Ersatzbeförderung 2.0: Mit dem Jet ans Ziel (Klage am LG Düsseldorf)

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StefanR

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
536
246
Planet Earth
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Ist ja nun wirklich nicht so, als ob es manchmal bei schwierigen Fällen vorkommt, sondern Airlines verweigern mit System vertraglich geschuldete Leistungen

Und das ist das unfaire daran - sie kommen oft damit durch :-( .
Daher sollte niemand ein schlechtes Gewissen haben, sich nach einmaligem freundlichen Nachfragen bezüglich der zuständigen Kompensation direkt bei der Airline umgehend einen Anwalt zu nehmen.
 
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Vliege

Neues Mitglied
19.06.2019
20
4
MUC
@sweet
Der Vertragspartner hält sich an geltendes Recht, wenn er dem Antrag des Geschädigten stattgibt und seine Verpflichtungen erfüllt.
Genau das geschieht in den weit überwiegenden Fällen - auch wenn du beharrlich widersprichst (ohne das je substantiiert zu haben!).
Worauf stützt du denn deine gegenteiligen Behauptungen?

Ich halte mal die omnipräsente Erfolgsquote der einschlägigen LegalTechs von ~98% (!) dagegen, wovon der geringste Teil wohl kostenrangig erstritten wird sondern vielmehr auf dem Wege einer schlichten Einrede und Zahlungsaufforderung endet.
Man kann natürlich auch einen Anwalt bemühen, wenn die Kollegen die Klobrille nicht runterklappen - mit "Gewissen" hat das nichts zu tun.
Offenbar haben ja die entsprechenden Dienstleister kein schlechtes Gewissen mit der Schaffung eines Szenarios, in dem der Verbraucher ohne ihre Unterstützung der totalen Willkür ausgeliefert ist?
 
Zuletzt bearbeitet:

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.105
990
CGN
Genau das geschieht in den weit überwiegenden Fällen - auch wenn du beharrlich widersprichst (ohne das je substantiiert zu haben!).

Bereits die Definition von "überwiegender Teil der Fälle" ist nicht so meins.

Wenn 1000 Leute einen Joghurt kaufen, dann (so ist zumindest mein Selbstverständnis als Unternehmer, wenn auch weder im Joghurt- noch im Luftfahrt-Geschäft) plane ich auch so, dass 1000 Leute den gewünschten Joghurt bekommen.

Und wenn - entgegen meiner Planung - in einem von hundert Fällen kein, kein geniessbarer oder der falsche Joghurt in dem Becher drin ist, dann ist das eine Ausnahme und dann wäre mein Anspruch, dass "der überwiegende Teil" derartiger Reklamationen zufriedenstellend bearbeitet wird. Bei 500 Joghurts sind das also 5 Reklamationen, und wenn davon drei am Ende sagen "ist gut ausgegangen", dann ist das okay, mehr ist auch nicht machbar, weil man ja die Ursachen dieser 5 Pannen nicht wirklich vorhersehen kann.

Jetzt ändere ich aber meine Produktion: Mein Anspruch ist nicht mehr, dass 1000 Kunden den Joghurt bekommen, den sie gekauft haben. Sondern ich kalkuliere bewusst ein, dass 13% der Kunden beim Öffnen des Deckels eine andere Sorte vorfinden, weil beim Verpacken was schiefgegangen ist. Oder B-Ware, wo durch unsachgemäßen Transport die Frucht schon zur Hälfte unter-geschüttelt ist. Oder auch mal gar keinen Joghurt, aber dafür einen Gutschein für einen Ersatzjoghurt. Solange der Grossteil der Kunden dafür Verständnis hat und meine Marke nicht drunter leidet, kann das ja funktionieren.

Dann reden wir auf 500 Joghurtbecher aber nicht mehr von 5 nicht vorhersehbaren Pannen, sondern von 65 bewusst eingeplanter Produktfehler. Und dann muss doch auch der Anspruch ein anderer sein, für diese 65 in Kauf genommenen Fehlproduktionen sollte dann doch wieder erneut das Ziel sein, die auch erstmal regulär "alle" glücklich zu bekommenn. Und erst da, wo das nicht klappt, kann man dann von Einzelfall-Pannen reden, bei denen man "den überwiegenden Teil" der Kunden zufrieden bekommt.


Worauf stützt du denn deine gegenteiligen Behauptungen?

Berichte anderer Forsten. Eigene Erfahrungen. Oder auch die Tatsache, dass es überhaupt

mal die omnipräsente Erfolgsquote der einschlägigen LegalTechs von ~98% (!) dagegeni (..) die entsprechenden Dienstleister

eine ganze Branche von "Helfern" gibt. Die wäre doch gar nicht entstanden, wenn die Airlines ihren Job (dazu gehört auch die Abwicklung von eingeplanten Produktionsfehlern) ordentlich machen würde.
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.397
645
Zum Gepaeck:
ich wuerde davon ausgehen, das dieses nur angenommen, aber nicht verladen wurde. Sondern im Falle das der Pax doch mitfliegt als letztes mit geladen wird oder ggf. sogar hinterherfliegt. Ein Aussortieren der nicht mitfliegenden Standby Paxe, wuerde im Tagesbestrieb zu den unmoeglichsten Verzoegerungen fuehren.
Scheint plausibel, stimmt aber nicht. Ich habe es auch schon geschafft, als Standby hinter meinem Gepäck anzukommen. Das Gepäck war noch mitgekommen, ich mit Standby Ticket hingegen nicht. Es hängt letztlich an der Fluggesellschaft - wenn die davon ausgehen kann, dass der Pax am Tag des Fluges noch am Ziel eintrifft, schicken die das Gepäck auch schon mal vor. Wenn das Verladen hier nicht erfolgt ist, kann man auch argumentieren, dass EW wohl davon ausgegangen ist, dass die Paxe an diesem Tag nicht mehr ankommen würden.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
@sweet
Der Vertragspartner hält sich an geltendes Recht, wenn er dem Antrag des Geschädigten stattgibt und seine Verpflichtungen erfüllt.
Genau das geschieht in den weit überwiegenden Fällen - auch wenn du beharrlich widersprichst (ohne das je substantiiert zu haben!).
Worauf stützt du denn deine gegenteiligen Behauptungen?

Ich halte mal die omnipräsente Erfolgsquote der einschlägigen LegalTechs von ~98% (!) dagegen, wovon der geringste Teil wohl kostenrangig erstritten wird sondern vielmehr auf dem Wege einer schlichten Einrede und Zahlungsaufforderung endet.
Man kann natürlich auch einen Anwalt bemühen, wenn die Kollegen die Klobrille nicht runterklappen - mit "Gewissen" hat das nichts zu tun.
Offenbar haben ja die entsprechenden Dienstleister kein schlechtes Gewissen mit der Schaffung eines Szenarios, in dem der Verbraucher ohne ihre Unterstützung der totalen Willkür ausgeliefert ist?
Du wiedersprichst dir selber, würde sich die Branche weitestgehend an das Recht halten bräuchte es keine LegalTechs die die Forderungen durchsetzen. Den bevor ein Legalech eingeschaltet wird bemüht man sich in der Regel selber um die Entschädigung.
 

Vliege

Neues Mitglied
19.06.2019
20
4
MUC
Ja klar - die Erfahrungen der Foristen bilden selbstverständlich eine empirische Größe ab.
Frag mal die LegalTechs wie´s so läuft ... die leben mehr oder weniger von den Auftraggebern, die sich eben nicht (trotz eindeutigen Sachstands) an die Luftverkehrsunternehmen wenden sondern lieber delegieren.
Das war mal ein dickes Geschäft als sich zu wehren für die Airlines noch als chic galt.
Nichts desto trotz wurde z.B. die SÖP mit Beschwerden förmlich zugeschüttet, das lag aber hauptsächlich an den chaotischen Zuständen in den letzten 3 Jahren (auch schon vor SARS-CoV2).
Meine Bilanz bezüglich der Einreden bei EU basierten Airlines geht gegen 100% Erfolgsquote - ohne Gericht.
Vielleicht gefällt dir diese Präzisierung besser?

Vor allem aber geht es im hier vorgestellten Fall nicht um eine 08/15 Verspätung sondern vielmehr um eine (zweifellos super ärgerliche) Überbuchung und die Abhilfe mittels eines Jets für 21k€. Es wäre schon einigermaßen erstaunlich, wenn da gleich geschmeidig die Schatulle aufgeklappt und die Forderung bedient würde.
Und es wäre schade um diese enorm anregende Diskussion hier ... :sneaky: ...
 

rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.402
225
dass der LH konzern vor gar nicht so langer zeit , um genau zu sein im 2. quartal 2020, hunderte millionen € von kundengeldern vertragswidrig "einbehalten" hatte, zeigt doch sehr deutlich deren geschäftsgebaren.
verbraucherverbände hatten gemahnt, das bundeswirtschatsministerium hatte mit einfrieren von staatsgeldern gedroht , EU Kommission in brüssel hatte die LH gerügt.
trotz alledem hat die LH ihr ding nach gutsherrenart durchgezogen; einige warten noch bis heute auf ihr geld.

sollte dir @Vliege eigentlich noch im gedächtnis sein . hier den LH claqueur abzugeben, lässt zweifel an deiner unparteiischen integrität aufkommen.
@Vliege :""Meine Bilanz bezüglich der Einreden bei EU basierten Airlines geht gegen 100% Erfolgsquote - ohne Gericht.""

die 100% kann ich aus eigener erfahrung kippen :

aktuell hat die swiss einen rechtsstreit gegen mich verloren. mein flug wurde unter nichteinhaltung der 14 tägigen frist von der LH group 6 tage vor abflug storniert, obwohl der flug statt gefunden hatte ( halb leer wegen covid19 ). ich hatte mehrmals nach einer gütlichen einigung gesucht , vergebens.
was die sich alles ausgedacht haben an argumenten war abstruss. erst war ich gar nicht am check in, dann war ich zu spät am check in, dabei war der flug per email von LH gecancelt worden. statt der üblichen 600€ plus spesen für hotel, taxi etc. hat LH mindestens das doppelte bezahlt, unter anderem das honorar für meinen ""dienstleister"".
 
Zuletzt bearbeitet:

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
575
103
Ja klar - die Erfahrungen der Foristen bilden selbstverständlich eine empirische Größe ab.
Frag mal die LegalTechs wie´s so läuft ... die leben mehr oder weniger von den Auftraggebern, die sich eben nicht (trotz eindeutigen Sachstands) an die Luftverkehrsunternehmen wenden sondern lieber delegieren.
Das war mal ein dickes Geschäft als sich zu wehren für die Airlines noch als chic galt.
Nichts desto trotz wurde z.B. die SÖP mit Beschwerden förmlich zugeschüttet, das lag aber hauptsächlich an den chaotischen Zuständen in den letzten 3 Jahren (auch schon vor SARS-CoV2).
Meine Bilanz bezüglich der Einreden bei EU basierten Airlines geht gegen 100% Erfolgsquote - ohne Gericht.
Vielleicht gefällt dir diese Präzisierung besser?
Sorry, aber das ist absoluter Schwachsinn. Wieviel hat die LH Group nochmal rechtswidrig einbehalten, obwohl sie innerhalb 7 Tage refundet hätten müssen nach EU261? Waren das nicht fast eine Milliarde €?
Also ein Unternehmen was wissen- und willentlich eine Milliarde € beschlagnahmt an Geld ist ein ganz übler Laden.
Und dafür vom Gesetzgeber nicht bestraft wird, tja, was soll man da sagen.

Der Bankräuber möchte bestimmt auch nur mal eben sich ein zinsloses Darlehen abholen und mit dem Geld wirtschaften und dann nach einem Jahr langsam zurückzahlen.
Oder deine Bank würde einfach von den Kunden 1 Milliarde € einbehalten und einfach nicht rausgeben und keiner würde was machen.
Und dann nach einem Jahr langsam zurückzahlen, aber nicht zu schnell, wegen Krise sind ja alle auf Kurzarbeit, weil man ja weniger Auftragslage hat und deshalb ist kein Personal da zur Bearbeitung. Genau das macht die LH Group nämlich auch, Refunds gaaanz langsam bearbeiten, ist ja niemand da.

Aber nun genug, #rant off
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Der Vertragspartner hält sich an geltendes Recht, wenn er dem Antrag des Geschädigten stattgibt und seine Verpflichtungen erfüllt.
Was ist das für ein Verständnis: die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen als "Antrag", dem erst "stattgegeben" werden muss...
Ich halte mal die omnipräsente Erfolgsquote der einschlägigen LegalTechs von ~98% (!) dagegen, wovon der geringste Teil wohl kostenrangig erstritten wird sondern vielmehr auf dem Wege einer schlichten Einrede und Zahlungsaufforderung endet.
Was soll das heißen? Kostenrangig erstritten? Ist die Bedeutung des Begriffs "Einrede" bekannt?
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.545
1.149
Ja klar - die Erfahrungen der Foristen bilden selbstverständlich eine empirische Größe ab. Frag mal die LegalTechs wie´s so läuft ... die leben mehr oder weniger von den Auftraggebern, die sich eben nicht (trotz eindeutigen Sachstands) an die Luftverkehrsunternehmen wenden sondern lieber delegieren.
Das war mal ein dickes Geschäft als sich zu wehren für die Airlines noch als chic galt. Nichts desto trotz wurde z.B. die SÖP mit Beschwerden förmlich zugeschüttet, das lag aber hauptsächlich an den chaotischen Zuständen in den letzten 3 Jahren (auch schon vor SARS-CoV2).
Wie verträgt sich diese kreative Theorie mit der Rechtsrealität, in der die flughafennächsten deutschen Amtsgerchte - zu ihrem großem Verdruß - mit Fluggastrechteklagen förmlich zugeschüttet werden - wenn Airlines doch angeblich auf erstes Anfordern ohne zu murren zahlen?


Mehr als 100.000 Klagen bedeutet, dass mehr als jede 10. Klage vor einem deutschen Amtsgericht mittlerweile eine Fluggastrechteklage ist.... Finanziert von uns allen als Steuerzahlern, denn an den Zauber refinanzierenden Gerichtskosten fällt bei Werten von 250-600 EUR nicht viel an.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.648
714
...Wenn der Beklagtenvertreter nicht erscheint, ergeht ein Versäumnisurteil ...

Genauer gesagt nicht automatisch, sondern auf Antrag.

...dass die Anwälte EW (wie so oft) erst kurz vor knapp und damit i.d.R. vortragen , damit Verfahren massiv verzögern und unnötigen Aufwand bei allen Beteiligten verursachen.

Die VBLICHEN VERDÄCHTIGEN?

Wenn ich Fußballstar wäre (oder auch Top-Anwalt wie Kexbox) und ein Jahreseinkommen von 3,65 Mio. EUR hätte, dann werde ich argumentieren können, ich habe in meinem anstrengenden und voll getakteten Arbeitsalltag halt nur genau diese drei Tage für Malle, Time ist Money und jeder Tag ist 100.000 EUR wert ...

Sicherheitshalber lieber noch mal nachrechnen 😜
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.825
12.216
CPT / DTM
Das DFB-Team ist mit Eurowings vom Trainingslager zum Standquartier bei Nürnberg geflogen.

Die Gruppenspiele finden in München statt. Transfer per Bus.

"In the most unlikely event of a qualification for the final round", wird weder EW oder LH für den Transport zu den Spielstädten genutzt.....

Man wollte sich offensichtlich die rechtlichen Auseinandersetzungen zur Ersatzbeförderung ersparen....

 

YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
581
394
Der DFB sollte sich noch mehr schämen als der Belgische Fussbalverband (oder wie immer die genau heißen); dort gibt es den passenden roten Flieger, aber man hat sich für eine ausländische Chartergesellschaft entschieden. Wir kennen in beiden Fällen die Gründe nicht, aber "Hardwaremangel" war es wohl eher nicht.
Na-ja, mit meiner bekannt zynischen Ader sage ich "die fliegen im Turnier zu den Spielorten mit anderen, und die fliegen bald raus".:devilish:
 

YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
581
394
Ich habe mal wieder einen Fall, der vom Fluggastrechte-Einheitsbrei abweicht und wieder einmal die Frage stellt: Warum ist das eigentlich so?

Mir hat das LG Düsseldorf in einer Berufungsverhandlung gegen eine deutsche Airline einmal den Begriff "Learjet" entgegengesäuselt, als es darum ging, was eine Airline eigentlich so unternehmen muss, wenn ein Flug annulliert wird, damit der Passagier sein Ziel erreicht. Nun hat nicht jeder Lust mit solch erheblichen Kosten in Vorleistung zu gehen, aber es gibt sie, diese Passagiere.

In diesem Fall hat die Airline wohl eine blöde Entscheidung getroffen, ausgerechnet die Passagiere im Rahmen einer Überbuchung nicht zu befördern, die besonders dringend an ihr Ziel mussten (und das auch klarstellten) und im Nachgang - anwaltlich beraten - alles unternahmen, um dies auch zu erreichen.

Wie man, gerade in Zeiten von Corona, in denen das Verhalten der Passagiere noch unberechenbarer ist, wagen kann, Flüge zu überbuchen, ist mir ein Rätsel.

Also, liebes LG Düsseldorf, hier bin ich. Die Klage wurde heute erhoben. Mehr Details habe ich hier zusammengefasst.

Ich halte Euch auf dem Laufenden!
wenn ich das soeben richtig las, dann ist diese Sache seit heute erledigt, R.B. hat die Klage zurückgezogen, und man hat sich "außergerichtlich geeinigt". Ob es dazu eine Stillschweige-Vereinbarung gibt, ist mir nicht bekannt, es wäre jedpch absolut üblich. Und ein beteiligter Rechtanwalt darf wohl auch keine Details dazu öffentlich machen - meine ich.
Aber ich wage es, einen Tipp dazu abzugeben: die Beklagte hat dem Kläger den geforderten Betrag ganz oder weitgehend erstattet und die Rechtskosten übernommen, somit im Gegenzug kein Urteil gegen sich... that´s life. Falls ich in diesem konkreten schief liegen sollte - sorry. Vllt hört man ja etwas sachlich fundiertes dazu.
Schönen Abend noch an alle.
 

bongobongo

Erfahrenes Mitglied
09.01.2011
655
68
wenn ich das soeben richtig las, dann ist diese Sache seit heute erledigt, R.B. hat die Klage zurückgezogen, und man hat sich "außergerichtlich geeinigt". Ob es dazu eine Stillschweige-Vereinbarung gibt, ist mir nicht bekannt, es wäre jedpch absolut üblich. Und ein beteiligter Rechtanwalt darf wohl auch keine Details dazu öffentlich machen - meine ich.
Aber ich wage es, einen Tipp dazu abzugeben: die Beklagte hat dem Kläger den geforderten Betrag ganz oder weitgehend erstattet und die Rechtskosten übernommen, somit im Gegenzug kein Urteil gegen sich... that´s life. Falls ich in diesem konkreten schief liegen sollte - sorry. Vllt hört man ja etwas sachlich fundiertes dazu.
Schönen Abend noch an alle.

Das sehe ich auch so. Eine Airline wird, falls das Verfahren gegen sie kippt, einknicken und alles bezahlen, um ein öffentliches Urteil zu vermeiden.
Hätte er Recht bekommen, würde die Privatjetindustrie womöglich zu sehr florieren.
Zur Verschwiegenheitsklausel deute ich mal das "Like" von kexbox entsprechend.
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.215
1.281
Kann man bei einer außergerichtlkichen Einigung erfahrungsgemäß auch mehr als Kostenersatz fordern (verlorenes Urteil wäre für EW wahrschinlich unangenehmer als für RB) oder gilt das schon als Erpressung?
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.472
2.181
Das sehe ich auch so. Eine Airline wird, falls das Verfahren gegen sie kippt, einknicken und alles bezahlen, um ein öffentliches Urteil zu vermeiden.
Hätte er Recht bekommen, würde die Privatjetindustrie womöglich zu sehr florieren.
Zur Verschwiegenheitsklausel deute ich mal das "Like" von kexbox entsprechend.
ich bezweifel das es viele "Nachahmer" geben würde... die Vorleistung ist ja schon immens und es hat nun mehr als 1 Jahr gedauert, bis der Bürki sein Geld wieder hatte...
 
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YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
581
394
Kann man bei einer außergerichtlkichen Einigung erfahrungsgemäß auch mehr als Kostenersatz fordern (verlorenes Urteil wäre für EW wahrschinlich unangenehmer als für RB) oder gilt das schon als Erpressung?
au0ergerichtlich = privat(rechtlich), was man da vereinbart ist grds frei. Wenn dem Verursacher die Forderung des Geschädigten zu hoch erscheint, wird er diese zurückweisen,ggf ein Gegenangebot machen. Letztendlich wird man meist zu einem Ergebnis kommen, welches beide Seiten irgendwie befriedigt.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.264
933
Kann man bei einer außergerichtlkichen Einigung erfahrungsgemäß auch mehr als Kostenersatz fordern (verlorenes Urteil wäre für EW wahrschinlich unangenehmer als für RB) oder gilt das schon als Erpressung?
Jemanden zu verklagen und ein für ihn negativ öffentlichkeitswirksames Urteil zu erwirken ist kein rechtswidriges Übel, insofern auch keine Erpressung. Dennoch wird es wohl sehr selten sein, daß man über seinen Schaden hinaus noch einen Gewinn einfahren kann. Fordern kann man natürlich (fast) alles. Klappern gehört auch bei Anwälten zum Handwerk.
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
296
35
Deutschland
Ich fürchte, die Diskussion geht in weiten Teilen am Kern vorbei. Es kann eigentlich nur um die Schadensminderungsobliegenheit gehen.

Was der Reisende vor Ort zu tun hatte, ist m.E. irrelevant. Ob die Beförderung verweigert wurde, oder der Flug annulliert wurde, ist gleichwertig. Insofern kann das auch nicht ins Gewicht fallen. Auch die Kosten der Ersatzbeförderung können keine Rolle spielen. Einen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz lese ich aus der VO nicht heraus.

Dennoch würde ich natürlich alles vortragen, um das Gerechtigkeitsgefühl des Gerichts anzusprechen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Einen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz lese ich aus der VO nicht heraus.
Die Formulierungen „unter vergleichbaren Reisebedingungen“ sowie „vorbehaltlich verfügbarer Plätze“ schließen dem Wortsinne nach die Möglichkeit des Chartern eines Privatjets als Ersatz für einen Linienflug aus.

Das muss aber selbst auf Grundlage der EU261 nichts heissen. Es gibt ja mittlerweile viel Richterrecht, welches nicht aus der VO herauslesbar ist. Es bestehen ausreichend Szenarien, wo man nicht vom Wortlaut der EU261 ausgehen darf. Da sind Verspätungen und Annullierungen aufgeführt und definiert und dennoch werden vor Gericht Verspätungen und Zeitplanänderungen zu Annullierungen.
 
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AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
296
35
Deutschland
Die Formulierungen „unter vergleichbaren Reisebedingungen“ sowie „vorbehaltlich verfügbarer Plätze“ schließen dem Wortsinne nach die Möglichkeit des Chartern eines Privatjets als Ersatz für einen Linienflug aus.

Das muss aber selbst auf Grundlage der EU261 nichts heissen. Es gibt ja mittlerweile viel Richterrecht, welches nicht aus der VO herauslesbar ist. Es bestehen ausreichend Szenarien, wo man nicht vom Wortlaut der EU261 ausgehen darf. Da sind Verspätungen und Annullierungen aufgeführt und definiert und dennoch werden vor Gericht Verspätungen und Zeitplanänderungen zu Annullierungen.

Klar, aber die vergleichbaren Bedingungen gelten vor dem Hintergrund der Erwägungsgründe (Verbraucherschutz etc.) zugusten des Fluggastes. Eine Abweichung nach oben ist selbstverständlich kein Problem. So ist es ja auch bei den Fällen, in denen ein Fluggast trotz ursprünglicher Buchung in der Eco einen Ersatzplatz in der Businessclass bucht.