Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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tix

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
3.952
2.180
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Also selbst mit Tuifly ist die Gefahr wohl recht hoch, dass man nur mit einem Antigentest nicht ins Flugzeug kommt.

Außerdem - um das nochmal klarzustellen - gibt es momentan keinerlei (Rechts-)Sicherheit, daß man nach Spanien ohne PCR-Test einreisen kann, ohne ganz gewaltig zur Kasse gebeten zu werden.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.035
648
.de
Außerdem - um das nochmal klarzustellen - gibt es momentan keinerlei (Rechts-)Sicherheit, daß man nach Spanien ohne PCR-Test einreisen kann, ohne ganz gewaltig zur Kasse gebeten zu werden.

Mein Host auf Teneriffa schrieb:

[Airlines] accept what the destination airport accepts, they ask for the papers here, the officials of the Canarian airports follow the Canarian law, the tourists are arriving with an antigen test, the Canarian law protects you.

Hauptsache ist also, in den Flieger zu kommen.

Beschwert Euch bei den Airlines. Sie sollten sich daran halten:
https://www3.gobiernodecanarias.org...dCarpeta=e01092c2-7d66-11ea-871d-cb574c2473a4

4.- PRUEBAS DE DIAGNÓSTICO DE INFECCIÓN ACTIVA POR SARS-COV-2 ADMITIDAS:

- PCR (RT-PCR de COVID-19)

- Test rápidos de detección de antígenos de SARS-CoV-2 con una especificidad de más del 97% y una sensibilidad de más del 80%, de acuerdo con la homologación correspondiente de un país de la Unión Europea o del espacio económico europeo.

- Amplificación Mediada por Trascripción (TMA)
 
Zuletzt bearbeitet:

tix

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
3.952
2.180
the Canarian law protects you

Das ist ja goldig. ;) Zeigst Du mir die Stelle im "Canarian law", die besagt, daß man für die Einreise in spanisches Territorium keinen PCR-Test braucht? Danke.

Das ist ähnlich wie in DE, wo gilt "Bundesrecht bricht Landesrecht". Nicht exakt gleich, aber zumindest vergleichbar.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.035
648
.de
Auskunft vom Flughafen Hahn:

Nach Rücksprache [mit Ryanair oder ihrem Handling Partner] wurde uns mitgeteilt, dass bei Passagieren, die nach Spanien reisen möchten, ein negatives Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden) am Check In-Schatter vorgezeigt werden muss, wenn der Passagier das Formular "Health Control Form" nicht online ausgefüllt hat sondern in Papierform vorzeigt. Sobald Deutschland als Corona-Risikogebiet vom Einreiseland erklärt worden ist, muss jeder am Check In-Schalter ein Testergebnis vorweisen.
 

tix

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
3.952
2.180
Wenn man sich damit theoretisch auseinandersetzen will: die Präambel in
BOC - 2020/252. Miércoles 9 de Diciembre de 2020

Das Ding habe ich gelesen, und da sehe ich immer nur einen Bezug auf das Betreten des Territoriums einer autonomen Gemeinschaft. Dafür können die Damen und Herren auf den Kanaren ja gerne auf einen PCR-Test verzichten, aber damit "überschreiben" sie doch nicht nationales Recht. Es gibt da nämlich noch das hier: https://www.boe.es/boe/dias/2020/11/12/pdfs/BOE-A-2020-14049.pdf. Dort wird sehr klar ein PCR-Test für die Einreise nach Spanien aus dem Ausland vorgeschrieben.

Deshalb bleibe ich dabei. Für eine Einreise ohne PCR-Test aus dem Ausland gibt es meines Erachtens keine rechtliche Basis.

Das hier

In einem Land wie Spanien zählt aber vor allem die Praxis.

ist aber natürlich nicht von der Hand zu weisen. Vermutlich funktioniert diese Antigen-Geschichte durchaus.

Aber nicht, daß nachher jemand heult... :D
 

MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
1.673
2.306
Lufthansa aus FRA. Hat da schon wer Erfahrungen? Werde mal ne Anfrage im LH-Thread stellen


Die AW im LH-Thread ist da und ist auch unklar ob LH jemanden mit einem Antigentest einsteigen lässt.

Vor einer Woche war ich eigentlich noch bereit und habe geplant, 3 Tage vorher 150km return nach DUS / Centogene zu juckeln, da den PCR-Test zu machen um dann entsprechend in FRA zu boarden. Würde ja in FRA den Test machen, geht aber nicht weil Morgenabflug und damit wäre das Testergebnis nicht rechtzeitig da, Übernachtung vorher ist ja auch nicht. Zwischenzeitlich ist mein Antigentest angekommen den ich Ende letzter Woche bestellt habe als der Antigentesthype noch groß war.

Mittlerweile nach Flugplanänderung die sich nur per Telefon bestätigen lies, dem Damokleschwert Risikogebiet (bin zwar based in NRW, aber +1 hat berechtigt Schiss wegen AG-Vorgaben), Ankunft auf dem Boden der Tatsachen was den Antigentest anbelangt und der schwammig formulierten Antwort der LH habe ich ehrlich gesagt gar kein Bock mehr. Und damit werde ich wohl die Tests unbenutzt zurückschicken und versuchen die Buchung irgendwie auf nächstes Jahr zu verschieben.

Die ganzen jetzt deutlich zunehmenden Unsicherheiten und Aufwand stehen in keinem Verhältnis mehr zum Erholungsnutzen.
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.041
3.281
FRA
Antwort hab ich gelesen. Komplett am Thema vorbei. Entweder wollen die net oder koennen net richtig lesen. Kann ja nicht so schwierig sein. Tut mir leid fuer Euch. Vielleicht antwortest du im LH-Thread noch Mal und schreibst dass das Frage elegant nicht beantwortet.
 
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belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.527
74
KN
Ändert sich ab Mittwoch wegen dem vollen Lockdown in Deutschland irgendwas an der Einreise für Schweizer, Stichwort 24h transit?

Interessieren würde mich vorwiegend BW und Berlin, falls das bundeslandspezifisch geregelt wird.
 

Axwell D

Erfahrenes Mitglied
14.06.2019
1.032
1.272
CGN
Für eine Einreise ohne PCR-Test aus dem Ausland gibt es meines Erachtens keine rechtliche Basis.

Generell gilt BOE über BOC, ABER Torres hat eine Gesetzeslücke ausgenutzt und einen speziellen Notstand speziell für die autonome Region der Kanaren ausgerufen, welche ihm eine Entscheidung über dem Staatsdekret ermöglichte. Daher hat er nun auch die Schnelltests zugelassen um die Wirtschaft der Inseln, welche ja Maßgeblich vom Tourismus lebt, zu erhalten.

Das große Problem liegt da aber nicht bei der Regierung der Inseln, sondern bei den Airlines die sich weigern Passagiere mit Antigentests zu befördern.
 

Julez

Reguläres Mitglied
22.02.2017
64
3
Generell gilt BOE über BOC, ABER Torres hat eine Gesetzeslücke ausgenutzt und einen speziellen Notstand speziell für die autonome Region der Kanaren ausgerufen, welche ihm eine Entscheidung über dem Staatsdekret ermöglichte. Daher hat er nun auch die Schnelltests zugelassen um die Wirtschaft der Inseln, welche ja Maßgeblich vom Tourismus lebt, zu erhalten.

Das große Problem liegt da aber nicht bei der Regierung der Inseln, sondern bei den Airlines die sich weigern Passagiere mit Antigentests zu befördern.

Kann man dann bei Nichtbeförderung durch die Airline den Flug/Urlaub komplett erstatten lassen?
Die haben ja dann quasi keine richtige Grundlage wonach sie entscheiden und man könnte es fast Willkür nennen...
 

tix

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
3.952
2.180
[...]Torres hat eine Gesetzeslücke ausgenutzt und einen speziellen Notstand speziell für die autonome Region der Kanaren ausgerufen[...]

Oh. Das ist mir neu und ich wußte auch gar nicht, daß das geht. Hast Du da eine Quelle, bitte? Es müßte ja zumindest eine Art Dekret geben...
 

goldi99

Aktives Mitglied
30.07.2014
161
1
Ich weiß nicht ob die Thematik schon jemand hatte.
Laut aktuellen Infos plant man bei uns im Unternehmen das ausweisen von innerdeutschen sogenannten "Hot Spots". So wie ich es verstanden habe will man damit dafür sorgen das Mitarbeiter die über Weihnachten sich in solch einem aufgehalten haben 14 Tage nicht zur Arbeit kommen sollen. Wenn kein Homeoffice möglich ist sollen Gutstunden abgebaut werden. Nach meinem Rechtsverständnis kann ich mir eine Rechtmäßigkeit nicht vorstellen. Schließlich gilt die Quarantäneverordnung nur für Einreisen aus dem Ausland und das RKI weist ja auch keine innerdeutschen Risikogebiete aus.

Bonusfrage: Wie ist es eigentlich wenn man in NRW wohnt. Kann einem der AG dann verbieten an den Arbeitsplatz zu kommen. Schließlich unterliegt man keiner gesetzlichen Quarantäneverpflichtung.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.908
16.011
Ich weiß nicht ob die Thematik schon jemand hatte.

Ja, auf Seite 297 :D

Meine Meinung dazu ist:

Die Frage stellt sich doch ernsthaft und losgelöst von der Situation in NRW nur dann, wenn Deine Reise dienstlich durch Deinen Arbeitgeber veranlasst war.

Nein, die Frage stellt sich gerade (eigentlich nur) bei einer privaten Reise. Es gibt vier Fallkonstellationen:

Quarantaene behoerdlich angeordnetQuarantaene nicht behoerdlich angeordnet
Dienstlicher Anlass"Problem" des Arbeitgebers => Freistellung oder Home Office*Freie Entscheidung des Arbeitgebers => Freistellung oder Home Office*
Privater AnlassOffen; Tendenz: "Problem" des Arbeitnehmers => UrlaubOffen; Tendenz: Freie Entscheidung des Arbeitgebers => Freistellung oder Home Office*

*Bei Beamten kann Home Office gegen ihren Willen angeordnet werden, bei Angestellten ist dies freiwillig.
 

Fleric

Reguläres Mitglied
22.08.2018
96
30
Ändert sich ab Mittwoch wegen dem vollen Lockdown in Deutschland irgendwas an der Einreise für Schweizer, Stichwort 24h transit?

Interessieren würde mich vorwiegend BW und Berlin, falls das bundeslandspezifisch geregelt wird.
Ich kann dir nur sagen, dass Bayern die 24h Ausnahmeregelung für Österreich mit 9.12. gestrichen hat. Weiß nicht, ob BW eine ähnliche Regelung (noch) hat(te).
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.908
16.011
Ändert sich ab Mittwoch wegen dem vollen Lockdown in Deutschland irgendwas an der Einreise für Schweizer, Stichwort 24h transit?

Interessieren würde mich vorwiegend BW und Berlin, falls das bundeslandspezifisch geregelt wird.

Ja, es ist bundeslandspezifisch. Als ich zuletzt geguckt habe, war noch keine der 16 neuen Verordnungen veroeffentlicht (bitte aber um Verstaendnis, falls mir das - Sack Floehe - entgangen sein sollte). So heiss, wie die Stricknadel ist, wird das alles morgen und damit kurz vor knapp kommen.
 

goldi99

Aktives Mitglied
30.07.2014
161
1
Ja, auf Seite 297 :D

Nein, die Frage stellt sich gerade (eigentlich nur) bei einer privaten Reise. Es gibt vier Fallkonstellationen:

Quarantaene behoerdlich angeordnetQuarantaene nicht behoerdlich angeordnet
Dienstlicher Anlass"Problem" des Arbeitgebers => Freistellung oder Home Office*Freie Entscheidung des Arbeitgebers => Freistellung oder Home Office*
Privater AnlassOffen; Tendenz: "Problem" des Arbeitnehmers => UrlaubOffen; Tendenz: Freie Entscheidung des Arbeitgebers => Freistellung oder Home Office*

*Bei Beamten kann Home Office gegen ihren Willen angeordnet werden, bei Angestellten ist dies freiwillig.

Sprich: Der AG muss einen bezahlt freistellen oder ggfs. Homeoffice?

Das Thema "innerdeutsche Risikogebiete" bzw. "Hotspots" (Weiß nicht einmal was das sein soll bzw. ist wahrscheinlich nicht einmal rechtssicher definiert) hatten wir noch nicht oder?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.908
16.011
Sprich: Der AG muss einen bezahlt freistellen oder ggfs. Homeoffice?

Bezahlt freistellen, Home Office dann freiwillig seitens des Arbeitnehmers. Das ist meine Meinung. Ob das Arbeitsgericht mir folgte, bliebe abzuwarten.

Das Thema "innerdeutsche Risikogebiete" bzw. "Hotspots" (Weiß nicht einmal was das sein soll bzw. ist wahrscheinlich nicht einmal rechtssicher definiert) hatten wir noch nicht oder?

Im Zusammenhang mit landkreisspezifischen, inzidenzabhaengigen Beherbergungsverboten hatten wir das, in den Herbstferien.
 

goldi99

Aktives Mitglied
30.07.2014
161
1
Im Zusammenhang mit landkreisspezifischen, inzidenzabhaengigen Beherbergungsverboten hatten wir das, in den Herbstferien.

Das ist richtig. Ist aber so wie ich es in Erinnerung hab alles ziemlich schnell wieder gekippt. Inzwischen hat man das Gefühl man will mit immer mehr abstrusen Maßnahmen noch den letzten Rest Loyalität der Mitarbeiter verspielen. Aktuelles Beispiel auf meinem Bekanntenkreis.

Person wird wegen Kontakt 1 Grades vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt. Will am Tag 6 zur Arbeit und Werksarzt/HR sagt "Nö, 14 Tage daheim bleiben und Stunden abbauen" Quasi unbezahlte Freistellung. Das dies so rechtlich haltbar ist kann ich mir kaum vorstellen.
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.011
3.206
CGN
*Bei Beamten kann Home Office gegen ihren Willen angeordnet werden, bei Angestellten ist dies freiwillig.

Wobei zu den Beamten zu bemerken ist, dass nach der sich immer auf der Höhe der Zeit befindlichen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung von dem Beamten nicht mehr als ein funktionierender Telefonanschluss erwartet werden kann. Durch die Erklärung, über keinen Internetanschluss zu verfügen, kann der geneigte Mikado-Beamte (Wer bewegt sich zuerst?) die Homeoffice Pflicht in der Praxis wohl doch boykottieren.