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Das finde ich noch in Ordnung. Mir will nur nicht in den Kopf, dass man Leuten mit Wohnsitz in DE die Einreise verweigern kann (oder eben die Beförderung dahin).
Bei Rückkehr nach NRW gilt derzeit keine Quarantänepflicht, egal woher man kommt.
Ob das auch am 2.1 so sein wird, weiß man nicht. Die Beamten des Sozialministeriums machen aber auch meist Weihnachtsurlaub, weshalb ich damit jedenfalls nicht bis Anfang Januar rechnen würde. Auch allgemein scheint man eher zu versuchen, den Beschluss totzuschweigen statt eine neuenVO zu erlassen.
An dieser Stelle sollte vielleicht nochmal erwähnt werden, dass lin NRW lediglich die Quarantänepflicht von 10 Tagen aussgesetzt ist. Die restlichen Vorgaben bei Einreise aus einem Risikogebiet bestehen nachwievor!
Und das wären welche? Bundesrechtlich kann das doch höchstens die Pflicht sein, das Einreiseformular auszufüllen.
Digitale Einreiseanmeldung muss getätigt werden und Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten muss auch weiterhin befolgt werden.
Test ist in NRW nur auf ausdrückliche Anweisung des Gesundheitsamts erforderlich.
Nein. Es handelt sich hier um eine bundesweite Regelung. Jedoch ist ein Testergebnis dem zuständigen Gesundheitsamt in NRW lediglich auf Nachfrage vorzuzeigen.
Artikel 1
Erste Änderung der 2. SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung – 2. SARS-CoV-2 QuarV1
Die 2. SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung – 2. SARS-CoV-2-
QuarV vom 28. November 2020 (GVOBl. M-V S. 1249) wird wie
folgt geändert:
1. Nach § 1 Absatz 4 wird folgender Absatz 5 eingefügt:
„(5) Die Absätze 1 und 3 gelten entsprechend für die Einreise
von Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in
Mecklenburg-Vorpommern, die sich aus einem anderen privaten Anlass als einem privaten Besuch bei
a) der Kernfamilie (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner,
Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern),
b) aufgrund eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts
in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt in Deutschland
aufgehalten haben, in dem oder der zum Zeitpunkt der Einreise
in das Land Mecklenburg-Vorpommern die Zahl der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 der letzten sieben Tage laut der Veröffentlichung des Robert-Koch-Institut je 100.000 Einwohner
200 oder höher nach den auf der Internetseite des Robert KochInstitut (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_
Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Kum_Tab.html) veröffentlichten Daten ist. § 2 Absatz 2 findet keine Anwendung.“
Interessant, gestern kein Erlass, heute auch nicht, lediglich eine Korrektur in der Nebensache:
https://ugl7qpnpkbf4xrtgoyg7ub33nm-...canarias.translate.goog/boc/2020/260/009.html
Die gibt es nicht.Ich bitte um Angabe einer Rechtsgrundlage für deine Behauptung, nach Einreise aus einem Risikogebiet nach NRW müsse ohne ausdrückliche Aufforderung des Gesundheitsamts ein Test gemacht werden.
D.h. Corona-Test direkt nach Einreise würde auch nichts bringen, wenn das Gesundheitsamt drei Tage nach Einreise einen solchen Test fordert.Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten
(1) Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich zu
einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, in dem
ein erhöhtes Infektionsrisiko mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, haben nach ihrer Einreise auf Anforderung
des zuständigen Gesundheitsamtes oder der sonstigen vom Land bestimmten Stelle einen Testnachweis nach Maß-
gabe des Absatzes 2 vorzulegen. Die Anforderung nach Satz 1 kann bis zu zehn Tage nach Einreise erfolgen. [...]
(2) Als Testnachweis gilt ein negatives Testergebnis in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus
SARS-CoV-2 auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache.
Die zugrunde liegende Testung darf höchstens 48 Stunden vor der Anforderung nach Absatz 1 Satz 1 vorgenommen
worden sein. Nähere Anforderungen an den zugrunde liegenden Test werden vom Robert Koch-Institut im Internet
unter der Adresse https://www.rki.de/tests veröffentlicht.
Die gibt es nicht.
In Mecklenburg-Vorpommern gilt ab morgen auch Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus innerdeutschen Gebieten mit einem Wert > 200/100.000 bei Einreise nach M-V. Es gibt nur Ausnahmen für den Besuch der "Kernfamilie" sowie Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts. Rechtlich einfach nur haarsträubend. Gelinde gesagt.
Quelle: https://www.regierung-mv.de/static/...erung Quarantäneverordnung und Corona-LVO.pdf
Bin mir nicht sicher, ob das schon bekannt ist: https://www.n-tv.de/politik/Bundesregierung-plant-wohl-neue-Regeln-article22243705.html
Meines Erachtens würde sich dann aber bei Einreise aus Gebieten, die sicherer sind als Deutschland, immer noch die Frage stellen, warum man einen negativen Test vorlegen muss. Dann müsste man ja streng genommen auch einen Test vorlegen, nachdem man zu einem beliebigen Zeitpunkt aus dem Haus gegangen ist...
Digitale Einreiseanmeldung muss getätigt werden und Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten muss auch weiterhin befolgt werden.
Rechtlich einfach nur haarsträubend. Gelinde gesagt.
Es kann doch nicht sein, dass die Bürger in andere Regionen auf der Erde fliehen.
Schreibst Du uns dann gelegentlich in welches Land auf dieser Welt man erfolgreich vor einer Pandemie fliehen kann?
...... Ich gehöre zu den Typen die sagen "und wenn wir untergehen, dann bitte mit Stil im Anzug und Fliege und ein Glas Champus in der Hand" (Metapher). Also mit Blick auf das Meer an einem schönen Strand .......
So ist es eben.Passt. Die Familie hat gerade Titanic geschaut.
Das mag jetzt arg wortklauberisch erscheinen, aber der Test ist dem Gesundheitsamt nicht auf Nachfrage vorzuzeigen, sondern zu machen. Bei 20h nach Einreise ist das kein Problem, nach 50h aber schon. Warum sollte ich mich also direkt nach Einreise testen lassen mit der Gefahr, dass ich mich wieder testen lassen muss, wenn das Gesundheitsamt mehr als 48h benötigt? Und von Quarantäne in der Zwischenzeit lese ich da auch nichts (n.B. wir befinden uns in NRW).@ Toom + West-Chrushing:
Die Testpflicht wird in der letzten Verordnung (BAnz AT 06.11.2020 V1) des Bundesministerium der Gesundsheit geregelt. Wie ich schon bereits erwähnte ist ein Testergebnis dem zuständigen Gesundheitsamt in NRW auf Nachfrage vorzuzeigen. Die Fälle, in denen dieses geschieht, scheinen stark von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt zu varrieren. Da bei Einreise aus einem Risikogebiet Registierungspflicht (digitale Einreiseanmeldung) besteht wird das zuständige Gesundheitsamt automatisch informiert. Ein Kollege von mir wurde z.B. 20 Stunden nach Einreise aus einem Risikogebiet von seinem Gesundheitsamt kontaktiert. Wenn man nicht in der Lage ist ein negatives Ergebnis vorzuweisen muss man einen Testtermin vereinbaren und sich mindestens in Quarantäne begeben bis zum Erhalt der Ergebnises.
Leicht off topic: Der Anwalt, der schon (u.a.) die nordrhein-westfaelische Quarantaeneregelung gekippt hat, ...
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Juni 2020, Az: 13 B 776/20.NE, Außervollzugsetzung der nordrhein-westfälsichen Quarantäneregelung