Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
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Hamburg
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Wer jetzt juckende Finger auf Grund der ab Juli international fliegenden Qantas hat, sollte wissen dass die 14 Tage Quarantäne bis auf weiteres bis 2022 bei Einreise bleibt.

Alan Joyce will wohl was vom Kuchen ab haben, mit tausenden Australiern die noch Übersee ausharren. Bisher läuft das meiste ja über Qatar und Singapore Airlines.
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
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3.288
FRA
Wer jetzt juckende Finger auf Grund der ab Juli international fliegenden Qantas hat, sollte wissen dass die 14 Tage Quarantäne bis auf weiteres bis 2022 bei Einreise bleibt.

Alan Joyce will wohl was vom Kuchen ab haben, mit tausenden Australiern die noch Übersee ausharren. Bisher läuft das meiste ja über Qatar und Singapore Airlines.

Und war da net noch was mit Impfausweis?
 

Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.876
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Hamburg
Und war da net noch was mit Impfausweis?
Ja, das soll wohl in Q3 vom Staat ausgerollt/implementiert werden.

Bis dahin, muss man wohl beim Check-in einen Impfnachweis für Qantas vorweisen. Der zählt in Australien eh nüschts. Die Bundesländer und Hotels wollen die 2000 bis 3000 AUD verdienen, inklusive ein bis 2 PCR Tests in Quarantäne, dien natürlich australische Zertifizierung haben ;).
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Radius bezieht sich ja vermutlich auf Luftlinie. Da brauchts ja fast einen Zirkel.

Die Kanzlerin stellt sich das so vor:

Bei der Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort sei nicht die genaue Adresse etwa in einer Großstadt wie Berlin gemeint, machte Merkel deutlich. Man fange nicht an, den Weg von Mitte nach Spandau oder Marzahn abzumessen, dies sei nicht praktikabel.
Quelle: bild.de

Wie dann aber gemessen werden soll: :confused:.

Was macht man in Städten oder Landkreisen, die an ein anderes Bundesland angrenzen? Gibt es dort dann womöglich Betretungsverbote?
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
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Die Kanzlerin stellt sich das so vor: Quelle: bild.de Wie dann aber gemessen werden soll: :confused:. Was macht man in Städten oder Landkreisen, die an ein anderes Bundesland angrenzen? Gibt es dort dann womöglich Betretungsverbote?

Leute es ist sicher kein Problem wenn man sich mal 20km statt 15km von seinem Wohnort entfernt. Es soll aber vermieden werden, dass teils hunderte Kilometer gefahren wird für einen Spaziergang im Schnee.
Eine Kontrolle ist sicher größtenteils unmöglich aber so kann man z.B. an touristischen Punkten, also da wo viele Personen zusammenkommen, recht einfach nach PKW Kennzeichen unterschieden werden und wenn dort viele Personen mit auswertigen Kennzeichen erscheinen, werden diese vielleicht doch mal kontrolliert.

Es ist keine neue Ansage. Bleibt zu Hause, erledigt die Dinge des täglichen Bedarfs und bleibt sonst von anderen Personen die nicht zum eigenen Hausstand gehören weg.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Leute es ist sicher kein Problem wenn man sich mal 20km statt 15km von seinem Wohnort entfernt.

Wenn eine Entfernung > 15 km verboten wird, hat man auch ein Problem, wenn man nach 20 km angehalten wird. Vielleicht gibt es dann einen mit dem erhobenen Zeigefinger, vielleicht aber auch eine OWi-Anzeige, bei der dann im Zweifel das Amtsgericht klären muss, wie die 15 km zu messen sind.

Der übliche Ablauf.
1.: Gerüchte
2.: Beschluss
3.: Die Zeitungen schreiben über "alles was beschlossen wurde"
4.: Unsicherheit und Fragen
5.: Noch mehr Unsicherheit
6.: Spekulationen
7.: (...)
8.: Verordnung erscheint mit zig Ausnahmen, alles halb so wild

Hier fehlt noch etwas.

Zwischen 1 und 2: Durchstechen von Wünschen, Vorstellungen, Vorgesprächen und Inhalten aus der laufenden Gesprächsrunde.

Nach 3: länderspezifische Abweichungen von 2.

Nach 8: Diskussionen über die Geltungsdauer von 2.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Na ja, es wird die nächsten Wochen auch wenige von Euch geben, die in LHR umsteigen müssen, man erwartet, dass BA, VS und co. den Flugplan bis Ende des neuerlichen harten Lockdowns in England stark zusammenstreichen.

ein Bekannter von mir möchte kommende Woche via LHR (Umstieg innerhalb von T5) nach Deutschland fliegen mit BA. Noch sind seine Flüge nicht storniert. Braucht er wohl einen Test für das Boarding? Er kommt aus einem Nicht-Risikogebiet.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.537
7.571
Wird denn mit den wohl kommenden Radiusbeschraenkungen auf 15 km ab einer Inzidenz von 200 auch die Anreise zum Airport verhindert?. Es heisst ja explizit keine Ausnahme fuer touristische Aktivitaeten/Reisen/Einkaeufe. Wuerde ja bedeuten beruflich darf ich zum Airport und fuer Urlaub nicht.

genau so interpretiere ich das. Gilt natürlich auch für andere Verkehrsmittel und für Grenzübergänge.
Mal eine vielleicht eher akademische rechtliche Frage: diese Verordnungen sind ja Landesrecht? Kann ein Einwohner aus Bundesland A, der weniger als 15 km von der Grenze zu Bundesland B wohnt, rechtskonform nach Bundesland B und von dort ggfs. mehr als 15 km weiterfahren, oder verstößt er damit gegen Gesetze von Bundesland A oder auch B?
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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6.129
Da werden sicherlich auch wieder die Oberverwaltungsgerichte bemüht. Der angebliche Schutzzweck dieser Regelung wird nämlich schon dadurch ad absurdum geführt, dass man auch weiterhin den Flughafen aufsuchen darf, wenn dieser max. 15 km entfernt liegt.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Zuletzt bearbeitet:

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Da werden sicherlich auch wieder die Oberverwaltungsgerichte bemüht. Der angebliche Schutzzweck dieser Regelung wird nämlich schon dadurch ad absurdum geführt, dass man auch weiterhin den Flughafen aufsuchen darf, wenn dieser max. 15 km entfernt liegt.

was ist an Flughäfen so besonders gefährlich (bzgl. COVID-19), dass man sie mit einem Zusatzverbot belegen müsste?
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
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mal was Positives: Japaner und Südkoreaner dürfen seit 01.01.2021 offenbar wieder uneingeschränkt nach Deutschland einreisen:

https://japan.diplo.de/ja-de/aktuelles/-/2430934
https://seoul.diplo.de/kr-de/service/-/2364302

(nicht dass ich jetzt einen großen Ansturm erwarten würde...)

(hat sich die Bundesregierung wohl heimlich, still und leise von der Reziprozität verabschiedet)

Danke für die Info, das ist mir völlig entgangen. Dann hätte ich mir den ganzen Papierkram (Einladung, Erklärung zur Beziehung, Nachweis über vorherige Treffen) für die geplante Einreise meiner Freundin ja sparen können. Naja, besser so als andersrum. :D

Das FAQ beim BMI wurde übrigens auch bereits entsprechend aktualisiert:

Ab dem 1. Januar 2021 sind unbeschränkte Einreisen nach Deutschland für die Gebietsansässigen folgender Staaten möglich:
  • Australien
  • Japan
  • Neuseeland
  • Singapur
  • Südkorea
  • Thailand
Darüber hinaus soll diese Liste um die Staaten

  • China
  • SVZ der VR China Hong Kong und Macau
erweitert werden, sobald die gegenseitige Einreisemöglichkeit festgestellt wird.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/...rungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html
 
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kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
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Der angebliche Schutzzweck dieser Regelung wird nämlich schon dadurch ad absurdum geführt, dass man auch weiterhin den Flughafen aufsuchen darf, wenn dieser max. 15 km entfernt liegt.

Aber darf man dann dort auch abfliegen? Schließlich entfernt man sich damit ja um weit mehr als 15km? Wird diesbezüglich zwischen innerdeutschen und internationalen Flügen unterschieden?
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.537
7.571
aus beruflichen Gründen darf man weiterhin fliegen.
Reine Urlaubsreisen müssten zumindest mit ausländischen Fluggesellschaften nicht verboten sein, da ja an Bord nicht mehr deutsches Recht gilt und am Zielort auch nicht.
 

Hydro

Aktives Mitglied
15.09.2019
164
2
Danke für die Info, das ist mir völlig entgangen. Dann hätte ich mir den ganzen Papierkram (Einladung, Erklärung zur Beziehung, Nachweis über vorherige Treffen) für die geplante Einreise meiner Freundin ja sparen können. Naja, besser so als andersrum. :D

Sei froh, dass du's gemacht hast. An der Grenze wird immer noch sehr ausführlich kontrolliert, selbst erlebt bei der Einreise aus Singapur (die eigentlich auf völlig frei sein sollte). Der Beamte am Checkpoint hat stets weites Ermessen.
 
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Axwell D

Erfahrenes Mitglied
14.06.2019
1.032
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CGN
Eine Kontrolle ist sicher größtenteils unmöglich aber so kann man z.B. an touristischen Punkten, also da wo viele Personen zusammenkommen, recht einfach nach PKW Kennzeichen unterschieden werden und wenn dort viele Personen mit auswertigen Kennzeichen erscheinen, werden diese vielleicht doch mal kontrolliert.

Naja nur an anhand eines PKW-Kennzeichens kann man keinen Personen den Zutritt verweigern, geschweige denn wissen woher jemand kommt. Das Kennzeichen sagt lediglich aus, wo der Wagen das erste Mal vom Fahrzeughalter zugelassen wurde. Man kann ja auch in Ort A in Bundesland A den Wagen angemeldet haben vor zig Jahren, aber mittlerweile in Ort B in Bundesland B wohnen. Das Auto wurde dann in Ort B neu umgemeldet, behält aber das Kennzeichen aus Ort A. Dies ist seit 2015 ohne besondere Umstände einfach so möglich.
 
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WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.245
936
Aber darf man dann dort auch abfliegen? Schließlich entfernt man sich damit ja um weit mehr als 15km? Wird diesbezüglich zwischen innerdeutschen und internationalen Flügen unterschieden?
Fliegen darfst Du, aber maximal bis 45000 Fuß über Deinem Wohnort kreisen. :doh:
 
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herward1

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
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Was ist denn nun mit der Quarantäneanordnung, die das OVG Münster für NRW gekippt hat ? Ist dieses Urteil durch Mutti's Machtwort nun hinfällig, oder ist/bleibt NRW quarantänefrei ?
 

cpn1980

Aktives Mitglied
22.01.2012
157
15
Ich hab eigentlich vor Anfang März nach Mauritius zu fliegen. Muss ich nun bei Wiedereinreise in Quarantäne? Mauritius ist ja kein Risikogebiet und der Transit in Dubai ist <4h. Ich gehe davon aus, dass ich keinen PCR Test in Dubai machen muss, aber einen vor Abreise auf Mauritius oder?

Spannend wird dann natürlich auch die Anfahrt zum Flughafen, der nächste Flughafen wäre 10km entfernt, die idealste aber ca 120km.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.013
3.212
CGN
Ich hab eigentlich vor Anfang März nach Mauritius zu fliegen. Muss ich nun bei Wiedereinreise in Quarantäne? Mauritius ist ja kein Risikogebiet und der Transit in Dubai ist <4h. Ich gehe davon aus, dass ich keinen PCR Test in Dubai machen muss, aber einen vor Abreise auf Mauritius oder?

Spannend wird dann natürlich auch die Anfahrt zum Flughafen, der nächste Flughafen wäre 10km entfernt, die idealste aber ca 120km.
Was im März sein wird, weiß jetzt kein Mensch.