zum Testen zwangsweise in Quarantäne absitzen muss ..

Oder kennt jemand von euch andere Länder, bei denen es eine ähnliche wie die für Deutschland geplante Regelung gibt?
Einreise nach Island ist ganz ähnlich. Ein Test direkt bei Einreise - den hat D nicht. Nach der Einreise müssen sich alle Reisenden für 5-6 Tage in häusliche Quarantäne begeben und sich dann einem zweiten (kostenfreien) COVID-19-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden.
 
J

jsm1955

Guest
Und die Lohnfortzahlung soll auch nicht mehr drin sein [wobei ich mich ehrlich gesagt schon gefragt habe, ob das wirklich korrekt sei].
Lohnfortzahlung nicht, aber der Staat zahlt weil es eine staatliche Maßnahme zum Schutz Dritter ist.
Anhang anzeigen 141609

Edit: Ich lese gerade, man möchte das Infenktionsschutzgesetz diesbezüglich ändern. :-(
 
Moderiert:

FloLH

Aktives Mitglied
11.07.2015
209
232
DNK und HAM
Diese heute beschlossene mindestens 5 Tage andauernde Zwangsquarantäne bei Rückkehr aus Risikogebieten .. gibt es das in dieser Form überhaupt sonst noch irgendwo, weltweit gesehen?

Meines Wissens gibt es zwar durchaus auch andere Länder, bei denen man nach Einreise aus einem als Risikogebiet deklarierten Land erstmal in Quarantäne muss - allerdings kann diese jederzeit durch einen einen unmittelbar bei Einreise gemachten Test, der negativ ist, abgebrochen werden, also ohne dass man zunächst eine Mindestfrist bis zum Testen zwangsweise in Quarantäne absitzen muss ..

Oder kennt jemand von euch andere Länder, bei denen es eine ähnliche wie die für Deutschland geplante Regelung gibt?

Diese Regelung ist z.b in Schleswig-Holstein, schon seit einigen Wochen in Kraft.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.417
2.009
was macht ihr für nen Stress wegen diesen Vorgaben? Deutschland ist selber Risikogebiet weil es (skandinavisch-baltische) Ländern nicht verstanden haben, dass ihre "metrics" (16/100.000 Einwohner) nicht passen? Die werden sowieso nicht durchgesetzt... also alles locker!
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Lohnfortzahlung nicht, aber der Staat zahlt weil es eine staatliche Maßnahme zum Schutz Dritter ist.
Anhang anzeigen 141609

Edit: Ich lese gerade, man möchte das Infenktionsschutzgesetz diesbezüglich ändern. :-(
Eigentlich braucht man es gar nicht mal zu ändern.

§BGB 616 sollte genügen, siehe hier :https://www.vielfliegertreff.de/rei...regelungen-der-arbeitgeber-4.html#post3261149

Verschulden gegen sich selbst

Daraus folgt: Ist vor Reiseantritt bekannt, dass es sich bei dem Reiseziel um ein vom Robert-Koch-Institut (RKI) eingestuftes Risikogebiet handelt, besteht kein Vergütungsanspruch nach § 616 BGB. Gleiches gilt nach dem IfSG, da auch § 56 IfSG darauf abstellt, ob der Arbeitnehmer die Quarantäne-Situation bewusst verursacht hat bzw. selbst hätte vermeiden können. Selbst nach dem EntgFG entfällt im Fall einer Erkrankung an dem Corona-Virus während des Urlaubs der Anspruch auf Lohnfortzahlung für die Zeit nach der Rückkehr. Der Reiseantritt in ein bekanntes Risikogebiet wird als "Verschulden gegen sich selbst" gewertet.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.963
6.644
Findet man eigentlich irgendwo die Fälle per 100000-Zahl für Provinzebene im Ausland? Ich finde auf der RKI-Seite nur die jeweiligen nationalen Zahlen, Quarantäne und Co. wird ja aber jeweils auf der Ebene der Provinzen geregelt, von daher nützen die nationalen Zahlen ja wenig.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.080
850
was macht ihr für nen Stress wegen diesen Vorgaben? Deutschland ist selber Risikogebiet weil es (skandinavisch-baltische) Ländern nicht verstanden haben, dass ihre "metrics" (16/100.000 Einwohner) nicht passen? Die werden sowieso nicht durchgesetzt... also alles locker!

Die Konsequenzen und Auswirkungen dieser maßlosen, irren Regelung betreffen viele und sind für diese Menschen sehr erheblich. Insofern kann ich dein Herunterspielen der Angelegenheit nicht ganz nachvollziehen.

Denn faktisch bedeutet die Regelung:

a)
Dass wiederholte, rasch hintereinander erfolgende Reisen in Risikogebiete nicht mehr möglich sind, weil damit de facto eine Art Reiseverbot in Bezug auf regelmässige Reisen in dichter Abfolge errichtet wird, dahingehend dass der Betroffene nur in Abständen von etwa 6 bis 7 Tagen (durch das Abwartenmüssen der 5 Tage in Quarantäne bis zum Test, dann der Testtag sowie anschließend die Wartezeit bis zum Ergebnis von circa 1 bis 2 Tage) dorthin verreisen kann.

b)
Dass jemand, der turnusgemäss und regelmässig in kurzen Abständen in ein Risikogebiet reisen muss, z.B. ein Service-Techniker aus München, der jeden Montag nach Paris fliegen muss , um dort in einer Produktionsanlage einige Stunden lang Wartungs- und Reparatur-Arbeiten vorzunehmen, mit Rückreise am Folgetag, in einer Art Endlos-Schleife fast seine gesamte Zeit in der Quarantäne festhängt, weil er 5 bis 6 von 7 Wochentagen zwangsweise in Quarantäne verbringen muss, die mit einer kurzen Unterbrechung von nur 1 bis 2 Tagen unmittelbar nach der Rückkehr sofort erneut anzutreten ist ..
 

Kasupke

Erfahrenes Mitglied
30.06.2015
586
13
Die Konsequenzen und Auswirkungen dieser maßlosen, irren Regelung betreffen viele und sind für diese Menschen sehr erheblich. Insofern kann ich dein Herunterspielen der Angelegenheit nicht ganz nachvollziehen.

Denn faktisch bedeutet die Regelung:

a)
Dass wiederholte, rasch hintereinander erfolgende Reisen in Risikogebiete nicht mehr möglich sind, weil damit de facto eine Art Reiseverbot in Bezug auf regelmässige Reisen in dichter Abfolge errichtet wird, dahingehend dass der Betroffene nur in Abständen von etwa 6 bis 7 Tagen (durch das Abwartenmüssen der 5 Tage in Quarantäne bis zum Test, dann der Testtag sowie anschließend die Wartezeit bis zum Ergebnis von circa 1 bis 2 Tage) dorthin verreisen kann.

b)
Dass jemand, der turnusgemäss und regelmässig in kurzen Abständen in ein Risikogebiet reisen muss, z.B. ein Service-Techniker aus München, der jeden Montag nach Paris fliegen muss , um dort in einer Produktionsanlage einige Stunden lang Wartungs- und Reparatur-Arbeiten vorzunehmen, mit Rückreise am Folgetag, in einer Art Endlos-Schleife fast seine gesamte Zeit in der Quarantäne festhängt, weil er 5 bis 6 von 7 Wochentagen zwangsweise in Quarantäne verbringen muss, die mit einer kurzen Unterbrechung von nur 1 bis 2 Tagen unmittelbar nach der Rückkehr sofort erneut anzutreten ist ..

Zu deinem Beispiel b):

Nach §2 Absatz 2 Nr. 5 EQV des Freistaates Bayern wäre in dem Fall gar keine Quarantäne erforderlich, da Aufenthalt im Ausland < 48 Stunden.

EDIT: Das ist im Übrigen in den meisten Quarantäne-Verordnungen so geregelt.
 
Zuletzt bearbeitet:

flex09

Aktives Mitglied
09.03.2017
116
65
Ich persönlich bin ganz froh über die heutigen Entscheidungen.

Wir fliegen in 2,5 Wochen nach Mallorca, haben eine Finca individuell gebucht und keine kostenfreie Stornomöglichkeit. Eine 14 tägige Zwangsquarantäne wäre ein großes Ärgernis. Da wir vor dem 01.10. wiederkommen, gilt noch die alte Regelung, dass wir bei Anreise einen Test machen müssen und dann bis zum negativen Testergebnis zu Hause bleiben müssen. Oder - was wir am ehesten in Erwägung ziehen - 48 Stunden vor Abflug auf Mallorca einen Test machen, den wir dann halt selbst bezahlen müssen.

Im übrigen finde ich es unsäglich, dass die Regierung allen zu Reisen abrät, individuell Reisende aber trotzdem keine Stornomöglichkeit haben... obwohl die Reise gebucht wurde, als Covid-19 nichtmal bekannt war.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.568
9.926
BRU
Zu deinem Beispiel b):

Nach §2 Absatz 2 Nr. 5 EQV des Freistaates Bayern wäre in dem Fall gar keine Quarantäne erforderlich, da Aufenthalt im Ausland < 48 Stunden.

EDIT: Das ist im Übrigen in den meisten Quarantäne-Verordnungen so geregelt.

Wie schon weiter vorne geschrieben: Dann nimm den umgekehrten Fall, also den „Ausländer“ (aktuell etwa den Spanier, Belgier, Franzosen...), der nach Deutschland reist. Der war i.d.R. mehr als 48h im "Risikogebiet".

Reisen nach Deutschland werden damit mehr oder weniger unterbunden. Außer, es gibt auch da dann irgendwelche Ausnahmeregelungen, sei es für Kurzreisen, für bestimmte Personengruppen o.ä.

Bzw. wenn Dein Zielland auch eine solche Regel hat, wie Deutschland sie einführen will, dann darfst Du da nicht einreisen, weil Du mehr als 48h im "Ausland" (also Deutschland) warst.

Solche Regeln plus die Tendenz, irgendwie alle außer sich selber zum "Risikogebiet" zu erklären, macht Reisen wieder unmöglich....
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.245
658
LEJ
Aus Infektionsschutzsicht ist die neue Regel logischer. Nur dann sollte man die Anzahl der Risikogebiete deutlich reduzieren. Ggf. jann man eine Art Zwischenstufe einführen für mittelmäßig betroffene Regionen, wo dann eine abgemilderte Form angewandt wird. Der Sprung von 'alles gut' <50 Fälle / 100 TEw zu 5 Tage Quarantäne >=50 Fälle/100 TEw kann ja schnell gehen.

Auch unlogisch ist das Vorgehen bei Rückkehr aus Risikogebieten. Kollege musste nach Dienstreise in VAE in Quarantäne. Während dieser Zeit wurde VAE aus der Liste rausgenommen. Quarantäne lief weiter. Also völlig unlogisch.

Ich bin mal gespannt was unsere Bundesländer und Freistaaten jetzt schönes im Detail regeln.

An eine europäische Regelung (z. B. Matrix aus Quell- und Zielland) warten wir wohl noch ewig.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.080
850
Zu deinem Beispiel b):

Nach §2 Absatz 2 Nr. 5 EQV des Freistaates Bayern wäre in dem Fall gar keine Quarantäne erforderlich, da Aufenthalt im Ausland < 48 Stunden.

EDIT: Das ist im Übrigen in den meisten Quarantäne-Verordnungen so geregelt.

Ok, aber wer weiß ob das nach der Einführung der neuen Regelung ab 01.10. dann so noch Bestand haben wird, denn wie davor angekündigt, sollte die heutige Besprechung bzw. die heutigen Entscheidungen der Politischen Klasse ja die Regeln auch bundesweit vereinheitlichen, das war laut Presse jedenfalls ein erklärtes Ziel. Außerdem ist es ja nicht in allen Bundesländern so sinnvoll geregelt wie in der bayrischen Verordnung, wie du selbst feststellst, und für die Betroffenen in anderen Bundesländern ohne eine solche Ausnahme bleiben die Konsequenzen wie von mir dargestellt - und vermutlich ab 01.10. dann sogar bundesweit.
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.203
471
MUC
Die Konsequenzen und Auswirkungen dieser maßlosen, irren Regelung betreffen viele und sind für diese Menschen sehr erheblich.

Es ist nicht maßlos und irr, sondern aus epidemiologischer Sicht (wenn man Inkubationszeit und Ansteckungsgefahr berücksichtigt) das einzig Sinnvolle, zumal es ja Ausnahmen für Kurzzeitaufenthalte gibt.

Und ich freue mich auf den Tag, an dem unser XT-Sparbrötchen dabei erwischt wird, die Quarantäneauflagen nicht eingehalten zu haben, und deshalb 2000 Euro zahlen muss. Das wird ein epischer Thread. ;)

Das RKI legt völlig intransparent Risikogebiete fest und das Risiko wird auf den Einzelnen verlagert.

Falsch: Jeder einzelne Reisende ist ein Risiko.
 
  • Like
Reaktionen: Xer0

Kasupke

Erfahrenes Mitglied
30.06.2015
586
13
Ok, aber wer weiß ob das nach der Einführung der neuen Regelung ab 01.10. dann so noch Bestand haben wird, denn wie davor angekündigt, sollte die heutige Besprechung bzw. die heutigen Entscheidungen der Politischen Klasse ja die Regeln auch bundesweit vereinheitlichen, das war laut Presse jedenfalls ein erklärtes Ziel. Außerdem ist es ja nicht in allen Bundesländern so sinnvoll geregelt wie in der bayrischen Verordnung, wie du selbst feststellst, und für die Betroffenen in anderen Bundesländern ohne eine solche Ausnahme bleiben die Konsequenzen wie von mir dargestellt - und vermutlich ab 01.10. dann sogar bundesweit.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das auch in neuen Regelungen so bleiben wird. Es geht bei diesen angekündigten Neuregelungen ja primär um die Testkapazitäten.