Corona-Kulanzregelung zur HON Circle (Re-)Qualifizierung

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Matzinger

Erfahrenes Mitglied
19.06.2010
2.748
56
HAM, LAS, SIN
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Vermute mal HON-Jahre zählen auch als Jahre für den Lifetime-Sen?

Ja. So steht es auch auf der Webseite:

Sammeln Sie dann weiter und erreichen 10.000 qualifizierende Punkte und sind darüber hinaus mindestens zehn volle Kalenderjahre Senator oder HON Circle Member, verleihen wir Ihnen den Senator Lifetime.
 

fixekiste

Erfahrenes Mitglied
08.03.2013
427
521
Da hier im Thread ja einige erfahrene HONs sind: Wie haltet ihr eure Meilen nach? Eine Online-Übersicht im M&M-Konto gibt es nicht, oder? Muss man selbst ein Excel führen oder regelmäßig die Hotline anrufen? Oder gibt es eine bessere Lösung?
 

fixekiste

Erfahrenes Mitglied
08.03.2013
427
521
Ja, aber dort sehe ich nur die Prämienmeilen und die normalen Statusmeilen dieses Jahres. HON-Meilen werden mir dort nicht angezeigt.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.503
München
Hierzu ein kurzes Update:

  • Die Kulanzverlängerung um 1 Jahr für alle HON Circle Member, deren Status 02/2021 ausläuft, soll VOR der Gutschrift der HON Circle Meilen aus 2019 erfolgen
  • In der Folge hat also jeder HON Circle Member, dessen Status 02/2021 ausläuft, dann 2019+2020+2021 für die Re-Qualifikation als Zeitraum
  • Die Kritik zum Thema FTL/SEN-Qualifizierung ist angekommen, und wird aber erst in 2021 entschieden.
  • Für FTL/SEN wird es voraussichtlich keine Absenkung der Qualifikationsgrenzen geben, sondern je nach Entwicklung der Corona-Krise dann Promotions mit zusätzlichen Statusmeilen auf tatsächliche Flugaktivitäten.
 

DonBasti

Erfahrenes Mitglied
18.07.2016
489
43
MUC
@rcs: ich nehme an, dass es nichts Neues gibt für die FTL/SEN Qualifikationshürden in 2020? Promotions bezüglich Statusmeilen?
Danke
 
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rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.503
München
Nein, hierzu gibt es nichts Neues. Für 2020 würde ich auch nicht mit etwas rechnen.

Wessen Status 02/2021 ausläuft, bekommt ihn ja verlängert - keine Flugaktivitäten erforderlich.
 

HUAIR

Aktives Mitglied
20.01.2010
242
1
Bin aktuell bei 93000 Meilen im Requali Jahr. Soll man da noch zwei Deutschlandflüge in Business lieber buchen und 5000 Statusmeilen kaufen.? LH wird ja die Meilen aus diesem Jahr nicht in 2021 übertragen. Oder ?
 
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3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
6.406
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Bin aktuell bei 93000 Meilen im Requali Jahr. Soll man da noch zwei Deutschlandflüge in Business lieber buchen und 5000 Statusmeilen kaufen.? LH wird ja die Meilen aus diesem Jahr nicht in 2021 übertragen. Oder ?

Also bei 93k würde ich persönlich nicht lange überlegen und so schnell wie möglich (so lange es noch geht) fliegen! Allerdings benötigst Du 7k und das ist mehr als nur zwei Flüge in Deutschland.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.503
München
Geht auch als Umsteigeverbindung innerhalb Deutschlands - 4 Segmente in Business D-Klasse à 1.875 Statusmeilen inkl. Executive Bonus. Macht 7.5000 Statusmeilen.

Lässt sich auch mit AirRail / Zug erledigen, allerdings nur "offline" buchbar und nicht online.
 

KingOfTheRoad

Reguläres Mitglied
12.05.2019
75
23
Geht auch als Umsteigeverbindung innerhalb Deutschlands - 4 Segmente in Business D-Klasse à 1.875 Statusmeilen inkl. Executive Bonus. Macht 7.5000 Statusmeilen.

Lässt sich auch mit AirRail / Zug erledigen, allerdings nur "offline" buchbar und nicht online.
Kombinieren oder erledigen? 2 Zug und 2 Flugsegmente oder 4 Zugsegmente? Im Zug wir die Anwesenheit ja m.E. nicht geprüft (anders als im LH Bus von SXF), das wären Meilen ohne „fliegen“ zu müssen.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.815
745
4 Zugsegmente waren gemeint.

Das sich das offline buchen lässt, war mir neu. Ich dachte immer, LH hätte das ganz gestrichen. Vielen Dank für die Info.

Für so Strecken wie Köln-Stuttgart, die man ohnehin nicht sinnvoll fliegen kann, kann das ja durchaus mal eine sinnvolle Alternative zum normalen Bahnticket sein, wenn man noch ein paar Statusmeilen braucht.....
 

asdf32333

HH Gold Junkie
22.08.2014
2.771
195
HAJ
  • Für FTL/SEN wird es voraussichtlich keine Absenkung der Qualifikationsgrenzen geben, sondern je nach Entwicklung der Corona-Krise dann Promotions mit zusätzlichen Statusmeilen auf tatsächliche Flugaktivitäten.

Daher bleibt mir auch nichts anderes übrig, als meine letzten 9 Segmente für den Erst-FTL mit innerdeutschen A-FRA-MUC-B Routings zu erfliegen.
 
A

Anonym57320

Guest
Also bei 93k würde ich persönlich nicht lange überlegen und so schnell wie möglich (so lange es noch geht) fliegen! Allerdings benötigst Du 7k und das ist mehr als nur zwei Flüge in Deutschland.

Denke, HUAIR plant mit 5000 aus Kreditkarten-Meilentausch und 2 Flügen.
Stehe vor dem ähnlichen Problem, war bislang noch am zögern, den Status vollzumachen - nicht das man sich ärgert, dass die Schwelle gerade dann abgesenkt wird, wenn man Zeit o. Geld darein gesteckt hat. Aber so langsam schwindet der Glaube (und so war ja auch der Stand von RCS), dass da für 2020 noch etwas kommen wird.
 

ChrisHD

Erfahrenes Mitglied
08.08.2017
284
47
Heidelberg
Das aktuelle generell für uns HONs (natürlich auch beim Rest ;) ) ist, dass selbst wenn wir fliegen wollen: es geht nichts. Kaum F Flüge, gekoppelt mit Quarantäne (ggf. bei Ankunft) und Rückkehr machen alles nicht einfacher. Ich habe immer nur 3-4 F Flüge pro Jahr, der Rest ist innereuropäisch. Aber selbst jetzt ist für uns Baden-Württemberger Schluß mit EU Routings - wir können nur noch nach LUX, ZRH und BSL fliegen; alles andere ist mit Quarantäne gekoppelt. Die Gutschrift ist aus 2019 ist sicherlich nett, ich hoffe aber das M/M da noch entgegen kommt denn die Verordnung ist noch bis zum 31.01.2021. Bis dahin sind also ohne Quarantäne keine Flüge außer die o.g. möglich. Was sicherlich vielen HONs etwas bringen würde wäre eine Qualifikation von nur noch 500.000 Meilen für die Kunden dessen Status 02/22 ausläuft.
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
6.406
9.886
wir können nur noch nach LUX, ZRH und BSL fliegen; alles andere ist mit Quarantäne gekoppelt.

Es sind aktuell noch ein paar Direct-Turns möglich. Bin selbst letzte Woche noch mit +1 hin und her, eigentlcih sollten es ein paar Wochenenden werden, da die Lage aber immer enger wird haben wir uns dazu entschieden. Im Moment "muss" man ziemlich kreativ sein wenn man denn will. So kurz vor dem Ziel wollten wir aber nicht aufgeben. Bei +1 hat es dann doch noch geklappt, bzw. warten wir noch auf ein ORC da ein Flug wg. Technical annuliert und direkt umgebucht worden ist.
 

ChrisHD

Erfahrenes Mitglied
08.08.2017
284
47
Heidelberg
Es sind aktuell noch ein paar Direct-Turns möglich. Bin selbst letzte Woche noch mit +1 hin und her, eigentlcih sollten es ein paar Wochenenden werden, da die Lage aber immer enger wird haben wir uns dazu entschieden. Im Moment "muss" man ziemlich kreativ sein wenn man denn will. So kurz vor dem Ziel wollten wir aber nicht aufgeben. Bei +1 hat es dann doch noch geklappt, bzw. warten wir noch auf ein ORC da ein Flug wg. Technical annuliert und direkt umgebucht worden ist.

Die (Direct-) Turns sind aber im EU Ausland aber eben nur noch in LUX, ZRH und BSL für Baden-Württemberger möglich. Alles andere verbietet die Verordnung. Das heißt ich dürfte nicht mal zum Direct-Turnaround nach Prag, Wien oder sonst wo fliegen. Gut, dass ich vor diesem harten "Light"-Lockdown im letzten Monat noch knapp 130.000 Meilen eflogen bin. Den so schnell werde ich nichts mehr sammeln können...
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
6.406
9.886
Die (Direct-) Turns sind aber im EU Ausland aber eben nur noch in LUX, ZRH und BSL für Baden-Württemberger möglich. Alles andere verbietet die Verordnung. Das heißt ich dürfte nicht mal zum Direct-Turnaround nach Prag, Wien oder sonst wo fliegen. Gut, dass ich vor diesem harten "Light"-Lockdown im letzten Monat noch knapp 130.000 Meilen eflogen bin. Den so schnell werde ich nichts mehr sammeln können...

Auch nicht wenn Du nicht einreist? Also im Transit bleibst?
 

ChrisHD

Erfahrenes Mitglied
08.08.2017
284
47
Heidelberg
Auch nicht wenn Du nicht einreist? Also im Transit bleibst?

Nein, auch dann nicht. Es muss z.B. beim Return in VIE, PRG,... eine Einreisekarte ausgefüllt werden. Die geht ja dann ans Ordnungsamt und die prüfen dann ob du in Quarantäne bist nach Rückkehr!

§2 Ausnahmen:
(2) Von § 1 Absatz 1 Satz 1 (Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Baden-Württemberg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, das in diesem Zeitraum Risikogebiet nach Absatz 4 war oder noch ist, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern) nicht erfasst sind,

1. Personen, die aus Grenzregionen gemäß Anlage 1
a. ....
b. einreisen und sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet nach § 1 Absatz 4 aufgehalten haben,

Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2 Nummer 1):
Österreich: Das Land Vorarlberg

Fürstentum Liechtenstein: Das gesamte Staatsgebiet des Fürstentums Liechtenstein

Schweiz: Die Kantone Appenzell (Innerrhoden, Ausserrhoden), St. Gallen, Thurgau, Zürich und Schaffhausen, Die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft,
Jura und Solothurn

Frankreich: Die Departements Bas-Rhin und Haut-Rhin
 

asdf32333

HH Gold Junkie
22.08.2014
2.771
195
HAJ
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Nein, auch dann nicht. Es muss z.B. beim Return in VIE, PRG,... eine Einreisekarte ausgefüllt werden. Die geht ja dann ans Ordnungsamt und die prüfen dann ob du in Quarantäne bist nach Rückkehr!

§2 Ausnahmen:
(2) Von § 1 Absatz 1 Satz 1 (Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Baden-Württemberg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, das in diesem Zeitraum Risikogebiet nach Absatz 4 war oder noch ist, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern) nicht erfasst sind,

1. Personen, die aus Grenzregionen gemäß Anlage 1
a. ....
b. einreisen und sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet nach § 1 Absatz 4 aufgehalten haben,

Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2 Nummer 1):
Österreich: Das Land Vorarlberg

Fürstentum Liechtenstein: Das gesamte Staatsgebiet des Fürstentums Liechtenstein

Schweiz: Die Kantone Appenzell (Innerrhoden, Ausserrhoden), St. Gallen, Thurgau, Zürich und Schaffhausen, Die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft,
Jura und Solothurn

Frankreich: Die Departements Bas-Rhin und Haut-Rhin

Da ist Niedersachsen deutlich gnädiger, die 24 Stunden-Regel gilt explizit für alle deutschen Nachbarstaaten, also alles von Dänemark bis zur Schweiz.