Übersicht Rückholflüge

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globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
13.561
9.061
CPT / DTM
Die Rückholflüge sind noch nicht abgeschlossen...

LH fliegt im September je zweimal JNB und CPT an, um gestrandete Urlauber zurückzuholen....

Mit 810,-- respektive 855,-- € in Y und ow mit einem Gepäckstück nicht gerade ein Schnäppchen

39210638eb.pdf





39210638eb.pdf


39210637wh.pdf




 
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chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
0
Wiesloch,FRA,STR
Zuletzt bearbeitet:

hdz

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
987
1.180
HAM
www.hdz.hamburg
Für mich stellt sich die Frage der Klagebegründung.

Hilfe, ich wolle gar nicht weg aus xxx und man hat mich unter Androhung von Gewalt ins Flugzeug gesetzt?

Gibt schon merkwürdige Leutchen in Deutschland
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.764
5.482
Bevor wir auf die Liste der Botschaft aufgenommen wurden, musste eine Übernahmeerklärung für die Kosten ausgefüllt und unterschrieben werden...

In Österreich wurde das geschickter gelöst. Wenn ich mich an den Inhalt auf der Rückhol-Seite des Außenministeriums richtig erinnere, waren dort die Erteilung eines SEPA-Mandates und die Abtretung von Erstattungsansprüchen aus nicht abgeflogenen Flugtickets an das Ministerium vorgesehen.

Was gibt es da noch Gründe für eine Klage?

Das fängt schon bei der Kostenübernahmeerklärung an. Rechtlich wäre diese nicht erforderlich gewesen, da die Erstattungspflicht sich aus §§ 5 Abs. 5, 6 Abs. 2 KonsG ergibt. Die Unterzeichnung kann meines Erachtens nicht dazu führen, dass Betroffene damit darauf verzichtet haben, einen Erlass wegen besonderer persönlicher Verhältnisse nach § 6 Abs. 2 S. 2 KonsG geltend zu machen, da zu diesem Zeitpunkt weder die Kosten noch die persönlichen Verhältnisse zu Zeitpunkt der Einforderung der Kosten bekannt waren.

Auch unabhängig davon ist Klagen der letzte Weg, wenn Betroffene gegenüber dem Auswärtigen Amt eine persönliche finanzielle Härtesituation geltend gemacht haben, die aber nicht akzeptiert worden ist.

Vor diesem Hintergrund würde ich ohne Kenntnis der Sachverhalte nicht pauschal von Undankbarkeit sprechen.

In Relation zu der Gesamtzahl an Bescheiden, die hier im Raum steht, halte ich bisher 60 Klagen für eine äußerst moderate Anzahl.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.360
5.455
In Österreich wurde das geschickter gelöst. Wenn ich mich an den Inhalt auf der Rückhol-Seite des Außenministeriums richtig erinnere, waren dort die Erteilung eines SEPA-Mandates und die Abtretung von Erstattungsansprüchen aus nicht abgeflogenen Flugtickets an das Ministerium vorgesehen.

Wurden eventuelle Erstattungen dann mit den Kosten für den Rückholflug verrechnet oder hat sich der Staat die Erstattungen als kleines Trinkgeld einfach in die Tasche gesteckt?
 

tarantula

Erfahrenes Mitglied
02.02.2011
2.373
1.436
Löhne
Bevor wir auf die Liste der Botschaft aufgenommen wurden, musste eine Übernahmeerklärung für die Kosten ausgefüllt und unterschrieben werden...

Was gibt es da noch Gründe für eine Klage?

Den Leuten wird schon irgendwas einfallen und sei es noch so abstrus. Und es werden sich auch Advokaten finden, die solche Figuren vertreten, statt sie aus der Kanzlei zu schmeißen.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.799
2.295
CGN
Nach dem was berichtet wurde, waren die in Rechnung gestellten Beträge ja nun nicht übertrieben.

Ich persönlich verstehe aber nicht das reflexartige Eindreschen auf die Kläger oder ihre Anwälte. Das nennt sich Rechtsstaat. Wenn an den Klagen nichts dran ist, was wir ohne Kenntnis der Akten kaum beurteilen können, werden sie abgewiesen und das Leben geht weiter.
 

tarantula

Erfahrenes Mitglied
02.02.2011
2.373
1.436
Löhne
Auch in einem Rechtsstaat darf der gesunde Menschenverstand Anwendung finden. Es muss nicht jeder Blödsinn vor Gericht landen. Auf Klagehansel und Besserwisser kann man auch hierzulande gelegentlich gerne verzichten.

Eigentlich sollte doch jeder froh sein, dass man ihn herausgeflogen hat und bei weitem nicht die tatsächlichen in diesem Zusammenhang stehenden Kosten geltend gemacht werden.

Diese Aktion wurde ja bisher von allen Steuerzahlern vollständig vorfinanziert.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.628
968
MUC, BSL
Nach dem was berichtet wurde, waren die in Rechnung gestellten Beträge ja nun nicht übertrieben.

Ich persönlich verstehe aber nicht das reflexartige Eindreschen auf die Kläger oder ihre Anwälte. Das nennt sich Rechtsstaat. Wenn an den Klagen nichts dran ist, was wir ohne Kenntnis der Akten kaum beurteilen können, werden sie abgewiesen und das Leben geht weiter.

Sehe das durchaus ähnlich. Wenn es Unsinn ist, dann fliegts halt hochkant raus.

Ich könnte mir vorstellen, dass sich da der ein oder andere Kläger gegen die Höhe der Beteiligung richtet. Wenn man bedenkt, dass z.B. 200€ für eine Rückführung von den Kanaren veranschlagt wurden und das lediglich 40% der Gesamtkosten sein sollen, dann wären das 500€ pro Sitzplatz. Das wäre selbst für einen Return schon ein ziemlich gesalzener Preis. Natürlich kann da das 29.99€ Ryanair-Ticket nicht der Maßstab sein, das Full Flex Y Ticket aber auch nicht. Ohne das jetzt positiv zu wissen, aber ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass die tatsächlichen Kosten bei vermutlich hoher Auslastung auch nur annähernd in diesen Regionen liegen - trotz (angenommenem) Leerflug auf dem Hinweg. Ich lasse mich da gerne eines besseren belehren, mir kommt es nur recht viel vor.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.799
2.295
CGN
Auch in einem Rechtsstaat darf der gesunde Menschenverstand Anwendung finden. Es muss nicht jeder Blödsinn vor Gericht landen. Auf Klagehansel und Besserwisser kann man auch hierzulande gelegentlich gerne verzichten.

Eigentlich sollte doch jeder froh sein, dass man ihn herausgeflogen hat und bei weitem nicht die tatsächlichen in diesem Zusammenhang stehenden Kosten geltend gemacht werden.

Diese Aktion wurde ja bisher von allen Steuerzahlern vollständig vorfinanziert.

Und ob jemand ein Klagehansel oder ein Besserwisser ist, entscheidest du ohne jegliche Kenntnis der Aktenlage? Oder gleich die Bildzeitung?
 
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Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.278
3.573
Hamburg
Gab doch auch hier Insassen, die sich übers Essen beschwert haben. Da würde ich die Leistung auch kürzen!

Naja. Da es verschiedene Fluggesellschaften für die Aktion gab bei gleichen anteiligen Kosten und unterschiedlicher "Leistung" und es eine Stresssituation war, sollte eine Kritik erlaubt sein. Deshalb muss man aber nicht vor Gericht ziehen oder jeder Insasse hier der gleichen Meinung sein.
 

tarantula

Erfahrenes Mitglied
02.02.2011
2.373
1.436
Löhne
Und ob jemand ein Klagehansel oder ein Besserwisser ist, entscheidest du ohne jegliche Kenntnis der Aktenlage? Oder gleich die Bildzeitung?

Nein, das würde ich mir niemals anmaßen. Jeder ist für seine eigene Handlungen letztlich selbst verantwortlich.

Aber auch wenn ich hier nichts entscheide, habe ich eine Meinung zu dem Thema.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.423
7.371
Trans Balkan Express
Auch in einem Rechtsstaat darf der gesunde Menschenverstand Anwendung finden.

Nun in Verwaltungsrecht muss es zunächst einen gesetzlichen Kostenerstattungsanspruch des Staates oder aus einem öffentlich rechtlichen Vertrag /Kostenübernahmeerklärung?, wirksam?) geben. Sonst ist erst einmal gar nichts geschuldet.

Im Verwaltungsrecht ist das wie beim Sams. Ungenau gewünscht = Pech gehabt. Übersetzt, keine Rechtsgrundlage = Pech gehabt.

Kollege meilenfreund vertritt zur Frage der Rechtsgrundlage:

Rechtlich wäre diese nicht erforderlich gewesen, da die Erstattungspflicht sich aus §§ 5 Abs. 5, 6 Abs. 2 KonsG ergibt. Die Unterzeichnung kann meines Erachtens nicht dazu führen, dass Betroffene damit darauf verzichtet haben, einen Erlass wegen besonderer persönlicher Verhältnisse nach § 6 Abs. 2 S. 2 KonsG geltend zu machen, da zu diesem Zeitpunkt weder die Kosten noch die persönlichen Verhältnisse zu Zeitpunkt der Einforderung der Kosten bekannt waren.

Nun kann man sich aber bereits die Frage stellen, ob die genannten Vorschriften überhaupt anwendbar sind, weil ja nicht die Konsularbeamten vor Ort tätig geworden sind, sondern das AA Rettungsflüge organisiert hat. Also ist der Anwendungsbereich des Konsulargesetzes bereits eröffnet (ich muss das nicht wissen, das wäre ggf. Aufgabe des VG Berlin).

Die Frage der Kostentragungspflicht für Rettungsaktionen nach Geiselnahmen wurde durch alle Instanzen getrieben. Das VG Berlin hat seinerzeit einen Kostenerstattungsanspruch aus § 5 KonsularG verneint. OVG und BVerwG sahen das anders. In der Literatur wurde die Frage auch diskutiert (https://www.zaoerv.de/66_2006/66_2006_4_a_789_818.pdf). Also nichts was einfach so beiseite zu wischen ist. Außerdem ist es so, dass die Höhe des Forderungsbetrages ermessensfehlerfrei bestimmt sein muss.

Ich teile die Auffassung, dass die Beträge wohl moderat sind und man sich vielleicht unter moralischen Gesichtspunkten nicht aus Prinzip streiten sollte. Aber das ganze mit angeblich gesundem Menschenverstand abzutun, erscheint mir doch recht vermessen. Und warum sollte man Leute, die mit einem ernsthaften Anliegen kommen, aus der Kanzlei schmeißen? Vielleicht haben die Betreffenden ja tatsächlich derzeit das Geld nicht, weil sie unverschuldet im Lauf des Jahres in eine Notlage geraten sind. Nicht alles sind so drauf, wie der Mitforist, der sich über das Essen beschwert hat.