Übersicht Rückholflüge

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DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.137
1.561
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Sind die beiden Flüge aus KWI und RUH von LH gerade keine Rückholer?
 

Klagenfurter

Erfahrenes Mitglied
Ich nehme an, dass dies Rückholflüge sind, da der Flugverkehr sowohl nach Kuwait als auch Saudi-Arabien eingestellt ist. Für diese Flüge hat man einfach die Flugnummer der sonst üblichen Linienflüge genutzt. Dazu passt auch, dass die Flüge nicht die sonst übliche Verlängerung nach DMM bzw. BAH geflogen sind und RUH mit B744 statt der üblichen A333 bedient wurde. Für die Tage davor und danach werden RUH und KWI im Flugplan nicht angezeigt.
 

KevinHD

Erfahrenes Mitglied
05.07.2012
3.093
2.198
FFM
Die Regierung von NZ bittet die zurückgeholten Passagiere zur Kasse...

https://simpleflying.com/new-zealand-india-repatriation/?utm_source=email

Immerhin konsequent und fair dem Steuerzahler gegenüber. In Deutschland hat man im AA mit Herrn Maas offenbar aktuell kein Interesse daran, Tausende von Weltreisenden an den Kosten der Rückholflüge mit nur einem Euro zu beteiligen. Das darf der arbeitende Michel zu Hause übernehmen. Bin gespannt ob es überhaupt irgendwann Berichte über Rechnungen für die Flüge geben wird.

Und das obwohl man fast eine Vierrel Millionen Reisende zurück geholt hat:

In den vergangenen Wochen mussten unter der Ägide des Auswärtigen Amtes schließlich bereits mehr als 230.000 Deutsche aus dem Ausland zurückgeholt werden. „Das hätte ich zu Beginn so nicht gedacht“, sagte Maas.
 
Zuletzt bearbeitet:

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.160
689
jwd
Immerhin konsequent und fair dem Steuerzahler gegenüber. In Deutschland hat man im AA mit Herrn Maas offenbar aktuell kein Interesse daran, Tausende von Weltreisenden an den Kosten der Rückholflüge mit nur einem Euro zu beteiligen. Das darf der arbeitende Michel zu Hause übernehmen. Bin gespannt ob es überhaupt irgendwann Berichte über Rechnungen für die Flüge geben wird.

Und das obwohl man fast eine Vierrel Millionen Reisende zurück geholt hat:

In den vergangenen Wochen mussten unter der Ägide des Auswärtigen Amtes schließlich bereits mehr als 230.000 Deutsche aus dem Ausland zurückgeholt werden. „Das hätte ich zu Beginn so nicht gedacht“, sagte Maas.

Das Auswärtige Amt treibt die Kosten nicht ein. Dafür gibt es die Bundeskassen.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.610
11.851
CPT / DTM
In Deutschland hat man im AA mit Herrn Maas offenbar aktuell kein Interesse daran, Tausende von Weltreisenden an den Kosten der Rückholflüge mit nur einem Euro zu beteiligen. Das darf der arbeitende Michel zu Hause übernehmen. Bin gespannt ob es überhaupt irgendwann Berichte über Rechnungen für die Flüge geben wird.

Wie kommst Du denn darauf, dass es kein Interesse an einer Kostenumlage gibt???

Aktueller Bericht:

Kostenfrage klären
Das Auswärtige Amt will nach eigenen Angaben nun auch die Frage der Kostenerstattung für die Rückholaktionen in Angriff nehmen. Richtschnur sei weiterhin, dass sich die betroffenen Deutschen an der Finanzierung etwa in Höhe der Kosten eines Economy-Tickets beteiligen sollten.

Zunächst werde die Höhe der Gesamtkosten der Aktion ermittelt, so der Sprecher. Für die Maßnahme seien zunächst Haushaltsgelder in Höhe von 100 Millionen Euro eingeplant worden. Danach würden die Betroffenen über ihren Beitrag informiert. Berücksichtigt würden auch Zuschüsse der Europäischen Union, da bei einem Teil der Flüge auch Bürger anderer EU-Staaten mitgenommen wurden.

https://www.dw.com/de/rückholaktion-für-deutsche-urlauber-zunächst-beendet/a-53233933

Quelle: DW
 

KevinHD

Erfahrenes Mitglied
05.07.2012
3.093
2.198
FFM
Wie kommst Du denn darauf, dass es kein Interesse an einer Kostenumlage gibt???

Aktueller Bericht:



https://www.dw.com/de/rückholaktion-für-deutsche-urlauber-zunächst-beendet/a-53233933

Quelle: DW

Es gab vor ein paar Tagen eine Pressemeldung auf n-tv.de der Zufolge das Auswärtige Amt verlauten lies, man habe aktuell anderes zu tun als Rechnungen zu erstellen, es sei auch unklar ob man das zu einem späteren Zeitpunkt machen wolle. Auf die Schnelel finde ich diese Meldung aktuell nicht.
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.130
233
FRA
Damit würden sie sich über geltendes Recht (Konsulargesetz) hinwegsetzen.

Quote


Es muss niemand in Vorleistung treten. Allerdings werden die Betroffenen einen im Konsulargesetz festgeschriebenen Anteil der Kosten tragen müssen.

Unquote
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.610
11.851
CPT / DTM
Bevor wir auf die Passagierliste für einen Rückholflug aufgenommen wurden, musste eine Kostenübernahmeerklärung unterzeichnet werden.....
 

bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
2.402
134
BSL
Letzten Freitag war die Expertensitzung des CH Bundesrats wo über die Kosten referiert wurde. Kann man sich auf YouTube anschauen. Gesamtkosten bisher um die 20Mio CHF.

80% der effektiven Kosten wird an den Rückholer weitergegeben.

Kurzstrecke 400CHF
Mittelstrecke 800CHF
Langstrecke 1200CHF
Ultralangstrecke 1600CHF (Ozeanien)

Kein Schnäppchen aber in der Situation gerechtfertigt wie ich finde.
 

MAP

Aktives Mitglied
10.11.2011
121
20
Kiew
Damit würden sie sich über geltendes Recht (Konsulargesetz) hinwegsetzen.

Ich würde sagen §6(2) KonsG böte eine Möglichkeit auf die Eintreibung der Kosten zu verzichten. Dürfte bei der Menge an Personen ohnehin dauern bis jeder seinen Bescheid erhalten hat...
 

tarantula

Erfahrenes Mitglied
02.02.2011
2.509
2.238
Löhne
Ich hoffe nicht, dass man auf die Idee kommt die Kosten bei den Rückholern nicht geltend zu machen.

Es gibt keinerlei Grund die Allgemeinheit zahlen zu lassen. Ich will hier nicht das Wort Gerechtigkeit in den Mund nehmen, aber eine Gruppe hier zu bevorzugen gegenüber Menschen, die entweder überhaupt nicht mehr losgeflogen sind oder sich auf eigene Kosten ein neues Rückflugticket gekauft haben, wäre schon sehr schräg.

Was wird denn demnächst erwartet? Das man bei Erkrankung im Ausland auch kostenlos ausgeflogen wird?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.497
9.703
BRU
Es gibt keinerlei Grund die Allgemeinheit zahlen zu lassen. Ich will hier nicht das Wort Gerechtigkeit in den Mund nehmen, aber eine Gruppe hier zu bevorzugen gegenüber Menschen, die entweder überhaupt nicht mehr losgeflogen sind oder sich auf eigene Kosten ein neues Rückflugticket gekauft haben, wäre schon sehr schräg.

Man könnte höchstens argumentieren, dass all diejenigen, deren bezahlter Rückflug gecancelt wurde, die Airlines aber die Erstattung verweigern, den entsprechenden bezahlten Betrag abziehen dürfen und sich der Staat das dann von den Airlines zurückholen kann. Ob der Staat dann die von ihm selber propagierten Gutscheine akzeptiert :confused:

Leider in der Praxis wohl nicht umsetzbar, fände ich aber irgendwo fair….
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.610
11.851
CPT / DTM
Man könnte höchstens argumentieren, dass all diejenigen, deren bezahlter Rückflug gecancelt wurde, die Airlines aber die Erstattung verweigern, den entsprechenden bezahlten Betrag abziehen dürfen und sich der Staat das dann von den Airlines zurückholen kann. Ob der Staat dann die von ihm selber propagierten Gutscheine akzeptiert :confused:

Leider in der Praxis wohl nicht umsetzbar, fände ich aber irgendwo fair….

Habe gerade das Angebot für sieben verschieden Gutscheine (Rückflüge alle gecancelled!). Diese biete ich gerne Herrn Maas gegen die in § 6 KonsG geforderte Kostenübernahme an!
 
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ponyhofinsasse

Erfahrenes Mitglied
23.08.2017
3.211
15
So wie der Staat momentan die Fantastilliarden ausschüttet würde mich nichts mehr wundern. :eek:

Aber ich bin mir sicher die 230.000 zurück Geholten werden mit ca. 100.000.000 Euro insgesamt zur Kasse gebeten werden. :yes:


Der Preis von 435 Euro wäre auch angemessen für das Gebotene
und würde dem propagierten Preis eines Economy Tickets entsprechen

Minus den bereits bezahlten 99,99 Euro, versteht sich wohl von selbst
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.128
Ich würde sagen §6(2) KonsG böte eine Möglichkeit auf die Eintreibung der Kosten zu verzichten. Dürfte bei der Menge an Personen ohnehin dauern bis jeder seinen Bescheid erhalten hat...

§ 6 Abs. 2 KonsG lässt aber keinen generellen Verzicht zu, sondern ist nach dem Wortlaut an einer Einzelfallprüfung orientiert. Auch haushaltsrechtlich liegen hier nicht die Voraussetzungen vor, um auf eine Einziehung zu verzichten.

Die Personen- und Flugdaten dürften aus rueckholprogramm.de vorliegen. Wenn man das noch um den jeweiligen Erstattungsbetrag anreichert, dürfte sich die Anhörung nach § 28 VwVfG per Serienbrief generieren lassen. Dann vielleicht nicht alles auf einmal abschicken, sondern 10.000 - 20.000 Schreiben pro Woche, um die Rückläufe zu steuern.

Der personelle Aufwand für die Bearbeitung setzt danach ein. Es dürfte dann dem wesentlichen Inhalt nach drei Fallgruppen geben: 1. Empfänger reagiert nicht, 2. Brief kommt als unzustellbar zurück, 3. Empfänger erhebt Einwendungen bzw. macht Gründe nach § 6 Abs. 2 KonsG geltend. Das lässt sich aber mittels entsprechender Arbeitsanweisungen auch ganz gut standardisieren. Bei 1. geht der Bescheid raus, bei 2. eine EMA-Anfrage, Akte kommt erstmal auf den papiermäßigen oder virtuellen Stapel, nur 3. erfordert etwas mehr Aufwand. Die inhaltliche Bearbeitung ist hier nicht das Problem, sondern die Vorbereitung und vor allem die Personalverfügbarkeit, um das möglichst schnell durchzuziehen.

Man könnte höchstens argumentieren, dass all diejenigen, deren bezahlter Rückflug gecancelt wurde, die Airlines aber die Erstattung verweigern, den entsprechenden bezahlten Betrag abziehen dürfen und sich der Staat das dann von den Airlines zurückholen kann. Ob der Staat dann die von ihm selber propagierten Gutscheine akzeptiert :confused:

Leider in der Praxis wohl nicht umsetzbar, fände ich aber irgendwo fair….

Wurde IIRC in Österreich so ähnlich gehandhabt. Der Inhalt ist weg, aber ich meine, auf heimflug.austrian.com musste man ein SEPA-Mandat erteilen, wobei auch schon die Flugpreise benannt waren. Dort gab es auch eine Klausel, nach der für den Fall der Nichteinlösung der Lastschrift Ansprüche aus dem gecancelten Rückflug gegen die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter an die Republik Österreich abgetreten werden.