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Naja nur an anhand eines PKW-Kennzeichens kann man keinen Personen den Zutritt verweigern, geschweige denn wissen woher jemand kommt. Das Kennzeichen sagt lediglich aus, wo der Wagen das erste Mal vom Fahrzeughalter zugelassen wurde. Man kann ja auch in Ort A in Bundesland A den Wagen angemeldet haben vor zig Jahren, aber mittlerweile in Ort B in Bundesland B wohnen. Das Auto wurde dann in Ort B neu umgemeldet, behält aber das Kennzeichen aus Ort A. Dies ist seit 2015 ohne besondere Umstände einfach so möglich.
Das ist doch völlig klar, mein Auto hat auch das Kennzeichen meines früheren Wohnortes, weil dies günstiger war bei der Ummeldung. Dir ist aber sicher klar was ich damit sagen wollte. Wenn an einem Wochenende im Harz hunderte oder tausende Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen unterwegs sind, dann könnte man da gezielt nach kontrollieren. Eine Liste der Landkreise die über dem Wert von 200 liegen sollten die Behörden ja recht einfach erstellen können. Das sich Jemand zum kontrollieren des Wohnortes auf den Brocken stellt denke ich eher nicht.