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Commerzbank Comdirect Sammelthread

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herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.287
905
Oberfranken
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Ich gebe bei der Kündigung kein neues Konto ab will das Geld vorher komplett wegüberweisen auf 0
Kontoauszug auf per Post umstellen vorher
Normalerweise gebe ich auch kein anderes Giro bei Kündigung an, aber ich wurde nach meiner Kündigung von der CoBa angerufen und angeblich muss ein Konto für die Überweisung des Restguthabens eingegeben werden, sonst kann die Kündigung im System nicht durchgeführt werden. Ich hatte gesagt, dass mein Giro auf Null ist , aber die Mitarbeiterin hat mir das Märchen erzählt, dass nur so gekündigt werden kann. Ich hatte gesagt, dass ich ein Sparkonto angebe und sie meine, das ist OK. Damals hatte ich leider dennoch ein Giro angegeben und mir wurden 0,09€ für die letzte SMS-TAN abgebucht, natürlich ohne SEPA-LS Vereinbarung. Porto wurde mir nicht abgebucht, da bei meinem Giro Auszüge per Post gratis waren. Da die 0,09€ tatsächlich berechtigt waren, habe ich nichts zurückbuchen lassen. Ich hätte damals wirklich ein Sparkonto angeben sollen, dann wäre die LS automatisch zurückgegangen. Wenn dann eine freche Mahnung kommt, einen deutlichen Widerspruch schreiben sollen.
 

BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.603
Oberpfalz
Hätte nix daran geändert, dass du die 0,09 € zahlen hättest müssen. Aber wohl nicht die Mahngebühren/Rücklastschriftgebühren, schließlich war es ja keine erlaubte Lastschrift. Rein rechtlich müssten sie das anders lösen, da sie ja kein Mandat fürs Abbuchen haben.
Ich habe die teure SMS TAN nie genutzt, da ich Photo TAN/Photo TAN Push verwendet habe.
Bei mir wollten sie auch eine IBAN haben. Ich hab mir ehrlich gesagt nichts dabei gedacht.
Auf per Post umstellen ging damals (Ende März) noch nicht oder ich habe einfach die Option dazu übersehen
Bin ehrlich gesagt ziemlich froh, vom Saftladen CoBa endlich weg zu sein.
 
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herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.287
905
Oberfranken
Hätte nix daran geändert, dass du die 0,09 € zahlen hättest müssen. Aber wohl nicht die Mahngebühren/Rücklastschriftgebühren, schließlich war es ja keine erlaubte Lastschrift. Rein rechtlich müssten sie das anders lösen, da sie ja kein Mandat fürs Abbuchen haben.
Ich habe die teure SMS TAN nie genutzt, da ich Photo TAN/Photo TAN Push verwendet habe.
Bei mir wollten sie auch eine IBAN haben. Ich hab mir ehrlich gesagt nichts dabei gedacht.
Auf per Post umstellen ging damals (Ende März) noch nicht oder ich habe einfach die Option dazu übersehen
Bin ehrlich gesagt ziemlich froh, vom Saftladen CoBa endlich weg zu sein.
Ja, die evtl. Mahnkosten bei einer Rücklastschrift hätte ich nicht zahlen müssen, da die LS nicht vereinbart war. Die SMS-TAN habe ich nur 2-3mal genutzt, weil ich damals noch kein Smartphone hatte. Einen Monat nach der Kündigung hatte ich eines angeschafft.
Ich bin auch froh, dass ich von denen weg bin. :cool:
Beitrag automatisch zusammengeführt:

So Leute, was soll man also [im legalen Rahmen] machen, damit Coba einem von selbst aus kündigt?
;)
Hmm, ein Kunde hat angeblich mal in den Verwendungszweck einer Überweisung "Waffenfähiges Plutonium" geschrieben. :ROFLMAO:
Dann wurde er gekündigt. Ich weiß leider nicht mehr, ob es die CoBa oder eine andere Bank war.:eek:
 
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mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
2.880
1.293
Ja, die evtl. Mahnkosten bei einer Rücklastschrift hätte ich nicht zahlen müssen, da die LS nicht vereinbart war. Die SMS-TAN habe ich nur 2-3mal genutzt, weil ich damals noch kein Smartphone hatte. Einen Monat nach der Kündigung hatte ich eines angeschafft.
Ich bin auch froh, dass ich von denen weg bin. :cool:
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Hmm, ein Kunde hat angeblich mal in den Verwendungszweck einer Überweisung "Waffenfähiges Plutonium" geschrieben. :ROFLMAO:
Dann wurde er gekündigt. Ich weiß leider nicht mehr, ob es die CoBa oder eine andere Bank war.:eek:
Das war meiner Erinnerung nach die CoBa! Es könnte aber auch die CoDi gewesen sein. Jedenfalls hat sich der Kunde dann in diversen Internetforen bitter beklagt, dass die Bank keinen Humor habe und er nicht einmal mit seinen Freunden einen Joke machen kann!
Daraufhin wollten einige Damen gerne Überweisungen mit dem Verwendungszweck "sexuelle Gefälligkeiten" erhalten.
Ob dies dann von Nutzern getestet wurde, weiß ich nicht!:oops:
 

BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.603
Oberpfalz
War es nicht so, dass derjenige dieses "Waffenplutonium" erhalten hat, weil ihm ein Freund einen Scherz gespielt hat? In dem Fall finde ich es schon so naja. Wenn man jemanden nicht mag und will, dass er kein Konto bei Bank X mehr hat, kann er einfach 0,01 € mit einen solchen Verwendungszweck senden und weg ist das Konto... Und bei solchen Sachen ist es ja nicht nur bei CoBa/CoDi so. Eigentlich bei jeder Bank.
Häufige Bargeldtransaktionen, insbesondere in kurzen Zeiträumen hintereinander (z.B 3 Barabhebungen à 100 € am selben Abend) sollen auch schon zu Kündigungen geführt haben
 

Hammett

Erfahrenes Mitglied
06.02.2010
996
391
CGN
comdirect setzt die Änderungen die ab morgen gelten sollten aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes BGH aus. Gerade in der Postbox gewesen.

edit: natürlich nur der BGH :D
 
Zuletzt bearbeitet:

mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
2.880
1.293
War es nicht "nur" der BGH?
Ja, war nur der BGH! Das Bundesverfassungsgericht hat diese Woche ein ganz anderes und viel weitreichenderes Urteil gesprochen. Und vor allem eines, dass wir noch im Laufe dieses Jahres und je nach Macht und Einfluss bzw. den Wahlergebnissen der Grünen in den nächsten Jahren schmerzhaft und dauerhaft im Geldbeutel spüren werden!:idea:
 
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Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.382
1.539
Da stimme ich dir zwar zu (Koffer für die Richtung Schweiz schon gekauft), aber das hat ja jetzt nicht gerade was mit der CoBa zu tun ;D
 

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36

Informationen zu Ihrem Girokonto​


Sehr geehrter Herr ...,

wir hatten Sie in den letzten Wochen in der Postbox darüber informiert, dass wir Ihnen das comdirect Girokonto ab dem 01.05.2021 mit neuen Leistungen, Karten und Preisen anbieten.

Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung vom 27. April 2021 mit dem Vertragsänderungsmechanismus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Kreditinstituts befasst.

comdirect wird die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und im Anschluss eine Bewertung vornehmen. Vor diesem Hintergrund werden wir die für den 01.05.2021 geplanten Umsetzungen des neuen Kontomodells zunächst aussetzen. Ihre Kontoverbindung wird bis auf Weiteres unter den Ihnen bekannten Bedingungen weitergeführt.

Die Entscheidungsgründe des Urteils werden nach der beim Bundesgerichtshof geübten Praxis regelmäßig erst einige Wochen nach der Verkündung des Urteils veröffentlicht.

Ihre neue kostenlose Bankkarte (Visa-Debitkarte), die Sie in den letzten Wochen postalisch erhalten haben, können Sie selbstverständlich weiterhin nutzen.

Wir bitten Sie für die entstandenen Unannehmlichkeiten um Entschuldigung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre comdirect

Eine wirklich gute Entscheidung vom BGH.
 

Aladin

Erfahrenes Mitglied
03.03.2020
3.218
3.187
Chersonesus Cimbrica
Eine wirklich gute Entscheidung vom BGH.
Stimmt. (y)

Sieht die Comdirect vermutlich ganz anders. Denn das Urteil verhindert vorläufig die erwarteten Mehreinnahmen und Kostensenkungen, bringt aber die wegen den verschlechterten Konditionen zu den Wettbewerbern migrierten Kunden nicht zurück.

Und es bedeutet für den Wettbewerb einen Punktgewinn von der Seitenlinie aus, denn die können jetzt bei geplanten Veränderungen alles richtig machen und ersparen sich die Fettnäpfchen, die die Comdirect mit Pauken und Trompeten für sich gesucht und gefunden hat.
 

mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
2.880
1.293
So, ist es das?
Die Preiserhöhungen werden in Zukunft trotzdem durchgesetzt und werden wegen den enorm höheren Aufwand sicherlich nicht niedriger ausfallen.

Gilt das Urteil eigentlich auch für PayPal und Konsorten?
Ich weis auch nicht, ob dies aus Kundensicht gut war. Es wird wohl noch mehr Formukare und Mails geben. Die Banken werden die Kosten einpreisen. Und ich befürchte, das dann die "Unsitte" der "Hausbankmodelle" und das "Verstecken" der Zusatzeinnahmen unter "Buchungskosten" eher zunehmen wird. Also auf ersten Blick zwar ein Fortschritt für die Kunden. Ob es aber nicht durch steigende Intransparenz und noch kräftigere Preiserhöhungen letzlich den gegenteiligen Effekt zulasten des Kunden auslösen wird, würde ich nicht ausschließen!:idea:
 

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
So, ist es das?
Die Preiserhöhungen werden in Zukunft trotzdem durchgesetzt und werden wegen den enorm höheren Aufwand sicherlich nicht niedriger ausfallen.

Gilt das Urteil eigentlich auch für PayPal und Konsorten?

Die technische Umsetzung wird denke ich relativ einfach werden und zu keinen erhöhten Mehrkosten führen. Es erscheint einfach nach dem Login zum Online Banking eine Seite in der man den neuen AGB und PLV zustimmen kann mit einer TAN.

Bisher hatten die Banken es relativ einfach, man verkündet zum nächstmöglichen gesetzlichen Zeitpunkt eine Änderung der AGB und des PLV in der Postbox im Online Banking. Sicherlich nehmen dies viele Kunden wahrscheinlich gar nicht wahr und kaum einer widerspricht dem, die Banken konnten davon ausgehen das die Änderung der AGB und des PLV zu kaum einen Kundenschwund führt. Das Ergebnis sieht man nachfolgend, in meiner comdirect Postbox fanden sich alle paar Monate Änderungen der AGB und des PLV.

Nachricht vom 11.07.2019: Änderungen AGB und PLV ab 14.09.2019
Nachricht vom 16.01.2020: Änderungen AGB und PLV ab 17.01.2020 & 17.03.2020
Nachricht vom 17.02.2020: Änderungen AGB und PLV ab 17.04.2020
Nachricht vom 14.12.2020: Änderungen PLV ab 14.12.2020 & 14.02.2021
Nachricht vom 24.02.2021: Änderungen AGB und PLV ab 01.05.2021
Nachricht vom 01.02.2021: Änderung AGB und PLV zum 01.04.2021

Zukünftig wird sich sicherlich ein anderes Bild abzeichnen. Bei jeder Änderung der AGB wird der ein oder andere Kunde, sicherlich auch so manch gewinnbringender lukrativer Kunde, wie bisher die Änderung der AGB und des PLV "verschlafen". Um einen solchen Kundenschwund zu verhindern, erwarte ich im Vergleich zu bisher eine längere vorlauffrist zwischen der Verkündung der AGB und des PLV und dem Zeitpunkt ab wann diese gelten.

Wegen dem damit einhergehenden Kundenschwund und möglichen Verlust, werden es sich die Banken zukünftig sicherlich zweimal überlegen ob man bereits neue AGB und PLV benötigt und nicht alle paar Monate neue verkünden.

Ich gehe auch davon aus, das durch die notwendige aktive Zustimmung zur einer nicht unbedingt gewollten Bereinigung der nicht aktiv genutzten Konten führt. Diese Karteileichen konnte man bisher in den Geschäftszahlen noch als vorhandene Kunden angeben, zukünftig entfallen diesen. Ich denke das ist sicherlich auch nicht im Interesse aller Banken.
 

mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
2.880
1.293
Die technische Umsetzung wird denke ich relativ einfach werden und zu keinen erhöhten Mehrkosten führen. Es erscheint einfach nach dem Login zum Online Banking eine Seite in der man den neuen AGB und PLV zustimmen kann mit einer TAN.

Bisher hatten die Banken es relativ einfach, man verkündet zum nächstmöglichen gesetzlichen Zeitpunkt eine Änderung der AGB und des PLV in der Postbox im Online Banking. Sicherlich nehmen dies viele Kunden wahrscheinlich gar nicht wahr und kaum einer widerspricht dem, die Banken konnten davon ausgehen das die Änderung der AGB und des PLV zu kaum einen Kundenschwund führt. Das Ergebnis sieht man nachfolgend, in meiner comdirect Postbox fanden sich alle paar Monate Änderungen der AGB und des PLV.

Nachricht vom 11.07.2019: Änderungen AGB und PLV ab 14.09.2019
Nachricht vom 16.01.2020: Änderungen AGB und PLV ab 17.01.2020 & 17.03.2020
Nachricht vom 17.02.2020: Änderungen AGB und PLV ab 17.04.2020
Nachricht vom 14.12.2020: Änderungen PLV ab 14.12.2020 & 14.02.2021
Nachricht vom 24.02.2021: Änderungen AGB und PLV ab 01.05.2021
Nachricht vom 01.02.2021: Änderung AGB und PLV zum 01.04.2021

Zukünftig wird sich sicherlich ein anderes Bild abzeichnen. Bei jeder Änderung der AGB wird der ein oder andere Kunde, sicherlich auch so manch gewinnbringender lukrativer Kunde, wie bisher die Änderung der AGB und des PLV "verschlafen". Um einen solchen Kundenschwund zu verhindern, erwarte ich im Vergleich zu bisher eine längere vorlauffrist zwischen der Verkündung der AGB und des PLV und dem Zeitpunkt ab wann diese gelten.

Wegen dem damit einhergehenden Kundenschwund und möglichen Verlust, werden es sich die Banken zukünftig sicherlich zweimal überlegen ob man bereits neue AGB und PLV benötigt und nicht alle paar Monate neue verkünden.

Ich gehe auch davon aus, das durch die notwendige aktive Zustimmung zur einer nicht unbedingt gewollten Bereinigung der nicht aktiv genutzten Konten führt. Diese Karteileichen konnte man bisher in den Geschäftszahlen noch als vorhandene Kunden angeben, zukünftig entfallen diesen. Ich denke das ist sicherlich auch nicht im Interesse aller Banken.
Nun ja. Bei der technischen Umsetzung bin ich bei dir! Diese Lösung wäre wohl die einfachste! Ob es zu Kundenschwund füher, wird man sehen!
 

Noc

Erfahrenes Mitglied
18.09.2018
453
842
Bayreuth
Es ist ein Mehraufwand, aber das wird so laufen...

Kunden bekommen ein Schreiben mit Änderungen und der Bitte um Unterschrift. --> Keine Reaktion Noch 1 - 2 weitere Schreiben, wenn dann immer noch keine Reaktion. Kontokündigung.

Ich sehe jetzt nicht den Gewinn für Verbraucher.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.270
21.671
MUC
Es ist ein Mehraufwand, aber das wird so laufen...

Kunden bekommen ein Schreiben mit Änderungen und der Bitte um Unterschrift. --> Keine Reaktion Noch 1 - 2 weitere Schreiben, wenn dann immer noch keine Reaktion. Kontokündigung.

Ich sehe jetzt nicht den Gewinn für Verbraucher.
Ich sehr wohl. Wenn die Quote der zustimmenden Kunden gering ist, wird die Bank sich es zweimal überlegen, ob sie wirklich alle Kunden, die die Zustimmung verwehrt haben, zwangsweise kündigen will, oder vielleicht doch nochmal die AGB überarbeiten möchte. Ich denke auch, dass mit notwendigen aktiven Zustimmung des Kunden die Hemmschwelle der Bank steigt, die AGBs / Preise zum Nachteil des Kunden zu ändern. Ich begrüße dieses Urteil ausdrücklich, da ich die Rechtmäßigkeit einseitiger Vertragsänderungen noch nie ganz nachvollziehen konnte.
 

houruian

Erfahrenes Mitglied
07.08.2018
575
297
EAP
Ich sehr wohl. Wenn die Quote der zustimmenden Kunden gering ist, wird die Bank sich es zweimal überlegen, ob sie wirklich alle Kunden, die die Zustimmung verwehrt haben, zwangsweise kündigen will, oder vielleicht doch nochmal die AGB überarbeiten möchte. Ich denke auch, dass mit notwendigen aktiven Zustimmung des Kunden die Hemmschwelle der Bank steigt, die AGBs / Preise zum Nachteil des Kunden zu ändern.
Wenn die zwei Bankmitarbeiter hier im Forum den Vorteil für den Verbraucher nicht sehen, dann ist es ein sicheres Zeichen dafür, dass es Einen gibt.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.387
881
Es ist ein Mehraufwand, aber das wird so laufen...

Kunden bekommen ein Schreiben mit Änderungen und der Bitte um Unterschrift. --> Keine Reaktion Noch 1 - 2 weitere Schreiben, wenn dann immer noch keine Reaktion. Kontokündigung.

Ich sehe jetzt nicht den Gewinn für Verbraucher.
So hatte ich mir das auch vorgestellt.
Die technische Umsetzung wird denke ich relativ einfach werden und zu keinen erhöhten Mehrkosten führen. Es erscheint einfach nach dem Login zum Online Banking eine Seite in der man den neuen AGB und PLV zustimmen kann mit einer TAN.

...

Wegen dem damit einhergehenden Kundenschwund und möglichen Verlust, werden es sich die Banken zukünftig sicherlich zweimal überlegen ob man bereits neue AGB und PLV benötigt und nicht alle paar Monate neue verkünden.
Ja, hast recht.
Wenn das Urteil die technische Umsetzung so zulässt, wie du das schreibst, ist es tatsächlich einfach umzusetzen. An diese Möglichkeit habe ich gar nicht gedacht.
Kann mir aber vorstellen, dass das bei 95% aller Kunden so läuft wie bei den Cookies.

Es wird halt zugestimmt, obwohl man es nicht gelesen hat.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich sehr wohl. Wenn die Quote der zustimmenden Kunden gering ist, wird die Bank sich es zweimal überlegen, ob sie wirklich alle Kunden, die die Zustimmung verwehrt haben, zwangsweise kündigen will, oder vielleicht doch nochmal die AGB überarbeiten möchte. Ich denke auch, dass mit notwendigen aktiven Zustimmung des Kunden die Hemmschwelle der Bank steigt, die AGBs / Preise zum Nachteil des Kunden zu ändern. Ich begrüße dieses Urteil ausdrücklich, da ich die Rechtmäßigkeit einseitiger Vertragsänderungen noch nie ganz nachvollziehen konnte.
Tja, bei den Negativzinsen muss man ja auch zustimmen und da hat es sich bisher keine Bank anders überlegt. Und da ist ja dann nichts einseitig.
In Düsseldorf eskaliert es wohl gerade.

Bin selbst Comdirect-Kunde.
Also ich habe da keine Hoffnung, dass die es einfach gut sein lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Reaktionen: Kartenzahler007

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Es ist ein Mehraufwand, aber das wird so laufen...

Kunden bekommen ein Schreiben mit Änderungen und der Bitte um Unterschrift. --> Keine Reaktion Noch 1 - 2 weitere Schreiben, wenn dann immer noch keine Reaktion. Kontokündigung.

Ich sehe jetzt nicht den Gewinn für Verbraucher.

Ich schon: man muss dann nicht proaktiv kündigen. Gewonnene Lebenszeit.
 

ghosthunter

Erfahrenes Mitglied
01.10.2017
1.548
284
Köln
Ich schon: man muss dann nicht proaktiv kündigen. Gewonnene Lebenszeit.
Sehe ich auch als Vorteil, bei der Comdirect hätte man schließlich aktiv die Kreditkarte kündigen müssen, um die hohen Gebühren zu vermeiden. Neu müsste man eben nichts aktiv tun und die Kreditkarte wird dann automatisch irgendwann von der Comdirect gekündigt, wenn man nicht zustimmt.

Durchaus eine Erleichterung, falls man Spielzeugkonten bei Änderungen loswerden will.
 

Thorror

Aktives Mitglied
15.02.2021
112
59
Stimmt. (y)

Sieht die Comdirect vermutlich ganz anders. Denn das Urteil verhindert vorläufig die erwarteten Mehreinnahmen und Kostensenkungen, bringt aber die wegen den verschlechterten Konditionen zu den Wettbewerbern migrierten Kunden nicht zurück.
Zu einem gewissen Teil sicherlich, aber ich denke zu einem anderen Teil wird es schon Erfolg gehabt haben. Man kann wohl sicher sein, dass die meisten bereits ihre Credit gekündigt haben und auch andere Leute, die das Konto eh nicht mehr genutzt haben, gleich das Konto gekündigt haben. Eine gewisse Ausmistung hat also stattgefunden.
 

ghosthunter

Erfahrenes Mitglied
01.10.2017
1.548
284
Köln
Ich hoffe ja, dass man die 1 € Gebühr für Echtzeitüberweisungen nochmal überdenkt. Aber wahrscheinlich bleibt das nur ein Traum.
 

BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.603
Oberpfalz
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Ich glaube nicht, dass sie das überdenken. Ich hoffe immer noch, dass die EU da irgendwann regulierend eingreift und dieser Abzockerei einen Riegel vorschiebt.
Mir würde so eine Regelung ja schon reichen:
- SEPA Instant muss sowohl aktiv (ausgehend) als auch passiv (eingehend) angeboten werden (wichtig für ING, DKB, Consorsbank, Solarisbank Reseller usw.)
- Passiv darf nicht mehr kosten als ein normaler Überweisungseingang
- Aktiv maximal 0,25 € Aufpreis pro Überweisung (Grüße insbes. an CoBa/CoDi, Norisbank und 1822direkt)

Ich glaub einfach nicht, dass es wirklich soo viel Mehrkosten gibt bei SEPA ICT. War nicht mal die Rede von 0,002 € Transaktionsgebühr, die von irgendeiner Stelle erhoben wird? Klar, es muss eine Infrastruktur bereitgehalten werden, welche dazu in der Lage ist, 24/7/365 innerhalb von 15-20 Sekunden eine Überweisung auszuführen, das kostet auch was, aber 1 € wird dadurch nicht gerechtfertigt.
 
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Reaktionen: Xer0 und AJ44