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Offenbar sehr viel oder glaubst du, dass der Airport ohne Grund geschlossen wurde?
Sorry nach den Erfahrungen aus ca. 8 Monaten Corona kann ich nur sagen das die Flughäfen eigentlich nirgendwo geschlossen wurden, schon gar nicht in Europa.
Offenbar sehr viel oder glaubst du, dass der Airport ohne Grund geschlossen wurde?
Sorry nach den Erfahrungen aus ca. 8 Monaten Corona kann ich nur sagen das die Flughäfen eigentlich nirgendwo geschlossen wurden, schon gar nicht in Europa.
Dann frag mal die 240.000 Personen, die im März und April von der Bundesregierung aus dem Ausland zurückgeholt werden mussten, weil keine regulären Flüge mehr möglich waren.
Sorry, du verwechselt da etwas, die Flughäfen waren eben in der Regel nicht geschlossen, daher konnte die Bundesregierung die Menschen zurückholen.
Denke, es ist Erbsenzählerei. Viele Regierungen haben den Airlines die Start / Landerechte entzogen und nur mit viel Aufwand konnten dann einzelne Flüge durchgeführt werden. Natürlich war der Airport auf, ohne Start / Landerechte aber witzlos. Jeder weiss, was hier gemeint ist. Nicht gerade wenig LH Flüge waren noch auf dem Weg zum Airport XYZ und musste umkehren, weil die Landeerlaubnis entzogen wurde.
Sorry, du verwechselt da etwas, die Flughäfen waren eben in der Regel nicht geschlossen, daher konnte die Bundesregierung die Menschen zurückholen. In Europa gab es dieses Problem aber überhaupt nicht.
Ansonsten kann ich nur sagen das die "Rückhol" Aktionen der Bundesregierung wohl eher dem Umstand geschuldet waren das der typische deutsche Urlauber nicht in der Lage ist flexibel zu reagieren. Für mich war es kein Problem Anfang April von Bangkok nach Deutschland zu fliegen - ich musste mir halt eine neues Ticket kaufen.
Also meine Schwester ist am Samstag noch problemlos in die Dom. Rep. geflogen ohne Corona test.
Gleichzeitig wird Insel Hopping schwieriger, weil man beim CheckIn in eine neue Unterkunft einen Test benötigt, der nicht älter als 72 Stunden ist sein darf.
Verpflichtend kommt die Installation der Corona App auf dem Telefon hinzu.
Wenn ich zum Beispiel aus einem Nichtrisikogebiet nach Deutschland fliege, aber in einem Risikogebiet umsteige, zählt dieses bisher bei Einreise in Hessen und NRW nicht als Aufenthalt in einem Risikogebiet. Ist dieses immer noch der Fall? Gibt es dort eine zeitliche Begrenzung, die beim Umsteigen erlaubt ist?
Verpflichtend kommt die Installation der Corona App auf dem Telefon hinzu.
In meinem Fall Baden Württemberg.
Konkret Schiff Malmö Travemünde. Abreise 22.00 am 7.11., Ankunft am 8.11., danach weiterreise mit dem Auto nach BaWü.
Malmö liegt in Schonen. Das ist aktuell kein Risikogebiet.
Wo ist dies zu entnehmen?
1. Kollidieren die deutsche und die spanische App miteinander, sodass nur eine funktionstüchtig genutzt werden kann.
2. Besitzt nicht jeder Mensch ein Smartphone, daher kann der Gebrauch der App ja eigentlich auch nicht verpflichtend gemacht werden.
Vermutlich könnte man den Besitz eines Smartphones als Voraussetzung für die Einreise vorschreiben...![]()
Auf Grundlage von Gesetzen, Verordnungen, Anordnungen?!Auf Grundlage wovon?
Ist das so? Na, eigentlich egal, weil die beiden ja kompatibel sein sollten. Oder?![]()
Vermutlich könnte man den Besitz eines Smartphones als Voraussetzung für die Einreise vorschreiben...![]()
PS: Der Hinweis muß übrigens per Anschlag in mindestens fünf EU-Sprachen erfolgen. Man könnte etwa Griechisch, Ungarisch, Lettisch, Litauisch und Maltesisch wählen...![]()
Auf Grundlage von Gesetzen, Verordnungen, Anordnungen?!
So wie bisher z.B. ein Identifikationsdokument und (zumindest etwas) Kleidung zur Einreise notwendig sind.
Auf Grundlage wovon kann man denn Auskünfte, beliebige ausgefüllte Formulare und negative Tests zur/bei Einreise fordern?
Aber wie definiert sich dann touristisch? Ich finde das hätte man eindeutiger formulieren müssen.
Beispiele:
- man holt etwas in 500 km Entfernung ab und will nicht 10 Stunden im Auto sitzen, sondern lieber übernachten.
- man kommt aus dem Ausland so spät am Flughafen an das es keine Züge mehr nach Hause gibt.
- Das Auto ist unterwegs kaputt und die Werkstatt macht erst am nächsten Tag wieder auf.
- Aufgrund einer Zugverspätung ist der letzte Anschlusszug des Tages weg und der nächste fährt erst um 6 Uhr morgens
- die Wohnung hat einen Wasser/Feuerschaden
- man besucht Freunde/Verwandte und kann nicht in deren Wohnung übernachten
u.s.w.
Alles nicht touristisch, aber wie beweist man das dem Hotel?
Aber ganz strenggenommen wird in der Verordnung nur die Unterkunft verpflichtet, den Gast darauf hinzuweisen, daß er die App installieren muß. Ich finde keine Stelle, in der der Gast zur Installation der App direkt verpflichtet wird.
Möglicherweise ist das natürlich eine Haarspalterei. Keine Ahnung, wie sowas in der juristischen Praxis gehandhabt wird.
PS: Der Hinweis muß übrigens per Anschlag in mindestens fünf EU-Sprachen erfolgen. Man könnte etwa Griechisch, Ungarisch, Lettisch, Litauisch und Maltesisch wählen...![]()